2 3

0

6

t é

1

# S T #

1

Bundesblatt 116. Jahrgang

Bern, den 11. Juni 1964

Bandi

Erscïtëint wochettüich. Preis 33 Franken im Jahr, 18 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 6 0 Boppen d i e Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko

# S T #

8989

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher (Dialektwörterbücher) (Vom 26. Mai 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehreu uns, Ihnen hiemit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher zu unterbreiten, durch den der gleichnamige Erlass vom 23. Juni 1955 (BEI 1955, I, 1161), der bis Ende 1964 befristet ist, um 10 Jahre verlängert werden soll. Gleichzeitig erweist sich eine Anpassung der Bundesleistungen an die erhöhten Kosten der Wörterbucher als notwendig.

1. Allgemeine Bemerkungen Entstehung, Organisation, Zweck und Bedeutung dor vier nationalen schweizerischen Wörterbücher (Dialektwörterbücher), nämlich des «Wörterbuches der schweizerdeutschen Sprache» (Schweizerisches Idiotikon), -des «Glossaire des patois de la Suisse romande», des «Vocabulario dei dialetti della Svizzera italiana» und des «Dicziunari rumantsch grischun» (nachstehend Idiotikon, Glossaire, Vocabulario und Dicziunari genannt), sind in der Botschaft vom 8. Oktober 1954 (BEI 1954, II, 521) ausfuhrlich dargelegt worden. Wir erBundesblatt. 116. Jahrg. Bd. I.

77

1062 lauben uns daher, für Einzelheiten auf die damaligen Ausführungen zu verweisen und möchten im folgenden nur das Wesentliche zusammenfassen.

Von den vier erwähnten Wörterbüchern kann das Id'iotikon auf die zeitlich längste Entwicklung zurückblicken. Bereits Mitte des letzten Jahrhunderts wurden auf Initiative der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich und unter massgeblicher Förderung durch den Zürcher Germanisten Friedrich Staub die Arbeiten, die zunächst der Sammlung des Materials galten, aufgenommen. Die erste Lieferung des Werkes erschien 1881. Heute liegen 12 Bände abgeschlossen vor. Vom 13.Band sind vier Faszikel veröffentlicht worden. Gegenwärtig ist der Buchstabe «T» in Bearbeitung. Der Zeitplan sieht die Beendigung dos Gesamtwerkes im Jahre 1990 vor. Träger des Unternehmens ist der «Verein zur Herausgabe des schweizerdeutschen Wörterbuches». - Die Gründung des Glossaire geht auf das Jahr 1899 zurück. Sie wurde durch den Romanisten der Zürcher Universität, Louis Gauchat, angeregt, unter dem Eindruck des starken Eückganges der Mundarten in den französischsprachigen Landesteilen. Das erste Heft dos Glossaire erschien im Jahre 1924. Bis heute sind 3 Bände und 6 Hefte des 4. Bandes (Buchstaben A bis C) publiziert worden. Eine aus den Erziehungsdirektoren der Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuonburg und Genf zusammengesetzte administrative Kommission sowie eine aus Fachwissenschaftern bestehende philologische Kommission beaufsichtigen das Unternehmen. - um die Jahrhundertwende setzten gleiche Bestrebungen zur Wahrung des Sprachgutes der italienischsprachigen Schweiz und Romanisch Bündens ein.

Das Vocabolario wurde im Jahre 1907 durch den Kanton Tessin im Einvernehmen mit dem aus Bellinzona gebürtigen Romanisten Carlo Salvioni geschaffen.

Organisatorische Gründe erschwerten eine rasche Bearbeitung und Auswertung des gesammelten Materials, so dass das erste Heft erst 1952 herausgegeben werden konnte. Bis heute sind 8 Faszikel erschienen. Mit der letzten Lieferung wurde die Bearbeitung des Buchstabens «A» abgeschlossen. Das von der Società retorumantscha herausgegebene Diczmnari verwirklicht einen Plan des Indogermanisten Bobert von Planta. 1904 nahm die systematische Sammlung des Materials ihren Anfang. Im Jahre 1989 konnte mit der Veröffentlichung des Werkes begonnen werden. Bis
heute sind drei Bände (enthaltend die Wörter mit den Anfangsbuchstaben A, B und C) erschienen.

Die Bedeutung der Dialektwörterbücher ist vor allem auf sprachwissenschaftlichem Gebiet zu erblicken. Der isolierende Eiiifluss der Alpen, der Umstand, dass unsere Dialekte am äussersten Bande der grösseren Sprachgemeinschaften liegen, zu denen sie in Beziehung stehen und schliesslich die föderalistische Struktur der Schweiz haben bei uns die Erhaltung der Mundarten stark begünstigt. Viele sprachliche Eigentümlichkeiten, die in unseren Nachbarländern den Schriftsprachen schon längst zum Opfer gefallen sind, blieben bei uns lebendig. So erweist sich die schweizerische Mundartforschung durch die Erschliessung unseres charakteristischen Sprachgutes für die Geschichte der betreffenden Hauptsprachen als sehr bedeutsam. In langer und gründlicher Arbeit hat die schweizerische Dialektologie und Lexikographie Methoden und Prinzipien der

1063 Stoffpräsentierung entwickelt, die in der internationalen Sprachforschung höchstes Ansehen gemessen.

Seit jehor haben die Wörterbücher mit der Wortforschung auch eine eingehende Sachf orschung verbunden. Stets wurde nicht nur dem Worte sondern auch seiner Bedeutung im Leben unseres Volkes nachgegangen. Durch diese Methode ist es gelungen, den Stoff zu einer ganzen Kulturgeschichte der Schweiz ssu sammeln, auf dessen Benützung nicht nur die Sprachwissenschafter, sondern ebensosehr auch Historiker, Juristen, Volkskundler usw. angewiesen sind. Dio Wörterbücher erweisen sich so als wahre Fundgruben für Fragen des schweizerischen Brauchtums und Volkslebens. Darüber hinaus sind sie Dokumente des Eeichtums der Sprachen und Dialekte, die geistig unsere Eigenart und unseren Volkscharakter geformt haben. Diese Grundlagen zu erforschen und für die Nachwelt zu bewahren, darf daher als wesentliche nationale Aufgabe angesehen werden.

Die Wörterbücher sind schliesslich ein Sinnbild des sprachlichen Friedens und des inneren Zusammenhaltens unseres vielsprachigen Landes.

Die nationale Bedeutung der vier Mundart Wörterbücher wurde sehr bald anerkannt. Bund und Kantone haben es denn auch schon früh übernommen, die Wörterbücher, die auf öffentliche Mittel unbedingt angewiesen sind, finanziell zu unterstützen. Es handelte sich jedoch anfänglich um bescheidene Beträge. Sie reichten aber aus, da die Bedaktionsarbeiten von Universitätsprofessoren nebenamtlich geleistet wurden. Mit dem Fortschreiten der Arbeiten und ihrer Intensivierung -- im Hinblick auf den sich mehr und mehr abzeichnenden Schwund der Dialekte und um die Wörterbücher in absehbarer Zeit zum Abschluss zu bringenerwies sich die Anstellung vollamtlicher Bedaktoren und die Bereitstellung geeigneter Arbeitsräume als unumgänglich. Damit wuchs der Finanzbedarf ganz wesentlich. Gleichzeitig machte sich auch das Bedürfnis geltend, die bisher lediglich auf der Grundlage jährlicher Budgetkredite ausgerichteten Bundesbeiträge durch einen Bundesbeschluss auf eine feste rechtliche Basis zu stellen.

Durch den Bundesbeschluss vom 23. Juni 1955 wurde der Entwicklung und der finanziellen Lage der Wörterbücher Bechnung getragen. Nachdem von 1948 bis 1958 das jährliche Total der Bundessubventionen an allo vier Wörterbücher 71000 Franken betragen hatte und 1954 auf
130000 Franken erhöht worden war, setzte der Bundesbeschluss von 1955 die Bundesbeiträge wie folgt fest : für das Idiotikon auf 65 Prozent, für das Glossaire auf 70 Prozent, für das Vocabolario und das Dicziunari auf je 75 Prozent der jährlichen Kosten, für jedes der vior Wörterbücher aber höchstens auf 60000 Franken. Mit den einheitlichen Beitragsmaxima wollte man dem Vocabolario und Dicziunari im Sinne eines gewissen Finanzausgleichs und einer Gleichstellung der vier nationalen Sprachen besonders entgegenkommen. Es sollte dem Umstand Bechnung getragen werden, dass sich diese beiden Wörterbücher im Unterschied zu den beiden anderen je nur auf einen Kanton stützen können.

Die Kantone hatten ihrerseits ihre Leistungen bereits vor dem Erlass des Bundesbeschlusses beträchtlich erhöht, nämlich von 34000 Franken im Jahre 1947 auf 75000 Franken im Jahre 1952.

1064 2. Die Auswirkungen des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1955

Die Träger der vier Wörterbücher anerkennen, dass der Bundesbeschluss vom 28. Juni 1955 eine stark fördernde Wirkung ausgeübt hat. Er schuf die finanzielle Grundlage, auf der vorerst der Ausbau und die Wetterführung der Werke in einer den wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden .Weise möglich wurde.

"Das Idiotikon konnte don Rhythmus der Publikationen beschleunigen. 1955 bis 1962 erschienen 13 Lieferungen zu 128 Spalten. Zurzeit beschäftigt es drei vollamtliche Eedaktoren und einen Eedaktor mit reduzierter Arbeitszeit. Auch beim Glossaire vermochte der erhöhte Bundesbeitrag ein finanzielles Gleichgewicht herzustellen und eine drohende kritische Situation abzuwenden. Die Zahl der Eedaktoren konnte erhöht werden, was sich in einer rascheren Publikationsfolge auswirkte. Während im Mittel der Jahre 1924 bis 1954 höchstens l Heft herauska-m, wurde es möglich, von 1955 bis 1958 pro Jahr durchschnittlich \l/2 Faszikel und seit 1959 deren 2 au publizieren. Das Vocabolario konnte aus organisatorischen Gründen (u.a. beschäftigte es bis heute keine vollamtlichen Eedaktoren, nimmt jedoch für die Zukunft die Anstellung von solchen in Aussicht) die finanziellen Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen. Das Dicziunari war ebenfalls in der Lage, eine grössere Mahl von Faszikeln zu veröffentlichen; seit 1956 erschienen jährlich zwei bis drei Hefte.

Den Höchstbeitrag von 60000 Franken konnte von Anfang an lediglich das Idiotikon beanspruchen. Das Glossaire und Dicziunari erreichten ihn ab 1956, während das Vocabolario aus den oben erwähnten Gründen bis heute nie auf die Maximalsubvention kam.

Die Kantone haben ihrerseits seit 1955 die Leistungen sukzessive erhöht.

Zugunsten des Idiotikons ergaben die Kantonsbeiträge (21 Kantone) im Jahre 1955 den Gesamtbetrag von 25300 Franken, 1963 erreichten die Subventionen die Höhe von 43500 Franken. An die Kosten des Glossaire trugen 'J955 die oben erwähnten 6 Kantone rund 29000 Franken bei, 1963 waren es 76000 Franken.

Der Kanton Tessin übernimmt jeweils den nach Abüug des Bundesbeitrages verbleibenden Fehlbetrag; dieser belief sich 1955 auf 8300 Franken und im Jahre 1963 auf 18700 Franken. Lediglich der jährliche Beitrag von 19500 Franken des Kantons Graubünden an das Dicziunari blieb unverändert. Gesa.mthaft haben die kantonalen Aufwendungen für die Wörterbücher eine
Erhöhung von rund 82000 Franken im Jahre 1955 auf rund 157 500 Franken im Jahre 1963 erfahren, was annähernd einer Verdoppelung entspricht.

Angesichts der von Jahr zu Jahr steigenden Ausgaben reichen die Beiträge des Bundes und der Kantono zur Deckung der Kosten der Wörterbücher nicht mehr aus. Im Hinblick auf den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer des Bundesbeschlusses von 1955 richtete daher ira September 1963 die «Vereinigung der nationalen schweizerischen Wörterbücher» (zu der sich schon 1946 die 4 Dialektwörterbücher zusammengeschlossen haben) eine Eingabe an das Departe-

1065 ment des Innern, in der um eine Verlängerung des Bundesbeschlusses und gleichzeitig auch um eine ganz erhebliche Erhöhung der Bundosbeiträge nachgesucht wurde.

3. Die Notwendigkeit einer vermehrten Unterstützung der Dialektwörterbücher Dio «Vereinigung der nationalen schweizerischen Wörterbücher» (im folgengenden «Vereinigung» genannt) beantragt in ihrer Eingabe vom September 1963.

a. eine Verlängerung des Bundosbeschlusses betreffend dio Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher für dio Dauer von mindestens 10 Jahren; b. eine Erhöhung der Bundosbeiträge in dem Sinne, dass für das Idiotikon inskünftig 70 Prozent der Kosten (bisher 65 Prozent) und für das Vocabolario und das Dicziunari je 85 Prozent (bisher 75 Prozent) vom Bunde übernommen wurden. Einzig für das Glossairo wird keine Erhöhung des bisherigen Beitragsansatzos von 70 Prozent der Kosten verlangt; c. den vollständigen Verzicht auf die Festsetzung von jährlichen. Hochstbeiträgen des Bundos. Als Eventualantrag wird beigefugt, es sei der Bundesrat zu ermächtigen, Höchstboiträge alle 3 Jahre in Anpassung an die gegebenen Vorhaltnisse neu zu bestimmen.

Zur Begründung diosos Gesuches wird darauf hingewiesen, dass dio Wörterbücher noch weit von ihrer Vollendung entfernt sind, ja die drei dem lateinischen Kulturkreis angehörenden Lexika den grossten Teil ihrer Aufgabe noch zu bewältigen haben. Angesichts der Entwicklung der schweizerischen Mundarten in den vergangenen Jahrzehnten und der Veränderungen in der Bevölkerung laufen dio Wörterbucher, die sich nicht nur auf ihre Sammlungen, sondern auch auf Auskünfte aus dem noch unverfälschte Mundart sprechenden Volksteil stutzen müssen, Getahr, in nicht allzu ferner Zukunft eines Teiles ihrer Quollen verlustig xn gehen. Dieser Gefahr kann nur wirksam entgegengearbeitet werden, wenn mit modernen, den Stoff rasch erfassenden Mitteln (Aulnahmen auf Tonband, "Photographion usw.) intensiv gesammelt und der Publikationsrhythmus beschleunigt wird. Eine erhöhte Arbeitsintensität drängt sich aber auch deshalb auf, weil es nach Auffassung der Vereinigung je länger je schwieriger wird, junge Sprachwissenschafter für die Wörterbücher zu gewinnen. Solange das Forschungobjekt, d.h. dio Mundarten, noch junge Wissenschafter anzuziehen und zu begeistern vermag, muss alles daran gesetzt werden,
die Bedaktionsstàbe der vier Werke auf einer Höhe zu halten, die eine Vollendung der Aufgabe in absehbarer Zeit gewährleistet.

Die Beschleunigung des Arbeitsrhythmus setzt eine weitere Erhöhung der Zahl der Eedaktoren voraus, was wiederum eme bedeutende Ausgabensteigcrung mit sich fuhrt. Die Besoldungen bilden ohnehin die Hauptlast. In diesem Zusammenhang weist die Vereinigimg daraui hui, dass qualifizierter Nachwuchs sich nur noch finden lasse, wenn Gehälter offeriert werden, wie sie für Mittelschullehrer üblich sind. Bei ungenügenden Besoldungen besteht die Gefahr einer

1066 Abwanderung der Bedaktoren. Es liegt im Interesse der Qualität und Kontinuität der Werke, einen Eedaktorenstab zu erhalten, der auf lange Jahre hinaus der Arbeit verbunden bleibt. Jedor Wechsel bringt einen grossen Zeit- und Arbeitsverlust, braucht es doch mehrere Jahre, bis ein neuer Redaktor eingearbeitet ist.

Neben den Besoldungen haben sieh auch dio übrigen Ausgaben (Druckkosten, Mieten, Material u.a.m.) in den vergangenen Jahren stark vermehrt.

Pur das Jahr 1965 rechnen die Wörterbücher mit folgenden Gesamtaufwendungen: Idiotikon T76000 Franken, Glossaire 185700 Franken, Vocabolario 100300 Franken, eventuell 124300 Franken, Dieziunari 143600 Franken. Bei Zugrundelegung der budgetierten Kosten sowie der von der Vereinigung vorgeschlagenen Prozentsalze wurden sich für 1965 folgende Bundesleistungen ergeben: Idiotikon 123200 Franken, Glossaire 180000 Franken, Vocabolario 85250 Franken, eventuell 105600 Franken, Dicziunari 122060 Franken.

Schon seit Jahrzehnten bilden die Bundesboiträge eine wesentliche Einnahmenquelle der Wörterbücher. Ohne namhafte Unterstützung seitens der Eidgenossenschaft waro eine Weiterfuhrung dieser Unternehmen nicht möglich. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, dass die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1955 - wir nehmen eine solche um 10 Jahre in Aussicht einer unbedingten Notwendigkeit entspricht. Ferner hat sich der Subventionsmodus, d.h. die Festsetzung prozentualer Bundesboiträge an dio Betriebsausgaben der Wörterbücher durchaus bewährt und soll deshalb beibehalten werden.

Die Frage, die sich heute stellt, ist daher lediglich die, ob und in welchem Umfange sich eine Erhöhung der Bundesbeitrage mit Eucksicht auf die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre und die künftigen stark erhöhten Kosten der Wörterbücher aufdrängt.

Bine Heraufsotzung der Bundesleistungen ist zweifellos gerechtfertigt. Der bisherige Hochstbetrag von jährlich 60000 Franken pro Wörterbuch hat sich in den letzten Jahren als ungenügend erwiesen. Trotz den höheren Aufwendungen der Kantone und sparsamer Budgetierung der Wörterbücher genügen die zur Verfugung stehenden Mittel zur Deckung der Kosten nicht mehr. Die Ausgaben werden zweifellos weiter ansteigen. Nur mit einem ausreichend dotierten und genügend besoldeten Bedaktorenstab wird es möglich sein, die Arbeiten in wirksamem
Masse zu fordern. Der Schwund der Mundarten, der durch die Wanderbewegungen innerhalb der Bevölkerung, durch don zunehmenden Verkehr, durch Eadio und Fernsehen gefordert wird, lasst eine Beschleunigung der Wortsammlungon und dos Publikationsrhythinus als notwendig erscheinen. Die Eedaktoren, die eine sprachwissenschaftliche Hochschulbildung besitzen, sollten gehaltsmässig mindestens don Mittelschullehrern (Gymnasiallehrern) gleichgestellt werden können, ansonst es den Wörterbüchern nicht möglich sein wird, die benötigten zusätzlichen Mitarbeiter zu finden, ja sie vielmehr mit der Abwanderung von Eedaktoren rechnen müssten.

Auf Grund dor eingereichten Budgets der Wörterbucher für 1965 erscheint nun allerdings eine Erhöhung der bisherigen prozentualen Anteile des Bundes an ihren Kosten nicht als unerlässlich. Auch auf die Festsetzung von Höchstbeiträ-

1067 gen möchten wir nicht verzichten. Hingegen erachten wir eine Heraufsetzung der Höchstbeiträge dea Bundes auf 120000 Franken für jedes der vier Wörterbücher, also eine Verdoppelung der bisherigen Maximalansätze, iin Hinblick auf die künftigen Mehraufwendungen der Wörterbücher als angezeigt. Die Jahresaufwendungen des Bundes würden damit ihre oberste Grenze bei 480000 Franken finden, was angesichts der Verdoppelung der kantonalen Leistungen in den vergangenen zehn Jahren als angemessen erscheint. Sollten die Mittel nicht ausreichen, so wäre es - wie im vergangenen Jahrzehnt - wiederum vorerst Aufgabe der Kantone, ihre Beiträge weiter zu erhöhen. Den Höohstbeitrag von 120000 Franken würde - nach den bisherigen Ansätzen und den Budgets der Wörterbücher pro 1965 -im ersten Jahr lediglich das Glossaire erreichen; das Idiotikon hätte Anspruch auf einen Bundesbeitrag von 114400 Franken, das Vocabolario auf einen Beitrag von 75200, eventuell 93200 Franken und das Dicziunari auf einen solchen von 107700 Franken.

4. Der Entwurf zu einem Bundesbeschluss kann sich auf eine Bestimmung über die Verlängerung dos Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1955 und eine Änderung von dessen Artikel 2 im Sinne einer Neufestsetzung der jährlichen Höchstbeiträge des Bundes beschränken.

Der Bundesbeschluss lässt sich wie der frühere auf keine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen. Seit jeher haben aber Doktrin und Praxis die Kompetenz des Bundes zur Übernahme kulturpolitischer Aufgaben - die Subventionierung der Dialektwörterbücher zählt zweifellos zu diesen - als gewissermassen zu den Persönlichkeitsrechten des Staates gehörend bejaht.

Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Mai 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1068 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher (Dialektwörlerbücher)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesratos vom 26, Mai 1964, beschliesst :

1

Die Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 19551) über die Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher (Dialektwörterbücher) wird bis zum 31. Dezember 1974 verlängert.

2 Artikel 2 erhalt folgende Fassung :

Art. 2 Die Bundesbeiträge belaufen sich für das Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache auf 65 Prozent, für das Glossaire des patois de la Suisse romande auf 70 Prozent, für das Vocabolario dei dialetti della Svizzera italiana und das Dicziunari rumantsch grischun auf je 75 Prozent der jährlichen Kosten, für jedes der vier Wörterbücher aber höchstens auf 120000 Franken.

II 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt am l, Januar 1965 in Kraft.

2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

1) BEI 1955,1,1161.

7615

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Unterstützung der nationalen schweizerischen Wörterbücher (Dialektwörterbücher) (Vom 26. Mai 1964)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1964

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

8989

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.06.1964

Date Data Seite

1061-1068

Page Pagina Ref. No

10 042 532

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.