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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren für die In validi täts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (Initiative Rothenberger).

(Vom 23. März 1920.)

In den Monaten Januar und Februar dieses Jahres ist der Bundeskanzlei eine grössere Anzahl Uriterschriftenbogen mit Unterschriften von Schweizerbürgern eingereicht worden, welche folgendes Volksbegehren stellen: ,,In die Bundesverfassung ist folgender Artikel 34quater aufzunehmen : Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Invaliditäts-, die Alters- und die Hinterlassenen-Versicherung einführen.

Er kann sie allgemein oder für einzelne Bevölkerungsklassen obligatorisch erklären.

Die Durchführung erfolgt unter Mitwirkung der Kantone oder auch von öffentlichen und privaten Versicherungskassen.

Zur Erleichterung der Durchführung dieser Aufgabe errichtet der Bund einen Fonds. Diesem Fonds sind als erste Einlage zweihundertfünfzig Millionen Franken zuzuführen, welche dem Erträgnis der Kriegsgewinnsteuern sofort nach Annahme des gegenwärtigen Verfassungsartikels entnommen werden. Lit. A, Ziffer 2, des Bundesbeschlusses vom 14. Februar 1919 wird in diesem Sinne abgeändert.a Die Unterschriften sind vom statistischen Bureau nach Massgabe der bundesrätlichen Verordnung vom 2. Mai 1879 betreffend Begehren um Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse geprüft worden. Diese Verordnung ist zwar durch das Bundesgesetz vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksabstimmungen aufgehoben worden, aber durch die Bundesratsbeschlüsse vom 25. März 1898 (A. S. XVI, 603) und 13. Ja-

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nuar 1900 (A. S. XVII, 818) ausdrücklich wieder in Kraft getreten. Das Ergebnis der Prüfung durch das statistische Bureau ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Eingelangte Gültige UnterUnterschriften schriften

Kantono i ' Zürich i Bern .

. .

. .

1 Luzcrn Uri.

. . .

Schwyz .

.

. . . .

TJnterwalden o b d e m Wald . . . .

TJnterwalden n i d d e m Wald . . . .

Glarus

Zus Freihurg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh. .

' Appenzell I.-Rh. .

.

.

.

.

. .

. .

. .

[ S t . Gallen . . . .

Graubüuden Aargau Thurgau .

.

.

.

Tessin Waadt Wallis ,. . . .

Neuenburg Genf . . , . .

Schweiz

Ungültige Unterschriften

21,772 8,103 2,402 847

21,703 8,029 2,371 814

69 74

863

861

2

262 1,792

260 1,785

2 7

457 690

457 688

3,116 4,331 3,251 693 1,259 12,898 605 6,962 3,391

3,106 4,289 3,245 693 1,258 305 12,836 604 6,893 3,380

3,947

3,863

143 865 638

93 865 592

79,596

78,990

30»

31 33

2 10 42 .

6

1 4

62 1 69 11

84 50 46 606 1

Das statistische Bureau macht dazu folgende Bemerkung: Das Begehren um Revision der Bundesverfassung ging am 17. Januar ein, au welchem Tage der Bundeskanzlei laut Angabe der Zentralstelle der Initiative 2276 Unterschriftenbogen mit 71,692 Unterschriften übergeben wurden. In sechs verschiedenen Sendungen, von denen die letzte am 23. Februar eintraf, langten

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nachher noch weitere 571 Bogen mit 14,969 Unterschriften ein, so dass die Gesamtzahl 2847 Bogen mit 86,661 Unterschriften beträgt. Von diesen fallen jedoch 292 Bogen mit 7065 Unterschriften ausser Betracht, weil sie nicht innerhalb der im Bundesgesetze vom 27. Januar 1892 festgesetzten Frist, sondern nach dem 17. Januar 1920 bescheinigt worden sind.

Die Zahl der in B e t r a c h t f a l l e n d e n Bogen beträgt 2555 mit 79,596 Unterschriften. Das Ergebnis der Prüfung derselben ist folgendes: Eingelangte Unterschriften 79,596 Davon sind: gültig 78,990 ungültig 606 und zwar: 1. Unterschriften von gleicher Hand 120 2. Unterschriften mittels Anführungszeichen (,,) .

11 3. Ungenügende oder gar keine Beglaubigung . .

362 4. Übrige ungültige Unterschriften 113 Aus der Zusammenstellung ergibt sich, dass das Volksbegehren von 78,990 gültigen Unterschriften unterstützt wird und demnach als zustandegekommen zu betrachten ist.

Wir beehren uns, Ihnen nach Massgabe des Art. 5 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung das Volksbegehren nebst den dazu gehörenden Akten zuzuleiten.

Genehmigen Sie, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 23. März 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

-·Ss-O^-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren für die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (Initiative Rothenberger). (Vom 23.

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1920

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1244

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31.03.1920

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646-648

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