193

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 21. Juli 1938 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 4. Juli 1938.

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Eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Rechtswesen and Sekretariat.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspf lege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1.Juli 1922, 30. Juni 1927, 11: und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233 40

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

14

194

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung

der Interpretationskreissehreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1937 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchfilhrungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1.50 (für Behörden Fr. 1.--), zuzüglich 10 Rp. Porto, bezogen werden.

Postcheckkonto III 233.

766

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1937) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. B. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche "Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. l, broschiert Fr. 5 (nebst 40 Ep. Porto).

Postoheckkonto der Bundeskanzlei III 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

764

195

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum I.März 1938 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. i. 25.

Postcheckkonto UI 233 38

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Wiederwahlen der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1939 bis 1941, Da die Amtsdauer der Beamten des Bundes am 31. Dezember 1938 abläuft, werden sämtliche Stellen der allgemeinen Bnndesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Amtsinhaber gelten ohne weiteres als angemeldet. Andeie Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, um die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von anfälligen Befähigungsausweisen dem zuständigen Departemente oder Gerichte oder der in Betracht kommenden Verwaltung einzureichen.

Die Anmeldungsfrist für sämtliche Stellen läuft am 31. August 1938 ab.

Beamte, die auf ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehörde vor dem 1. Oktober 1938 schriftlich mitzuteilen.

B e r n , den 17. Juni 1938.

89?

(2..)

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates : Bnndeskanzlei.

Wiederwahl der Beamten der schweizerischen Bundesbahnen für die Amtsdauer 1939 bis 1941.

Da die Amtsdauer der Beamten am 31. Dezember 1938 abläuft, werden sämtliche Stellen bei der Generaldirektion und bei den Kreisen I bis 111 der schweizerischen Bundesbahnen zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Amtsinhaber gelten ohne weiteres als angemeldet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, für die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von anfälligen Befähigungsausweisen der Generaldirektion oder der in Betracht kommenden Kreisdirektion einzureichen.

Die Anmeldefrist für sämtliche Stellen läuft am 31. August 1938 ab.

Beamte, die auf ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehörde vor dem 1. Oktober 1938 schriftlich mitzuteilen.

B e r n , den 21. Juni 1938.

(2..)

89?

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

196

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 92l Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Zollkreisdirektion in Genf

Vakante Stelle

Erfordernisse

Die Bewerber müssen Bureauchef II. Kl.

evtl. IT Kl. bei der mindestens den Grad eines Zolldirektion Genf Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

5200

16. Juli 1938

bis 8800 evtl.

5600

bis

Zollkreisdirektion in Genf

Zollkreisdirektion in Schaffhausen

- Vorstand beim Hauptzollamt La Plaine-gare

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

Vorstand beim Umfassende Kenntnis des Hauptzollamt Singen Zolldienstes

9200

(2.).

5100

16. Juli 1938 (2.).

bis

8680 6000

bis

9. Juli 1938

9600

(2.).

1

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1938

Date Data Seite

193-196

Page Pagina Ref. No

10 033 675

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