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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung des erstem zur Bewilligung des Baues einer Schienenverbindung zwischen der Linie der vormaligen Nationalbahn und den bisherigen Nordostbahnlinien bei Oerlikon oder Glattbrugg.

(Vom 21. Juni 1880.)

Tit.

Unter Bezugnahme auf die Auseinanderseungen, mit denen wir unsern Antrag vom 15. d. Mts. um Ermächtigung des Bundesrathes zur Uebertragung der für die Streben Suhr-Zofingen, resp.

Aarau-Suhr-Zoflngen der Westsektion der vormaligen Nationalbahn bestehenden Konzessionen an die Centralbahn etc. einbegleitet haben, sind wir heute in der Lage, Ihnen folgende weitere Mittheilungen zu machen.

Wie bereits in dem erwähnten Vortrag gesagt ist, wurde der vom Bundesgericht unterm 17. April dieses Jahres ausgesprochene Zuschlag der Westsektion der Nationalbahn an die NordostbahnGesellschaft an die Bedingung geknüpft, daß die leztere inner einer vom Bundesrath zu bestimmenden Frist eine Verbindung der Nationalbalmlinie mit der Station Oerlikon erstelle. Diese Frist ist dann vom Bundesrathe anläßlich der Konzessionsübertragung für die Westsektion unterm 14. Mai 1880 dahin festgestellt worden,

375 ·daß der Nordostbahn aufgegeben wurde, die genannte Verbindung 'bis längstens zürn Beginn der Sommerfahrplanperiode 1881 (1. Juni) au bauen, in der Meinung, daß die dafür nöthig werdende Konzession rechtzeitig verlangt werden müsse, und unter der selbstverständlichen Voraussezung, daß dieselbe werde ertheilt werden.

Mit Eingabe vom 6. d. Mts. nun hat die Direktion der Nord«stbrthn ein Projekt für einen Geleiseanschluß der vormaligen Nationalbahnlinie mit der Nordostbahnlinie bei Oerlikon vorgelegt -und um dessen Genehmigung nachgesucht, mit dein Beifügen, daß, wenn diese noch im Laufe des Monats Juni ausgesprochen werden liönnte, sie versuchen würde, den Anschluß schon für den Zeitpunkt der Inkraftsezung des Winterfahrplanes 1880/81 möglich zu .machen. Nach diesem Projekt würden die Züge von und nach .Kloten direkt und ohne Weiteres bis und von Oerlikon, eventuell .Zürich kursiren können , während diejenigen von Otelfingen her die Station Oerlikon durch eine Rükwärtsbewegung, ähnlich wie sich dieses auf der Zürich-Luzern-Linie bei Zug beim Ausfahren praktizirt, erreichen wurden.

Die Regierung des Kantons Aargau, welche wir mit Rüksicht auf ihre an der. Westsektion der National bahn liegenden Gemeinden «m ihre Ansicht über das Projekt gefragt haben, erklärt sich mit -demselben einverstanden ; diejenige des Kantons Zürich dagegen macht darauf aufmerksam, daß man die in Aussicht genommene Verbindung durch Verlegung des Anschlusses in ° die, allerdings einigermaßen zu verschiebende, Station Glattbrugg der ßülachRegensbergerbahn besser und für den beabsichtigten Zwek (direkte Verbindung der Nationalbahn mit Zürich) mindestens eben so dienlich gestalten würde.

Wir halten dafür, daß es nothwendig ist, über «die Differenzen, welche zwischen dem Projekt der Nordostbahn und den Ansichten der Regierung von Zürich sich zeigen, Verhandlungen eintreten zu lassen. Diese Verhandlungen wëSMen aber unter keinen Umständen so schnell zu Ende zu führen sein, u m , darauf gestüzt, in der laufenden Session noch einen Antrag einbringen zu können. Müssen wir aber mit der Vorlage bis zur Dezembersession warten, so ist es sicher, daß die in Frage stehende Verbindung, auf welche die an der Nationalbahn liegenden Ortschaften großen Werth sezen, nicht bis im Herbst dieses Jahrs, und nicht unmöglich, daß sie alsdann auch
nicht bis am 1. 'Juni 1881 fertig gestellt werden könnte.

Wir gestatten uns daher, Ihnen den unten folgenden Antrag auf Ermächtigung des Bundesrathes auch zur Erledigung dieser Angelegenheit vorzulegen.

Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. III.

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Eine solche Vollmacht halten wir, so einfach und unbedeutend die Sache ist, für unerläßlich; denn es handelt sich um die Anlage einer, wenn auch kurzen, neuen Schienenverbindung, die dem öffentlichen Verkehr zu dienen bestimmt ist, und für welche unter allen Umständen Grund und Boden in Anspruch genommen werden muß, der gegenwärtig im Privatbesiz steht, und nicht, wie die Nordostbahn in ihrer Eingabe meint, um eine bloße, durch die Bedürfnisse des ordentlichen Verkehrs gebotene Erweiterung bestehender Anlagen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenste» Hochachtung.

B e r n , den 21. Juni 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes,, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Schieß.

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(Entwurf)

Bundesfoeschluss betreffend

Ermächtigung des Bundesrathes zur Bewilligung des Baues einer Schienenverbindung zwischen der Linie der vormaligen Nationalbahn und den bisherigen Nordostbahnlinien bei Oerlikon oder Glattbrugg.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Eingabe der Nordostbahndirektion vom 6. Juni 1880 und einer Botschaft des Bundesrathes vom 21. gleichen Monats, beschließt: Der Bundesrath wird ermächtigt, nach Abschluß der irn Sinn des Art. 2 des Eisenbahngesezes vom 23. Dezember 1872 anzuordnenden Verhandlungen die Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Geleiseverbindung zwischen der Linie der vormaligen Nationalbahn und den bisherigen Nordostbahnlinien bei Oerlikon oder Glattbrugg zuhanden der schweizerischen Nordostbahngesellschaft zu ertheilen.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung des erstem zur Bewilligung des Baues einer Schienenverbindung zwischen der Linie der vormaligen Nationalbahn und den bisherigen Nordostbahnlinien bei Oerlikon oder Glat...

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Jahr

1880

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3

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28

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26.06.1880

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374-377

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