757 Als Telegraphist in Lausanne, ist Hr. Gottlieb Breiter, Telegraphenaspirant, von Flaach (Zürich), in Freiburg, gewählt worden.

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Wegen der Ausbreitung der M a u l - und K l a u e n s e u c h e in der S c h w e i z hat sich die k. k. Statthaltern für Tirol und Vorarlberg unterm 19. Dezember veranlaßt gefunden, die Einfuhr von Klauenvieh (Kinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus der Schweiz nach Tirol und Vorarlberg bis auf Weiteres nur insoweit zu gestatten, als dieselbe m i t t e l s t d e r E i s e n b a h n erfolgt und über die betreffenden Thiere der gemeindeamtliche Nachweis erbracht wird, daß sie vor ihrem Abgange gesund befunden wurden und weder in der Ursprungsgemeinde, noch ihrer Umgebung eine anstekende Tierkrankehei herrscht.

B e r n , den 27. Dezember 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartemen

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von Bro und O c h s e n f l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1881 auf den Waffenpläzen B e r n , T h u n , L u z e r n , A a r a u , B r u g g , L i e s t a l , Z ü r i c h , F r a u e n f e l d , St. G a l l e n , H e r i s a u , C h u r abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

758 Bewerber hiefür haben ihre Offerten sowohl für das erste Semester, (i. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1881 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der überschrif "Angebot für B r o d oder F l e i s c h l i e f e r u n g " versehen, bis Samstag den 15. Januar nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben, und denselben eine gemeinderäthlich Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf den ^Bureaux der betreffenden Kantons-Kriegskommissariate und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 29. Dezember 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Schweizerische Nordosthahn.

Zum Gütertarif Basel (S. C. ß.) Schaffhausen, den Bodenseeuferorten etc., vom 1. April 1878, beziehungsweise zu dessen zweiter Auflage vom 1. Octob 1880 tritt am 1. Januar 1881 ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend veränderte Taxen für Basel-Schaffhausen und Konstanz (N. 0. B.). Derselbe kann bei den Güterexpeditionen Basel, Schaff hausen, Singen, Konstanz und Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 21. December 1880.

Mit 1. Januar 1881 tritt zum schweizerischen Tarif vom 1. Januar 1877 für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend neue Transportbestimmungen. Derselbe kann auf den Stationen aller schweizerischen Eisenbahnen, auf welche der genannte Tarif Anwendung findet, eingesehen werden, Z ü r i c h , den 24. December 1880.

Der durch Tarif vom 15. September 1880 eröffnete direkte Getreideverkehr zwischen Nordungarn einer- und der Nordostbahn, der Bötzbergbahn, der Jura Bern-Luzern-Bahn und den Westschweizerischen Bahnen anderseits wird mit 28. Februar 1881 wieder eingestellt. Bezügliche Trausporte werden von genanntem Termine an in Lindau umkartirt, woraus übrigens eine Erhöhung der Frachten nicht resultirt.

Z ü r i c h , den 27. December 1880.

Die Direktion der Schweiz, Nordostbahn

759 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß der seit 15. Januar dieses Jahres in Kraft bestehende Tarif commun d'exportation et de transif (P. V.) Nr. 403 zwischen Stationen der französischen, West- und Nordbahnen einerseits und Stationen der Westschweizerischen Bahnen und Jura-Bern-Luzern-Bahn via Vallorbes und via Verrières anderseits mit 15. März 1881 nicht mehr zur Anwendung kommt.

B e r n , den 14. Dezember 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß künftighin bei der Einfuhr in die Schweiz zum Zolle von Fr. 4 per q. nur solche Stöke zugelassen werden können, welche sich vermöge an denselben angebrachten Aufhaltfedern als Bestandteile von Regenschirmgestelltenqualifizirten.

Diese Tarifanwendung wird mit dem 1. Januar 1881 in Vollziehung treten.

B e r n , den 21. Dezember 1880.

Eid g. Z o l l d e p a r t e m e n t :

Hammer.

Bekanntmachung.

Eine gewisse D o m e n i c a geb. B e l g r a n o, Ludwigs des Girolamo Bona's Ehefrau, von Genua, welche am 2. Februar 1872 das Haus ihres Ehegatten verlassen habe, um mit einem Grafen de Q u e l v i g u e n (?) zu leben, soll vor etwa zwei Jahren in der Schweiz gestorben sein ; ihr früherer Aufenthaltsort sei jedoch unbekannt geblieben, und an die heimatlichen Behörden

760

sei auch kein Todschein eingelangt. Es wird die Vermuthung ausgesprochen, daß deren Tod vielleicht auf den Namen Q u e l v i g n e n eingetragen sei.

Diejenigen schweizerischen Behörden, welche, über das Verbleiben oder das Abiehen dieser Person Auskunft ertheilen können, werden hiemit ersucht, hievon der Bundeskanzlei Kenntniß zu geben, eventuell einen Todschein einzusenden.

B e r n , den 20. Dezember 1880.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stelle-Ausschreibung Die infolge Beförderung erledigte Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung Fr. 3000-3600*).

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 15. Januar 1881 dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 23. Dezember 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

Nicht Fr. 3000--4000, wie es in voriger Nummer irrig steht.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Sanitätstruppen mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 4500 wird hiemit zur .Bewerbung ausgeschrieben Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 1881 dem Schweiz. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 23. Dezember 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

761

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rüktritts des bisherigem Inhabers ist die Stelle eines Instruktors II. Klasse bei den Verwaltungstruppen neu zu besezen.

Es können nur Offiziere berücksichtigt werden, welche befähigt sind, sowohl in deutscher als französischer und wenn möglich auch in italienischer Sprache Unterricht zu ertheilen.

Anmeldungen sind in Begleit der nöthigen Fähigkeitsansweise bis 3. Januar nächsthin dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 15. Dezember 1880.

Schweiz. Militärdepartement

Stelle-Ausschreibung.

An der eidgenössischen Anstalt für Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien in Zürich wird hiemit die Stelle des Vorstandes der Anstalt und Leiters der Versuche zur Besetzung ausgeschrieben.

Mit derselben ist die Verpflichtung zu entsprechenden, mit den Untersuchungen zusammenhängenden Vorträgen am eidg. Polytechnikum verbunden.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und eines Curriculum vitae bis 10. Januar 1881 an den Unterzeichneten einsenden, welcher auf Verlangen über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 10. Dezember 1880.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeier.

Stelle-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer werden die Stellen der beiden Bundesgerichtschreiber, wie der übrigen Angestellten des Bundesgerichts, zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Bin-

762 gäbe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen versehen spätestens bis zum 3. Jenner 1881 dem Unterzeichneten einzureichen.

Die Bundesgerichtskanzlei ertheilt auf Verlangen Auskunft über die Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

L a u s a n n e , 17. Dezember 1880.

Der B u n d e s g e r i c h t s p r ä s i d e n t : Dr. J. Morel. '

Dritte Vorladung.

Auf das Gesuch der Eventualerben des am 10. Oktober 1793 in und seit Juni 1848ohne statthafte Nachricht abwesenden und in Folge Erkenntnisses des Bezirksgerichts Wyl vom 11. August 1. J. ergeht an den Genannten oder dessen allfällige rechtmäßige Nachkommen die d r i t t e und p e r e m t o r i s c h e Aufforderung, sich bis zum 15. Februar 1881 beim Präsidium des Bezirksgerichts Wyl zu stellen, oder demselben glaubwürdige Zeugnisse über Leben und Aufenthalt einzusenden, ansonsten Idtensohn als verschollen erklärt, und über das Vermögen zu Gunsten der bekannten Erben gesetzlich verfügt würde.

W y l , den 15. Dezember 1880. %

Die Staatskanzlei.

Ausschreibung von Wolldeken.

üeber die Lieferung von zirka 6000 Stük wollener Bett- beziehungsweise Bivowakdeken wird Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können von der unterzeichneten Stelle bezogen oder bei derselben eingesehen werden.

Offerten sind unter Angabe der zu liefernden Stükzahl und mit Beilage eines Qualitätsmusters franko, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Wolldeken" bis 24. Januar 1881 dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern einzureichen.

B e r n , den 15. Dezember 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

763

Das Organisationscomite des eidg. Schützenfestes 1881 an die

Schiessvereine, Schützen und



Schützenfreunde

der

Schweizerischen Eidgenossenschaft, Theure Eidgenossen.'

Das Centralcomite des schweizerischen Schützervereins hat Freiburg zum Eestort für das eidgen. Freischiessen des Jahres 1881 bestimmt.

Seit dem Jahre 1829, also seit mehr als fünfzig Jahren, hatte Freiburg nicht mehr die Ehre, die schweizerischen Schützen in seinen Mauern zu empfangen.

Daher hat unsere gesammte Bevölkerung die Nachricht von der baldigen Ankunft der eidgen. Fahne in unserer altehrwürdigen Stadt mit Begeisterung aufgenommen.

Zu diesem schönen vaterländischen Feste laden wir Euch, liebe Eidenossen, hiemit freundlichst ein. Gleichzeitig mit dem eidg. Schützenfest egehen wir im Jahre 1881 die Erinnerungsfeier an die vor vier Jahrhunderten erfolgte Aufnahme von Freiburg und Solothurn in den Schweizerbund.

Unser Fest wird also nicht blos, wie die meisten Schützenfeste, eine Uebung im edlen Waffenspiele sein; es wird Euch auch erinnern an die Grossthaten unserer Väter; es wird Euch die erhabenen Lehren uaserer Geschichte neuerdings vorführen und so das alle Eidgenossen umschlingende Band der Eintracht und Bruderliebe enger knüpfen. An der Grenzscheide der deutschen und frauzösichen Schweiz, auf einer Hochebene, welche die sehroffen Ufer der grünen Saane überragt und einen erhebenden Ausblick gewährt auf unser ganzes Land von den Berner-, Freiburger- und Savoyer-Alpen an bis zum blauen Jura hin, feiern wir dies hehre Verbrüderungsfest, zu welchem wir Euch, Eidgenossen aller Gauen, hismit freundlich und dringend einladen.

f

Schützen, liebe Freunde/ Wir werden uns bestreben, unserem Feste den Stempel republikanischer Einfachheit aufzudrücken; wir wollen, wie es einer kleinen Stadt geziemt, alle Einrichtungen unseren bescheidenen Verhältnissen anpassen, dabei aber nichts unterlassen, was das eidg. Schützenfest in Freiburg zu einem wahren National- und Volksfest gestalten kann, im Gegentheil unsere ganze Kraft aufbieten, um namentlich das Schies&en selbst in ernsthafter, fortschrittlicher und gerechter Weise zu organisiren. In dieser Hinsicht werden wir allen Vorschriften der Delegirtenversammlung des Schweiz. Schützenvereins aufs Genaueste entsprechen; ferner haben wir uns entschlossen, an unserem Feste ein Selction.SüS'wettstililesssen zu veranstalten. Diese für die eidgen. Schützenfeste ganz neue Einrichtung bildet in diesem Augenblick den Gegenstand eingehender Studien, und wir geben uns der angenehmen Hoffnung hin, es werde uns gelingen, diese Frage in ebenso praktischer als für die theilnehmenden Gesellschaften vorteilhafter Weise zu lösen.

764 Wir zählen auf die thatkräftige Mitwirkung der gesammten Schweiz.

Alle Eidgenossen vom Eheine bis zu den reizenden Ufern des Genfersee's von Neuenburg bis zu den schneebedeckten Gebirgen Graubündens und den fruchtbaren Gefilden Tessins, werden wetteifern, das ebenso schwierige als edle Unternehmen einer Stadt zu unterstützen, welche ihnen die herzlichste Gastfreundschaft anbietot, welche gemeinsam mit ihnen das Jubiläum ihres Eintrittes in den Schweizerbund feiern will. Nur durch die Mithülfe aller unserer Freunde, aller schweizerischen Patrioten wird es uns gelingen, dem eidgen. Schützenfest von 1881 ein bleibendos Andenken im Herzen jedes wackern Freiburgers zu sichern und in dieser Weise einen glücklichen Einfluss anf unsern Kanton auszuüben.

Wir werden uns alle Mühe geben, den Schützen einen reich ausgestatteten Gabentempel zu bereiten. Besähalb wenden wir uns hiemit au unsere Miteidgenossen, an alle Schützengesellschaften der ganzen Schweiz mit deiBitte, uns gütigst mit Ehrengaben bedenken zu wollen. Wir ersuchen die grossmüthigen Geber, ihre Gaben gefälligst direkt an das ,,Comité de Prix du Tir Fédéral" in Freiburg einzusenden. Unsere Stadt ist nicht so bevölkert und namentlich nicht so reich, wie die letzten Festorte. Wir dürfen uns daher um so eher auf den alt-schweizerischen Wahlspruch: ,,Einer für Alle, Alle für Einen" berufen, und bitten Euch, uns ein Pfand Eurer patriotischen Gesinnung zukommen zu lassen. Wenn wir mit republikanischem Freimuth diese Bitte an Euch stellen, so geschieht es nur desshalb, weil wir vor Allem vom Wunsche beseelt sind, den Schützen ein Andenken an diese glücklichen Tage, während welcher wir uns messen im friedlichen Wettkampfe und den alten Bund der Eidgenossen erneuern werden, in ihre Heimath mitgeben zu können.

Liebe Eidgenossen!

Unser Fest wird in den Tagen vom fil. Juli bis 10. August 1881 stattfinden.

Kommet zahlreich nach Freiburg Ihr werdet treue Schweizerherzen finden, werdet Euch überzeugen, dass unsere Stadt das ihr bewiesene Zutrauen in vollem Masse zu würdigen weiss. Kommet, schaare Euch um das eidgen. Banner. Kommet und beweiset den uns umgebenden Nationen, dass das Schweizervolk, unbeachtet der Verschiedenheit in Sprache, Religion und politischen Ansichten, doch ein einiges, starkes Volk ist, ein Volk von Brüdern, eifersüchtig auf seine Freiheit und seine Rechte, und fest entschlossen, für dieselben einzustehen mit Leib und Leben.

Indem wir uns jetzt schon darauf freuen, Euch bald ein herzliches "Willkommen" in der alten Zähringerstadt entgegen rufen zu können, bieten wir Euch, liebe Schützen und Eidgenossen, unseren patriotischen Brudergruss und Handschlag.

F r e i b u r g , den 2. Christmonat 1880.

Im Namen des Organisations-Comité, Der Ausschluss : Alf. v o n d e r Weid, Ed. Blelmann, ,, A. Goeldlin, Kassier.

H. Cuony, Sekretär.

P r ä s

765

Bekanntmachung betreuend

das Abonniren auf das schweizerische Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

ßundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse; ßeschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe, Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende Gesezsammlung mit den Staatsverträgen; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Preis und Bezugsmodus des Buudesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

53

766

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen ganzen Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluß eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdriiklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, gowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Draksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreuenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Draksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Yerfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt, soweit der Yorrath reicht.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem ßundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

767

Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1880.

Die Schweiz, Bundeskanzlei.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte im Portfranc zu Genf. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3800. Anmeldung bis zum 12. Januar 1881 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Revisor und eventuell RevisipnsAnmeldung bis zum 14. Januar gehilfe bei der Oberpostdirektion.

1881 bei der Oberpostdirektion in 3) Kanzlist und eventuell Kanzlei- Bern.

gehilfe bei der Oberpostdirektion.

4) Postablagehalter und Briefträger in Col des Boches (Neuenburg).

5) Postkommis in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Ëreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Briefträger in Niederhelfenschwyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Posthalter in Malvaglia (Tessili). Anmeldung bis zum 14. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

10) Fünf Postlehrlinge für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 21. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie 6) Briefträger in TJster (Zürich).

7) Briefträger in Zürich.

768

11) 12)

13) 14)

15) 16) 17) 18) 19) 20)

haben ihre Anmeldung schriftlich und, wenn möglich, persönlich, der Kreispostdirektion Zürich einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, nnter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August Zwei Telegraphisten in Lausanne.

1873. Anmeldung bis zum 18. JaTelegraphist in Genf.

nuar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August Telegraphist in Bern.

1873. Anmeldung bin zum 18. Ja,, Chauxdefonds.

B nuar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August Telegraphist in Basel.

1873. Anmeldung bis zum 18. Ja,, ,, Luzern.

nuar 1881 bei der Telcgrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Zwei Telegraphisten in St. Gallen. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Telegraphist in Malvaglia (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

Telegraphist in Schwander. (Glarus). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Kondukteur für den Postkreis Lausanne. Anmeldung bis zum 7. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Langenthal (Bern). Anmeldung bis zum 7. Januar 1881 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in St. Georgen (St.Gallen) | Anmeldung bis zum 7. Januar 4) ,, für Altstätten-Eichberg [ ^b?f der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

J st- (ia'11^5) Telegraphist in Pfungen (Zürich). Jahresbreoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

6) Telegraphist in Oberbüren (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Januar 1881 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 4. Januar 1881 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

-----·--s-t"S^sfe"2g>-2--

·

Beilage zum Bundesblatt Nr. £6. -- Annexe à la feuille fédérale N° 56.

-- 31. Dec. 1880. --

Rectification.

Dans le N° 12 de la publication du 18 Décembre 1880 concernant la marque Lister & Cie., il doit y avoir ,,fil de soie" au lieu de ,,fil de coton".

En outre, dans les N08 36, 37 et 48 de la même publication, concernant trois marques de la maison susmentionnée, il doit y avoir : ,,fil de soie pour- machines" au lieu de ,,fil de coton pour machines".

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 27 Décembre 1880, à six heures du soir.

N° 54.

J. P. Clarke & Cie., fabricants, Leicester.

Coton à coudre sur bobines ou en échereaux.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 56. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 56.

-- 31. Dec. 1880. --

Marques de fabrique et de commerce suisses,

v^UT" Es wird hiemit den Interessenten mitgetheilt, dass die MarkenBeilagen z am Bundesblatte (worin die eingetragenen Fabrik- und HandelsMarken veröffentlicht werden) gegen Bezahlung von 50 Ct. per Bogen vom eidg. Amt bezogen werden können.

Die Hinterleger von Fabrik- und Handels-Marken werden hiemit aufmerksam gemacht darauf, dass laut Art. 5c der Vollziehungsverordnung vom 2. Oktober 1880 die für jede Marke zu entrichtende Gebühr von Fr. 20 per Postmandat an das eidg. Amt gesendet werden muss, wenn nicht der Hinterleger beim Amt selbst die Zahlung leistet.

vC^ Nous faisons savoir aux intéressés que les Supplements à la Feuille fédérale contenant la publication des marques de fabrique et de commerce déposées sont délivrées dès aujourd'hui par le bureau dos marques de fabrique, à raison de 50 centimes la feuille.

Nous rappelons aux commerçants et industriels qui se proposent d'effectuer le dépôt de marques de fabrique et de commerce que, d'après l'art. 5, lettre c du règlement d'exécution du 2 octobre 1880, l'émolument de fr. 20 à payer pour le dépôt de chaque marque doit être transmis au bureau fédéral par mandat postal, à moins que le déposant ne paie cet émolument au bureau même.

Berichtigung.

Die in der Publikation vom 11. Decomber a. c. veröffentlichte Marke der Herren Brühlmanu & Landgraf in Amrisweil ist unter N° 333 in die Register eingetragen worden, und nicht unter 233, wie irrthümlich angegeben.

14

140

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 24. December 1880, 1] Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 24 Décembre 1880, à onze heures du matin.

N» 364.

Conrad Waiser, Fabrikant, Wohlen.

Geflechte, Gewebe, Passementerien, Garnituren Ton Stroh, Pferdehaar, Hanf, Seide und Baumwolle zur Fabrikation von Herren-, Knabenund Damenhüten.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

141

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Marken in Bern am 24. December 1880, 2 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 24 Décembre 1880, à deux heures après-midi.

N° 365.

Joseph-François Deshusses, fabricant,

Versoix.

Produits de confiserie.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 27. December 1880, 6 Uhr Abends, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 27 Décembre 1880, à six heures du soir.

GEORGES FAVRE-JACOT * LO C LE

P

N° 366.

Georges Favre-Jacot, fabricant,

Locle.

Produits d'horlogerie.

N° 367.

Georges Favre-Jacot, fabricant,

Locle.

Produits d'horlogerie.

142

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

N° 368.

Georges Favre-Jacot, fabricant, Lode.

Produits d'horlogerie.

N° 369.

J. Balmer-Nicolet, fabricant, Saint-Imier.

Montres.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

143

Dio nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 29. December 1880, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 29 Décembre 1880, à dix heures du matin.

N° 370.

Joli. Jac. Wächter-Neukomm, Kaufmann, Basel.

Käselabextract, Käsefarbe und Butterfarbe.

15

144

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 29. December 1880, 12 Uhr Mittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date, du 29 Décembre 1880, à midi.

N° 371.

William Bech pharmacien, Chaux-de-Fonds.

Produits pharmaceutiques et hygiéniques.

N° 372.

Fabrik-MarkSchoenholzerO^

Chr.

Schonholzer, Fabrikant, Steffisburg (Ctn. Bern).

Tabak und Cigarren.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 29. December 1880, 8 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 29 Décembre 1880, à trois heures après-midi.

N° 373.

Jos.

Halter, Fabrikant,

Rebstein (Ctn. St. Gallen).

Maschinen-Stickereien.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1880

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4

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56

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1880

Date Data Seite

757-768

Page Pagina Ref. No

10 010 946

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