Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017 vom 25. September 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2017 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 900 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 8. Juni 2017
Ständerat, 25. September 2017
Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol
1 2
SR 101 BBl 2017 2761
2016-1895
6431
Rüstungsprogramm 2017. BB
BBl 2017
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite
Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite
900
Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18
450
Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems
175
Informatikkomponenten für das VBS im Rechenzentrum Campus Munition Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2017
6432
50 225 900