Bundesbeschlüsse, die später veröffentlicht werden

Die Bundesversammlung hat in der Herbstsession folgende Bundesbeschlüsse erlassen: -= Verordnung der Bundesversammlung vom 8. Oktober 1999 betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste (BBl 1999 4809 und 5979).

Dieser Beschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.

-= Bundesbeschluss vom 28. September 1999 über die Kredite des Bundes nach den Artikeln 6 und 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2000­2003 (BBl 1999 297); -= Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung (BBl 1999 3330); -= Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Finanzierung der Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000­2006 (BBl 1999 2671); -= Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über projektgebundene Beiträge zugunsten der Universitäten und Institutionen in den Jahren 2000 bis 2003 (BBl 1999 297); -= Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2000­2003 (zehnte Beitragsperiode) (BBl 1999 297); Diese Beschlüsse werden im Bundesblatt veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.

-= Bundesbeschluss vom 22. September 1999 über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2000­2003 (BBl 1999 297); Gleichzeitig wie die Änderung vom 8. Oktober 1999 des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen in der Amtlichen Sammlung erscheint, wird dieser Beschluss im Bundesblatt veröffentlicht.

1999-5485

8859

-= Bundesbeschluss vom 21. September 1999 über das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (BBl 1999 4895); Dieser Beschluss wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.

2. November 1999

8860

Bundeskanzlei