Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) in den Jahren 20002003 vom 22. September 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 19981, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Jahre 20002003 wird ein Verpflichtungskredit von 320 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) bewilligt.
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Bis höchstens 4 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Valorisierungen, Expertenaufträge, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 21. April 1999
Nationalrat, 22. September 1999
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
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BBl 1999 297
1999-5416
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