Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1999) vom 5. Oktober 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:
Art. 1 Dem Bundesrat wird folgender Verpflichtungskredit bewilligt: Franken
Bure JU, Waffenplatz; Bau eines Übungsdorfes für mechanisierte Truppen
17 900 000
Art. 2 Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 7. Juni 1999
Nationalrat, 5. Oktober 1999
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
10389
1
BBl 1999 3670
1999-5375
8855