Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 2. Mai 2017 werden der Name und die Zeichen des «Europäischen Ausschuss der Regionen», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.
b.
der Name in Deutsch:
Europäischer Ausschuss der Regionen
in Französisch:
Comité européen des régions
in Italienisch:
Comitato europeo delle regioni
in Englisch:
European Committee of the Regions
die Zeichen
2. Mai 2017
2017-1065
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
3395