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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Darlehen an die Organisation der Vereinigten Nationen und an die Weltgesundheitsorganisation (Vom 17. Januar 19C4)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Mit Botschaften vom U.Mai 1957 (BEI. 1957,1,1253) und 21.September 1959 (BEI. 1959, II, 605) begründeten wir unsere Anträge, der Organisation, der Vereinigten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation Darlehen zu gewähren, jener zur Modernisierung des Palais des Nations in G enf, dieser zur Erstellung eines Gebäudes für den Sitz der Weltgesundheitsorganisation in der gleichen Stadt.

Am 18. September 1957 (BB1.1957, II, 667), beziehungsweise am 18. Dezember 1959 (BEI, 1959, II, 1456) bewilligten Sie durch Bundesbeschlüsse die dafür notwendigen Kredite. Neue Umstände haben die beiden erwähnten internationalen Organisationen veranlasst, die Eidgenossenschaft erneut um Unterstützung zu ersuchen. Die vorliegende Botschaft hat zum Zweck, Ihnen die Grunde dafür darzulegen. Zuvor aber möchten wir einige Überlegungen allgemeiner Natur zur Frage der finanziellen Unterstützung anstellen, die von dor Schweiz den internationalen Organisationen mit Sitz in unserem Land für die Errichtung oder Vergrösserung ihrer Gebäulichkeiten gewährt wird.

Die in der Schweiz niedergelassenen Organisationen sind zahlreich. Einige haben hier ihren Sitz seit mehreren Jahrzehnten, andere sind erst später dazugekommen. Fast alle haben indessen ihr Tätigkeitsgebiet entwickelt und ausgedehnt. Damit genügten ihnen die ursprünglich belegten Bäurnlichkeiten nicht mehr. Um dieser Lage zu begegnen, wurden neue Bauprojekte ausgearbeitet, deren Verwirklichung bedeutende Geldmittel erheischt. Bis heute haben die Eidgenossenschaft und die Sitzkantone, insbesondere Genf, an die Ausführung der Bauprogramme finanzielle Unterstützungen geleistet, die, ausser in der Über-

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lassung von Land und gewissen nicht rückzahlbaren Beitragen, in der Gowahrung von zinslosen, mehr oder weniger langfristigen Darlehen bestanden. Die anhaltende Ausdehnung der genannton internationalen Organisationen lassi voraussehen, dass die Schweiz im Verlauf der kommenden Jahre eingeladen wird, sich in der einen oder ändern Weise in immer stärkerem Masse an diesen Bauten za beteiligen.

Angesichts dieser Umstände haben wir gemeinsam mit den Genfer Behörden dio Lago m ihrer Gesamtheit geprüft. Wir beabsichtigen deshalb, ein gemeinsames Organ zu schaffen, das der Finanzierung von Gebaulichkoitcn für die internationalen Organisationen diont. Dieses Projekt wird den Gegenstand einer getrennten Botschaft bilden, die Ihnen demnächst zugehen wird.

I. Vereinigte Nationen

Die Tätigkeit der internationalen Organisationen, die sich nach dem letzt en Krieg erneut in Genf niedergelassen haben, hat sich ständig erweitert. Genf ist heute Europäischer SiiY, der Vereinigten Nationen, Sitz der Europäischen Wirtschaftskommission, des Hochkommissars für das Fluchthngswesen, der Weltgesundheitsorganisation (OMS), des Internationalen Arbeitsamtes, des Internationalen Fernmeldevereins, der AVoltorganisation für Meteorologie, des GATT, des Internationalen Erziohungsburos, dann von drei regionalen Organisationen : der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CEEN), des Zwischenstaatlichen Komitees für europaische Auswanderung (CIME) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), und schhesslich von ungefähr L50 nichtgouvernementalen Organisationen wie das Internationale Bote Kren/, die Interparlamentarische Union usw. Ausserdem sind 62 ständige Vertretungen beim Europäischen Sitz der Vereinigten Nationen akkreditiert. Die Vereinigten Nationen und ihre Spezialorganisationen beschäftigen allein 8150 ständige Beamte, wovon ungefähr 20 Prozent Schweizer sind. Zu dieser Zahl sind noch die zeitweiligen Angestellten hinzuzurechnen, die zum grossen Teil auf dem Plat/e selbst rekrutiert worden und deren Anzahl für eine einzige Konferenz der Vereinigten Nationen sich oft auf mehrere Hundert beläuft. Durch die Zahl seiner Organisationen und die Bedeutung der hier stattfindenden Konferenzen ist Genf mit New York zum "Weltzentrum internationaler Zusammenarbeit geworden.

Das Palais des Nations ist der Schnittpunkt dieses internationalen Lebens.

Als Sitz des Völkerbundes 193ö erbaut, wurde es im August 1946 den Vereinigten Nationen übergeben. Als Sitz des Europäischen Büros der Voreinigten Nationen und, bis zum Bezug ihres neuen Gebäudes, der Weltgesundheitsorganisation, ist es insbesondere Versammlunggort für die meisten Genfer Konferenzen. Seine Einrichtungen stehen nicht nur den in seinen Bäumen niedergelassenen Sekretariaten zur Verfügung, sondern es nimmt auch andere Institutionen auf. So finden hier die allgemeinen Konferenzen der Internationalen Arbeitsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation und des GATT

285 statt. Der Rat der Interparlamentarischen Union hält hier Sitzungen ab, und im September 1963 tagte hier der anlässlich der Jahrhundertfeier des Boten Kreuzes einberufene Kongress.

Ausser diesen von Organisationen mit Sitz in Genf einberufenen Konferenzen diont das Palais dos Nations zahlreichen Tagungen der Vereinigten Nationen. Es sind dica Gremien wie der Wirtschafts- und Sozialrat, technische Kommissionen und Komitees oder grosse Spezialkonferenzen, die zuweilen mehrere tausend Teilnehmer vereinen: so die Konferenzen für die friedliche Verwendung der Atomenergie 1955 and 1958, die Konferenz für die Anwendung der Wissenschaft und der Technik im Interesse der wenig entwickelten Gebiete im Februar 1963, die Konferenz über das Seerecht 1958 und 1960 usw. Schliosslich wird das Palais des Nations auch von politischen Konferenzen benützt, wie die Asien-Konferenz 1954, dio Zusammenkunft dor vier Begierungschefs 1955, die Aussemninisterkonferenz 1959, die Konferenzen zur Regelung der Laos-Frage ]961 und 1962 und die gegenwärtig tagenden Konferenzen für Einstellung der N uklearversuche oder für die Abrüstung.

Während 1952 in Genf 1877 Tagungen mit ungefähr 7000 Delegieren stattfanden, gab es 1962 im Palais des Nations 3247 Tagungen, an denen 18 200 Delegierte oder Experten teilnahmen.

1955 wurde ein allgemeiner Modernisierungsplan für das Palais ausgearbeitet.

Er umfasste die Vorgrösserung des Versammlungssaals, die Umgestaltung der dazugehörigen Diensträumlichkeil en, die Erweiterung von zwei bestehenden und die Erstellung eines neuen Konferenzsaales, den Bau eines grossen Erfrisehungsraumes und schliosslich verschiedene andere Vorbesserungsarbeiten an den technischen Einrichtungen. Dieser Plan wurde von 1957 bis 1962 mit oinein Gosamtkostenaufwand von ungefähr 10 Millionen Franken ausgeführt, wovon 4 Millionen von der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf genuiss Vereinbarung vom 7. Juni 1960 in Form oines zinslosen, ab 1964 in drei Jahresraten rückzahlbaren Darlehens vorgestreckt wurden. Mit diesem Programm, das gemass den damals voraussehbaren Bedürfnissen aufgestellt worden war, ist das Palais mit einem Versamnilungssaal für etwa 120 Delegationen ausgestattet worden sowie mit drei grossen, mit modernen Einrichtungen versehenen Komiteesälen, die 800 bis 400 Personen fassen.

Die durch dieso
Arbeiten erzielten Verbesserungen genügten indessen nicht.

Die Zahl dor Konferenzen hat stärker zugenommen, als man dies 1955 voraussah. Seit, einigen Jahren bildete sich zudem immer stärker die Tenden/ heraus, nach Genf Konferenzen einzuberufen, die in einer oder anderen Weiso politischen Charakter aufweisen. Man hat allen Grund anzunehmen, dass diese Entwicklung im Laufe der nächsten Jahre andauern wird.

Auch die technischen Konferenzbedingungon haben sich anders entwickelt, als vorgesehen war. Während man annahm, dass die Zahl der Mitgliedstaaten der Vereinigten Nationen sich im Laufe der kommenden 10 oder 15 Jahre auf 100 oder 110 erhöhen könnte, muss man heute damit rechnen, dass ihre Zahl bald

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120 übersteigen wird. Man glaubte überdies, die Erhöhung der Zäh] der Mitgliedstaaten werde auf die Plenarsitzungen technische Auswirkungen haben, während die engeren Gremien wie Bäte und Komitees nicht besonders berührt würden. Tatsächlich aber sieht man sich seit einigen Jahren einer allgemeinen Tendenz zur Erhöhung der Mitgliedszahl selbst der kleineren Kommissionen gegenüber, was neue verwaltungstechnischü und räumliehe Probleme mit sich bringt.

Bis heute beruhte das Konferenzsystem der Vereinigten Nationen in Genf auf zwei Voraussetzungen: 1. Das Palais des Nations ist das Konferenzzentrum der «Familie der Vereinigten Nationen», Ausser den Tagungen der Vereinigten Nationen selbst können die SpezialOrganisationen, insbesondere jene, deren Sitss sich in Genf befindet, ihre wichtigen Konferenzen hier abhalten.

2, In keinem Fall findet ini Palais gleichzeitig mehr als eine grosse Konferenz statt.

Was den aweiten Grundsatz betrifft, scheint ziemlich gewiss, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, ihn durchzusetzen und dass man mit der Notwendigkeit rechnen muss, in Genf zwei grössere Konferenzen gleichzeitig zu organisieren, oder unter Umständen eine Konferenz vorn Umfang der Generalversammlung der Vereinigten Nationen.

Diese Gründe veranlassten den Europäischen Sitz der UNO, die weiteren Möglichkeiten für Um- und Erweiterungsbauten des Palais des Nations zu prüfen. Zwei sich ergänzende Planungsprogramme befinden sich in Prüfung : - das eine besteht darin, die gegenwärtige Kapazität des Palais des Nations maximal auszuwerten, -- das andere will durch Neubauten eine Erweiterung erzielen, um den künftigen Bedürfnissen zu genügen.

Der erste dieser Pläne entspricht einem kurzfristigen Programm und sieht vor, einerseits ohne Verzug Urnbau- und Unterhaltsarbeiten auszuführen, anderseits einige Säle zu vergrössern.

Der zweite Plan, d.h. die Erweiterung der bestehenden Einrichtungen durch neue Bauten, erfordert architektonische Vorarbeiten, die erst in einigen Monaten zu Ende geführt werden können. Es handelt sich dabei um einen Plan, der vielleicht später zu Vorschlägen der zuständigen Organe der Vereinigten Nationen führen wird, wenn sie dies für zweckmässig erachten sollten.

Der erste Plan hat zum Ziel, das Gebäude zu verbessern und umzubauen, ohne das äussere Aussehen zu verändern,
und dies im Bahmen von vernünftigen finanziellen Grenzen. Er umfasst folgende Arbeiten : 1. Das Palais hat gegenwärtig nur drei modernisierte Kommissionssäle, die zwischen 800 und 400 Personen fassen. Es ist vorgesehen, andere Säle zu vergrössern, um gleichzeitig für mehrere wichtige Kommissionen von über 850 Teilnehmern Platz zu schaffen.

237 Ausserdem ist vorgesehen, das Bestaurant zu vergrössern und eine gewisse Anzahl weiterer Büros zu erstellen, die in den Bäumen des Versammlungsgebäudes gewonnen werden können.

2. Die Vergrößerung der Säle ruft weiteren Arbeiten, wie Umbau des Eingangsvestibüls und des Foyers des Versanimlungssaals, Erneuerung der Böden und Decken usw.

8. Die meisten bisher nicht modernisierten Aufzüge müssen umgebaut werden, um dem vermehrton Verkehr zu genügen.

4. Wegen des gesteigerten Autoverkehrs rund um das Palais müssen die Strassenbeläge überholt und die Parkplätze erweitert werden.

5. Da die Säle grosser werden und mehr Personen fassen, müssen die Zentralheizung und die Klimaanlage den neuen Bedürfnissen angepasst werden.

Die Gesamtkosten dieses Modernisierungsprogrammes sind auf 15 Millionen Pranken veranschlagt.

Die Vereinigten Nationen sehen sich infolge der Notwendigkeit, diese Arbeiten unverzüglich durchzuführen, vor ein Finanzierungsproblem gestellt. Die Organisation hat sich offiziös an die Eidgenossenschaft gewandt, um sie, wie für die vorausgegangene Phase von 1957, um ihre Unterstützung zu ersuchen. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine notwendige Anpassung des Palais des Nations handelt und dass die Schweiz ein eindeutiges Interesse daran hat, das internationale Zentrum Genf in die Lage zu versetzen, die ihm zukommenden Aufgaben zu erfüllen, sind wir der Ansicht, dass ein Darlehen gewährt werden sollte, um die Inangriffnahme und rasche Ausführung der Arbeiten zu erleichtern. Die Besprechungen haben orgeben, dass die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 8,5 Millionen Franken, rückzahlbar in fünf Jahren nach Beendigung der Arbeiten, spätestens aber vom 81,Dezember 1970 an, erlauben würde, das angestrebte Ziel zu erreichen. Dieses Darlehen würde wie die vorangehenden zu gleichen Teilen von der Eidgenossenschaft und vom Kanton Genf geleistet.

II. Weltgesundheitsorganisation Durch die am 5. Dezember 1960 unterzeichneten Vereinbarungen haben die Eidgenossenschaft und der Kanton Genf der Weltgesundheitsorganisation für die Errichtung eines für ihren Sitz bestimmten Gebäudes Darlehen von insgesamt 30 Millionen Franken gewährt, deren Bedingungen in unserer Botschaft vom 21. September 1959 dargelegt wurden.

In einem eigens organisierten internationalen Wettbewerb wurde der erste
Preis dem Schweizerischen Architekten Jean Tschumi zugesprochen, dessen Projekt von der Organisation genehmigt wurde. Anlässlich der IS.Weltgesundheitskonferenz vom Mai 1962 fand die Zeremonie der Grundsteinlegung des in Choutagne, in der Gemeinde Pregny, auf einem vom Kanton Genf zur Verfügung gestellten Grundstück gelegenen neuen Gebäudes statt. Die Bauarbeiten sind seither im Gange und man erwartet, dass das Gebäude Ende 1965 oder

238 anfangs 1966 fertiggestellt sein werde. Wogen der bei den Arbeiten aufgetretenen Verzögerungen konnte die Weltgesundheitsorganisation die bisherigen Aufwendungen aas eigenen Mitteln decken und musste noch nicht auf die von der Eidgenossenschaft und dem Kanton zur Verfügung gestellten Darlehen greifen, doch wird sie diese ab 1964 beanspruchen.

Der Kostenvoranschlag von 1959 hat sich wegen der fortschreitenden Verteuerung der Arbeitskräfte und der Materialien als ungenügend erwiesen. Ausserdem haben gewisäe zusätzliche Einrichtungen, insbesondere die Erstellung einer unterirdischen Garage, die Kosten erhöht. Um dieser Lage zu begegnen und um die im Laufe der kommenden zwei Jahre möglichen Kostenerhöhungen zu berücksichtigen, hat die 16. Weltgesundheitskonferenz anlässlich ihrer Tagung vom Mai 1968 beschlossen, den Generaldirektor zu ermächtigen, den Aufwand für das Sitzgebäude von 40 auf 60 Millionen Franken zu erhöhen, womit der ursprüngliche Voranschlag um 20 Millionen Franken überschritten wird. Gleichzeitig hat sie der Hoffnung Ausdruck gegeben, die Eegierung des Gastlandes werde die notwendigen Mittel in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung stellen.

Die Besprechungen haben gezeigt, dass die Organisation, um die im Gange befindlichen Bauarbeiten zu beendigen, ein Gesamtdarlehen von 40 Millionen Franken benötigt, rückzahlbar in 20 Jahren, vom 31. Dezember 1968 an gerechnet.

Von diesem Darlehen sind 80 Millionen bereits 1959 gewährt worden, nämlich 20 Millionen zu Lasten der Eidgenossenschaft und 10 Millionen zu La-sten des Kantons Genf. Es würde sich also darum handeln, weitere 10 Millionen nach dem gleichen Verteilungsschlüssel zu gewähren, d.h. 6,5 Millionen zu Lasten der Eidgenossenschaft und 8,5 Millionen zu Lasten des Kantons. Diese zusätzliche Operation hätte zu den selben Bedingungen wie die vorhergehende zu erfolgen, wobei jedoch für das Gesamtdarlehen anstelle des 31. Dezembers 1968 der 81. Dezember 1968 als Termin für die Leistung der ersten der zwanzig Bückzahlungsraten festgelegt würde.

Wie früher, so wird auch dieses Mal das Darlehen der Eidgenossenschaft zinslos gewährt, während der Kanton dem Bund ab 1968 als teilweise Kompensation des Zinsausi'alles einen Pauschalbetrag von 650 000 Franken in zwanzig Jahresraten von 32 500 Franken bezahlt. Das Darlehen des Kantons
würde mit einem Zins von !5/8 Prozent zu Lasten der Weltgesundheitsorganisation gewährt ; auf dieses Darlehen würde erst gegriffen, wenn dasjenige der Eidgenossenschaft aufgebraucht wäre.

Die Notwendigkeit, die Weltgesundheitsorganisation in neuen Bäumlichkeiten unterzubringen, wurde schon 1959 dargelegt. Seither hat sich diese Organisation entwickelt, und ihre Verlegung nach Choutagne wird für die Ausübung ihrer Tätigkeit unumgänglich. Wenn sie den jetzigen Sitz verlässt, wird übrigens ein Flügel des Palais des Nations frei werden, über den die Vereinigten Nationen für ihre eigenen Bedürfnisse verfügen müssen. Es wäre deshalb bedauerlich, wenn mangels der benötigten flüssigen Mittel das Ende der Arbeiten verzögert würde.

239 Wir haben Ihnen bereits in unserer früheren Botschaft Aufschlüsse über die Weltgesundheitsorganisation erteilt. Seither ist die Zahl der Mitgliedstaaten von 85 auf 117 gestiegen, ihr reguläres Budget von 13 auf 30 Millionen Dollars angewachsen, das Personal des Sekretariats von 550 auf über 700. Die Schweiz beteiligt sich am Budget mit 0,87 Prozent. Dreizehn Prozent des höheren Personals sind schweizerischer Staatsangehörigkeit; ein bedeutend höherer Prozentsatz bestellt bei den untergeordneten Kategorien.

Die Zunahme der Tätigkeit der Weltgesundheitsorganisation hangt seit 1958 im wesentlichen mit der medizinischen Forschung auf weltweiter Ebene zusammen. Ihr Programm umfasst Gebiete, auf denen die Organisation schon seit langem intensiv tätig ist: Ausroerzung der Malaria, Kampf gegen die übertragbaren Krankheiten samt Viruskrankheiten, sodann Gebiete, die erst später angegangen wurden : Herz- und Gefässkrankheiten, Krebs, rheumatische Affektionen, Immunologie, Genetik, Prüfung der Eigenschaften und der Unschädlichkeit neuer Medikamente. Luftverunreinigung, nicht zu vergessen bei den übertragbaren Krankheiten der Kampf gegen die Überträger und deren Widerstandskraft gegenüber den Schädlingsbekämpfungsmitteln.

Die wissenschaftliche Tätigkeit der Weltgesundheitsorganisation vollzieht sich in Zusammenarbeit mit mehreren hundert, grösstenteils in den am weitesten fortgeschrittenen Ländern niedergelassenen wissenschaftlichen Instituten. Diese Arbeiten gereichen indessen in hohem Masse den weniger entwickelten Ländern zum Vorteil, da ein grosser Teil der Forschrmgsprojekte sich auf Plagen bezieht, die die Entwicklung dieser Länder behindern. Das Forschungsprogramm wird ergänzt durch ein Aus- und Weiterbildungsprogramm für Forscher, das wiederum in erster Linie die Entwicklungsländer begünstigt.

IH. Vorschüsse der Eidgenossenschaft an den Kanton Geni Die Darlehen an internationale Organisationen nehmen ein Ausmass an, das namentlich die Kräfte des Kantons Genf zu übersteigen droht. Um die erforderlichen Mittel verfügbar zu machen, muss der Kanton Kredite aufnehmen.

Er hat heute aber im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten, die nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Ausdehnung der internationalen Organisationen stehen, auch für eigene Zwecke einen grossen Kapitalbedarf.
Wir ersuchen Sie daher um die Ermächtigung, dem Kanton zu den marktüblichen Bedingungen einen Vorschuss bis zum Betrag von 7 Millionen Franken an die in dieser Botschaft erwähnten Darlehen zu gewähren für den Fall, dass ihm die Beschaffung dieses Betrages infolge marktinässiger Verknappung übermässig erschwert wird.

Die Ausführung der im Zusammenhang mit den vorgesehenen Krediten stehenden Bauten muss den Vorschriften über die Bautätigkeit im Jahre 1964 und den folgenden Bechnung tragen.

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IV. Schlussîolgerungen Wenn wir Ihnen eine einzige Vorlage für die beiden in Aussicht genommenen Darlehen unterbreiten, so deshalb, weil es sich unserer Meinung nach in den beiden Fällen um Operationen gleichen Charakters handelt. Diese Darlehen sollen der Organisation der Vereinigten Nationen die Vollendung der Modernisierung des Palais des Nations, der Weltgesundheitsorganisation die Fertigstellung ihres Sitzgebäudes erlauben. Auch unter diesen Gesichtspunkten hielten wir es für richtig, für diese Darlehen Bedingungen vorzusehen, die denjenigen entsprechen, denen Sie bei den vorhergehenden Operationen zugestimmt haben.

Die eidgenössischen Eäte haben schon immer das Eecht für sich beansprucht, Massnahmen für die Erfüllung von Bundesaufgaben, insbesondere auf finanziellem Gebiet, zu treffen, selbst wenn hierfür keine ausdrückliche Verfassungsgrandlage besteht. Im vorliegenden Fall handelt es sieh um eine Hilfe des Bundes und des Kantons Genf zugunsten zweier internationaler Organisationen. Diese Beihilfe ist zweifellos eine Bundesaufgabe. Es ist infolgedessen .

verfassungsgemäss, wenn die Eidgenossenschaft in dieser Form den Vereinigten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation ihre Unterstützung gewährt.

Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Beschlussentwurf anzunehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17. Januar 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler : Ch. Oser

241 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

Zusätzliche Darlehen an die Organisation der Vereinigten Nationen und an die Weltgesundheitsorganisation

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Januar 1964, beschliesst:

Art. l Der Organisation der Vereinigten Nationen wird für Modernisierungsarbeiten am Palais des Nations in Genf ein zinsloses Darlehen von 8,5 Millionen Franken gewährt, wovon die Hälfte vom Kanton Genf übernommen wird.

Dieses Darlehen ist in fünf gleichen Jahresraten nach Beendigung der Arbeiten, spätestens aber ab 81. Dezember 1970 ruckzahlbar.

Art. 2 Der Bund gewährt der Weltgesundheitsorganisation ein zinsloses Darlehen von 6,5 Millionen Franken, das zusammen mit einem Darlehen des Kantons Genf von 3,5 Millionen Franken der Vollendung des Sitzgebäudes in Genf dient.

Das Darlehen des Bundes ist in zwanzig gleichen Jahresraten ab 31. Dezember 1968 rückzahlbar.

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2

Das durch Bimdesbeschluss vom 18.Dezember 1959 gewährte Darlehen von 20 Millionen Franken ist wie das neue Darlehen ab 31, Dezember 1968 zurückzubezahlen.

Bundesblatt. 116. Jahrg. Bd. I.

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242 Art. 8 Soweit dem Kanton Genf die Beschaffung derjenigen Mittel, die er für eigene Darlehen im Zusammenhang mit diesem Beschluss aufzubringen hat, infolge marktmässiger Verknappung übermässig erschwert wird kann ihm der Bundesrat Vorschüsse bis 7 Millionen Franken zu den marktüblichen Bedingungen leisten.

1 2

Art. 4 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Darlehen an die Organisation der Vereinigten Nationen und an die Weltgesundheitsorganisation (Vom 17. Januar 1964)

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1964

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06.02.1964

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