A Bundesbeschluss
Entwurf
über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 20132016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 20132016 Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 25. September 20122 über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 20132016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 20132016 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 3 (neu) Aus dem Zahlungsrahmen werden 60 Millionen Franken zweckgebunden zum Ausbau der Energieforschung im ETH-Bereich in den Jahren 20132016 (Betrieb und Investitionen) eingesetzt.
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Art. 2 Abs. 2 (neu) Die Änderung des Leistungsauftrags gemäss Anhang zur Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123 wird genehmigt.
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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2012 9017 BBl 2012 8365 BBl 2012 3099
2012-1854
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Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 20132016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 20132016. BB
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