Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1999) vom 5. Oktober 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:

Art. 1 Dem Bundesrat wird folgender Verpflichtungskredit bewilligt: Franken

Bure JU, Waffenplatz; Bau eines Übungsdorfes für mechanisierte Truppen

17 900 000

Art. 2 Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 7. Juni 1999

Nationalrat, 5. Oktober 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

10389

1

BBl 1999 3670

1999-5375

8855