Bundesbeschluss über die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» (Vorhaben RZMig2020)

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» wird in den Jahren 2018­2024 ein Gesamtkredit von 41,2 Millionen Franken gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

Art. 2 1

2

Etappierung

Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in zwei Etappen: a.

Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 16,5 Millionen Franken freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 24,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2017 2251

2016-3350

2273

Migration und Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS». BB

BBl 2017

Anhang (Art. 1)

Verpflichtungskreditverzeichnis Verpflichtungskredite

Etappe 1

Etappe 2

A) RZMig2020 BIT

19 500 000

7 800 000

11 700 000

B) RZMig2020 ISC-EJPD

21 700 000

8 700 000

13 000 000

Gesamtkredit

41 200 000

16 500 000

24 700 000

2274