Bundesbeschluss über militärische Bauten # S T #
(Bauprogramm 1991)
vom 3. Oktober 1991
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1991 '), beschliesst: Art. l 1 Den mit der Botschaft vom 27. März 1991 unterbreiteten Bauvorhaben und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.
2 Es werden hiefür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Fr.
a. für militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang l b. für Zusatzkredite nach Verzeichnis im Anhang 2
247 030 000 13 220 000
Art. 2 1 Der Bundesrat kann innerhalb der Gesamtkredite nach Artikel l Absatz 2 Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen.
2 Die Zahlungskredite sind jährlich in den Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Oktober 1991 Der Präsident: Hänsenberger Die Sekretärin: Huber
Nationalrat, 1. Oktober 1991 Der Präsident: Bremi Der Protokollführer: Anliker
4591
» BB1 1991 II 373 204
1991-715
Militärische Bauten
Anhang l
Verzeichnis der militärischen Bauten 2
Militärische Bauten
Verpflichtungskredit
21 211
Kampf- und Führungsbauten Führungsinfrastruktur und Kampfbauten
Fr
212
Bauten für die Richtstrahlstationen R-915 ; 2. Etappe :
28 700 000
213
Erneuerang der Pistensysteme auf Militärflugplätzen
10000000
63 000 000
22
Bauten für die Logistik
221
Bauten für das Eidgenössische Zeughaus auf dem Waffenplatz Bière :
42 700 000
222
Ergänzung der baulichen Infrastruktur für die Transporthelikopter auf zwei Militärflugplätzen; 2. Etappe
10 950 000
23
Bauten für die Ausbildung
231
Bau eines Offiziersausbildungszentrums für die Fliegerund Fliegerabwehrtruppen auf dem Waffenplatz Dübendorf
33 000 000
232
Bau einer Ausbildungsanlage für Atemschutzgeräteträger auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare Ausbau des Panzerschiessplatzes Wichlen GL; I.Etappe .
7 900 000 29700000
Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften und Arbeitsräumen
15 000 000
233 234 235
Sanierung des Gotthard-Forts
Total militärische Bauten
6 080 000 247 030 000
205
Militärische Bauten
Anhang 2
Verzeichnis der Zusatzkredite für militärische Bauten 3
Zusatzkredite
31
Baubotschaft 1986 (BB vom 29. Sept. 1986 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1986III 405) Modernisierung und Erweiterung von Versorgungsanlagen .
Erwerb und Umbau einer Liegenschaft in Dagmersellen . . .
311 312 32
321 322 323 324 33
331 332 34
341 342
Baubotschaft 1987 (BB vom 8. Okt. 1987 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1987III 273) Bau eines geschützten Militärspitals in Nottwil LU Ausbildungsanlagen für die Infanteriemotorfahrerschulen auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare Ausbildungsanlagen für die Schulen der Materialtruppen auf dem Waffenplatz Thun; 2. Etappe Sanierung der Abfallverbrenhungsanlage in Thun . . . . . . . . .
Baubotschaft 1988 (BB vom 6. Okt. 1988 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1988 III 769) Ausbau von Schiess- und Ausbildungsanlagen sowie Sanierung von Gebäuden auf dem Waffenplatz Andermatt , Bau von Anlagen für die Fliegerschulen auf dem Waffenplatz Emmen; 1. Etappe Baubotschaft 1989 (BB vom 6. Okt. 1989 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1989111962) Bau einer Lagerhalle für Korpsmaterial in der Gemeinde Müllheim TG Bau von Ausbildungsanlagen für die Schulen der Versorgungstruppen auf dem Waffenplatz Bern
Total Zusatzkredite
4591
206
Zusatzkredil Fr.
6800000 700 000
600 000 750 000 300 000 980 000
840 000 850 000
850 000 550 000 13 220 000
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1991) vom 3. Oktober 1991
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1991
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
41
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.10.1991
Date Data Seite
204-206
Page Pagina Ref. No
10 052 000
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.