247

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß vom 14. Dezember 1874 hat S. Majestät der König der Belgier einen jährlichen Preis von 25,000 Franken gestiftet, der. zur Ermunterung von Geistesarbeiten bestimmt ist.

Für das Jahr 1881 wird der Preis, für welchen ein internationaler oder gemischter Konkurs eröffnet ist, dem besten "Werke über die Mittel zur Verbesserung der an niedrigen und sandigen Küsten, wie die belgischen, errichteten Häfen, zugewendet.

Konkurrirende Ausländer haben ihre Werke, gedrukt oder im Manuscript, vor dem 1. Januar 1881 dem Ministerium des Innern in Brüssel einzusenden.

Das preisgekrönte manuscriptliche Werk muß im Laufe des Jahres, welches auf dasjenige der Preiszuerkennung folgt, veröffentlicht werden.

Als Preisgericht wird eine von Seiner Majestät dem Könige der Belgier ernannte Jury von sieben Mitgliedern, worunter drei Belgier und vier Ausländer verschiedener Nationalität, fnnktioniren.

Bern, den 22. Januar 1880.

Die belgische Gesandtschaft in Bern.

Bekanntmachung.

Das Staatsministerium des Innern des Königreichs Bayern hat unterm 7. Januar folgende Verordnung erlassen : Zur Sicherung des Vollzuges der Bekanntmachung vom 28. Juli vorigen Jahres (das Verbot der Einfuhr von Rindvieh ans Oesterreich-Ungarn oe-

248 treffend) wird bestimmt, daß die Einfuhr von Rindvieh ans der Schweiz nur gestattet ist, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens dreißigtägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchefreien Orte der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 23. Januar 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung.

Der Druck der ,,Eintheilung der schweizerischen Armee", sowie des ,,Etat der Offiziere .der Stäbe und der eidg. Truppenkörper", erstere in einer Auflage von 2500, lezterer in einer solchen von 2000 Exemplaren, wird hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsangebote sind bis 10. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen, auf dessen Kanzlei die nähern Angaben über Format, Druk und Umfang erhoben werden können.

B e r n , den 23. Januar 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Es wird hiermit der E i n b a n d von 80,000 Dienstbüchlein zur Konkurrenz ausgeschrieben. Das Manuscript, sowie die nähern Bedingungen liegen bei der D Drukschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariates (Bundesrathhaus Nr. 43) zur Einsichtnahme auf.

Lieferungsangebote sind franco, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Dienstbüchlein" dem eidg. Oberkriegskommissariat (verlängerte Bundesgasse Nr. 1876) bis den 7. Februar nächsthin einzureichen.

B e r n , den 24. Januar 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

249

Ausschreibung.

Zur Aushülfe bei der Instruktion der Sanitätstruppen von Anfang März bis Ende dieses Jahres werden drei Hülfsinstruktoren angestellt. Die Entschädigung hiefiir beträgt je im Maximum Fr. 1500.

Anmeldungen für diese Stellen sind bis spätestens zum 10. Februar nächsthin dem Schweiz. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 21. Januar 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Die Stationen Romanshorn und Korschach treten mit 1. Februar in direkten Verkehr mit verschiedenen holländischen Stationen. Die bezüglichen Tarife des holländisch-südwestdeutschen Verbandes sind bei den genannten Güterexpeditionen zu 15, beziehungsweise 20 Cts. erhältlich.

Z ü r i c h , den 16. Januar 1880.

Wir bringen zur Kenntniß, daß im italienisch-schweizerisch-südbadischen Güterverkehr via Brenner die Artikel Baumwoll, Hanf-, Leinen- und JuteGarn in Kisten verpackt, insofern das Gewicht eines jeden Collo mindestens 250 Kilogramm per Kubikmeter beträgt, nach Klasse II B tariflrt werden.

Z ü r i c h , den 16. Januar 1880.

Mit 1. Februar 1880 tritt als XVIII. Nachtrag zum bayerisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Februar 1873 ein neuer Ausnahmetarif für den Transport von Steinkohlen, Coaks und Braunkohlen aus Bayern nach Stationen der Nordostbahn in Kraft, durch welchen der bisherige Kohlentarif im XIV. Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird. Exemplare dieses neuen Nachtrages können bei unsern Verbandstationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 19. Januar 1880.

Mit 1. Februar dieses Jahres tritt zum Tarif vom 1. Juni 1878 für die direkte Personenbeförderung zwischen der Nordostbahn und Bötzbergbahn einer- und Wädensweil-Einsiedeln anderseits ein IV. Nachtrag in Kraft,

250 enthaltend neue Distanzen und Taxen für einzelne Stationen. Derselbe kann auf den. betheiligten Stationen eingesehen werden.

Z ü r i c h , den 19. Januar 1880.

In der dnrch Publikation vom 13. dieses Monats mitgetheilten Kündung der Tarife für den bayerisch-schweizerischen Güterverkehr auf den 15. Aprö sind auch die im böhmisch-bayerisch schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873 und dessen J. Nachtrag enthaltenen Taxen für Stationen der bayerischen Ostbahn, welche seither mit der bayerischen Staatsbahn verschmolzen worden ist, Inbegriffen.

Z ü r i c h , den 19. Januar 1880.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Vom 1. Februar 1880 an werden die Artikel S a n d (gewöhnlicher und Modellirsand) und K i e s in Ladungen von 10,000 Kilogramm pro Wagen dem Spezialtarif für den Transport von rohen und leicht b e h a u e n e n B a u s t e i n e n , d. d, 1. Januar 1877, eingereiht und zu dessen Taxen und Bestimmungen behandelt.

Die Anwendung dieses Spezialtarifs ist vom Versender deutlich auf dem .Frachtbriefe vorzuschreiben.

Unter Bezugnahme auf die sub 17. October 1879 erlassene Publikation betreffend Aufhebung des Tarif special temporaire Genève transit-Basel loco und transit bringen wir E. E. Handelsstand zur Kenntniß, daß derselbe bis auf Weiteres in Kraft verbleibt. Der neue an dessen Stelle tretende Tarit enthält sowohl Taxerhöhuugen als Taxermäßigungen und wird in kürzester Frist auf den Stationen Basel und Genf zur Einsicht aufgelegt werden.

Mit heutigem Tage tritt eine neue Ausgabe des Gütertarifes Basel Centralbahnhof nach und von Aaran und Luzern, d. d. 15. Dezember 1874 in Kraft, womit die Ausgabe dieses Tarifes vom Juli 1877 nebst den Frachtsätzen Basel nach und von Flüelen dahin fallen.

Die Tarifbestimmnngen und die Waarenklassifikation des Tarifs BaselOstschweiz vom 1. Januar 1880 finden für diesen Verkehr Anwendung.

Exemplare des neuen Tarifes können auf unseren Stationen Basel, Aarau und Lnzern bezogen werden.

251 Wir nehmen Bezug auf unsere Publikation, betreffend Aufhebung des Tarif combiné Genf transit - Aarau loco und transit - Ostschweiz, d. d. 1. März 1876, und theilen E. E. Handelsstand mit, daß derselbe noch bis Ende März 1880 in Kraft verbleibt, beziehungsweise dessen Außerkraftsetzung auf diesen Zeitpunkt verschoben ist.

B a s e l, den 20. Januar 1880.

Mit 25. dieses Monats treten Ausnahmetaxen ab Basel S. C. B. nach Stationen der Centralbahn für den Transport von G e t r e i d e mit Provenienz von Antwerpen (Bassins) transit und diversen weitern belgischen Transitstationen in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können bei unseren Verbandstationen unentgeltlich, soweit der Vorrath reicht, bezogen werden.

B a s e l , den 21. Januar 1880.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Auf 1. Februar 1880 erscheint ein I. Nachtrag .zur französischen Ausgabe des Tarifs für direkte Güterbeförderung zwischen Delle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Schaff hausen, Konstanz und Romanshorn transit anderseits.

Dieser Nachtrag enthält die durch die deutsche Tarifausgäbe, resp.

durch den Basler-Tarif (Nachtrag III) auf 1. November 1879 eingeführten und auf 1. Februar 1880 noch einzuführenden Modifikationen und kann, soweit Vorrath reicht, durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

B e r n , den 16. Januar 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 1. Februar tritt in Aufhebung und Ersetzung des bereits auf 31. Dezember 1879 gekündeten Tarifs für die Beförderung von Gütern

252 zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Jura-Bern-LuzernBahn, schweizerischen Centralbahn, Emmenthalbahn, westschweizerischen Bahnen, Bulle-Romont und Simplonbahn ein neuer gleichnamiger Tarif in Kraft.

Exemplare desselben können durch Vermittlung unserer Stationen zum Kostenpreis bezogen werden.

B e r n , den 16. Januar 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird hiemit bekannt gemacht, daß mit dem 1. Februar 1880 ein 5. Nachtrag zum internen Personentarif der Westschweizerischen Bahnen, vom 1. Juni 1878, in Kraft tritt. Dieser Nachtrag enthält Taxen zur Hin- und Rückfahrt von Bern und Freiburg nach Stationen der Linie des Jougnethales und vice-versa, via Lausanne-Romont.

L a u s a n n e , den 15. Januar 1880.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Emmenthalbahn.

Vom 1. Februar 1880 an werden die Taxen des Spezialtarifs für den Transport von rohen und leicht behauenen Bausteinen (Quadern , Platten und Bruchsteinen) in ganzen Wagenladungen von 10,000 Kilogramm oder dafür zahlend, vom 4. Dezember 1876, auch auf die Artikel ,,Sand (gewöhnlicher und Modellsand), sowie Kies angewendet, sofern dieß vom Versender im Frachtbriefe ausdrücklich verlangt wird.

Burgdorf, den 20. Januar 1880-

Die Direction der Emmenthalbahn,

253 Schweizerische Nationalbahn.

Pur Sammelgüter ab Antwerpen nach, den Stationen der Linie KonstanzRomanshorn-Rorschach tritt mit heute für die Strecke Singen-Konstanz eine Taxe von 35 Ct. pro 100 Kilogramm in Kraft.

W i n t e r t h u r , den 15. Januar 1880.

Der Delegirte für den Betrieb.

Publikation.

Eidgenössisches Anleihen von 35,000,000 Franken und Kündung der alten Anleihen.

Jährlicher Zins 4 °/o, halbjährlich zahlbar den 30. Juni und 31. Dezember.

Rückzahlung in 35 Jahren, von 1881 an.

In Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1879 legt der Bundesrath ein Anleihen von Fr. 35,000,000 zur öffentlichen Subskription auf, dessen Ertrag folgendermassen verwendet werden soll: a. Zur Bükzahlung der Eestanz des 41/2 % Anleihens von 1867, betragend noch .

.

.

. Fr. 9,540,000 ,, ,, des 4'/2 °/° Anleihens von 1871, betragend noch .

.

.

.

. " 15,600,000 ,, ,, der Restanz des 4 1/2 °/o Anleihens von 1877, betragend noch .

.

.

,, 3,900,000 . Total Fr. 29,040,000 b. Znr Erfüllung anderweitiger Verbindlichkeiten.

Die beiden erstem Anleihen werden hiemit gemäss den Bundesrathsbeschlüssen vom 22. Mai 1867 und 3. Hornung 1871, das erstere anf den 31. Juli 1880 nnd das letztere anf den 31. August 1880 gekündet.

Die Rükzahlun wird an den in Art. 7 hienach bezeichneten Terminen stattfinden und hiemit die Staatsschuld der Eidgenossenschaft -- ausser dem.

gegenwärtigen Anleihen -- getilgt sein.

Die Subskription ist offen vom 21. Januar bis 5. Februar nächsthin bei den hienach bezeichneten Instituten und Bankhäusern und zu den folgenden Bedingungen: Art. 1.

Das Anleihen von Fr. 35,000,000 wird ausgegeben in Obligatinoen von Fr. 600, Fr. 1000, Fr. 5000 und Fr. 10,000. Die Obligationen lauten auf den Inhaber; auf Verlangen jedoch können diejenigen von Fr. 5000 und Fr. 10,000 auf den Namen eingeschrieben werden.

254 Art. 2.

Sie sind jährlich zn 4°/° verzinslich, mit je am 30. Juni und 31. Dezember verfallenden Zinscoupons versehen, wovon der erste am 31. Dezember 1880 fällig wird.

Art. 3.

Die Obligationen sind spätestens in 35 Jahreu rükzahlbar, nämlich von 1881 bis 1915, gemäss einem den Titeln beigefügten Amortisationsplane. Die Eidgenossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, von 1887 an grössere, als die im Amortisationsplane vorgesehenen, Rükzahlnngen zu leisten.

Art. 4.

Zins- und Kapitalzahlung erfolgen kostenfrei bei der eidg. Staatskasse in Bern, sowie bei den sämmtlichen Hanptzoll- und Kreispostkassen.

Art. 5.

Der Emissionskurs ist auf 99'/2 % festgesetzt.

Die Einzahlungen sind spätestens bis 30. Juni 1880 zu leisten.

Die Subskribenten haben jedoch das Recht, nach erfolgter Zutheilung ihr Betreffniß zu jeder Zeit ganz oder theilweise einzuzahlen, wofür ihnen der Zins vom Zahltage an bis zum 30. Juni zn 4 °/o vergütet und ein InterimsSchein ausgestellt wird. Theilzahlungen auf einzelne Obligationen sind nicht zulässig.

Art. 6.

Die Inhaber der eidg. Titel von den Anleihen von 1867, 1871 und 1877 gemessen bei der Subskription auf das neue Anleihen ein Vorrecht; jedoch nur bis zum Belaufe des Nominalbetrages ihrer alten Titel und zu dem in Art. 5 angegebenen Kurse, d. h. es werden ihnen für Fr. 99ya Fr. 100 berechnet. Sie haben zu diesem Zweke ihre Titel bis zum 5. Februar nächsthin an einer der zn bestimmenden Zeichnungsstellen behufs deren Abstempelung vorzuweisen.

Art. 7.

Alle innerhalb der anberaumten Frist nicht zur Conversion angemeldeten Obligationen werden einschliesslich des halbjährigen Zinscoupons auf Verfallzeit znrückbezahlt wie folgt: vom Anleihen 1867 .

. a m 31. Juli 1880 1871 .

.

. ,, 31. August 1880 ,, ,, 1877 .

.

. ,, 1. Oktober 1880.

Art. 8.

An den in Art. 7 bezeichneten Terminen findet jeweilen der Austausch der convertirten Obligationen statt. Gleichzeitig hiemit wird die Kursdifferenz von '/a0/0 und der verfallende Zinscoupon zu 4V2°/° ausbezahlt, unter Abzug des vom 30. Juni nächsthin an aufgelaufenen Marchzinses der neuen Obligationen zu 4%.

Art. 9.

Wenn die Conversion und die neuen Subskriptionen die Summe der Fr. 35,000,000 übersteigen, so bleibt die Reduktion auf die neuen Subskrip-

255 tionen beschränkt und der daherige Modus wird vom eidg. Finanzdepartement bestimmt werden.

Art. 10.

Alle Publikationen betreffend Zins- und Kapital-Rükzahlungen sind im Bundesblatt und in einer in Basel, Bellinzona, Bern, Genf, Lausanne, Neuenhurg, St. Gallen und Zürich erscheinenden Zeitung einzurüken.

B e r n , den 9. Januar 1880.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Hammer.

Zeichnnngsstellen sind : I. Sclr*veizerisoh.e.

Eidgenössisches Finanzdepartement in Bern und in Aargauische Bank.

Aargauische Kreditanstalt.

Basler Bankverein.

Basel : Basler Handelsbank und deren Filiale in Bern.

Bischoff zu St. Alban.

Isaak Dreyfus Söhne.

Ehinger & (X Rud. Kaufmann.

Benedikt La Röche.

Em. La Röche, Sohn.

C. Lüscher & O.

Oswald Gebrüder & O.

Passavant & C10.

J. Riggenbach.

v. Speyr & O.

Bellinzona : Tessiriische Kantonalbank.

Berner Kantonalbank.

Bern: Berner Handelsbank.

Eidgenössische ieBank.

Marcuard & C .

v. Ernst & O.

Chanx-de-Fonds : Puiy & Cle.

Chan Bank für Granbünden.

Graubündner Kantonalbank.

Frauenfeld : Thurgauische Hypothekenbank.

Freiburger Kantonalbank.

Freiburg : Weck & Aeby.

Association financière de Genève.

Genf:

Aarau :

256 Glarus: Lausanne : Lugano: Lnzerii: JNeuenburg: Schaff hausen : Solothnrn : St. Gallen: Tivis:

Weinfelden: Winterthur: Zürich:

Bank in Glarus.

Waadtländische Kantonalbank.

Bank der italienischen Schweiz.

Bank in Luzern.

Seb. Crivelli & C".

Neuen burgische Kantonalbank.

Pury & Cie.

Bank in Schaff hausen.

Zündel & Cie.

Franz Brunner, Sohn.

Solothurnische Bank.

St. Gallische Kantonalbank.

Caspar Zyli.

Genton & Cie.

Thurgauische Kantonalbank.

Bank in "Winterthur.

· Aktiengesellschaft Leu & C'6.

Pestalozzi im Thalhof.

C. Schulthess Erben.

Schweizerische Kreditanstalt.

Tobler-Stadler.

Zürcher Kantonalbank.

II.

Paris:

-A_iisläncliscli.e.

Comptoir d'Escompte de Paris und bei dessen Filialen in Lyon und Marseille.

Hentsch, Lutscher & ieCIe.

Marcnard André & C .

Frankfurt a./M. : Bank für Handel und Industrie.

Deutsche Vereinsbank.

Frankfurter Vereinsbank.

Joh. Goll & Söhne.

Mülhansen : Banque de Mulhouse und deren Filialen in Epinal und Straßburg.

Strassburg : Banque d'Alsace et de Lorraine und bei deren Filialen in Metz und Mülhausen.

Stuttgart : Württembergischeia Vereinsbank und ihren Filialen.

Doertenbach & C .

257

Bekanntmachung.

Veranlaßt durch beinahe täglich an sie gerichtete G e s u c h e um Ans t e l l u n g bei der Z o l l v e r w a l t u n g -wird hiemit aufmerksam gemacht, daß solche Gesuche nur dann Beachtung finden können, wenn sie eine Bewerbung um eine bestimmte, im ,,Bundesblatt" ausgeschriebene Stelle enthalten und daß dieselben in diesem Falle bei der in der Ausschreibung bezeichneten Amtsstelle einzureichen sind.

B e r n , den 15. Januar 1880.

Die Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von Drukarbeiten.

Von den Kantonsverfassungen soll eine neue amtliche Sammlung herausgegeben werden. Bezüglich dieser Drukarbeit wird bis zum 8. Hornung nächsthin freie Bewerbung eröffnet, deren Bedingungen von der Bundeskanzlei zu beziehen sind. Vermögen die Angebote za genügen, so erfolgt der Zuschlag der Arbeit spätestens am 14. Hornung.

Die Preise sind vom O k t a v b o g e n zu berechnen, und die Angebote postfrei hieher einzugeben.

B e r n , den 16. Januar 1880.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die Lieferung von 20 C o m p t o i r w a a g e n von 12 1/2--15 Kilo Tragkraft und von 30 D e z i m a l w a a g e n von 75 Kilo Tragkraft, beide mit Gewichtsaz, Waagen und Gewichte den eidg. Vorschriften gemäß geeicht, wird hiemit zu freier Konkurrenz ausgeschrieben.

258 Zeichnungen der C o m p t o i r w a a g e n können durch Postkarte vom Materialbüreau der Oberpostdirektion bezogen werden. Dieselben sind entweder mit der Eingabe oder unter Band frankirt zurükzusenden.

Die Brüken der D e z i m a l w a a g e n sollen von ausgetroknetem Hartholz verfertigt, geölt und solid mit Eisen beschlagen sein. Jede Dezimalwaage ist mit einem Regulator und mit einem Gewichtkästchen zu versehen.

Gewichtsaz der Dezimalwaagen : von Messing von Eisen Gramm 5 20 | 50 100 200 500 Kilo 1 2 3 Stük l l | l l 2 l 121 mit Bezeichnung POST.

Lieferung sämmtlicher Waagen auf 1. April 1880 franko Bern.

Die Eingaben müssen frankirt und verschlossen mit der Aufschrift ,,Eingabe für Lieferung von Postmaterial" am 31. Januar 1880 in den Händen der unterzeichneten Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 16. Januar 1880.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

Ausschreibung.

Im Instruktionskorps der Infanterie sind folgende Stellen neu zu besezen ; 1. Diejenige eines Instruktors I. Klasse deutscher Zunge, mit einem Jahresgehalt von Fr. 3500--4500.

2. Diejenige eines Instruktors II. Klasse französischer Zunge, mit einem Jahresgehalte von Fr. 2500--3200.

3. Diejenige eines zweiten Gehilfen des Schießinstruktors, der zur Unter richtsertheilung sowohl in deutscher als französischer Sprache befähig sein muß, mit einem Jahresgehalt von höchstens Fr. 3000. (Diese Stelleist provisorisch und kann vorderhand nur bis Ende 1880 besezt werden.)

Anmeldungen auf obige Stellen sind bis zum 26. Januar dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 6. Januar 1880.

Schweiz. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t : Hertenstein.

25» Ausschreibung von Wolldeken.

Ueber die Lieferung von circa 6000 Stük wollener Bett-, beziehungsweise Bivouacdeken wird Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können) von der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Offerten sind unter Angabe der zu liefernden Stükzahl und mit Beilage eines Qualitätsmusters franco, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für W o l l d e k e n " bis 31. Januar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern, einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreaudiener in Lausanne.

J Anmeldung bis zum 6. Februar 2) Posthalter und Briefträger in St. > 1880 bei der Kreispostdirektion in Georges (Waadt).

· J Lausanne.

3) Kondukteur für den Postkreis Basel. Anmeldung bis zum 6. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Posthalter in Dießenhofen (Thurgau).

' v ; 5) Paketträger in Neumünster (Zürich).

Anmeldung bis zum 6. Februar bei der Kreispostdirektion Zürich.

1880 in

6) Briefträger in Altstädten (St. Gallen). Anmeldung bis zum 6. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Briefträger und Paker in Olivone (Tessin). Anmeldung bis zum 6. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

260 8) Telegraphist in Magadino. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Janaar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

"9) Telegraphist in Steinen (Schwyz). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in St. Georges (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Locamo. Jahresbesoldung Fr. 2600 bis Fr. 3200. Anmeldung bis zum 31. Januar 1880 bei der Zolldirektion in Lugano.

ü) Büreaudiener und Paker in Freiburg. Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Zwei Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Bern.

·4) Posthalter in Hauts-Geneveys (Neuenburg). Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

·5) Postablagehalter und Briefträger in Obersiggingen (Aargau). Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Aarau. .

6) Postverwalter in Romanshorn. Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Postbüreaudiener und Paker in Rorschach. Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Posthalter und Briefträger in Ascona. Anmeldung bis zum 30. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

S) Telegraphist in Giornico (Tessin). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

10) Telegraphist in Rüschlikoa (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovisipn. Anmeldung bis zum 4. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1880

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.01.1880

Date Data Seite

247-260

Page Pagina Ref. No

10 010 583

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.