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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern (Vom 29. Mai 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Mit Bundcsbeschluss vom 13. Juni 1961 haben Sie dem Bundesrat einen Kredit von 60 Millionen Franken für die von ihm als nützlich erachteten Massnahmen der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern eröffnet.

Er sollte für ungefähr drei Jahre reichen und ist demnächst erschöpft. Wir unterbreiten Ihnen deshalb eine Vorlage über die Weif-erfuhrung dieser Tätigkeit.

I.

Entwicklungshilfe als allgemeines Anliegen und Bilanz ihrer bisherigen Erfolge und Misserfolge

Zwei Erscheinungen führton zur Zusammenarbeit der Industriestaaten mit den Entwicklungsländern. Einmal war in diesen ein wachsender Teil der Bevölkerung nicht mehr willens, sich schicksalsergeben mit armseligen Lobensbedingungen abzufinden, und suchte nach Mitteln, diese zu heben. Zum ändern setzte sich in den Industrioländern die Erkenntnis durch von der breiton Kluft zwischen ihrem Wohlstand und der Armut in Staaten, die zwei Drittel dor Weltbevölkerung ausmachen. Eür die einen bedeutete diese Erkenntnis einen Appell an das humanitäre Gewissen, für dio ändern eine realistische Einschätzung der unheilvollen politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die ein Fortdauern dieser Kluft mit sich bringen muss, für beide aber die Notwendigkeit, diesen Zustand nicht tatenlos hinzunehmen.

Die Entwicklungshilfe hat zwar schon einige weit zurückliegende Vorläufer.

Als oin allgemeines internationales Anliegen wurde sie aber erst vor ungefähr 15 Jahren in Angriff genommen. Dabei herrschte sowohl in den Geber- wie in den

1070 Empfängerländern ein voreiliger Optimismus. Es brauche, so glaubten vielo, nur eine Art Initialzundung, um -- wie etwa beim Marschallplan - eine rasche Entwicklung aus eigener Kraft zu ermöglichen. Es erwies sich aber, dass der Entwicklungsprozess vielschichtiger ist, als angenommen worden war. Die Schwierigkeit und Komplexität der Zusammenarbeit rührt daher, dass zwischen ihren Partnern nicht nur Unterschiede wirtschaftlicher Natur, sondern der Lebensauffassung bestehen. In vielen Gebieten, vornehmlich in Afrika, ist zudem dio Schicht von Persönlichkeiten hauchdünn, die fähig ist, die zur Ankurbelung der Entwicklung notigen gesetzlichen und wirtschaftlichen Massnahmen durchzuführen. Überall ist sie überbeansprucht, wenn sio nicht gar in Versuchung gerät, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung von dur ungenügenden wirtschaftlichen Besserung auf ausscnpolitische Ambitionen abzulenken.

Die bisherige Bilanz der Zusammenarbeit zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern ist durch eine Mischung negativer und positiver Elemente gekennzeichnet. Bückschläge waren besonders dort nicht unbeträchtlich, wo dio Hilfe mit überwiegend politischer und militärischer Zielsetzung erfolgte. Ungeduldig über die Langsamkeit der Evolution griff in verschiedenen Ländern eine unbefriedigte Elite zu revolutionären Methoden. Dies führte zu Begimewechseln, politische Unstabilität beeinträchtigte den Entwicklungsprozess. Einzelne Sektoren der Wirtschaft wurden einseitig vorwärtsgetrieben. Im allgemeinen entfaltete sich die Industrie verhältnismässig rasch, wogegen die Landwirtschaft -- mindestens drei Viertel der Bevölkerung leben im Durchschnitt der Entwicklungsländer noch immer von ihr - in ihrer Stagnation verharrte. Die Schere zwischen Stadt und Land klaffte weiter auseinander. Die Entwicklungspolitik konzentrierte sich zu sehr auf die Grossindustrie, wo man mit spektakulären Erfolgen rechnen zu können glaubte, Kleinindustrie und Gewerbe dagegen wurden vernachlässigt. Dadurch bheb die Kaufkraft der gesaroten Bevölkerung gering, so dass die neuen Industrien ihre Produktionskapazität mangels Absatzmöglichkeiten nicht %'oll ausnützen konnten. Die ruckständige Landwirtschaft vermochte meistens nicht, die ständig wachsende Stadtbevölkerung zu ernähren. In vermehrtem Masse mussten Lebensmittel importiert werden, was dio
schon an und für sich passive Zahlungsbilanz weiter belastete. Die ausländische Verschuldung der Entwicklungsländer wuchs rasch und hat in einzelnen Fällen heute bereits die Grenze des Tragbaren überschritten. Ferner erkannten Gebor und Empfängerstaaten erst allmählich, dass der Entwicklungsprozess eine soziale und wirtschaftliche Revolution eines Staates mit sich bringt. Die soziale Seite der Entwicklung war in ihrer Bedeutung vielfach unterschätzt worden, wobei die Hauptverantwortung hierfür auf die Begierungen der betreffenden Entwicklungsländer fällt.

Das Ergebnis der ersten, noch sehr experimentalen Phase der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist, oberflächlich betrachtet, enttäuschend.

Die Kluft zwischen den industrialisierten Ländern und den übrigen Ländern verbreiterte sich, indem die jährliche wirtschaftliche Wachstumsrate jener auf etwa 5 Prozent stieg, während die Bäte dieser etwas über 2 Prozent erreichte.

1071 Aber wenn auch die Reichen reicher geworden sind, so sind doch die Armen etwas weniger arm geworden. Denn in den Entwicklungsländern ist zwischen 1950 und 1960 das Nationalprodukt pro Kopf der Bevölkerung um 10,8 Prozent gestiegen, was pro Jahr durchschnittlich einen Anstieg von l Prozent ausmacht. Das Einkommen pro Kopf der Bevölkerung erhöhte sich im selben Zeitraum um 80 Franken, d. h. pro Jahr um 8 Franken (bei einem Jahreseinkommen von 310 Franken *). Diese Erhöhung des Einkommens pro Kopf der Bevölkerung ist bescheiden. Dabei handelt es sich lediglich um dio nominale Einkommensvermehrung; die reale Einkommonsverschiebung hängt erst noch von der Entwicklung der Preise ab. Die Besserstellung wäre beträchtlich grösser, wenn die Entwicklungsländer nicht eine gewaltige Bevölkerungsvermehrung (über 2 Prozent pro Jahr) aufzuweisen hätten. Eine grosse Zahl von Staaten hatte zudem den Schritt aus der politischen Abhängigkeit in die Selbständigkeit zu tun, was auch wirtschaftlich eine schwierige Umstellung bedeutete, die meist vorerst einen Bückgang der Wirtschaft mit sich brachte- Unter diesen Umständen ist es eine positive Leistung, wenn das Lebensniveau uni ein weniges erhöht oder doch wenigstens gehalten werden konnte. Sie beweist, dass der Übergang aus der früheren Stagnation in eine einstweilen allerdings noch langsame Entwicklung möglich ist.

Was ohne die Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und Gebieten mit niedrigem nationalem Einkommen geschehen wäre, lässt sich nur vermuten.

Die B e völkerungs Vermehrung und die Lähmung von Wirtschaft und Handel hätten wahrscheinlich zu Hungersnöten geführt. Deren politische und soziale Auswirkungen hätten aus der böigen See, die viele dieser Gebiete darstellen, ein sturmgepeitschtes Meer werden lassen. So aber ist es einzelnen von ihnen bereits gelungen, ein regeltnässiges wirtschaftliches Wachstum zu erreichen. Andere sollten bei einer gewissen politischen Stabilität in den nächsten Jahren ebenfalls in diese Phase eintreten können.

In den Industrieländern werden heute die Notwendigkeit der Entwicklungshilfe nicht mehr diskutiert, dafür aber eifrig - und mit Eecht - die Methoden dieser Hilfe. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die verschiedenen Sparten der Entwicklungshilfe ein Ganzes bilden und sich gegenseitig unterstützen und ergänzen
können. Wirtschaftliche, finanzielle und technische Hilfe büssen an Wirksamkeit ein, werden sie nicht aufeinander abgestimmt. Eine bessere Koordination ist sowohl auf der Seite des Geber- als auch auf der Seite des Empfängerlandes notwendig. Bleiben wirtschaftliche Massnahmen aus, so ist die ge1 ) Diese Zahlen, die auf Statistiken und Schätzungen der UNO beruhen, geben nur die Grössenordnung an. Als Durchgchmtts-sverte. geben sie kein Bild von den grossen Unterschieden von Kontinent zu Kontinent, von Land zu Land und innerhalb jedes Landes von einer Bevölkerungsscliicht zur ändern. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich Emkommenszahlen aus Ländern mit überwiegender Naturalwirtschaft nur mit Vorbehalt mit solchen aus Ländern mit entwickelter Marktwirtschaft vergleichen lassen. Die Differenzen sind in Wirklichkeit wesentlich geringer, als es den Anschein macht. Mit dieser Feststellung soll allerdings das Problem der Èinkommensdisparitaten keineswegs bagatellisiert werden.

1072 schenkweise Hilfe zu steigern. Umgekehrt kann der Erfolg handelspolitischer Massnahmen - Senkung der Zolle odor Prioritäten für Produkte der Entwicklungsländer, Preisstabih'sierung für Bobstoffe usw. - die Nohvendigkeit von Gratishilfc verringern. Die finanzielle Hilfe hat sich der Zahlungsfähigkeit der einzelnen Entwicklungslander anzupassen. Wenn Verzinsung und Amortisation von Krediten Lasten ergeben, dio nicht mit ihrer Entwicklungsrate in Einklang stehen, beschleunigt die Hilfe nur ihre Zahlungsunfähigkeit. Jo nach der Leitersprosse der Entwicklung, auf der sich ein Land befindet, ist die technische Hilfe eine absolute Bedingung oder mindestens ein wichtiger Beitrag für den Erfolg der Hilfe.

Die Entwicklungsprogramme der Eogierungen waren bisweilen nichts anderes als eine mechanische Addition von Plänen, durch auslandische Spezialisten für verschiedene Wirtschafts- und Verwaltungszwoigo ausgearbeitet, ohne dass die Wechselwirkungen dos einen auf den ändern berücksichtigt worden waren. Auch dort, wo Gesamtpläne aufgestellt wurden, erwiesen sie sich als lückenhaft und schwer realisierbar. Eine bessere Übersicht über dio Zusammenhange der Gesarntwirtschaft und über die sozialen Auswirkungen der ökonomischen Massnahmen tut not. Anfänglich hatten dio Geberstaaten ihre Eolle in der Entwicklungshilfe überschätzt. Heute wissen sie, dass keine noch so grosse Hilfe den Willen von Begierung und Volk einos Entwicklungslandes ersetzen kann, dio notwendigen harten Anstregungen zur Ausschopfung der eigenen Möglichkeiten auf sich zu nehmen.

II.

Stellung der Schweiz zur Entwicklungshilfe l. Schweizerische Entwicklungshilfe im allgemeinen Eine vereinfachende, schonfärberisehe, sentimentale Propaganda verleitet bisweilen dazu, die Entwicklungshilfe als eine Art Modesache zu betrachten. Wenn aber, m der Schweiz wie anders\vo, in den letzten Jahren so viol über Entwicklungshilfe gesprochen und geschrieben wurde, so hat dies seinen Grund in der tiefen Sorge um die Lösung eines brennenden Problems unserer Zeit. Die Schweiz leistet ihren Anteil an der Entwicklungshilfe aus humanitären, politischen und wirtschaftlichen Gründen, also teils aus idealistischen, teils aus realistischen Motiven. Dio Entwicklungshilfe entspricht der schweizerischen humanitären Tradition, die keine geographischen Grenzen kennt. Politisch
sind wir als Kleinstaat besonders daran interessiert, dass das Leben unter den Staaten nicht durch Gewalt, sondern durch Zusammenarbeit geprägt wird.

Entwicklungshilfe kann zur Zuversicht der «Dritten Welt» beitragen, dass sich ihre Probleme Hand in Hand mit -den industrialisierten Staaten und nicht im Kampf gegon sie lösen lassen. Im richtigen Geiste angewandt, fördert sie die Entstehung einer internationalen Ordnung. So trächtig auch jeder wirtschaftliche Entwicklungsprozess an sozialen und innenpolitischen Spannungen ist, sie kann diese Spannungen mildern. Umsturz und Krieg sind für diese Länder nicht mehr der einzige Auswog aus dem Elend.

1073 Die Universalität unserer Aussenpolitik verlangt, dass wir die .Ereignisse in den Entwicklungsländern laufend verfolgen und in Bechnung si eilen. Durch ihre Beteiligung an der Entwicklungshilfe vertieft die Schweiz ihre Beziehungen zu diesen Ländern, die inmitten der Arglist der Zeit besonderen "\Vert auf die Hilfe eines neutralen Staates logen. Es gibt Entwicklungsprojekte, wo wir Dienste erweisen können, die ein nicht Neutraler weniger leicht zu leisten vermag. Unser Entwicldungsbeitrag fördert das Ansehen unseres Landes und unserer Neutralität, deren Bedeutung den europaischen Bahmon gesprengt hat und weltweit geworden ist. Er ist Bestandteil unserer Aussenpolitik.

Die sich entwickelnden Staaten werden langsam aber stetig wichtigere Wirtschaftspartner. Es ist dies eine Entwicklung auf lange Sicht. Vorderhand ist der Handel mit den meisten Entwicklungsländern noch unbedeutend. Die Verbindung mit ihnen schon heute auszubauen, entspricht aber dem Bestreben, unsere wirtschaftlichen Beziehungen auf eine breite Basis zu stellen.

Wir können zur Entwicklungshilfe alles zählen, was, sei es von privater, sei es von Seite des Staates, unternommen wird, um den Entwicklungsländern den wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Die technische Zusammenarbeit ist nur eine der mannigfaltigen Formen, welche die Entwicklungshilfe annehmen kann. Grosse Bedeutung kommt don schweizerischen privaten Investitionen in Ländern zu, die auf der Entwicklungsleiter eine Sprosse erreicht haben, wo Gewinnchance und Bisiko sich auszugleichen beginnen. Durch den zielbewussten Einsatz der Exportrisikogarantio erleichtert der Band insbesondere den Bezug von Investitionsgütern, die von den Entwicklungsländern benötigt werden, und ihr grosses Kapitalbedürfuis berücksichtigt er dadurch, dass er in Zusammenarbeit mit den Banken die Gewährung von Darlehen ermöglicht oder ausnahmsweise selber auf Grund besonderer parlamentarischer Ermächtigungen Kredite zur Verfugung stellt, die für den Kreditnehmer auf dem Kapitalmarkt nicht erhältlich wären. Ferner wird die Einfuhrung einer Investitionsrisikogarantie geprüft. Auch bei der technischen Hilfe ist der Träger mannigfach; die Aufwendungen von Firmen, von privaten Organisationen ideellen Charakters, von Kantonen und Gemeinden, die sich in der Nachkriegszeit der Notstandshilfe
ans Ausland gewidmet hatten und sich nun vermehrt den Entwicklungsländern zuwenden, stellen mit denjenigen des Bundes zusammen den wahren Beitrag der Schweiz an die technische Zusammenarbeit dar.

2. Techniselie Hilfe des Bundes Die Entwicklung der technischen Hilfe des Bundes ist in den Botschaften vom 14.Februar 1951 (BEI 1951, I, 421), 28.März 1952 (BEI 1952, I, 613), 24. September 1954 (BEI 1954, 11, 441), 14. Juli 1956 (BEI 1956, I, 1549), 25.August 1959 (BEI 1959, II, 401) und S.Mai 1961 (BEI 1961, l, 1021) dargestellt worden.

Wir beschränken uns deshalb hier auf eine knappe Zusammenfassung.

Seit dio Vereinten Nationen 1949 das Erweiterte Programm für technische Hilfe schufen, beteiligt sich die Schweiz an dessen Finanzierung. Auch an den

1074 Sonderfonds der UNO gewährt sie seit seiner Errichtung Beiträge1). Die schweizerischen Mitgliederbeiträge an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen dienen ebenfalls /u einem grossen Teil der Finanzierung technischer Hilfej ist doch das Programm dieser Organisationen meist in ausgeprägter Weise auf die Entwicklungsländer ausgerichtet. Parallel dazu hat die Schweiz bilaterale Hilfe geleistet, anfänglich allerdings mir in bescheidenem Umfang. Es handelte sich vorerst nur um die Gewährung einiger Stipendien an Angehörige von Entwicklungsländern und um die Entsendung einiger Experten. Innerhalb der Verwaltung war das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit mit der Abwicklung des bilateralen Programms beauftragt. Später ging seine Tätigkeit auf das Politische Departement über, und Anfang 1961 wurde unter einem Delegierten des Bundesrates der Dienst für technische Zusammenarbeit geschaffen, der administrativ dem Politischen Departement zugeteilt ist. Am 21.März 1961 eröffnete das Parlament einen für 5 Jahre berechneten Kredit von 9 Millionen Franken zur Gewährung von Hochschulstipendien an ausländische Studierende,1 der vom Departement des Innern verwaltet wird. Scbliosslich wurde eine neue Etappe mit grösseren Möglichkeiten eingeleitet, als Sie am 18. Juni 1961 einen Bahmenkredit von 60 Millionen Franken sprachen.

3. Multilaterale und bilaterale teclmische Hufe, Die Frage, wie die zur Verfügung stehenden Mittel auf die multilaterale und bilaterale Hilfe aufzuteilen seien, hat sich von Anfang an gestellt. Zuerst stand die multilaterale Hilfe im Vordergrund. Sie hatte den Vorteil, dass der Bund keine neue Verantwortung übernehmen und keinen entsprechenden Verwaltungsapparat aufziehen musste, sich darauf beschränkend, ein bescheidenes Mitspracherecht in den Gremien der Vereinten Nationen auszuüben, in denen er vertreten ist. Wäre es aber dabei geblieben, hätte die Schweiz darauf verzichtet, ihrem Beitrag eine eigene Prägung zu verleihen und ihre eigenen Überzeugungen auf diesem Arbeitsgebiet zur Geltung zu bringen. Die schweizerische technische Hilfe wäre in der Anonymität multilateraler Hilfe untergetaucht, statt schweizerische Eigenart, Sachkunde und Erfahrung zum Zuge kommen zu lassen.

1 ) Das Erweiterte Programm für technische Hilfe wird, im Gegensatz zu dem einen nicht sehr bedeutenden
Bestandteil des Budgets der UNO bildenden ordentlichen Programm für technische Hilfe, durch freiwillige Beiträge von Mit gliedern der UNO und ihrer Sonderorganisationen gespiesen. Dasselbe gilt vom Sonderfonds. "Wahrend sich das Erweiterte Programm hauptsachlich mit Expertenmissionen und Erteilung von Stipendien befasat, werden die Mittel des Sonderfonds für Studien über meist grossere Entwicklungsprojekte verwendet. Die Durchführung dieser Projekte wird aber nur zum kleinsten Teil vom Sonderfonds selber finanziert, sondern ist Sache der Entwicklungsländer, anderer multilateraler Organisationen oder bilateraler Hilfe, Es sind Bestrebungen im Gange, das Erweiterte Programm und den Sonderfonds zusammenzulegen, da sich eine klare Abgrenzung ihrer Aufgaben als schwierig erwies. Beide haben übrigens keinen eigenen durchführenden Apparat, sondern bedienen sich der verschiedenen Sonderorganisationen der UNO wie PAO, WHO, ILO, UNESCO usw.

1075 Der Bundesrat schlug deshalb in der Botschaft vom S.Mai 1961 vor, und das Parlament ist ihm darin gefolgt, den 60-MiHionen-Kredit in angemessener Weise zwischen multilateraler und bilateraler Hilfe aufzuteilen. Für angemessen halten wir die Beiträge an die zuständigen Institutionen der Voreinten Nationen dann, wenn damit die Solidarität des Nicht-Mitghodstaates Schweiz angesichts der unpolitischen Werke der Weltorganisation eindeutig zum Ausdruck gebracht werden kann. Daneben blieb ein wesentlicher Betrag der rein schweizerischen Zusammenarbeit mit Entwicklungslandern vorbehalten, womit der Versuch weitergeführt werden konnte, uns unter eigener Verantwortung am schwierigen, komplexen und risikoreichen Abenteuer der technischen Zusammenarbeit zu beteiligen.

Gleich wie für die Vereinten Nationen ist für die Schweiz die Entwicklungshilfe kein Instrument des Kalten Krieges oder der Machtpolitik, so dass zwischen unserer multilateralen und unserer bilateralen Hilfe in der Zielsetzung kein Gegensatz besteht.

4. Grundsätze der bilateralen technischen Hilfe Weil jedes Entwicklungsland seine besonderen Probleme aufweist, die unter dem Anprall wirtschaftlicher und politischer Faktoren sich verandern, ist es unmöglich, feste Eegeln aufzustellen. Starre Bichtlinien beschränken die Bewegungsfreiheit, die die Entwicklungsarbeit erfordert. Wir befloissigen uns deshalb einer grossen Elastizität, die schweizerischem Pragmatismus entspricht.

Immerhin ist diese in den Rahmen einiger allgemeiner Grundsätze gespannt: 1. Die Initiative für neue Projekte kann von schweizerischer Seite oder vorn Entwicklungsland selber ausgehen. Die Durchführung erfolgt dagegen in jedem Falle im Einvernehmen mit Begierung und Bevölkerung des Entwicklungslandes. Wir unternehmen nichts, das nicht von ihnen gutgeheisson wird und von ihrer Seite eine aktive Unterstützung erfahrt (deshalb technische «Zusammenarbeit »).

2. Kein Geld fliesst direkt in die Kassen der Begierungen. Die schweizerische technische Hilfe kommt den Entwicklungsländern nur in Form von Stipendien, Experten und Material zugute. Wo Darlehen erteilt werden, dienen sie zum Ankauf durch uns von Ausbildungsmaterial, Geräten, Waren usw., die zur Verwirklichung eines konkreten, klar umschriebenen Projektes notwendig sind. Sachwerte, nicht Geld, gehen auch in diesem Falle
in das Entwicklungsland. Selbstverständlich geben wir keine Darlehen in Fällen, wo die Möglichkeit besteht, die nötigen Mittel auf dem Woge privater Investitionen erhältlich zu machen. Die Darlehen aus Mitteln der technischen Zusammenarbeit sind im übrigen nicht zu verwechseln mit allfälliger weiterer Finanzhilfe an die Entwicklungsländer.

8. Kein Entwicklungsland ist von der technischen Zusammenarbeit ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss wurde den Grundsätzen unserer Aussenpolitik widersprechen. Da die technische Zusammenarbeit ein geeignetes Mittel

1076 ist, unsere Beziehungen zu den Entwicklungsländern au vertiefen, sollte sie möglichst allen zugute kommen. Würden wir aber jedem eine Hilfe entsprechend seiner Bevölkcrungszahl zukommen lassen, hatte dies eine heillose Zersplitterung zur Folge. Uni den Gefahren der Verzettelung wie der engen Konzentration zu begegnen, versuchen wir, einen Mittelweg einzuschlagen. Durch einige grossere Projekte, um die sich komplementär kleinere gruppieren lassen, werden in einigen Ländern Schwerpunkte gebildet. Für deren Auswahl können verschiedene Gesichtspunkte massgebend sein: Dio Kleinheit des Landes, wo die Hilfe der Schweiz relativ bedeutsamer und ihre Auswirkungen leichter überblickbar sind; das Bestehen aktiver Schweizerkolonien; besonders enge kulturelle oder wirtschaftliche Beziehungen, worauf sich eine Zusammenarbeit leichter aufbauen lässt. Gleichzeitig wird, hauptsächlich durch Stipendien und Einzelexperten, eine geographische Streuung erzielt. Auch die Beteiligung an Projekten von Privatorganisationen kann dazu beitragen.

4. Wir können nicht allen Wünschen entsprechen. Es wird deshalb eine Beschränkung aut jene Sachgebiete angestrebt, wo die Schweiz besondere Leistungen und Erfahrungen aufzuweiseii hat.

5. Die schweizerische technische Hilfe beschränkt sich nicht auf Ausbildung.

Dieso ist aber ihr Kern. Die reine Schulung ist dabei wenn möglich rnit praktischer Ausbildung KU verquicken. In Entwicklungsprojekten, wo Seite an Seite in wahrer Partnerschaft Schweizer und Einheimische zusammenarbeiten, ist diese praktische Ausbildung besonders fruchtbar.

G. Jedes Projekt ist so zu gestalten, dass es vom Staat oder von einem privaten einheimischen Träger übernommen worden kann, sobald eine sachkundige Weiterfuhrung gewährleistet erscheint. Damit wird das Interesse des Entwicklungslandes am Projekt von Anfang an gehoben und der allfälligo Vorwurf neokolonialistischer Absichten widerlegt.

7. Wir sehen davon ab, einen festen Prozentsatz für die finanzielle Beteiligung des Entwicklungslandes an schweizerischen Projekten festzulegen. Wichtiger als das Ausmass dieser Beteiligung sind die harmonische Eingliederung des Projektes in die Planung des Landes und das Interesse der Begierung an seiner Verwirklichung.

8. Unsere Projekte sollen einer möglichst breiten Schicht der Bevölkerung nützen. Nur wenn
eine Aktion in einem wesentlichen Teile des Volkes verankert ist, kann sie Eegierungswechsol überdauern, die immer einzukalkulieren sind.

Projekte, die nur dem Prestige des Begimos oder des einen oder ändern Kabinettmitghedes dienen, werden abgelehnt.

9. Bevorzugt werden Projekte, die bescheiden beginnen, die sich aber spater sowohl in die Breite wie in die Tiefe ausdehnen lassen. Grossere Aktionen werden in Phasen eingeteilt, wobei eine Verpflichtung nur für die jeweils ssunächstliegende eingegangen wird. Erfolg oder Misserfolg entscheidet über das Eintreten auf die folgenden Phasen.

1077 10. Für alle Leistungen besteht die Notwendigkeit der Erfolgsprüfung. Nur diese erlaubt es, aus Fehlem Lehren zu ziehen und die Hilîe zu vervollkommnen.

Diese ständigen Prüfungen können im allgemeinen die diplomatischen Vertretungen durchführen, die so eine zusätzliche Aufgabe erfüllen. In wichtigen Fällen werden besondere Experten damit beauftragt.

11. Dem Nachkontakt («follow up») wird besondere Beachtung geschenkt.

Er erlaubt abzuklären, ob eine zusätzliche Hilfe (neue Expertenmission, Materiallieferung, Stipendien) notwendig ist, um unseren Aktionen zur vollen "Wirksamkeit zu verhelfen. Diese dürfen nicht verfrüht als abgeschlossen betrachtet werden.

12. Ein ansehnlicher Teil der internationalen Entwicklungshilfe hat sich auf Grossstädte konzentriert. Die schweizerische technische Zusammenarbeit bevorzugt, um in bescheidenem Masse einen Ausgleich herzustellen, für ihre Projekte ländliche Gebiete und Kleinstädte.

13. Bei all dem lassen wir uns von einem skeptischen Optimismus leiten.

Die Skepsis bewirkt eine gründliche Prüfung aller Projekte und eine realistische Einschätzung der Risiken, die jeder Entwicklungsarbeit anhaften. Ohne Optimismus jedoch wäre es schwierig, überhaupt zur Aktion au schreiten.

III.

Bisherige Verwendung des 60-Mülionen-Kredites Die nachfolgenden Ausführungen und Angaben sollen sowohl ein Bild über die Verwendung dos 60-Millionen-Kredites vermitteln als auch die bereits erwähnten Gedanken verdeutlichen, von denen sich der Bundesrat leiten lässt, A. Multilaterale Hilfe Ziemlich genau die Hälfte des 60-Milhonen-Kredites ist für multilaterale Hilfe verwendet worden, nämlich: Allgemeiner Beitrag an das Erweitere Programm der technischen Hilfe der UNO für die Jahre 1962, 1968 und 1964 do. an den Sonderfond der UNO Beiträge an die UNO und ihre Spezialorganisationen für bestimmte Aktionen (bis zum Stichtag 29.Februar 1964)

Franken 10 500 000 13500000

Total

29 294 000

5294000

Die allgemeinen Beiträge an die Vereinten Nationen (Erweitertes Programm für technische Hilfe und Sonderfonds) stellen die Beteiligung der Schweiz an der sich ständig ausbreitenden internationalen Enwicklungshilfe dar. Der «Bat für technische Hufe» des Erweiterten Programms verteilt die verfügbaren Bundesblatt. 115, Jahrg. Bd. II.

78

1078 Mittel an die SpezialOrganisationen der UNO, die ihren Anteil zur Finanzierung von Bxpertemnissionen, Stipendien und Materiallieferungen auf Gebieten verwenden, in denen sie zuständig sind. Das Mitspracherecht der Schweiz ist ein zweifaches. Einmal gehört sie rotationsmässig dem «Komitee für technische Hilfe an» an, das einen Einfluss auf das Erweiterte Programm ausübt. Sodann ist sie als Mitglied der Sonderorganisationen berechtigt, in deren Generalversammlungen ihre Ansicht zu vertreten.

In Zukunft wird sie ebenfalls rotationsmässig im Komitee der BegierungsVertreter für den Sonderfond ihren Sitz haben.

Durch Vermittlung des Dienstes für technische Zusammenarbeit wurden den Organen der Vereinten Nationen vom I.Juli 1961 bis zum 29.Februar 1964 163 schweizerische Experten zur Verfügung gestellt und wurden 486 ihrer Stipendiaten zur Ausbildung in der Schweiz aufgenommen.

Die multilaterale Hilfe der UNO befruchte!, mannigfaltig die bilaterale Zusammenarbeit der Schweiz. Die Prüfung schweizerischer Aktionen kann zum Teil auf Studien und Expertenberichte der Vereinten Nationen abstellen.

Schweizer, die als UX-Experten tätig gewesen sind, verfügen über Erfahrungen, die sie in bilateralen Missionen verwerten können.

Umgekehrt vermögen schweizerische Beiträge die von der UNO finanzierte Hilfe zu ergänzen. Wir liefern schweizerischen UN-Experten das notwendige Material, stellen auf eigene Kosten einen schweizerischen Experten, damit einer oft knapp berechneten UN-Aktion die volle Entfaltung gesichert sei. Wir beteiligen uns an kombinierten Aktionen einer Sonderorganisation der UN. Ein Beispiel ist das Gazaprojekt der UNWRA (United Nations Work and Eelief Agoncy in Palestine). In Beit Hanoun betreibt diese eine landwirtschaftliche Schule für Flüchtlinge aus Palästina, denen die Ausbildung den Weg erschliessen soll, die Flüchtlingslager zu verlassen und Arbeit zu finden. Im Auftrag der UNWEA prüfte ein Schweizer Agronom die Ausdehnung der Schule auf Viehund Milchwirtschaft. Die Schweiz stellt für diese Schule langfristig einen landwirtschaftlichen Berater und liefert schweizerisches Zuchtvieh und Geräte.

Die direkte Beteiligung der Schweiz an Aktionen der Weltorganisation und ihrer Sonderorganisationen stellt ein Bindeglied zwischen multilateraler und bilateraler Hilfe dar. Die Aktionen laufen
zwar unter dem Namen der UNO, haben aber einen ausgesprochen schweizerischen Charakter.

Ein Sonderfall stellt die Beteiligung an der zivilen Aktion der Weltorganisation im Kongo dar. Die Schweiz übernahm die Gehälter der schweizerischen Experten, die unter der Leitung der Vereinten Nationen dazu beitragen, Postverwaltung und Fernverbindungswesen wieder leistungsfähig zu gestalten (auch die Kosten der schweizerischen medizinischen Equipe im Kitambo-Spital in Loopoldville.wurden von der Schweiz übernommen, gehen aber nicht zu Lasten des Kredits für technische Zusammenarbeit, sondern desjenigen für internationale Hilfswerke).

1079 B. Bilaterale Hilfe

Geographisch betrachtet fielen auf : Mittelmeerländer (Nordafrika, Naher Osten) . . . .

Tropisches Afrika Asien (ohne Nahen Osten) Lateinamerika

Franken

Prozent

7 250 000 8 263 000 8 566 000 1556 000

28,5 32,2 88,2 6,1

25 685 000

100,0

Die Zusammenarbeit betraf 74 Staaten. Davon erhielten (in Franken) : 86 Staaten weniger als 50 000 9 Staaten von 50 000 bis 100 000 10 Staaten von 100 000 bis 250 000 10 Staaten von 250 000 bis 500 000 8 Staaten von 500 000 bis l Million *) l Staat von l bis 1,5 Millionen 2) 5 Staaten mehr als 1,5 Millionen 3) Der höchste Betrag von 8 789 000 Pranken fällt auf Nopal. In den Staaten der letzten Kategorie zeichneu sich Schwerpunkte ab.

Dio wichtigsten Instrumente auch der bilateralen technischen Hilfe sind Stipendienerteilung, Expertenmissionen und Materiallieferung. Dazu tritt in immer sträkerem Masse das gemischte Projekt, das die Verwirklichung einer grösseren Aufgabe anstrebt - sei es die Schaffung oder Erweiterung einos Avtsbildungszentrums im Entwicklungsland, eine Talentwicklung, eine Versuchsfarm. Hier bilden die verschiedenen Arten der Enwicklungshilfe ein geschlossenes Ganzes.

1. Unterstützung von Aktionen privater Organisationen Die schweizerischen privaten Organisationen spiegeln in ihrer Zielsetzung und ihrer Arbeit die reiche Mannigfaltigkeit schweizerischen Lebens. Sio verwenden aus eigenen, meist durch Sammlungen aufgebrachten Mitteln schätzungsweise jährlich rund 20 Millionen Franken für die Hilfe an Entwicklungsländer.

Ihre besonderen Beziehungen zu den verschiedenen Teilen der Bevölkerung zeigen, dass technische Zusammenarbeit nicht lediglich eine Angelegenheit des Staates, sondern eine solche eines grossen Teiles der Sohweizerbürger ist. Aus dieser Anteilnahme erklärt sich auch, dass eine zunehmende Zahl von Kantonen und Gemeinden eich an der Entwicklungsarbeit beteiligt.

Eine wichtige Verwendungsart des 60-Mülionen-Kredites musste darin bestehen, diose lebendige private Initiative zu fördern. Die Beteiligung des Bundes an Projekten privater Organisationen - es handelt sich wohlverstanden nicht um 1

) Algerien, Thailand, Ghana.

) Kongo.

3 ) Indien, Nepal, Rwanda, Türkei, Tunesien.

2

1080 Organisationen kommerziellen Charakters, sondern um solche mit ideeller Zielsetzung - hat es diesen ermöglicht, Aufgaben an die Hand zu nehmen, zu denen ihre Erfahrung sie befähigte, für dio sie aber nicht imstande gewesen waren, allem die notwendigen Mittel aufzubringen. Die Beteiligung des Bundes ist dabei so bemessen, dass im Volko nicht der Eindruck entstehen soll, der Staat tue das Notwendige und entbinde den einzelnen Burger seines Beitrages an private Sammlungen.

Unter den privaten Organisationen nehmen die Missionen einen besonderen Platz ein. Hier sind die «Experten» Schweizer, die, seit Jahren im Entwicklungslande ansässig, mit Land und Leuten vertraut sind. In manchen dieser Länder, besonders im tropischen Afrika, sind dio Missionsschulen die einzigen Bildungsanstalton. Sie sehen sich vor drei Aufgaben gestellt: das ET Ziehungsprogramm, das leider allzuoft eine oinbildungsarme Nachahmung desjenigen des früheren Mutterlandes ist, den Bedürfnissen des neuen selbständigen Staates anzupassen; dem steigenden Bildungsdrang der Bevölkerung zu genügen; zu verhindern, dass jeder Einheimische, der in den Besitz einer Bddung gelangt, sich für köperliche Arbeit zu gut halt und in die Städte abwandert. Uro. dies zu erreichen, ist die Anpassung und Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Bildungsanstalten erforderlich, aber auch die Ergänzung der theoretischen Schulung durch die praktische berufliche Ausbildung und die landwirtschaftliche Entwicklung. Der Bund liefert dort einen Beitrag - meist in Form einer Beteiligung an den Baukosten - wo die Ausbildung Angehörigen allei Konfessionen offen steht. Er bevorzugt Projekte, wo, wie etwa bei der Ausbildung von Lehrern, die Strahlung besonders gross ist. Die Ausbildung der Erauon fusst auf der Erkenntnis, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung nicht Sache allein dos Mannes sein kann.

Die Untorstutzting des Bundes kommt den Missionen der beiden Hauptkonfessionen zu ungefähr gleichen Teilen zu. Allerdings ist es nicht möglich, diesen Ausgleich zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, wohl aber lasst er sich langfristig erreichen.

Von Mitte 1961 bis 29. Februar 1964 betrug die Beteiligung des Bundes an 40 Projekten von Pn\ atorganisationen 7 445 000 Kranken.

Davon fielen auf : Mittelmeerländer (Jugoslawien, Griechenland, Nordafrika, Naher Osten) Tropisches Afnka Asien (ohno Nahen Osten) Lateinamerika

Franken 914 000 2 724 000 2597000 1210000

Prozent 12,8 36,6 34,9 16,2

7 445 000

100,0

1081 Nach Sachgebieten geordnet betrafen : Franken Sekundarschulbildung Berufsschulung für Knaben für Mädchen Ausbildung von Lehrern Landwirtschaftliche Entwicklung Geraeindeentwicklung Verschiederies

1168000 1425000

Prozent

Franken

Prozent

20000 2598000

0,3 34,9

310000 2485000 150000 ] 887 000

4,2 33,4 2,0 25,2

7 445 000

100,0

15,7 19,2

Nach Empfängern geordnet betrafen: Überkonfessionelle Protestantische Katholische

4593000 l 370 000 1 482 000 7445 000

61,5*) 18,5 20,0 100_,0

2. Gemischte Bundesprojekte 2)

Handelt es sich um Aktionen, die be&ondere Aufwendungen erfordern oder für deren Verwirklichung ein Entwicklungsland ausdrücklich die unmittelbare Zusammenarbeit mit der Schweiz wünscht, können gemischte Projekte als Bundesprojekte zur Durchführung gelangen. Sie stellen unter dea bundeseigenen Aktionen die Akzente dar. Sind sie ein Erfolg, starken sie als Bewältigung einer mehr oder weniger umfassenden Entwicklungsaufgabe das Ansehen unseres Landes. Anderseits ist nicht zu übersehen, dass ihr Scheitern schwerer wiegt als der Misserfolg eines privaten oder eines Zwergprojektes. Deshalb hat ihre Prüfung und Ausführung besonders sorgfaltig zu erfolgen. Aber auch bei bester Vorbereitung sind si«, wie jede Entwicklungsarbeit, dem Eisiko politischer Umwälzungen ausgesetzt, das bei koinern dieser Länder vollständig aus/uschliessen ist. Grösseren gemischten Projekten aus dem Wege zu gehen, Messe auf besonders wertvolle Aktionen verzichten. "Überall dort, wo es möglich ist, wird die Durchführung eines solchen Projektes einer schweizerischen Privatorganisation übertragen. Auch in diesem Fall bleibt es ein Bundesprojokt, das in der Eegel auf einem zwischenstaatlichen Vertrag beruht.

Die bisher beschlossenen Projekte haben bei aller Verschiedenheit gemeinsam, dass sie ein Problem anpacken, das die Kegierung als für ihr Land oder wenigstens für einen Landesteil als wichtig betrachtet und für dessen Losung *) Darin sind auch die Beil rage an das Schweizerische Tropenin&titut, Basel, und das Institut des Hautes Etudes Internationales, Genf, enthalten.

2 ) Unter einem gemischten Projekt verstehen wir einea, hei dem verschiedene Formen der Hilfe, wie Entsendung v on Experten, Gewährung von Stipendien oder Materiallieferungen, kombiniert sind.

1082 sie - aus politischen oder sachlichen Gründen - die Mitarbeit gerade der Schweiz sucht. Die grösseren Projekte haben ein Nah- und ein Fernziel, zum Beispiel im südindischen Staat Kerala: Nahziel die Errichtung einer Versuchsfarm für Futteranbau und Viehzucht, Fernziel die Steigerung der Milchproduktion und die Besiedlung des Hochlandes; in Nepal : Nahziel die Weiterführung der Maßnahmen (Teppichweberei und Hochtalsiedlung), die vom Internationalen Komitee vom Boten Kreuz zur Integration tibetischer Flüchtlinge begonnen wurden. Fernziel Schaffung lebensfähiger Heimindustrien für Tibeter und Nepali und bessere -wirtschaftliche Ausnutzung der Himalaja-Täler auf 3000 m Höhe; in Bwanda: Nahziel wirtschaftliche Betriebsführung einer Produktionsund Konsumgenossenschaft, Fernziel Stärkung des genossenschaftlichen Gedankens, Förderung der einheimischen gewerblichen Produktion und des KaffeeExportes zur Verbesserung der Zahlungsbilanz; in der Türkei: Nahziel Errichtung einer Milchpulverfabrik in der östlichen '.Provinz Kars und einer Bekonstituierungsanlage in Istainbul, Fernziel bessere Milchversorgung der Bevölkerungszentren im Westen durch Erschliessung der Gebiete hoher Milchproduktion im Osten; in Gabès, Tunesien: Nahziel Errichtung und Botrieb der ersten technischen Schule im Süden Tunesions. Fernziel Bildung eines mittleren technischen Kadors, dessen die beginnende Industrialisierung bedarf.

Trotz der zum Teil grossen Mittel, die diese Aktionen benotigen, steht das Element der technischen Hilfe im Vordergrund. Sie unterscheiden sich darin von der Finanzhilfe, bei der es nur um die Deckung des Fmanzbedarfs geht oder bei der jedenfalls dieses Element überwiegt. Bei Projekten, die über kurzem selbsttragend werden sollen - Ausbildungs- und Versuchsaktionen fallen nicht in diese Kategorie -, darf angenommen werden, dass der einheimische Partner in der Lage sein ·wird, die Auslagen für schweizerische Materiallieferungen zurückzuzahlen. Deshalb werden diese als Darlehen gewährt, dessen Bückzahlung einen nochmaligen Einsatz der betreffenden Entwicklungsgelder erlaubt. Die Beteiligung in Darlehensform entspricht dem Gedanken der Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsland besonders gut, während die rein geschenkweise Beteiligung bisweilen als Almosen empfunden wird, das für den Empfänger etwas Erniedrigendes hat.
Bei den gemischten Aktionen kommt für Erfolg oder Misserfolg der Persönlichkeit des Projektleiters eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Seine Arbeit ist vor allem die eines Pioniers, der in fremdem Lande neue Probleme zu bewältigen hat, dessen Tatkraft vielerlei Widerwärtigkeiten überwinden rauss. Aber er darf nicht selbstherrlich vorgehen, sondern hat sich an die Auffassungen seiner einheimischen Mitarbeiter anzupassen, nehmen diese die Stellung eines Kodirektors oder eines Stellvertreters ein. Er hat sich einzugliedern in die Gesamtplanung des Staates, in der sein Projekt nur ein Bestandteil ist. Er bedarf eines Schusses Selbstverleugnung, soll er doch die Ausbildung der Einheimischen so rasch wie möglich auf einen Stand bringen, der sie befähigt, ihn zu ersetzen und ihn damit

1083 überflüssig zu machen. Allmählich hat er aus der Stellung des Leiters in diejenige oines Beraters hinüberzuwechseln, bevor er sich ganz zurückziehen kann.

Das Projekt darf auch nicht als ein blosses Schau- und Prunkstück isoliert in einer Umgebung stehen, deren Lebensbedingungen unberührt bleiben. Violmehr erfüllt es seinen Zweck nur dann, wenn es in die Weite zu wirken vorsteht. Das verlangt, dass sich der Projektleiter Mittel zu bedienen woiss, die das Vermögen des Landes nicht übersteigen.

Persönlichkeiten, die solchen Leistungen gewachsen sind, lassen sich nicht leicht finden. Aber bisher erklärten sich doch immer wiedor Schweizer bereit, einen Teil ihres Lebens Aufgaben zu widmen, wie sie in ihrer anspruchsvollen Schwierigkeit in unserem hochentwickelten Lande selten geworden sind. Ob die gegenwärtigen Projektloiter allen Anforderungen gewachsen sein werden, wird sich erst in der Zukunft beurteilen lassen.

Für gemischte Bundesprojekte wurden bisher 9 058 000 Franken bewilligt.

(Siehe "Übersicht auf Seite 1084.)

3. Stipendien und Au-slriläungskwse Zusammen mit der Entsendung von Einzelexperten gehört die Verleihung von Stipendien zu den ältesten Formen der technischen Hilfe. Die Annahme aber, dass jeder Stipendiat, der in einem hochentwickelten Lande ausgebildet worden ist, seinem Heimatlande nützliche Dienste erweisen werde, war allzu einfach. Der Ausbildungsgang in der Schweiz ist schweizerischen Voraussetzungen angepasst, die oft in Gegensatz zu denjenigen eines Entwicklungslandes stehen. Die bei uns erworbenen Kenntnisse können wohl den geistigen Horizont des Stipendiaten erweitern, es ist aber manchmal schwierig, sie in den anders gearteten Umständen seiner Heimat konkret anzuwenden. Der Stipendiat gewöhnt sich bisweilen an den hohen Lebensstandard unseres Landes, den er zu Hause kaum je erreichen kann, und er mag deshalb versucht sein, in der Schweiz zu bleiben, oder er verliert bis zu einem gewissen Grade den Kontakt mit seiner Heimat und hat grosse Mühe, sich dort wieder zurechtzufinden.

Daraus liesse sich leicht folgern, dass die Ausbildung immer im Entwicklungslande selbst und nie in der Schweiz zu erfolgen habe. Aber in vielen dieser Länder besteht noch keine Ausbildungsmöglichkeit. Sie zu schaffen, bedingt die Erstellung von Schulen und den langfristigen Einsatz von
Lehrpersonal irn Entwicklungsland. Die Lösung wird in einem Mittelweg gemäss folgender Praxis gesucht : 1. In zunehmendem Masse Verleihung von Stipendien zur Ausbildung im Entwicklungsland selber.

2. Einzelstipendien in der Schweiz sind auf solche Kandidaten beschränkt, die in ihrer Heimat schon eine Basisausbildung erhalten haben, über die notwendigen Vorkenntnisse verfugen, um vom schweizerischen Lehrgang Nutzen ziehen zu können, und die Eeife besitzen, sich in fremden Verhaltnissen zurechtzufinden, ohne sich zu assimilieren.

t)bersieh{ uber die gemisehten Projekte des Bundes Project

Land

Landwirtschaftliche Verauohsfarni Kerala

BewiUigter Kredit

% dea Ge&amtbetrages

ZaU der Sclweizer Bxperten

Yerpfliehtimgsclauer in Jahren

Opera tionsbeginn

Indien

1 640 000

18,1

3

3 (erste Phase)

Oktober 19G8

Talentwicklung ) . .

Nepal

936 000

10,3

2

1 (jahrliche Phasen)

1963

Integration tibetani-2 aoher Fliichtlinge )

Nepal

1 094 000

12,1

4

1 (jahrliche Phasen)

Juni 1963

Genossensdoaft . . .

Rwanda

1 280 000

14,1

4

1 (erste Phase)

Marz 1964

2

Oktober lOfii

···')

1964

4

1964

1

Teohnische Ausbildtmg Gabes1)3) . .

Tuneaien

1 688 000

18,7

,7

Milchwirtschaft . . .

Turkei

1 SOO 0004)

16,6

6

··· )

Hoohspannungslaboratorium Bangkok

Thailand

870 000

9,6

1

50000

0.5

9 058 000

100,0

Kleinere Projekte . ,

*) Durchfuhrung durch Privatorgaiiisation 2 ) "Vorgesehen fur TJbergabe an Privatorganisation.

3 ) Mit finanzieJler Beteiligung der Privatorganisation.

*) Ein Beitrag von 5 RBUionen Franken aus dem Kredit fur die Beteiligung der Sohweiz am OECD-Konsortium Turkei kommt zu diesem Betrag hinzu.

6 ) Noch offen; hangt von dem mit der Turkei zu schliessenden Abkommen ab.

1963

1085 3. Vermehrte Ausbildung von Gruppen m besonderen Kursen. Der Stipendiat findet sich in der Kameradschaft mit ändern Burgern seines Landes oder Staaten ähnlicher Lebensgewohnhciten weniger isoliert. Die Gefahr der Entwurzelung ist vermindert. Spezialkurse geben die Möglichkeit, das Ausbildungsprogramm nach Maas anzufertigen und damit dem Bildungsniveau der Gruppe und den Anforderungen, die die Borufsbedingungen ihrer Heimat an sie Stollen werden, Bechmmg za tragen. Die meisten Kurse zerfallen in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Das Praktikum, meistens nicht in unseren gro&sen Städten, sondern in kleineren Ortschaften absolviert, vermittelt den Stipendiaten "Kenntnis schweizerischer Arbeits- und Lebensgewohnheiten. Auch in dieser Zeit steht ihnen die Kursleitung mit Bat und Tat zur Verfügung. Einzelne eidgenössische Verwaltungsabteilungen, private Organisationen and Institute fuhren diese Kurse im Auftrag des Dienstes für technische Zusammenarbeit durch.

In allen Fallen erreicht die Aasbildung, wo und wie sie auch erfolge, ihren Zweck nur dann, wenn eine gewisse Sicherheit besteht, dass seine Heimat den Stipendiaten auf einem Posten vorwenden kann, der den erworbenen Kenntnissen entspricht. Die Ausbildung darf den Arbeitsmoglichkeiten nicht vorauseilen, sonst vergrössern die Stipendiai en nur das mehr oder weniger gebildete arbeitslose und deshalb unzufriedene Proletariat.

Die Auswahl dor Stipendiaten wird anhand der Erfahrungen verfeinert.

Jeder Missgriff stellt eine Fehlinvestition dar. Da die technische Zusammenarbeit des Bundes zwischenstaatlicher Art ist, müssen die Stipendiaten die Genehmigung ihrer Begierung besitzen. Dies bedeutet aber nicht, dass wir joden Begierungskandidaten ohne Prüfung annehmen. Hier muss die Auswahl diejenigen ausscheiden, die nur infolge persönlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen vorgeschlagen wurden. Auch kann der nicht für ein eidgenössisches Stipendium in Frage kommen, dessen Familie die Mittel besitzt, selbst die Ausbildungskosten zu bestreiten. Im allgemeinen zahlt die Schweiz nur die Backreise, indes die Hinfahrt vom Heimatslaat bestritten wird.

Privatorganisationen können in der Auswahl der Kandidaten elastischer sein, da hier die Genehmigung der Bogicrung nicht notwendig ist. Für Kaderschulung führten Gewerkschaften zwei Kurse
durch, woran der Bund einen finanziellen Beitrag leistete.

Vom 1. Juli 1961 bis zum 29.Februar 1964 hat der Dienst für technische Zusammenarbeit 645 Stipendien erteilt. Die Kosten belaufen sich auf Franken 4 880 000, Darin sind die Plochschulstipendion, die auf Grund des Bundesbeschlusses vom 21.März 1961 gewahrt werden, nicht Inbegriffen. Sie machen jahrliche Ausgaben von 1,6 Millionen aus, wovon etwa zwei Drittel auf Angehörige von Entwicklungsländern fallen.

Folgende Aufstellung gibt näheren Aufschluss über die 645 bilateralen Stipendien :

1086 nach Ausbildungsort - in der Schweiz - im Entwicklungsland - in einem Drittland

zahl 601 43 l

Prozent 93 7 --

nach geographischer Herkunft - Mittelmeerländer (inklusive Nordafrika, Naher Osten) , .

- Tropisches Afrika - Asien (ohne Nahen Osten) - Lateinamerika

316 258 45 26

49 40 7 4

nach Art der Ausbildung - Binzelstipendien - Spozialkurse

220 425

34 66

,

Die wichtigsten Ausbildungsgebiete betrafen Zahl der Stipendiateli inkl. Kuisteilnehmer

-

Hôtellerie und Tourismus Landwirtschaft und Forstwirtschaft . . .

Technische Fachgebiete öffentliche Verwaltung (PTT, Gemeindeverwaltung usw.)

Wissenschaft Bankwesen, Handel, Versicherung . . . .

Erziehung Journalismus und Eadio Übrige

190 97 132 71 42 43 23 20 27 645

Prozent

29,5 15,0 20,4 11,0 6,5 6,7 8,6 3,1 4,2 100,0

4. Experten Die allgemeine Erfahrung hat gelehrt, dass viele Expertenberichte in den Schubladen von Begierungsämtern vermodern. Nicht die Zahl der ausgesandten Experten, sondern das Mass, in dem ihre Vorschlage verwirklicht werden und einen konkreten Beitrag zur Entwicklung eines Landes leisten, ist von Bedeutung. Für den Misserfolg so vieler Expertenmissionen sind verschiedene Umstände verantwortlich. Kurzfristige Missionen führen häufig dazu, dass die Vorschläge, aus der Erfahrung des Heimatlandes des Experten geschöpft, den wirtschaftlichen und psychologischen Sonderbedingungen des Entwicklungslandes nicht Eechnung tragen. Aber auch wenn der Expertenbericht dies tut, mag der Bericht blosses Papier bleiben. Der Mangel an den notwendigen Finanzmitteln oder an einheimischem Kader verhindert die Bealisierung der Empfehlungen. Vielfach fehlt es im Entwicklungsland an der notwendigen Koordination, so dass verschiedene Ministerien Expertisen anfordern ohne jede Bttcksicht

1087 auf die Prioritäten, die durch die Gesamtsituation des Landes gegeben sind, Auch rein politische Erwägungen, Ministerwechsel, Umstürze können bewirken, dass Expertenberichte schubladisiert werden.

Der Dienst für technische Zusammenarbeit vergewissert sich bei der Prüfung von Gesuchen um Stellung von Experten, vorerst in Zusammenarbeit mit den schweizerischen diplomatischen Vertretungen, ob 1. im Budget des Entwicklungslandes ein genügender Betrag für die Durchführung der vom Experten aufzustellenden Pläne vorgesehen ist ; 2. die Expertise sich im Hinblick auf die gegebenen Verhältnisse praktisch auswirken kann ; 3. die Zeitdauer der Mission der Aufgabe entspricht.

Der Erfolg ist eher gesichert, wo der Experte selbst einen Einfluss auf die Verwirklichung seiner Eatschläge ausüben kann. Wir verlangen ferner vom Experten, dass er auch nach seiner Bückkehr die Beziehungen zum Entwicklungslande pflege. Wenn immer möglich soll er nach einiger Zeit seinen Besuch wiederholen und die von ihm gemachten Anregungen unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, denen ihre Eealisiorung begegnet, überprüfen. Zwischen Experten und Entwicklungsland hat sich ein Vertrauensverhältnis anzubahnen. In der Wahl zwischen verschiedenen Gesuchen wird das langfristige dem kurzfristigen gegenüber bevorzugt. Da Tat jeden Bat wirkungsvoller gestaltet, wird auf Ersuchen des Experten Material dort geliefert, wo dies die Ausführung der Anregungen erleichtert, oder es wird durch Ausbildung geeigneter einheimischer Kräfte dafür gesorgt, dass die Arbeit des Experten weitergeführt wird. Auf diese Weise werden gelegentlich Expertenmissionen zu gemischten Projekten.

Vom I.Juli 1961 bis 29.Februar 1964 sind 118 Experten entsandt worden, davon : kurzfristig (1-2 Monate) 48 mittelfristig (mehr als 2 Monate aber weniger als ein Jahr) 26 langfristig (ein Jahr und mehr) . . : 44 Die Kosten betrugen 2 644 000 Franken. Die Gesamtdauer der 118 Expertenmissionen betrug 572 Monate.

Davon waren eingesetzt : 88 in Mittelmeerländern (inklusive Nordafrika, Naher Osten) 50 im tropischen Afrika 21 in Asien (ohne Nahen Osten) 9 in Lateinamerika Sie bearbeiteten folgende Sachgebiete : 15 Hôtellerie, Tourismus 21 Landwirtschaft

1088 17 27 5 24 7 4

Technik Öffentliche Verwaltung Banken, Handel, Versicherung Erziehung Presse, Eadio Genossenschaften, Gemeindeentwicklung

Noch nicht befriedigend gelöst ist_ die Vorbereitung der Experten 1 ). Da selten zur selben Zeit eine grössere Zahl von Experten eingesetzt werden kann, ist die Veranstaltung von Kursen schwierig. In Zusammenarbeit mit dem sozioökonomischen Institut der Universität Bern und dem Schweizerischen Tropeninstitut Basel konnten zwei Schulungen für Experten durchgeführt werden.

Wegen der Vielzahl der Länder, in welche die Experten gesandt werden sollten, musste die Ausbildung allzu allgemein bleiben. Eine gewisse Abhilfe konnte in letzter Zeit dadurch gefunden werden, dass die Schweizerische Vereinigung von Experten der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ihre Mitglieder anwies, einem neuen Experten zu Auskünften über von ihnen besuchte Länder 2ur Verfügung zu stehen. Der Frage der Vorbereitung der Experten wird in Zukunft noch vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen.

5. Materiallieferungen Allgemein gesprochen hat kaum eine andere Form der Entwicklungshilfe in gleich hohem Masse wie Materiallieferungen zu Enttäuschungen geführt. Zahlreiche Entwicklungsländer sind darauf erpicht, das modernste Material zu erhalten. In Ländern mit grosser Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung ist aber die Einfuhr arbeitssparender Maschinen ein Widersinn. Eür die Bedienung der Produkte hochentwickelter Technik fehlt vielfach das geschulte Personal. Unzählig sind die Maschinen, die nach der ersten Panne, die niemand zu beheben versteht, nutzlos verrosten.

Wir waren von Anfang an Materialsendungen gegenüber zurückhaltend.

Solche kommen nur dort in Frage, wo die Voraussetzungen für eine Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse durch den privaten Handel nicht gegeben sind.

Ausserdem wird kein Material geliefert, das nicht von Zeit zu Zeit von einem Experten überwacht \vird, der die erforderlichen Instruktionen über Gebrauch und Instandhaltung erteilen kann. Besonders bei kompliziertem und wertvollem Material ist dies eine Notwendigkeit.

Vom I.Juli 1961 bis 29.Februar 1964 erreichten die Materiallieferungen den Betrag von 749 000 Franken, wobei Lieferungen, die Bestandteil gemischter Projekte bilden, nicht eingerechnet sind. Die Sendungen verteilten sich wie folgt : 1 ) Unter Experten verstehen wir hier alle Arten von Personen, die mit einer Mission der technischen Hilfe in Entwicklungsländer geschickt werden.

1089 Geographisch

Franken

Prozent

Mittelmeerländer (Nordafrika und Naher O s t e n ) . . . .

Tropisches Afrika Asien (ohne Nahen Osten) Lateinamerika

164 000 414 000 161 000 10 000

21,8 55,5 21,4 1,3

749 000

100,0

130000 121000 21000 410 000 57 000 10000

17,4 16,2 2,8 54,7 7,6 1,3

749 000

100,0

Nach Sachgebieten Landwirtschaft Technik Öffentliche Verwaltung Wissenschaft (höhere Schulen) Erziehung (allgemein) Presse, Radio

6. Freiwillige für Entwicklungsarbeit Seit langem haben sich junge Schweizer privaten Organisationen zur Verfügung gestellt, um als Freiwillige in Arbeitslagern oder als Laienhelfer in Missionen am Aufbau eines Landes mitzuwirken. Im letzten Jahre erhielt der Dienst für technische Zusammenarbeit Hunderte von Anfragen junger Leute, ob sie nicht in der Entwicklungshilfe des Bundes eingesetzt werden könnten. Der Bundesrat beschloss, den Versuch mit einer ersten Gruppe von Freiwilligen zu wagen. In einer strengen Auswahl schmolz deren Zahl auf 21 zusammen, Männer und Frauen zwischen 21 und 32 Jahren. Drei Monate lang erhielten sie eine berufliche und sprachliche Ausbildung und wurden auch in die Probleme der Entwicklungsländer eingeführt. Mitte März 1964 reisten 9 nach Tunesien, 8 nach Kamerun und 4 nach Dahomey ab. Ihr Einsatz ist sorgfältig vorbereitet worden.

Sie werden 12 Monate lang auf ihrem angelernten Beruf Schulter an Schulter mit Einheimischen arbeiten, deren Leben sie teilen werden. Sie sind ausgerüstet mit den notwendigen Werkzeugen. Sie werden in diesen Ländern das mittlere Kader ergänzen, woran es oft noch mehr als an Intellektuellen fehlt. Ihre Entschädigung soll ihnen erlauben, auf dem selben äusserst bescheidenen Fusse zu leben wie ihre einheimischen Berufskollegen. Ein Sparbatzen wird ihnen nach ihrer Rückkehr die Wiedereingliederung ins schweizerische Berufsleben erleichtern. Diese schweizerischen Freiwilligen können in bescheidener Weise dazu beitragen, die Schranken niederzureissen, die der Unterschied des Lebensstandards zwischen Weissen und Einheimischen errichtet hat.

Ausbildung und Einsatz dieser Versuchsgruppe benötigte 664 000 Franken aus dem 60-Millionen-Kredit.

1090 7. Erfolgsermittlung Die Erfolgserrnittlung muss zeigen, was mit dem für die technische Zusammenarbeit aufgewendeten Geld geschehen ist, welchen Nutzen es den betreffenden Ländern gebracht hat und ob die gesteckten Ziele erreicht wurden.

Die wenigen Jahre der bisherigen Tätigkeit des Dienstes für technische Zusammenarbeit bieten allerdings nur eine schmale Beurteilungsbasis, Gewisse Aktionen benötigen fünf, zehn oder mehr Jahre, um zur Auswirkung zu gelangen. Es konnte sich also bisher nur um Ansätze zu einer Brt'olgsermittlung handeln, die in den nächsten Jahren noch auszubauen ist. Insbesondere konnten sich die Erhebungen noch nicht auf gemischte Projekte beziehen, da die meisten kaum erst begonnen haben.

Eine statistische Erfassung besteht bezüglich 351 bilateralen Stipendien.

Davon haben sich 207 (59%) als positiv und 36 (10%) als negativ erwiesen. In 108 (31%) Fällen sind die Erhebungen unvollständig geblieben und erlauben deshalb kein Urteil. Positiv wurden Fälle bewertet, wo der Stipendiat die erworbenen Kenntnisse in seiner Heimat anwenden kann. Negativ wurden Fälle eingeschätzt, wo der Stipendiat seinem einheimischen Milieu so stark entfremdet wurde, dass er nicht mehr zurückkehren will, oder wo er seine Ausbildung schlecht oder überhaupt nicht anwenden kann.

Bei unseren Materiallieferungen hat die Brfolgsermitthing meistens günstige Eesultate festgestellt. In einzelnen Fällen löste die geschenkweise Lieferung kommerzielle Bestellungen aus, was für Zweckmässigkeit und Qualität der Lieferungen spricht.

Von den Expertenmissionen sind 75 auf ihren Erfolg hin untersucht worden. Bei 26 (35%) kann von einem positiven Ergebnis gesprochen werden.

In 20 (26%) Fällen sind die in das Expertenprojekt gesetzten Erwartungen nicht in Erfüllung gegangen, indem der Experte nicht zu eindeutigen positiven Empfehlungen gelangte. 29 (39%) Missionen schufen awar die Grundlage für eine vielversprechende Entwicklungsarbeit, die aber aus dem einen oder ändern Grund bis jetzt nicht oder nur teilweise realisiert worden ist.

C, Zusammenstellung der bisherigen Beanspruchung des 60-Millionen-Kredites In Mio Franken

Multilaterale Hilfe Bilaterale Hilfe davon: - Beiträge an Privatorganisationen . .

- Gemische Projekte des Bundes . . .

- Stipendien und Ausbildungskurse . .

- Experten und Material - Freiwillige für Entwicklungsarbeit. .

- Studium von Projekten auf dem Platz und Verschiedenes

29,3 25,6

in ïrozcnteu

58,2 46,8 7,4 9,0 4,9 3,4 0,7

0,2 54.9~~

13,5 16,4 9,0 6,2 1,8 0,4 "lOO,0

1091 IV.

Der neue Kredit Auch bei grosser Zurückhaltung in der Inangriffnahme neuer Projekte wird der Kestbetrag dos 60-Millionen-Kredites, der arn 29. Februar 1964 noch 5,1 Millionen1) ausmachte, vor Ablauf des Jahres voll ausgeschöpft sein. Der neue Kredit von 90 Millionen soll eine Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit erlauben.

1. Höhe des Kredites Eine Erhöhung der Mittel für technische Zusammenarbeit um die Hälfte gegenüber der laufenden Periodo drängt sich unseres Brachtens aus folgenden Gründen auf : a) Der Durchschnitt der Auslagen für diese Aufgabe in den Jahren 1962 bis 1964 ist 20 Millionen. Die Auslagen verteilen sich aber sehr ungleich auf diose 3 Jahre. Während sie 1962 11,8 Millionen Franken betrugen, werden sie 1964 laut Voranschlag 27,8 Millionen Franken ausmachen. Wenn der neue Kredit drei Jahre reichen soll, so erlaubt dies Auslagen von jährlich 30 Millionen Franken, also nur wenig mehr als wir im laufenden Jahre ausgeben werden.

b) die Bedürfnisse der Entwicklungsländer an technischer Hilfo sind nach wie vor gewaltig. Es sind grössere Anstrengungen der Länder, die als Erbringer von technischer Hilfe in Frage kommen, nötig, wenn das Ziel einer angemessenen Hebung des Lebensstandards der Entwicklungsländer erreicht werden soll. Die Schweiz kann sich dieser Aufgabe um so weniger entziehen, als die schweizerische technische Hilfe, weil von einem neutralen Kleinstaat kommend, in den Entwicklungsländern besonders begehrt ist. Für 1965 sind eine ganze Keihe von Projekten in Prüfung. Ihre G-utheissung würde Auslagen von 14,4 Millionen Franken bringen, nämlich 1,6 für Beiträge für bestimmte Aktionen internationaler Organisationen, 5,2 für Beiträge an schweizerische Organisationen, 8,5 für gemischte Projekte des Bundes, 2,8 für Stipendien und Ausbildungskurse sowie 1,8 für Experten und Material. Dazu kommen die allgemeinen Beiträge an «Erweitertes Programm» und «Sonderfonds» der UNO und die Fortführung laufender Aktionen, die jährlich etwa 5 Millionen Franken beanspruchen durfte.

Wir müssen also schon heute allein für das Jahr 1965 mit Kreditbeanspruchnngen von gegen 30 Millionen rechnen, was die Inangriffnahme weiterer Projekte für jenes Jahr sehr stark beschränkt.

0) Sowohl die internationalen Organisationen wie die schweizerischen Stellen - Private und Staat -, die sich mit
technischer Hilfe befassen, haben in den letzten Jahren wertvolle Erfahrungen sammeln können, die sie in Stand setzen, grössere Summen in sachgemàsser, nutzbringender Weise zu verwenden.

1 ) Es handelt sich bei dieser Zahl um die Summe der möglichen Zusioherungen für neue Aktionen. Da zwischen dem Bescliluss, eine Aktion durchzuführen, und den etfektiven Auszahlungen mehr oder weniger 2eit verstreicht, steht bis Ende des Jalires für letztere ein wesentlich höherer Betrag zur Verfugung, der die ungestörte Durchführung der laufenden Aktionen erlaubt.

1092 Es gilt, das in den betreffenden Institutionen liegende menschliche und technische Potential, das sich übrigens noch quantitativ und qualitativ erhöhen lässt, durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu nützen.

Der beantragte Kredit wird nicht der letzte soiner Art soin. Man kann sich fragen, ob nicht schon heute grössere Mittel vorgesehen werden sollten. Wir möchten dies verneinen, behalten uns aber vor, allenfalls schon vor Ablauf von drei Jahren einen -weiteren Antrag an Sie zu stellen.

2. Verwendung des Kredites .Die Verwendung des neuen Kredites soll in ähnlicher Weise wie die des 60-Millionen-Krediles erfolgen. Es werden sich allerdings einige Verschiebungen im Programm orgeben. So soll die multilaterale Hilfe zwac auch verstärkt worden, aber in weniger weitgehendem Masse als die bilaterale Hilfe. Statt etwa 50 Prozent sollen auf die multilaterale Hilfe künftig etwa 40 Prozent des Totais entfallen.

Bei der bilateralen Hilfe wird die relative Bedeutung reiner Expertonmissionen und Materiallieferungen zurückgehen zugunsten gemischter Projekte.

Die Gruppe Stipendien und Ausbildungskurse wird dagegen ihre Bedeutung beibehalten. Inwieweit gemischte Projekte von Privatorganisationen durch Bundesbeiträge unterstützt oder bundesoigene gemischte Aktionen unternommen werden sollen, ist schwer zum voraus festzulegen. Der Zusammenarbeit mit privaten schweizerischen Organisationen wird aber jedenfalls nach wie vor grosses Gewicht zukommen, und es ist beabsichtigt, den Anteil der Beitragsleistungen am Gesamtaufwand des Bundes au erhöhen.

Je nach den Ergebnissen der Versuchsaktion mit den «Freiwilligen für Entwicklungsarbeit» soll diese Art der Hilfe ausgebaut werden. Bechnet man mit einem Einsatz von 100 Freiwilligen pro Jahr, so würde dies Ausgaben von jährlich 2 Millionen ausmachen.

Was die geographische Verteilung der Hilfe betrifft, i&t beabsichtigt, in Zukunft Lateinamerika mehr als bisher zu berücksichtigen.

Der Information der Öffentlichkeit soll noch vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Pressemitteilungen und -konferenzen sollen allenfalls durch Eeisen von Journalisten, Badio- und Fernsehkommentatoren ergänzt werden.

Die laufenden Verwaltungsausgaben in der Höhe von jährlich rund 1,8 Millionen Franken sind in don 90 Millionen nicht begriffen. Sie werden wie üblich separat
im Voranschlag eingestellt.

Bei der Begründung des Voranschlags werden wir jeweils für die verschiedenen Sparten der technischen Zusammenarbeit die Beträge nennen, die wir für das kommende Jahr zu beanspruchen gedenken. Zudem werden wir Ihnen wie bisher im Geschäftsbericht über die getroffenen Massnahmen B,echenschaft ablegen.

1093 3. Bemerkungen zum Bundesbeschluss Der beiliegende Entwurf eines Bundesbeschlusses enthält in seinem ersten Artikel den Entscheid über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern im Rahmen eines Globalkredites von 90 Millionen Franken. Für die jährlichen Auslagen soll der Voranschlag des Bundes den Eahmen ziehen.

Artikel 2 erwähnt die verschiedenen Verwendungszwecke des Kredites. Es handelt sich dabei nicht um eine abschliessende Aufzählung, dio wichtigsten voraussehbaren Verwendungszwecke sind hingegen ausdrücklich genannt.

Artikel 8 handelt vom Inkraftreten des Bundesbeschlusses, der dorn Referendum nicht unterliegen wird. Die Art der Durchführung wird dem Bundesrat überlassen.

Es ist geplant, wie schon für den Bundesbeschluss vom 18. Juni 1961 eine Vollziehungsverordnung zu erlassen. Darin werden auch die drei Organe genannt sein, die schon heute den Behörden zur Seite stehen. Es sind dies das Komitee für technische Zusammenarbeit, aus Vertretern der hauptsächlich interessierten Departemente und der Kommission für technische Zusammenarbeit, ferner diese Kommission selber, bestehend aus rund 25 Persönlichkeiten ausserhalb der Verwaltung, sowie die Konferenz für technische Zusammenarbeit, bestehend aus einer nicht begrenzten Zahl von Vertretern von Organisationen und Persönlichkeiten, die sich mit technischer Hufe an Entwicklungsländer befassen.

Der Bundesbeschluss kann sich nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stützen, welche zum Erlass von Massnahmen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe ermächtigt. Es ergibt sich aber aus der Verfassung, dass die Wahrung der auswärtigen Beziehungen Sache des Bundes ist. Die Hilfe an Entwicklungsländer ist ein wesentlicher Bestandteil der schweizerischen Politik gegenüber diesen Ländern. Es stehen ihr weder ausdrückliche Bestimmungen der Verfassung noch deren Grundsätze entgegen.

Gestützt auf diese Erwägungen empfehlen wir Ihnen, einen Bundesbeschluss gemäss Beilage zu fassen.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. Mai 1964 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler : Cil. Oser Bundesblatt, 116. Jahrg. Bd. I.

79

1094 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1964, beschliesst : Art. l

Für die Weiterfuhrung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern wird ein Rahmenkredit von 90 Millionen Pranken eröffnet.

Die jährlichen Kredite sind in den Voranschlag einzustellen.

Art. 2

Der Eahmenkredit kann namentlich verwendet werden für a. allgemeine Beiträge an das «Erweiterte Programm» und an den «Sonderfonds » für technische Hilfe der Vereinten Nationen, b. Beiträge an spezifische Aktionen internationaler Organisationen, c. Beiträge an schweizerische Organisationen, d. eigene Aktionen des Bundes.

Axt. 8 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er erlässt die hiefür nötigen Bestimmungen.

7647

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern (Vom 29. Mai 1964)

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Foglio federale

Jahr

1964

Année Anno Band

1

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23

Cahier Numero Geschäftsnummer

8999

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11.06.1964

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1069-1094

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