304

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ankauf des Inselspitalgebäudes in Bern.

(Vom 9. Juni 1880.)

Tit.

Mittelst Botschaft vom 9. Dezember 1879, betreffend den Ankauf des Post- und des Inselspitalgebäudes in Bern, sowie betreffend die Veräußerung des dem Bunde gehörenden Grundstükes an der Bundesgasse in Bern*), haben wir bei Ihnen den Ankauf genannter beider Gebäude und die Veräußerung des leztern Bauplazes beantragt.

Durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1879 ermächtigten Sie uns dann zum Ankaufe des Postgebäudes, während Sie in Betreff der beiden andern Anträge beschlossen, daß bezüglich derselben eine Schlußnahme vorbehalten bleibe und der Bundesrath eingeladen sei, diesfalls in dem ihm gutscheinenden Zeitpunkte eine neue Vorlage zu machen.

Wenn wir diese Vorlage schon jezt einbringen, so ist dies dem Umstände zuzuschreiben, daß die Inselbehörde, mit der für den Fall des Ankaufes des Spitals in für dieselbe verbindlicher Weise einzelne Kaufsbedingungen festgestellt wurden, bis längstens den 15. Juli nächsthin eine definitive Antwort verlangt. Zudem ist es wünschenswerth, daß die verschiedenen Verwaltungsabtheilungen des Militärdepartements nicht länger in mehreren Gebäulichkeiten in Bern untergebracht bleiben, sondern wo möglich alle in *) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1879, Band III, Seite 1174.

305 einem Gebäude Aufnahme finden, wie dies nach Bezug des Postgebäudes in Bern für die übrigen Departemente der Fall sein wird.

Endlich betrachten wir es als in unserer Pflicht liegend, dafür zu sorgen, daß die Summe von Fr. 480,000, welche wir der Gemeinde Bern für den Bauplaz westlich des Bernerhofes bezahlten und welche seit mehreren Jahren zinslos ist, bald möglich so oder anders zum Nuzen des Bundes verwendet werde.

Bei Behandlung der Fragen, welche sich auf die Erwerbung oder Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes beziehen, haben wir die Vorfrage, ob auf den Gedanken einer Verlegung der Sizungssäle der eidgenössischen Räthe, sei es in ein auf dem Terrain neben dem Beraerhof zu errichtendes Verwaltungsgebäude, sei es in ein besonderes Gebäude, wirklich einzugehen sei oder nicht, nochmals gründlich geprüft. In Berüksichtigung nun, daß durch die soeben ausgeführte Vermehrung der Sizpläze im Nationalrathssaale dem daherigen Bedürfniß bis zum Jahre 1891 vorläufig entsprochen und sich eine weitere Vermehrung derselben nöthigenfalls durch bloße Abänderung des Bestuhlungssystems oder durch eine Vergrößerung, resp. einen Umbau des Nationalrathssaales bewerkstelligen läßt, und in Anbetracht ferner, daß die Verlegung der Säle mit Rüksicht auf den regen Verkehr der Räthe mit den Departementen und hauptsächlich mit der Bundeskanzlei zu schweren Unzukömmlichkeiten führen müßte, worüber die bei den Akten liegenden Berichte nähere Auskunft geben, sind wir zu dem Schlüsse gelangt, daß die Sizungssäle in keinem Falle aus dem Bundesrathhause verlegt werden sollten. Die gegenwärtige Vorlage basirt nun auch auf dieser Voraussezung.

Bei der Diskussion über die Frage des Ankaufs des Inselspitals wurde seitens der ständeräthlichen Kommission der Wunsch ausgesprochen, bei eventuellem Ankauf des Inselspitalgebäudes möchte unter allen Umständen die Möglichkeit der Erwerbung des zwischen lezterm und dem Bundesrathhause gelegenen Kasinogebäudes zu einem mäßigen Preise gesichert werden, während die nationalräthliche Kommission die Frage des Ankaufes des Burgerspitalgebäudes aufwarf.

Wir unterließen nicht, uns mit den bernischen Gemeindsbehörden, dem Einwohnergemeinde- sowohl als dem Burgerrathe in dieser Angelegenheit in Verbindung zu sezen, erhielten jedoch (vide die bei den Akten liegenden Zuschriften der beiden
Behörden) von beiden Seiten die Erklärung, daß zur Veräußerung der beiden Bauobjekte nicht Hand geboten werden könne.

Gleichzeitig ließen wir uns über den Zustand und den Werth des Inselspitals durch zwei renommirte nichtbernische Architekten,

306

die sich bei dem Konkurse für Pläne zu einem eidgenössischen Verwaltungsgebäude betheiligt hatten und deren Projekte von dem Preisgerichte prämirt worden waren, einen weiteren Expertenbefund geben und das von unserm Bau bureau ausgearbeitete Projekt nebst Kostenanschlag über den Umbau des Gebäudes begutachen.

In ihrem Befund, welchen wir zu den Akten legen, kommen auch diese Fachmänner bezüglich des Zustandes des Gebäudes zu demjenigen Resultate, welches in dem Bericht unseres Baubüreau eingehend dargelegt ist. Den von Lezterm aufgestellten Kostenanschlag über den Umbau des Gebäudes halten die Experten für hoch genug bemessen, während sie das Hauptgebäude sammt Umschwung und Dependenzgebäulichkeiten auf Fr. 873,900 werthen gegenüber der Fr. 740,000 betragenden Schazung unseres Baubüreau und gegenüber der sich mit Fr. 750,000 beziffernden Verkaufsofferte der Inselbehörde.

Um die Kosten eines Neubaues auf dem dem Bunde gehörenden Terrain an der verlängerten Bundesgasse mit denjenigen des Ankaufes nebst Umbau des Inselspitals zu vergleichen, haben wir auch einen Entwurf nebst approximativem Kostenanschlag für ein lediglich zur Aufnahme der ganzen Militärverwaltung mit Ausschluß von Sälen für die eidgenössischen Räthe bestimmtes Gebäude anfertigen lassen.

Indem wir auf die daherigen Pläne und den bezüglichen Bericht verweisen, bemerken wir hier nur, daß die Baukosten des aus einem Souterrain, einem Erdgeschoß und zwei Stockwerken bestehenden Gebäudes, für welches laut Skizze ein 'zwar geschmakvoller, jedoch einfacher Baustyl ohne luxuriöse Ausstattung gewählt würde, auf Fr. 1,050,000 veranschlagt sind.

Während bei Ankauf des Inselspitalgebäudes die Centralmagazine der Kriegsmaterialverwaltung, sowie des Oberkriegskommissariates iu den bestehenden und neu zu errichtenden Dependenzgebäulichkeiten etablirt würden, könnten in dem Neubau solche im Souterrain, welches behufs Erreichung genügender Luftcirculation, größerer Trokenheit und Helle möglichst hoch über dem Boden gehalten würde, untergebracht werden. Der benüzbare Raum des Souterrains beträgt 1845 Quadratmeter.

In den drei Stokwerken, deren benüzbare Quadratfläche, abgesehen von den Räumlichkeiten auf dem Dachboden, zusammen 3531 Quadratmeter hält (2878 im Inselgebäude), könnten, wie die Pläne zeigen, die sämmtlichen Verwaltungsabtheilungen des Militärdepartements in ähnlicher Disposition, wie beim Inselprojekt, bequem placirt werden.

307

Wenn wir nun die Kosten der beiden Projekte mit einander vergleichen, so kommen wir zu folgendem Resultate: Ankauf des Inselspitals laut Verkaufsofferte . Fr. 750,000 Umbau des Hauptgebäudes, sowie der Dependenzgebäulichkeiten und nothwendige Neubauten (Magazine) ,, 449,000 zusammen Fr. l,199,000 Bei Annahme dieses Projektes kann der Bauplaz neben dem Bernerhofe veräußert werden, und es ist der daherige Erlös von obiger Summe in Abzug zu bringen mit .

. ,, 480,000 b l e i b e n A u s g a b e n für das I n s e l p r o j e k t

Fr. 719,000

Die Erstellungskosten des Neubaues sind veranschlagt zu Fr. 1,050,000 der Werth des Bauplazes beträgt .

. · . ,, 480,000 zusammen Fr. 1,530,000 oder es werden sich die Mehrkosten eines Neubaues gegenüber dem Ankauf des Inselspitales belaufen auf

Fr. 811,000

Die jährlichen Miethzinse für die verschiedenen außerhalb des Bundesrathhauses befindlichen Abtheilungen des Militärdepartements werden vom 1. November 1880 an, auf welchen Zeitpunkt wir für das gegenwärtig in drei verschiedenen Gebäuden untergebrachte, seit einiger Zeit unter einem Chef vereinigte Genie- und topographische Bureau im Interesse eines geordneten Dienstes passendere und geräumigere Lokalitäten im Direktionsgebäude der Jura-BernBahn zu miethen gezwungen waren, Fr. 29,766 betragen.

Die Verzinsung des Kapitals von Fr. 719,000 für Ankauf und Umbau der Inselspitalgebäulichkeiten, sammt Amortisationsquote à 4 J/2 % berechnet (dieser Ansaz genügt, weil der Bund von direkten Steuern, wie Grundsteuern etc. befreit ist) würde zu stehen kommen auf . Fr. 32,355 Der Unterhalt des Gebäudes ist geschäzt auf

.

somit jährliche Kosten

,,

5,000

Fr. 37,355

In obigen Miethzinsen im Betrage von Fr. 29,766 ist jedoch für die gegenwärtig von der Drukschriftenverwaltung des Ober-

308

kriegskommissariates occupirten ausgedehnten Räumlichkeiten im Bundesrathhause, welche auf die Dauer nicht in Lezterm belassen werden können und für welche in einem Miethhause immerhin zirka Fr. 4000 bezahlt werden müßten, nichts aufgenommen, und es geht somit aus dieser Berechnung hervor, daß durch den Ankauf des Inselspitalgebäudes und Umbau desselben zu Militäradministrationszweken dem Bunde gegenüber der Fortdauer der Miethverhältnisse verhältnißmäßig unbedeutende Mehrkosten erwachsen werden.

Sollte der Erstellung eines Neubaues der Vorzug gegeben werden, so würde dagegen die Kapital Verzinsung sammt Unterhalt des Gebäudes auf jährlieh Fr. 73,850 zu stehen kommen, wobei allerdings der benuzbare Zimtnerraum gegenüber demjenigen im Inselgebäude 650 Quadratmeter mehr ausmachen würde ; auch ließen sich bei allfälligem späterem Bedürfniß an weitem Lokalitäten, ohne dem architektonischen Aussehen des Baues Eintrag zu thun, durch Erweiterung desselben noch zirka 1500 Quadratmeter Zimmerraum gewinnen. Bei Ankauf des Inselspitalgebäudes dagegen ist nebst der bedeutenden Fr. 811,000 betragenden Ersparniß bei den Erstellungskosten der unbestreitbare Vortheil in Anschlag zu bringen, daß auf dem zu der Besizung gehörenden Umschwung nach Bedürfniß Nebengebäude erstellt und im Nothfall -- troz des dieses Mal erfolgten Abschlages der Gemeindebehörde -- das Casinogebäude wird angekauft und ein als allfällig nothvvendig sich zeigender größerer Neubau wird errichtet werden können, wodurch die ganze Bundesadministration, mit Ausnahme der Post- und Telegraphenverwaltung, in einem sozusagen zusammenhängenden Gebäude Unterkunft fände, was in dienstlicher Beziehung gewiß von Nuzen wäre.

Gestüzt auf die bezüglichen technischen Berichte und Pläne und auf vorstehende Auseinandersezungen stellen wir den Antrag auf Annahme des nachfolgenden Beschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

309

(Entwurf)

Bnndesbeschlnss betreffend

den Ankauf des Inselspitalgebäudes in Bern.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom S. Juni 1880, beschließt: 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, das Inselspitalgebäude in Bern mit Areal und Dependenzen um die Summe von Fr. 750,000 anzukaufen und dasselbe für die Aufnahme der sämmtlichen Abtheilungen der Militärverwaltung ein.zurichten.

2. Der Bundesrath ist ferner ermächtigt, den der Eidgenossenschaft gehörenden Bauplaz an der Bundesgasse um die Summe von Fr. 479,400 zu verkaufen.

3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ankauf des Inselspitalgebäudes in Bern. (Vom 9. Juni 1880.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1880

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1880

Date Data Seite

304-309

Page Pagina Ref. No

10 010 721

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.