Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte
Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Rüschegg BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Forstwerkhof Rütiplötsch, Projekt-Nr. 421.2-BE-2012/0004
Gemeinde Plasselb FR, Schutzbauten und -anlagen Sanierung Höllibach, Projekt-Nr. 431.1-FR-0000/0009
Gemeinde Diverse LU, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Seilkranförderung, Projekt-Nr. 421.2-LU-0000/0002
Gemeinde Ebnat-Kappel SG, Erschliessungsanlagen WH Zuu-Engi, Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0053
Gemeinde Walenstadt SG, Erschliessungsanlagen WH Waldwege Berschis 99, Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0054
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
2. November 1999
1999-5479
Eidgenössische Forstdirektion
8877