Ablauf der Referendumsfrist: 7. Oktober 1999
Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen Änderung vom 18. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 1999 1, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 20. März 19752 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen wird wie folgt geändert: Art. 2 Die zu diesem Zweck gewährten Kredite und eingegangenen Garantieverpflichtungen dürfen den Gesamtbetrag von 2000 Millionen Franken sowie eine Laufzeit von sieben Jahren nicht überschreiten.
II 1
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 18. Juni 1999
Ständerat, 18. Juni 1999
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Datum der Veröffentlichung: 29. Juni 19993 Ablauf der Referendumsfrist: 7. Oktober 1999
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10315
BBl 1999 2997 SR 941.13 BBl 1999 5118
5118
1999-4455