Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 2. Mai 2017 werden der Name und die Zeichen des «Europäischen Ausschuss der Regionen», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.

b.

der Name in Deutsch:

Europäischer Ausschuss der Regionen

in Französisch:

Comité européen des régions

in Italienisch:

Comitato europeo delle regioni

in Englisch:

European Committee of the Regions

die Zeichen

2. Mai 2017

2017-1065

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

3395