Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») vom 14. März 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 8. Juli 20142 eingereichten Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Juni 20153, beschliesst: I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 104a4

Ernährungssicherheit

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:

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a.

die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;

b.

eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;

c.

eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;

d.

grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;

e.

einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

SR 101 BBl 2014 6135 BBl 2015 5753 Die endgültige Nummer dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.

2015-0322

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Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit». BB

BBl 2017

II Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren nach Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Nationalrat, 14. März 2017

Ständerat, 14. März 2017

Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol

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