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Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 28. Dezember 1938.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 2O Franken im Jahr, IO Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- imd Postbeslellnngsgebiihr.

Einrndtungsgebtthr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an

Stämpfli £ de in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Verstärkung der Landesverteidigung.

(Vom 27. Dezember 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Anlässlich der Behandlung der Motionen, Postulate und Interpellationen in der Novembersession über den Stand und den weitern A u s b a u unserer W e h r b e r e i t s o h a f t haben wir den eidgenössischen Bäten einen Bericht über die auf diesem Gebiet in den letzten Jahren getroffenen und weiter vorgesehenen Massnahmen in Aussicht gestellt. Wir beehren uns, diesen Bericht, der in den Motionen und Postulaten der Herren Nationalräte Vallotton, Müller-Grosshöchstetten und Bringolf, sowie der Herren Ständeräte Schöpfer und Klöti verlangt worden ist, hiermit zu unterbreiten. Wir halten es für angebracht, zunächst über das zu orientieren, was auf dem Gebiete der Landesverteidigung in den letzten Jahren in planmässiger Arbeit geschaffen und erreicht worden ist. Sodann gedenken wir das für den weitern Ausbau der Landesverteidigung vorgesehene Programm zu skizzieren. Bndlich möchten wir uns auch über die Möglichkeit der Finanzierung äussern, ohne Ihnen jetzt schon bestimmte Anträge über die zu verlangende Kreditsumme zu unterbreiten. Besondere Kreditvorlagen und Deckungsvorschläge werden später folgen. Dieses Vorgehen kann unseres Erachtens um so eher verantwortet werden, als durch die noch zu bewilligende Vorlage über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für die Zwecke der Landesverteidigung weitere erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, wodurch ein ununterbrochener Eüstungsaufbau gewährleistet ist. Das Programm für den weitern Ausbau der Landesverteidigung soll vorderhand lediglich zeigen, was weiter vorgekehrt werden muss, damit die nötigen Anordnungen zu dessen Verwirklichung rechtzeitig getroffen werden können.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

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I. Der gegenwärtige Stand unserer Landesverteidigung.

Die Frage nach dem gegenwärtigen Stand unserer Wehrbereitschaft beschäftigte in den letzten Wochen die weitesten Kreise. Bin Teil der Öffentlichkeit schien beunruhigt und glaubte, schwerwiegende Mängel, ja sogar Nachlässigkeiten in unserem Eüstungsstand feststellen zu müssen. Es ertönte der Buf nach einem beschleunigten Tempo in der Aufrüstung. Wir möchten uns hier mit der Kritik, die im allgemeinen gut gemeint war und wohl überwiegend der Sorge um eine starke Armee entsprang, nicht näher auseinandersetzen, sondern die Tatsachen sprechen lassen.

Während in den zwanziger Jahren der Armee -- mit einer einzigen Ausnahme, die sich auf einen im Jahre 1925 bewilligten Kredit für die Ausrüstung der Armee mit leichten Maschinengewehren in der Höhe von Fr. 16 500 000 bezieht -- nur die in den Voranschlägen festgelegten Kredite zur Verfügung standen, die vorübergehend sogar eine merkliche Kürzung erfahren hatten, so dass, um das Allernötigste aufrecht zu erhalten, auf die Eeserven gegriffen werden musste, brach sich mit Beginn der dreissiger Jahre die Erkenntnis Bahn, dass zur Erhaltung und Schaffung einer abwehrbereiten und schlagkräftigen Armee vermehrte Anstrengungen unerlässlich seien. Dazu war unser Land um so mehr gezwungen, als alle unsere Nachbarstaaten zu weiteren bedeutenden Massnahmen zur Verstärkung ihrer Heermacht geschritten waren.

Es liess sich nicht mehr umgehen, den Anträgen der verantwortlichen militärischen Stellen Folge zu leisten, einerseits die jährlichen Voranschläge für das Wehrwesen zu erhöhen und anderseits durch besondere Kredite die Wehrbereitschaft auf einen bessern Stand zu- bringen. Die nachfolgende Zusammenstellung mag zeigen, welche Summen auf a u s s e r o r d e n t l i c h e m Wege für die Verstärkung der Landesverteidigung seit dem Jahre 1980 bereits aufgewendet worden sind.

1930: Kredit für die Schaffung der Flugwaffe Fr. 20000000 1933: Kredite für Auffüllung der Reserven » 15 000 000 Kredit zur Verbesserung und Ergänzung der Bewaff» 82 000 000 nung und Ausrüstung der Armee 1936: Kredit für die Verstärkung der Landesverteidigung. » 235 000 000 1937/38: Verwendung des überzeichneten Betrages der Wehr» 100 000 000 anleihe Total an ausserordentlichen Krediten Fr. 452 000 000 Eechnet man den in der Vorlage vom 7. Juni
1938 über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgesehenen Kredit von » 196 500 000 von dem Sie bereits einen Teilkredit von Fr. 25 300 000 (davon 10 Millionen für die Kriegswirtschaft) vorausbewilligt haben, hinzu, so sind bis heute an ausserordentlichen Krediten insgesamt » 648 500 000

1159 für die Verstärkung der Landesverteidigung aufgewendet oder nachgesucht worden. Hievon ist bis Ende 1938 nur ein kleiner Teil, nämlich Fr. 41 000 000, getilgt.

Schon in dieser rein zeitlichen Anforderung und Beanspruchung der Kredite für die Verstärkung der Landesverteidigung tritt das planmässige Vorgehen deutlich in Erscheinung, und die Kreditsumme selbst gibt ein eindrückliches Bild von der gewaltigen Verstärkung, die unsere Landesverteidigung im Verlaufe der letzten Jahre erfahren hat. In den Jahren 1932/33 hat die Landesverteidigungskommission ein Programm auf lange Sicht aufgestellt, nach welchem seither von den verantwortlichen Instanzen unter Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse zielbewusst und systematisch gearbeitet worden ist. Das betraf sowohl die Verbesserung der Ausbildung wie auch die Ergänzung und Verstärkung der materiellen Kriegsbereitschaft. Wir stellen mit Genugtuung fest, dass diese Arbeit die Zustimmung der eidgenössischen Räte gefunden hat. und möchten beifiigen. dass uns auch im künftigen Vorgehen die gleiche Planmässigkeit unter Anwendung aller Mittel, die zu der gewünschten tunlichen Beschleunigung in der weitern Aufrüstung führen können, zur Richtschnur dienen wird.

Um Ihnen den Stand der g e g e n w ä r t i g e n K r i e g s b e r e i t s c h a f t darzulegen, müssen wir Ihnen darüber Aufschluss geben, was in den letzten Jahren sowohl in organisatorischer Hinsicht wie auch auf dem Gebiete der Ausbildung und der materiellen A u f r ü s t u n g angestrebt und erreicht worden ist. Bei Anlass der Beantwortung der Motionen, Postulate und Interpellationen hat der Chef des eidgenössischen Militärdepartements bereits in weitgehendem Masse Auskunft erteilt. Auch die weitere Öffentlichkeit ist schon vorher in einer Presseorientierung durch die Generalstabsabteilung unterrichtet worden. Wir möchten daher nur noch auf die wesentlichsten Punkte zurückkommen und dabei so weit möglich auch auf einige Fragen und Anregungen eintreten, wie sie von den Herren Motionären und Postulanten angebracht worden sind.

Die organisatorischen Neuerungen.

An organisatorischen Massnahmen stand die E i n f ü h r u n g der neuen T r u p p e n o r d n u n g im Vordergrund. Ihre Vorbereitung dauerte Jahre, weil im Gegensatz zur Truppenordnung von 1924 etwas völlig Neues geschaffen werden musste. Diese Neuorganisation, die unsere ganze Armee auf vollständig veränderte Grundlage stellte und demgemäss auch eine gewaltige Arbeit erforderte, ist heute zur Hauptsache vollendet, und es darf festgestellt v/erden, dass die kritische Phase, die ein Übergang zu einer neuen Ordnung immer mit sich bringt, für uns als überwunden gelten kann. Die neue Trappenordnung, der die eidgenössischen Räte in den Jahren 1936 und 1937 ihre Zustimmung erteilt haben, ist in ihrem vollen Umfange auf den 1. Januar 1938 in Kraft erklärt worden. Alle Übungen und Kurse im laufenden Jahre sind unter der neuen Organisation durchgeführt worden.

1160 Eine wichtige Neuschöpfung der neuen Truppenordnung war der Grenzschutz, der die im Grenzgebiet wohnenden Wehrpflichtigen des Auszuges, der Landwehr und des Landsturms zusammenfasst. In einer provisorischen Form bestand er schon vor Einführung der neuen Truppenordnung, ist nun aber durch diese in organisatorisch festgefügte Verbände übergeführt worden.

Seine Aufgabe besteht vor allem darin, im Falle eines überraschenden Einbruches fremder Truppen die Mobilmachung und den Aufmarsch unserer Armee zu decken. Herr Ständerat Schöpfer hat bei Anlass der Begründung seiner Motion erklärt, dass unser Grenzschutz in einer Weise geordnet sei, wie ihn kein einziges Land von ganz Europa geordnet habe. Tatsächlich ermöglicht die heutige Organisation und Eekrutierung des Grenzschutzes, dass die Truppen im Falle eines Alarmes an den meisten Orten innert weniger Stunden einsatzund abwehrbereit sind. Eine solche Organisation kann nur dann spielen, wenn die Alarmierung auf dem raschesten Wege erfolgen kann und wenn jeder einzelne Mann weiss, wo er einzurücken hat und wo sein Platz im Ernstfall ist. Das ist heute der Fall. Um die möglichst rasche Bereitschaft des Grenzschutzes sicherzustellen, sind alle diesjährigen Wiederholungskurse des Grenzschutzes, mit Ausnahme derjenigen im Hochgebirge, in die erste Jahreshälfte gelegt worden. Sie boten Anlass, noch dieses und jenes zu verbessern; es darf aber heute schon gesagt werden, dass der neue Grenzschutzapparat eingespielt ist, wenn auch die weitere Vervollkommnung angestrebt werden muss, die nur durch fortgesetzte Übungen erreicht werden kann.

Auf die Verstärkung des Grenzschutzes durch die Befestigungsanlagen kommen wir spater zu sprechen. Wir können auch darauf verzichten, die mit der neuen Truppenordnung verbundenen organisatorischen Neuerungen im einzelnen zu schildern, da diese in der seinerzeitigen Botschaft des nähern auseinandergesetzt worden sind. Wir möchten aber immerhin noch auf folgendes hinweisen: Mit der Neuorganisation des Heeres ist eine Neuordnung der Mobilmachung eingeführt worden, die eine weitere Beschleunigung ermöglicht.

Die damit verbundenen organisatorischen Vorkehren, Verlegung, Neubau und Ausrüstung von Zeughäusern, usw.. sind heute getroffen.

Ferner sind die neuen Vorschriften für die Kriegsmobilmachung aufgestellt und die Massnahmen
für eine beschleunigte Pferdestellung ab nächstes Jahr im Gange.

Was die Frage der Organisation der Kriegswirtschaft und der Dispensationen anbetrifft, die von den Herren Schöpfer und Vallotton aufgeworfen wurde, stellen wir fest, dass die Organisation der Kriegswirtschaft, die dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement obliegt, geschaffen ist.

Die Generalstabsabteilung ihrerseits reorganisiert in Anpassung an die Kriegswirtschaft das Evakuationswesen.

Die Frage der Dispensation derjenigen Wehrmänner, die für die Kriegswirtschaft unabkömmlich sind, ist bereits geregelt. Die den eidgenössischen Katen unterbreitete Vorlage über die Ausdehnung der Wehrpflicht trägt den Bedürfnissen der Kriegswirtschaft Eechnung.

1161 Verbesserung der Ausbildung.

Der Frage der Verbesserung der Ausbildung ist in den letzten Jahren volle Aufmerksamkeit geschenkt worden. Es ist auch auf diesem Gebiet planmässig vorgegangen und innert kurzer Zeit vieles erreicht ~o orden, was besonders unter Berücksichtigung der grossen Schwierigkeiten und Widerstände, die sich noch vor nicht langer Zeit jeder Verlängerung der Dienstzeit entgegenstellten, voll gewürdigt werden muss.

Von sehr grosser Bedeutung war jedenfalls die von Ihnen im Juni 1938 beschlossene Verlängerung der Wiederholungskurse für alle Truppen auf 3 Wochen, die ab 1939 in Wirksamkeit treten wird. Man wird sich der Tragweite dieser Massnahme wahrscheinlich erst später bewusst werden, wenn wieder einmal ruhigere Zeiten eintreten. Dass wir aber mit der Verlängerung der Wiederholungskurse einen gewaltigen Fortschritt erzielen, weil sie uns erlaubt, die Kriegsformationen in kurzer Zeit auf einen bessern Stand der Ausbildung zu bringen, dürfte unbestritten sein. Schon im laufenden Jahr sind im Zusammenhang mit den ordentlichen Wiederholungskursen als Einführung in die neue Truppenordnung besondere Kurse durchgeführt worden, wodurch bei einem Grossteil der Truppen bereits eine dreiwöchige Wiederholungskursdauer erzielt wurde. Es wird sich sehr bald zeigen, schon die diesjährigen Erfahrungen sind hiefür ein Beweis, dass in den verlängerten Wiederholungskursen die bisher überladenen Programme gründlicher und deshalb mit grösserem Erfolg zur Abwicklung gelangen können. Alle Truppenkommandanten sind sich einig darin, dass mit der Verlängerung der Wiederholungskurse ein bedeutender Schritt vorwärts getan worden ist, der zweifellos seine Früchte tragen wird.

Die Verlängerung der Wiederholungskurse ist auch besonders wertvoll im Hinblick auf die von 1940 an wieder in regelmässigem Turnus abzuhaltenden Übungen auf Gegenseitigkeit in grösserem Verbände, indem diese Übungen weit mehr der Wirklichkeit angepasst und namentlich auch sorgfältiger und damit nutzbringender durchgeführt werden können, als dies in der bis anhin verfügbaren Zeit möglich war.

An weitern Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung erwähnen wir die zum Teil bereits eingeführten, zum Teil vorgesehenen Kurse für die Grenzt r u p p e n und die Territorialtruppen. Für die Grenztruppen sollen die Kurse alle zwei Jahre
in der Dauer von sechs Tagen stattfinden, wobei dem Bundesrat das Eecht zusteht, sie auch in der Zwischenzeit einzuberufen, sofern die Verhältnisse es erfordern. Bei den Territorialtruppen sind Kurse vorgesehen für alle hier eingeteilten Wehrmänner der Landwehr II und des Landsturms, die ihre Wiederholungskurspflicht bereits erfüllt haben, und zwar sollen diese vom kommenden Jahre an in einem bestimmten Turnus, voraussichtlich alle 3 Jahre, zu sechstägigen Übungen einberufen werden. Für das laufende Jahr hat man sich mit blossen Organisationsmusterungen begnügt. Für einzelne Offiziere der Territorialtruppen haben bereits dieses Jahr dreitägige Kurse zur Einführung in die Fliegerabwehr stattgefunden, und weiter sind für Offiziere

1162 der Grenztruppen und der Territorialtruppen fünftägige Kurse vorgesehen, die vorläufig den Diensten mit der Truppe unmittelbar vorangehen sollen, wobei für später die Möglichkeit der Verlegung dieser Kurse in die dienstfreien Jahre iu Aussicht genommen ist.

Seit dem Jahre 1936 ist zudem die auf 3 Monate verlängerte Eekrutenschule wirksam, so dass wir die Ausbildung sowohl des jungen Wehrmannes wie auch der Kriegsverbände in beachtenswerter Weise verbessert haben.

Die von den Herren Ständerat Schöpfer und Nationalrat Vallotton berührte Frage des militärischen Vorunterrichtse ist schon seit längerer Zeit Gegenstand neuer Prüfung. Ein Vorentwurf der Abteilung für Infanterie wurde im Frühjahr 1937 mit den Turn- und Sportverbänden und mit den militärischen Organisationen besprochen. Es haben sich aber hier und in spätem Eingaben Widerstände gegen diesen Vorentwurf gezeigt, was uns bewogen hat, dieses Geschäft vorderhand zurückzulegen und die Verbesserung der Ausbildung auf andern Gebieten zu suchen, nämlich auf demjenigen der Verlängerung der Wiederholungskurse und nun auch der Bekrutenschulen. Das hindert aber nicht, dass wir das Problem der vordienstlichen Ausbildung weiter verfolgen werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Frage der vermehrten Verlegung von Schulen und Kursen der Gebirgstruppen ins Gebirge berühren und feststellen, dass sich jedenfalls den von Herrn Vallotton erhobenen Forderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Eekrutenschulen Eechuung tragen lässt.1 Dabei darf aber die grundlegende Aufgabe der Eekrutenschulen nicht beeinträchtigt werden.

Was die ausserdienstliche Tätigkeit und Ausbildung der Offiziere anbetrifft, so ist sie bei allen Waffen sehr rege. Die bei der Artillerie eingeführten BaranoffÜbungen sind wertvoll, nicht minder aber die bei andern Waffen ausserdienstlich durchgeführten Übungen und Kurse aller Art. Was unser Kader an freiwilliger ausserdienstlicher Tätigkeit unentgeltlich auf sich nimmt, findet kaum seinesgleichen.

Die materielle Kriegsbereitschaft.

Wie liegen hier die Dinge ? Wir haben eingangs auf die für die Verstärkung der Landesverteidigung bewilligten ausserordentlichen Kredite hingewiesen und festgestellt, dass zielbewusst und planmässig gearbeitet wurde. Ein planmassiges Vorgehen drängte sich hier aus verschiedenen Gründen
auf. Es musste sowohl bei der Anlage der Grenzbefestigungen wie bei der Material- und Waffenbeschaffung wohl erwogen werden, was sich für die besonderen Verhältnisse unserer Armee und unseres Landes eignet. So konnte von vorneherein nicht darauf abgestellt werden, Kriegsmaterial in grossen Mengen zu beschaffen und selbst auszuprobieren, wie sich das andere Staaten leisten können, auf die Gefahr hin, dasselbe im Falle des Nichtgenügens auf die Seite werfen zu müssen.

Es musste in weitgehendem Masse so lange auf die Erfahrungen anderer Länder abgestellt werden, als wir noch über keine eigene, einigermassen leistungsfähige Kriegsindustrie verfügten. Bis in die jüngste Zeit war unsere Privat-

1163 industrie für die Herstellung moderner "Waffen, besonders von Kanonen und Plugzeugen, in keiner Weise eingerichtet. Heute können wir mit Genugtuung feststellen, dass eine weitgehende Umstellung erfolgt ist. Hunderte von Firmen sind jetzt an der Kriegsproduktion beteiligt. Aber die Umstellung erforderte Zeit. Ein Fabrikationsunternehmen, und wenn es noch so gut eingerichtet ist, kann nicht heute Dampfturbinen und morgen Kanonenrohre fabrizieren. Zudem müssen wir auch heute noch das Bohrnaterial vom Auslande beziehen, was gelegentlich mit Schwierigkeiten und oft mit langen Fristen verbunden ist, und es können auch im Fabrikationsprozess selber Störungen irgendwelcher Art eintreten. Es zeugt daher von einer falschen Beurteilung der Sachlage, wenn man glaubt, man könne das Tempo in der Herstellung von Kriegsmaterial beliebig steigern. Auch wenn wir immer auf eine Beschleunigung gedrängt haben und auch weiterhin drangen, so können wir doch die Produktion nur bis zu einem gewissen Grad antreiben. Wir haben dafür gesorgt, dass die L i e f e r f r i s t e n bis a u f s äusserste gekürzt worden sind, so dass wir heute mit Fristen rechnen können, wie wir sie auch bei Auftragen im Ausland hinnehmen müssten, sofern letztere überhaupt erfüllt werden könnten. Es wird, das darf festgestellt werden, das Menschenmögliche getan, um unser A u f rüstungsprogramm r a s c h e s t e n s d u r c h z u f ü h r e n .

Wir möchten gerade in diesem Zusammenhang auch die Frage der Eeorganisation der Kriegstechnischen Abteilung berühren, die von den Herren Schöpfer und Vallotton aufgeworfen worden ist. Sie ist ein Teil der Eeorganisation der Militärverwaltung, die im Zusammenhang mit der Frage der Eeorganisation der Armeeleitung gelöst werden soll. Die Kriegstechnische Abteilung ist an der gegenwärtigen Aufrüstung beteiligt und festgelegt, so dass bei Eingriffen in ihre heutige Organisation immerhin eine gewisse Vorsicht am Platze ist.

Nach diesen allgemeinen Feststellungen möchten wir in aller Kurze über den Stand in den einzelnen Gebieten berichten.

Die Munitionsbestände und Materialreserven, auf deren Äufnung wir besonders bedacht sind, nehmen von Tag zu Tag und Woche zu Woche zu.

Eine ununterbrochene Produktion ist durch den in der Vorlage über Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit neu
vorgesehenen Kredit von Fr. 27 Millionen gewährleistet. Dem selben Zwecke dienen die in der Überbrückungsvorlage bewilligten Kredite. Eine weitere notwendige Ergänzung werden wir beantragen.

Über die W a f f e n p r o d u k t i o n lässt sich folgendes sagen: An leichten und schweren Maschinengewehren ist die im bisherigen Programm vorgesehene Zahl bereits vorhanden, mit Ausnahme für die Territorialtruppen, wo aber die Belieferung ebenfalls eingesetzt hat und im Laufe des nächsten Jahres vollendet sein wird. Es hat durchaus die Meinung, die Territorialtruppen nicht nur so gut als möglieh in Übung zu halten, sondern sie auch mit den nötigen Waffen auszurüsten. Auch der Grenzschutz besitzt seine Waffen, die allerdings noch vermehrt werden müssen, worüber wir Antrag stellen werden.

Ferner verfügen wir bereits über die vorgesehene Anzahl von Minen-

1164 werfern, während die nötige Zahl von Infanteriekanonen im kommenden Frühjahr erreicht sein -wird. Die neuen Gebirgsgeschütze sind in der vorgesehenen Anzahl vorhanden. Die Herstellung der neuen weittragenden 10,5- c mKanonen, die ebenfalls in der Schweizerfolgt, erforderte ganz besondere Vorbereitungen und Umstellungen. Die Ablieferung hat aber vor einiger Zeit begonnen. Ab 1939 ist noch mit einer Beschleunigung des Fabrikationsprozesses zu rechnen.

Für die Verstärkung der F l u g w a f f e sind bis jetzt namhafte Kredite aufgewendet worden. Das auf Grund der bis jetzt verfügbaren Kredite aufgestellte Programm wird im Verlaufe des nächsten Jahres durchgeführt sein. In weitgehendem Masse werden auch die Flugzeuge in der Schweiz hergestellt. Um aber die Aufrüstung zu beschleunigen, haben wir eine Serie von Apparaten im Ausland erworben, und ausserdem bereiste eine Kommission die Vereinigten Staaten von Nordamerika, um die dortigen Flugzeugtypen und deren Verwendbarkeit für unsere Verhältnisse zu studieren.

Die Aufrüstung der Luftwaffe hat mit der Verstärkung der übrigen Waffen absolut Schritt gehalten. Auch wenn wir der Auffassung sind, dass die Zahl der Flugzeuge über das bisherige Programm hinaus vermehrt werden muss -- was übrigens auch von der Fliegerabwehrwaffe gilt --, so halten wir doch dafür, dass dabei stets die Armee als Ganzes im Auge behalten und ein gewisses Ausmass in der Zahl der Flugzeuge nicht überschritten werden sollte.

Herr Nationalrat Vallotton hat zutreffend bemerkt, die Flugwaffe bilde nur eine der Säulen, die unsere Landesverteidigung stützen, und es sei die Landesverteidigung insgesamt, die ausgebaut werden soll. Wir möchten uns auch in Zukunft an diesen Leitsatz halten, aber wie gesagt das Mögliche vorkehren, um die notwendige Verstärkung unserer Flugwaffe in raschester Zeit herbeizuführen. Wir werden Ihnen nachher darlegen, in welchem Umfange wir uns die weitere Verstärkung der Flieger- und Fliegerabwehrwaffe denken.

Die Fabrikation von Fliegerabwehrgeschützen im Lande selbst ist ebenfalls aufgenommen worden. Hier galt es zunächst, die für unsere Ver. hältnisse zweckmässigen Typen zu finden, was nur durch eingehende Studien und Versuche möglich geworden ist. Sodann mussten für die Herstellung gewisser ausländischer Modelle im Inlande Lizenzverträge abgeschlossen werden.
Als unsern Zwecken dienend haben sich ein 7,5-cm- Geschütz, eine 34-mmAutomatkanone und Geschütze kleinerer Kaliber erwiesen. Diese verschiedenen Kaliber ermöglichen es, die Luftabwehr vom Boden aus auf den verschiedenen Flughöhen und für verschiedene Zwecke durchzufuhren. Die ersten Ablieferungen der 7,5-cm-Geschütze werden im ersten Halbjahr 1939 erfolgen können. Es ist Vorsorge getroffen, dass die Produktion mit der grösstmöglichen Beschleunigung vor sich gehen wird. Die Geschütze sind teuer und eine Anschaffung in grosser Zahl erfordert gewaltige Summen. Für die Beschaffung von Abwehrbatterien stehen nach der Vorlage über den 235-Millionen, Kredit Fr. 46 000 000 zur Verfügung. Weitere Beträge sind in der Vorlage über Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgesehen.

1165 Zum wünschenswerten Ausbau der ortlichen Fliegerabwehr werden wir nur kommen, wenn auch private und kommunale Betriebe zur Anschaffung verhalten werden können. Wir haben darauf schon in der Wehrvorlage 1936 hingewiesen. Unter welcher Voraussetzung dies zu geschehen hat, darüber sind seit einiger Zeit Verhandlungen im Gange. Es %\ird sich dabei zeigen, ob der Anregung des Herrn Standerat Klöti Folge gegeben werden kann, gewisse normative Bestimmungen zu erlassen. Wir nehmen jedenfalls in Aussicht, die in Frage kommenden Körperschaften nicht die gesamten Auslagen tragen zu lassen, sondern eine Teilung herbeizuführen, beispielsweise in dem Sinne, dass von ihnen die Waffen und ein Teil der Munition, vom Bund aber die Kosten der Ausbildung und des restlichen Munitionsbedarfes übernommen würden.

Die Grenzbefestigungen.

Wir haben schon darauf verwiesen, dass die rasche Bereitschaft unserer Grenzschutztruppen durch deren zweckmassige Organisation sichergestellt ist. Es ist dies die erste Vorbedingung, wenn unser Grenzgelànde rechtzeitig und kraftig verteidigt werden soll. Als TI eitere wichtige Faktoren kommen hinzu eine genügende Anzahl wirksamer Abwehrwaffen, besonders Maschinengewehre und panzerbrechende Infanteriekanonen. Ferner war man sich darüber klar, dass unseren Grenzschutztruppen durch die Anlage von Befestigungen der notwendige Eückhalt zu geben sei. Hiebei konnte es sich nicht um grosse, zusammenhängende Werke handeln, sondern um kleinere Anlagen zur Ab^s ehr von Infanterie, sowie von motorisierten und gepanzerten gegnerischen Truppen.

Für den Bau von Grenzbefestigungen standen bisher Fr. 52 000 000 zur Verfügung, die bis zum Frühjahr 1939 aufgebraucht sein werden. Daraus sind Tankbarrikaden auf allen über die Grenze führenden Strassen in einer gewissen Tiefe im Landesinnern errichtet worden; beim Abschluss des 52-Millionen-Programms werden mehrere hundert der vorerwähnten, mit Maschinengewehren und panzerbrechenden Infanteriewaffen armierten kleinen Befestigungsanlagen an allen Fronten erstellt sein und in einigen besonders wichtigen Abschnitten eigentliche Sperrforts mit Artilleriebewaffnung. Ein Teil der noch bestehenden Lücken soll mit Hilfe des mit der Vorlage vom 7. Juni 1938 in Aussicht genommenen Kredites von weitern Fr. 39 000 000 raschestens geschlossen werden. Zum Abschluss gebracht werden kann das System der Grenzbefestigung endgültig mit einem letzten Kredit von Fr. 23 000 000, der unter den neuen Begehren aufgeführt sein wird.

Die Vorbereitungen sind derart getroffen, dass bei rechtzeitiger Bewilligung der neuen Mittel in den Arbeiten kein Unterbruch entsteht. Das Tempo ist begrenzt durch die Beschaffung der schweren Panzerungen, die grösstenteih aus dem Ausland bezogen werden müssen. Die Schwierigkeiten mit den Auslandslieferungen haben wir bereits angetönt; namentlich für die schweren Panzerstücke sind die erhältlichen Mengen beschränkt und die Lieferfristen besonders gross.

1166 Wir dürfen hier beiläufig bemerken, dass unsere Befestigungswerke stark gebaut werden, derart, dass sie allen heute bekannten Waffen der Feldarmeen standhalten. Permanente Anlagen nach Art besserer Feldbefestigung mit, nicht voller Widerstandskraft zu erstellen, halten wir für fehlerhaft. An den Gebirgsfronten befinden sich die Anlagen meistens im natürlichen Fels, was sie besonders stark macht. Die Beschaffung der Bewaffnung der Befestigungsanlagen kann mit dem Bau Schritt halten.

Herr Nationalrat Vallotton hat die grosse Arbeit, die hier geleistet worden ist, anerkannt, aber darauf hingewiesen, dass dieser erste Verteidigungsgürtel durchbrochen werden könne und dass es daher notwendig sei, eine hintere Befestigungslinie zu erstellen. Herr Nationalrat Vallotton regte ferner an, ein weitgehendes Zerstörungssystem vorzubereiten. Darauf möchten wir antworten, dass die bisher bewilligten und die noch in Aussicht stehenden Kredite für den Ausbau der Grenzbefestigungen voll beansprucht werden und für die Erstellung einer hintern Befestigungslinie nicht ausreichen. Wir sind aber mit Herrn Vallotton der Auffassung, dass eine eigentliche L a n d e s b e f e s t i g u n g an die Hand genommen werden muss, und wir werden Ihnen im neuen Programm entsprechende Vorschläge unterbreiten. Was den Ausbau des Zerstörungsnetzes anbetrifft, so ist dieses schon seit längerer Zeit angeordnet und dafür gesorgt, dass das Netz bis zum kommenden Frühjahr bis weit ins Landesinnere gezogen sein wird. Eine gewisse Zahl der Minen wird ständig geladen sein.

Die Zahl der F r e i w i l l i g e n - G r e n z s c h u t z k o m p a g n i e n , die als erste Besatzung der Grenzbefestigungen und für Bewachung der Minenobjekte gedacht sind, hat durch Bundesratsbeschluss vom 7. November 1938 eine Erhöhung von 10 auf 14 erfahren, so dass inskünftig im Bereiche jeder Grenzbrigade und jeder Gebirgsbrigade eine eigene Freiwilligen-Grenzschutzkompagnie zur Verfügung steht.

Wir möchten hier noch eine Bemerkung anbringen über die Organisation des Minenwesens. Herr Nationalrat Bringolf hat erklärt, es hätte sich bei der L a d u n g der Minen an der Nordgrenze herausgestellt, dass eine ganze Anzahl Sprengkapseln unbrauchbar gewesen sei, als sie den Mineuren in die Hände gegeben wurden, um sie einzusetzen. Als die Mineure Ersatz anforderten,
hätte man ihnen von Bern aus mitgeteilt, sie müssten zuerst die angeblich unbrauchbaren Objekte zurückschicken, damit man prüfen könne, ob die Angaben stimmen.

Die Untersuchung hat ergeben, dass der in Frage kommende Minengruppenchef von Anfang an dafür gesorgt hat, dass die erforderliche Anzahl von Beservezündern vorhanden war für den Fall, dass Ersatz notwendig werden sollte, so dass das Laden ohne jede Verzögerung erledigt werden konnte.

Ersatz wurde lediglich verlangt für die verbrauchten Eeservezünder, der auch ohne Zögern geliefert wurde. Es wurde aber selbstverständlich eine Untersuchung der schadhaften Zünder angeordnet, um die Ursache des Fehlers festzustellen.

1167 Das Problem der M o t o r i s i e r u n g u n s e r e r Armee, mit dem sich insbesondere die Herren Ständerat Schöpfer und Nationalrat Vallotton auseinandergesetzt haben, erfordert nach wie vor unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir sollten vom Standpunkt der Armee aus nicht nur über einen qualitativ guten, sondern auch über einen genügend grossen Automobilpark verfügen können. Unsere! militärischen Instanzen haben denn auch je und je darauf gedrungen, es sollte nicht nur eine qualitative Verbesserung des Automobilparkes begünstigt, sondern auch seine Verjüngung und normale Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Es wird sich insbesondere darum handeln, die Anschaffung inländischer Lastwagen auf irgendwelchem Wege zu fördern.

Wie das geschehen kann, ob durch Steuererleichterungen oder durch andere Massnahmen, darüber werden wir demnächst in einer besonderen Vorlage entsprechende Anträge stellen. Vorgesehen ist ausserdem die Schaffung von Erleichterungen bei der Anschaffung von Motorradern durch Angehörige der leichten Truppen. Was die Präge der Stellung und Verwendung des Motorwagenpersonals bei einer Mobilmachung anbetrifft, ist zurzeit eine Umorganisation im Gange, die bis kommendes Frühjahr durchgeführt sein wird.

Über die Beschaffung von Motorlastwagen für Gepäcktransporte sowie gewissen Spezialwagen werden wir Ihnen im neuen Programm Vorschläge unterbreiten.

Was die Neuerungen und Verbesserungen bei der P o n t o n i e r t r u p p e anbetrifft, so verfügen heute alle Pontonierbataillone über ein völlig neues Kriegsbrückenmaterial, das den Bedürfnissen unserer Armee und dem Charakter unserer Flüsse vorzüglich entspricht.

Auch der A r m e e - S a n i t ä t s d i e n s t ist durch entsprechende Ergänzung des Materials wesentlich verbessert worden. Sämtliche Sanitätsformationen verfügen heute über Material zur Behandlung von Gasverletzten. Sodann wurde die Feldchirurgie neu organisiert, Truppensanität und chirurgische Ambulanzen wurden mit verbessertem feldchirurgischem Material ausgerüstet. Ferner wurden für die Hygienedetachemente spezielles Sanitätsmaterial beschafft und die Keserven allgemein vermehrt. Bei den Sanitätstruppen sind leichte Blessiertenwagen mit Tragbahrengestellen eingeführt, und bei den Sanitätstransportabteilungen erfuhren die automobilen Transportmittel eine Vermehrung.
Im Einvernehmen mit den kantonalen Sanitätsbehörden und den Ärzteorganisationen wird gegenwärtig die Einteilung und Verwendung sämtlicher Ärzte und Ärztinnen neu geordnet, um im Kriegsfall sowohl die Bedürfnisse der Armee wie der Zivilbevölkerung sicherstellen zu können.

Über eine Eeihe von Gegenständen, die ebenfalls Fragen der Verstärkung der Landesverteidigung betreffen, sind Ihnen bereits Sondervorlagen zugegangen oder werden Ihnen solche noch zugehen. Es sind dies Vorlagen über die Organisation der S p e z i a l t r u p p e n des L a n d s t u r m s und über die A u s d e h n u n g der W e h r p f l i c h t bzw. die Neuorganisation der Hilfsdienste, ferner über die Verlängerung der E e k r u t e n s c h u l e n und die Organisation des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s und der Armeeleitung.

1168 Mit diesen gedrängten Angaben hoffen wir, Ihnen ein Bild zu geben über den gegenwärtigen Stand unserer Wehrbereitschaft. Sie mögen daraus entnehmen, dass eine planmässige, unentwegte Arbeit unsere Armee auf einen bemerkenswerten Stand der Kriegsbereitschaft gebracht hat, und dies, namentlich auch im Vergleich mit andern Ländern, in einer verhältnismässig kurzen Zeit. Sowohl auf dem Gebiete der Ausbildung wie auf demjenigen der materiellen Aufrüstung haben wir Fortschritte zu verzeichnen, die unsere Armee zu einem kampffähigen Instrument machen, und zwar schon heute.

Das darf aber keineswegs dazu veranlassen, sich mit dem Erreichten zufrieden zu geben. Ebenso wie alle andern Armeen weist auch die unsrige noch Lücken auf, die ausgefüllt werden müssen. Diesem Zwecke dienen einmal die bereits bewilligten, aber noch nicht voll umgesetzten Kredite und ferner die in sicherer Aussicht stehenden Kredite der Vorlage über Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sind alle diese Summen dereinst in Kriegsmaterial und Befestigungsanlagen umgesetzt, dann sind wir im Ausbau unserer Landesverteidigung abermals ein gutes Stück weiter.

II. Die weitere Yerstärkung der Landesverteidigung.

Wir haben väederholt, zuletzt in unserer Botschaft über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vom Juni dieses Jahres, darauf hingewiesen, dass uns die Verhältnisse zu einer weitern Verstärkung der Landesverteidigung zwingen werden. Nachdem sich heute zeigt, dass sozusagen alle Staaten zu weitern bedeutenden Massnahmen der Kriegsrüstung schreiten, ergibt sich auch für uns zwangsläufig die Notwendigkeit, neben der Verbesserung der Ausbildung auch die materielle A u f r ü s t u n g weiter fortzusetzen.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend ein Programm hierüber zu unterbreiten. Dabei haben wir eine Ausscheidung der Anforderungen unserer Fachinstanzen nach Massgabe ihrer Dringlichkeit vorgenommen in dem Sinne, dass wir in dieses Programm nur das aufgenommen haben, was sich zurzeit aufdrängt, während wir alles weitere auf eine spätere E t a p p e zurückstellten. Dieses Vorgehen erscheint uns aus folgenden Erwägungen angezeigt: Die Leistungsfähigkeit unserer Eüstungsindustrie ist begrenzt. Die Hauptsache ist, dass die Fabrikation keine Unterbrechung erfährt. Ein überlastetes Programm könnte erst nach Jahren verwirklicht werden. Während dieser Zeit sind Neuerungen auf dem Gebiete der Bewaffnung wahrscheinlich, denen man besser Rechnung tragen kann, wenn man sich nicht vorzeitig festlegt.

Zudem halten wir dafür, dass es ratsam sei, das Tempo unserer Aufrüstung einigermassen demjenigen des Auslandes anzupassen. Das ist bei einem schrittweisen Vorgehen viel eher möglich.

In dem heute vorzulegenden Programm haben wir folgende Gebiete berücksichtigt :

1169 1. Weitere Verstärkung der Bewaffnung, namentlich der Territorialtruppen, der Tankabwehr und der Artillerie.

2. Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr.

3. Ausbau der Befestigungen, Inangriffnahme der Landesbefestigung.

4. Verstärkung der Munitionsreserven.

5. Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven.

6. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs.

7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen.

Zu den einzelnen Sachgebieten möchten wir folgendes bemerken : 1. Verstärkung der Bewaffnung.

Da auf einzelnen Gebieten im Laufe des nächsten Jahres die vorgesehene Waffenfabrikation zum Abschluss kommt, kann auf diesen Zeitpunkt die Produktion für andere Zwecke rascher weitergeführt oder neu aufgenommen werden.

Für die Ausrüstung der Territorialtruppen mit den nötigen Kampfmitteln, ferner für die Verstärkung der Artillerie durch Umbau und Ersatz von veralteten Geschützen sowie für die Verstärkung der leichten Brigaden mit Artillerie haben wir in der Vorlage über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen Kredit von 24,1 Millionen Franken vorgesehen.

Eine weitere Verstärkung der Bewaffnung halten wir -für notwendig.

Als dringlich erweist sich insbesondere eine Verstärkung der Tankabwehr. Wir nehmen zu diesem Zwecke eine Erhöhung der Zahl der Infanteriekanonen der Motor-Infanteriekanonen-Kompagnien der Divisionen und Gebirgsbrigaden in Aussicht, sowie die Ausstattung aller Infanteriekanonen mit Schutzschildern.

Die Frage der Einführung von Tankbüchsen ist zurzeit noch zu wenig abgeklärt, als dass wir heute schon an deren Einführung denken könnten. Wir behalten uns aber vor, je nach dem Ergebnis der Versuche darauf zurückzukommen.

Bei der Territorialinfanterie sind die alten Maschinengewehre zu ersetzen, und die Zahl der Maschinengewehre pro Kompagnie muss erhöht werden.

Auch der Grenzschutz bedarf noch einer Ergänzung der Bewaffnung.

Die Sappeur-, Mineur- und Pontonier-Kompagnien, ferner die Verpflegungsund Bäcker-Kompagnien sind mit leichten Maschinengewehren auszurüsten.

Die Artillerie soll weiter verstärkt werden durch Aufstellung von 15-cmHaubitzregimentern mit modernen Geschützen. Mit dem freiwerdenden bisherigen Material beabsichtigen wir die Aufstellung von entsprechenden ArmeeHaubitz-Eegimentern, womit eine dringende Forderung erfüllt wird, da auch die Territorialinfanterie für gewisse Kanipfaufgaben über Artillerie sollte verfügen können. Die Ausstattung von Haubitzregimentern mit neuem Geschützmaterial

1170 samt der nötigen Munition erfordert eine erhebliche Ausgabensumme. Die vorhandenen 12-cm- und 15-cm-Haubitzen genügen bei weitem nicht mehr den Ansprüchen, die an eine Korpsartillerie gestellt werden. Da unsere Armee verhältnismässig schwach mit Artillerie dotiert ist, muss mindestens das Artilleriematerial einigermassen den Anforderungen entsprechen.

Um die Tragweite der 12-cm-Haubitzen zu erhöhen, was nötig ist, nehmen wir die entsprechenden Verbesserungen in Aussicht.

Was die Feldartillerie anbetrifft, erlauben die angebrachten Verbesserungen, die Feldgeschütze noch einige Jahre beizubehalten. Früher oder später lässt sich jedoch der Ersatz nicht umgehen. Die Wichtigkeit der Frage bedingt gründliche Studien und eingehende Versuche, mit denen wir jetzt schon beginnen möchten.

Ebenso möchten wir jetzt schon Versuche mit einem neuen schweren Minenwerfer an die Hand nehmen.

Im ganzen sehen wir für den Ausbau der Bewaffnung einen Betrag von 41,7 Millionen Franken vor.

2. Ausbau der Flugwaîîe und der Fliegerabwehr.

Zu den früher bewilligten Krediten für den Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr kommt der weitere Kredit von 50 Millionen Franken in der Vorlage über Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hinzu.

Darüber hinaus nehmen wir eine weitere n a m h a f t e V e r s t ä r k u n g der Flugwaffe und der Fliegerabwehr in Aussicht in dem Sinne, dass wir das bisher vorgesehene Programm entsprechend erweitern und in bezug auf-Neukonstruktionen vervollständigen. Mit der Vermehrung der Zahl der Flugzeuge ist selbstverständlich die Erstellung weiterer Werkstätte- und Flugzeughallen, sowie die Beschaffung von Material, Munition etc. verbunden.

Die Bodenabwehr soll eine erhebliche Ergänzung erfahren und dabei soll insbesondere auch die Armee mit solchen Abwehrmitteln ausgerüstet werden.

Für die Subventionierung der Erdabwehr privater und kommunaler Betriebe, im Sinne unserer Ausführungen auf Seite 1165, sehen wir einen gewissen Betrag vor.

Sodann nehmen wir die Aufstellung eines Ü b e r w a c h u n g s f l u g d i e n s t e s in Aussicht. Da unserem Lande die Pflicht obliegt, die Neutralität des Luftraumes aus eigenen Kräften zu wahren, sollte ein Überwachungsflugdienst in der erforderlichen Stärke schon in Friedenszeiten vorhanden sein. Die bisherige Organisation war ein Notbehelf und sollte durch bessere Massnahmen ersetzt werden. Als zweckdienliche Lösung kommt die Aufstellung eines besonderen Fluggeschwaders für den Überwachungsflugdienst in Betracht, dem die Aufgabe zufällt, in politisch unsicheren Zeiten die sofortige Kontrolle der Grenze und die Überwachung des Luftraumes zu übernehmen. In normalen Zeiten können die Flugzeugbesatzungen des Überwachungsdienstes neben ihrem

1171 ständigen Training und Exerzieren für verschiedene Aufgaben verwendet werden. Im Kriegsfall bildet dieses Geschwader eine wertvolle Ergänzung der Flugwaffe, insbesondere für die Aufklärung.

Für die Verstärkung der Flugwaffe und Fliegerabwehr stellen wir den Betrag von 150 Millionen Franken ein. Für alle Einzelheiten müssen ·wir auf die Akten verweisen.

3. Der weitere Ausbau der Befestigungen.

Wir haben im Abschnitt über den gegenwärtigen Stand der Landesverteidigung darauf hingewiesen, dass für die Vollendung der G r e n z b e f e s t i g u n g weitere 23 Millionen Franken nötig sind. Es werden damit insgesamt für die G r e n z b e f e s t i g u n g 52 + 39 + 23 = 114 Millionen F r a n k e n aufgewendet. Darin ist eine grössere Summe Inbegriffen für die Befestigung des Talkessels von Sargans, der im Osten eine ahnliche, sogar noch vielseitigere Bedeutung hat als St. Maurice ini Westen. Wir haben ferner die Notwendigkeit anerkannt, hinter dem Gürtel der Grenzbefestigung, mehr im Landesinnern, mindestens eine zweite Befestigungslinie als Landes befestig u ng in Angriff zu nehmen. Unsere militärischen Instanzen haben den Bau einer Landesbefestigung schon in verschiedenen Eingaben beantragt und die nötigen Studien dafür gemacht. Wenn die erforderlichen bedeutenden Kredite bisher nicht verlangt wurden, so geschah es, um einerseits die materielle Verstärkung der Feldarmee nicht zu beeinträchtigen und anderseits wegen der Unmöglichkeit, neben dem Panzermaterial für die Grenzbefestigung gleichzeitig solches für weitere Festungsbauten zu erhalten.

Für die Landesbefestigung können kürzere Linien gewählt werden als für die Grenzbefestigung. Es kann deshalb mit verhältnismässig bescheideneren Mitteln eine rückwärtige Stellung in ausreichender Stärke ausgebaut werden.

Auch handelt es sich hier vorläufig mehr um den permanenten Bau von Stützpunkten mit vorwiegend artilleristischer Armierung. Wir dürfen annehmen, dass der Widerstand der Grenzbefestigung uns die nötige Zeit verschaffe, um die Zwischenräume feldbefestigungsmassig zu ergänzen. Unter diesen Gesichtspunkten kommen wir nach dem Projekt unserer Fachorgane mit ungefähr 100 Millionen Franken zu einem annehmbar starken Ausbau der zweiten Befestigungslinie. Um vorerst die von der Natur am wenigsten starken und somit am meisten gefährdeten Abschnitte
ungesäumt in Angriff nehmen zu können, rechnen wir mit einem Betrag von 70 Millionen Franken. Die späterhin nötigen Aufwendungen werden wir entweder ins ordentliche Budget einstellen oder gesondert anfordern. Zusammengefasst benötigen wir: für Vollendung der Grenzbefestigung 23 Millionen Franken, als erste Eate der Landesbefestigung 70 » » Total für Befestigungen

93 Millionen Franken.

Für die Modernisierung der zum Teil veralteten bestehenden Befestigungen müssen weitere erhebliche Kredite gefordert werden, die in diesen Ansätzen zum Teil Inbegriffen sind.

1172 4. Verstärkung der Munitionsreserven.

In der Vorlage über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben -wir für die Verstärkung der Munitionsreserven einen Kredit von 27,1 Millionen Franken vorgesehen. Es ist notwendig, dass wir unsere Munitionsbestände weiter erhöhen, vor allem deshalb, weil eine Umstellung der Friedensfabrikation auf die Kriegsproduktion längere Zeit in Anspruch nehmen würde, in einzelnen Fällen sogar infolge der ungünstigen Lage der in Frage kommenden Betriebe fast unmöglich wäre.

Bei der Beschaffung von Waffen wurde in den letzten Jahren die Munitionsfabrikation mit Bücksicht auf die Kosten stiefmütterlich behandelt. Die Vermehrung der Munition entsprach nicht der Vermehrung der Waffen. Wir setzen daher für die Munitionsfabrikation einen weitern Betrag von 20 Millionen Franken ein.

Es sind auch noch weitere Streuminen, sowie Spreng- und Zündmittel infolge der Erweiterung der Minenanlagen zu beschaffen.

5. Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven.

Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass unsere Eeserven für die Ausrüstung der Truppe in den letzten Jahren stark beansprucht worden sind. Um sie so rasch wie möglich aufzufüllen, nehmen wir einen namhaften Posten hiefür in Aussicht.

Beim Grenzschutz haben die durchgeführten Einführungskurse gezeigt, dass das Material vermehrt werden muss (Beobachtungsmaterial, Gebirgsausrüstung, Küchen-, Sanitäts-, Telephonmaterial, Schanzwerkzeug).

Für die neu zu organisierenden Hilfsdienste ist ebenfalls Material zu beschaffen.

Sodann erweist sich die Beschaffung von weiterem Hindernismaterial als notwendig, ferner von Stegmaterial und Seilbahneinheiten für die Genietruppe. Auch das Sanitätsmaterial ist noch zu ergänzen. Weitere erhebliche Summen sind notwendig für die Schaffung und Ergänzung der Eeserven an Hufbeschlags- und Beschirrungsmaterial, an Biwak- und Schanzzeugmaterial sowie an Material für die persönliche Ausrüstung und Offiziersausrüstung, wie Waffenröcke, Hosen, Kapute, Tornister, Stahlhelme, Karabiner usw.

Die Ergänzung der Materialreserven für den passiven Gasdienst (Gasmasken, Beservefilter usw.) ist unerlässlich. Dasselbe gilt für die Anforderungen für den passiven Luftschutz.

Zur Erhöhung der Gefechtsbereitschaft nehmen wir die Ausrüstung der
Batterien mit F u n k g e r ä t e n in Aussicht. Die Infanterie braucht Funkgeräte für die Verbindung vom Bataillon zum Eegiment.

Um eine E n t l a s t u n g des I n f a n t e r i s t e n vom G e p ä c k zu ermöglichen, beabsichtigen wir die Anschaffung einer Anzahl Motorlastwagen.

Gegenwärtig ist pro Bataillon ein Traktor mit Anhänger vorgesehen. Das genügt nicht. Jedem Bataillon und jeder Schwadron müssen noch weitere zwei Lastwagen zugeteilt werden können. Da es kaum möglich ist, diese Fahr-

1173 zeuge zu requirieren, müssen sie gekauft werden. Dies ermöglicht gleichzeitig auch die schon längst dringende Vermehrung des Motorfahrzeugparkes in Friedenszeiten.

In Aussicht nehmen wir ferner die Anschaffung von gepanzerten Motorrädern und Spähwagen für die leichten Truppen. Die Gesamtkosten für Korpsmaterial und Materialreserven betragen 83 Millionen Pranken.

6. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs.

In unserer Botschaft über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sahen wir 1,8 Millionen Franken vor für die Sicherheit des elektrischen Betriebes, für die Verbesserung von Bahnanlagen zu militärischen Zwecken (Verladerampen usw.) sowie die Vorbereitung des Telephon-Zivilnetzes für Kriegsbetrieb. Einen ungefähr gleich hohen Betrag benötigen wir für weiter vorzunehmende Verbesserungen an Bahnanlagen und am Ziviltelephonnetz in einzelnen Gegenden, sowie für Ergänzungsanschaffungen für Eisenbahnbrücken.

7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen.

Aus den in der Vorlage über Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgesehenen Krediten sollen Benzintankanlagen, Kavernen im Gebirge, unterirdische Magazine, Magazine für Proviant und Fourage, eine Kaserne für leichte Truppen, eine Montagehalle für Flugzeuge, eine Werkstätte der Kriegsmaterialverwaltung und ein neues Zeughaus für Eeservematerial erstellt werden.

Wir sind gezwungen, zur Unterbringung des Materials und der Munition die Errichtung einer Beihe weiterer Gebäulichkeiten vorzusehen. Vorläufig sehen wir vor die Errichtung von Garagen für die neu zu beschaffenden Motorfahrzeuge der leichten Truppen, die Vermehrung der Armeemagazine, die Erstellung von Magazinen für Sprengstoff und Pulver, die Schaffung von Fabrikationseinrichtungen für den Gasdienst, die Erstellung einer zweiten Geschosspr-essanlage und der nötigen Einrichtungen für den Luftschutz der Militäranstalten. Kostensumme 10,5 Millionen Franken.

Zusammenstellung : 1. Verstärkung der Bewaffnung 41,7 Millionen Franken 2. Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr. 150 » » 3. Ausbau der Befestigungsanlagen 93 » » 4. Verstärkung der Munitionsreserven 20 » » 5. Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven 33 » » 6. Massnahmen zur
Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs 1,8 » » 7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude. .

10,5 » » Total 350 Millionen Franken Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

85

1174

Damit haben wir in der Hauptsache den Bedarf an neuen Mitteln für die weitere Verstärkung der Landesverteidigung umschrieben, wofür wir bei den eidgenössischen Eäten zu gegebener Zeit um die Bewilligung des Kredites nachsuchen werden. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass die genannten Beträge nicht als feste Grossen zu betrachten sind, sondern dass sich nach oben oder unten Veränderungen ergeben können.

III. Die Möglichkeiten der Finanzierung.

1. Die bisherigen und künftigen ausserordentlichen Aufwendungen für die Landesverteidigung.

In seiner Botschaft vom 19. August 1938 an die Bundesversammlung über den Ersatz des Fiskalnotrechtes hat der Bundesrat im Abschnitt V. 1. fe.

betreffend die Weiterführung der Krisenabgabe ausgeführt, dass von den bisherigen Aufwendungen für die Verstärkung der militärischen Landesverteidigung Ende 1938 noch 411 Millionen Franken zu tilgen und zu verzinsen bleiben.

Dazu treten die 196,5 Millionen Franken, die nach der Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1938 an die Bundesversammlung über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für den Ausbau der Landesverteidigung verwendet werden sollen. Neu kommen sodann hinzu die über die genannten Summen hinaus für die ATerstärkung der Landesverteidigung noch erforderlichen Aufwendungen, die wir auf 350 Millionen Franken schätzen. Nach diesen Darlegungen werden sich die ausserordentlichen Ausgaben, die der Bund, einschliesslich der Flugzeugkredite von 1930 in der Höhe von 20 Millionen Franken, für die Verstärkung der Landesverteidigung bereits gehabt hat und noch haben wird, auf 998,5 Millionen Franken belaufen, von denen noch 957,5 Millionen Franken zu tilgen sind.

Das sind beinahe 5/6 der etwas über 1200 Millionen Franken betragenden Kapitalausgaben, die das Truppenaufgebot während des Weltkrieges dem Bunde verursacht hat.

Für die Tilgung der letztgenannten Kapitalausgaben standen dem Bunde die , Anteile am Ertrage der eidgenössischen Kriegssteuer, der eidgenössischen Kriegsgewinnsteuer und der neuen ausserordentlichen Kriegssteuer zur Verfügung. Die Zinsen der zur Bestreitung der Mobilisationskosten aufgenommenen Anleihen gingen zu Lasten der Verwaltungsrechnung. Die Erhebung der genannten Steuern umfasste einen Zeitraum von 18 Jahren, nämlich die Jahre 1915--1932.

Der Bund steht
heute vor einer ähnlichen Lage wie in der Zeit des Weltkrieges und der ersten Nachkriegszeit, wo er gezwungen war, unter dem Druck de*r steigenden Schuldenlast und der zunehmenden Ausgaben, mit welchen Hand in Hand eine Abnahme der ordentlichen Einnahmen ging, zu ausserordentlichen Steuermassnahmen seine Zuflucht zu nehmen.

2. Für die Tilgung zur Verfügung stehende Mittel.

Für die Verzinsung und Tilgung der ausserordentlichen Aufwendungen für die militärische Landesverteidigung steht nach der zweiten Übergangs-

1175 bestimmung der am 27. November 1988 vom Volke und den Ständen angenommenen Verfassungsvorlage der Ertrag der eidgenössischen Krisenabgabe der Jahre 1989--1941 zur Verfügung, gegebenenfalls an ihrer Stelle für einen Teil dieser Jahre der Ertrag einer eidgenössischen Wehrabgabe. Bei Weitererhebung der Krisenabgabe bis Ende 1941 werden dem Bunde zum Zwecke der Verzinsung und Tilgung der genannten Aufwendungen rund 90 Millionen Franken zufliessen. Diese 90 Millionen stellen den 60 %igen Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der eidgenössischen Krisenabgabe dar, von der 40 % den Kantonen verbleiben. Von den 90 Millionen werden gegen 40 Millionen Franken auf die Zinslasten entfallen, so dass zur Tilgung rund 50 Millionen Franken verbleiben.

Wie der Botschaft des Bundesrates vom 19. August 1938 über den Ersatz des Fiskalnotrechtes zu entnehmen ist, besteht die Absicht, die eidgenössische Krisenabgabe spätestens auf den 1. Januar 1942 durch eine eidgenössische Wehrabgabe zu ersetzen, aus deren Ertrag Verzinsung und Tilgung der ausserordentlichen Aufwendungen für die Verstärkung der militärischen Landesverteidigung bestritten werden sollen. Man könnte sich daher auf den Boden stellen, bei Annahme der auf die eidgenössische Wehrabgabe bezüglichen Verfassungsvorlage durch das Volk und die Stande sei für die Einnahmen gesorgt, die für Verzinsung und Tilgung der in Frage stehenden ausserordentlichen Kapitalausgaben erforderlich seien. Dazu ist folgendes zu bemerken.

3. Möglichkeiten der Beschaffung vermehrter Einnahmen.

a. Steigerung des Ertrages bestehender Einnahmequellen.

Es wird kaum möglich sein, den Ertrag der einzuführenden eidgenössischen Wehrabgabe im Vergleich zu demjenigen der eidgenössischen Krisenabgabe wesentlich zu steigern, ist doch die Gesamtbelastung, insbesondere des Vermögens, durch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern schon heute, selbst für mittlere und kleinere Vermögen, ausserordentlich hoch.

Das Aufkommen der eidgenössischen Wehrabgabe kann daher nicht höher als auf 50 Millionen Franken jährlich veranschlagt werden. Wird den Kantonen ein Anteil daran eingeräumt, so vermindert sich die jährliche Einnahme für den Bund. Unter der Annahme, dass eine Gesamtaufwendung von wenigstens 900 Millionen Franken schon vom 1. Januar 1939 an zu 3 % zu verzinsen und zu tilgen sei, gestaltet sich die Tilgung wie folgt: Jahreseinnahme des Bundes

Anteil der Kantone

Tilgungsdauer

Mili. Fr.

% Jahre 80 40 78 35 30 50 40 20 38 45 10 81 Eine Tilgungsdauer, die sich über 20 Jahre erstreckt, widerspricht der Natur der Brüstungsaufwendungen, die eine rasche Tilgung erfordert, aber auch der Absicht der Bundesbehörden, den Kantonen das Gebiet der direkten Steuern so rasch als möglich wieder uneingeschränkt zu überlassen.

1176 Gelingt es, mit dem Ertrag der Krisenabgabe und eines Wehropfers die Kapitalausgaben um etwa 300--400 Millionen Franken zu vermindern, so verbleiben 500--600 Millionen Franken zu tilgen, was bei einem Zinssatz von 3 % und einer jährlich zur Verfügung stehenden Einnahme von 40 Millionen Franken immer noch rund 20 Jahre erfordern würde.

6. Neue Einnahmequellen.

Bei dieser Sachlage erscheint es notwendig, die ausserordentlichen Ausgaben für die Verstärkung der militärischen Landesverteidigung rascher zu tilgen, als es möglich wäre, wenn nur der Ertrag der Krisen- bzw. Wehrabgabe zur Verfügung stünde. Zu diesem Zwecke wären dem Bund vermehrte Einnahmen zuzuführen. Auf dieser Erkenntnis fussen offenbar auch die zwei Motionen -und die drei Postulate, die in der Novembersession der Bundesversammlung erheblich erklärt wurden und die alle das Gemeinsame haben, dass sie vom Bundesrate nicht bloss einen Bericht über die weitern Massnahmen zur Verstärkung der Landesverteidigung, sondern auch einen solchen über die Deckung der durch diese Massnahmen verursachten Auslagen verlangen. Während die Motion des Herrn Nationalrat Vallotton und diejenige des Herrn Ständerat Schöpfer es dem Bundesrat überlassen, die ihm passend erscheinenden Deckungsmittel vorzuschlagen, hat Herr Nationalrat Duttweiler schon vor längerer Zeit den Gedanken dieses Wehropfers zur Verstärkung unserer Luftwaffe aufgeworfen, und es wird ein solches auch in den Postulaten der Herren Nationalräte Bringolf und Müller-Grosshöchstetten, sowie des Herrn Ständerat Klöti vorgeschlagen.

Für schweizerische Verhältnisse kennzeichnen sich die von uns auf 350 Millionen Franken geschätzten Mehrausgaben als ausserordentlichen Finanzbedarf grossen Ausmasses. Er übersteigt nicht allein die jährlichen gesamten Steuereinnahmen der Kantone, die 1937 rund 286 Millionen Franken betragen haben, sondern auch die ganzen Zollerträge des Jahres 1937 von 315 Millionen Franken, sowie den Ertrag der Wehranleihe von 1936.

Da die in Aussicht stehenden ausserordentlichen Aufwendungen sich aus den bereits angeführten Gründen nicht auf eine grössere Zahl von Jahren verteilen lassen, so können als Deckungsmittel nur ausserordentliche Einnahmequellen in Frage kommen. Der Ausbau bestehender Steuern des Bundes oder die Erhebung von Zuschlägen zu denselben scheidet im
Hinblick darauf aus, dass diese Steuern in ihrem heutigen Ausmass, bei Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Steuern auf den gleichen Objekten, bereits eine bedeutende Belastung darstellen. Ausser Betracht fallen auch alle jene Steuern, die fiskalisch keine nennenswerten Erträge abwerfen, wie z. B. Zündholzsteuer, Luxusobjektsteuern und dergleichen. Als Steuerquellen mit hinreichendem Ertrag kommen nur deren zwei in Frage, einmal das Einkommen und das Vermögen und sodann der Massenkonsum.

1177 e. Die Belastïing des Massenkonsums.

Von den beiden Möglichkeiten scheidet diejenige der fiskalischen Belastung des Massenkonums aus. In Anbetracht des zu deckenden Bedarfes käme nur eine allgemeine Umsatzsteuer in Frage. Diese Steuerart wäre jedoch aus verschiedenen Gründen im vorliegenden Falle keine zweckmässige Lösung.

1. Um mit einer Umsatzsteuer in ungefähr zwei Jahren 300 Millionen Franken aufzubringen, müsste ein verhältnismässig hoher Abgabesatz gewählt werden, der einen beträchtlichen Eingriff in den Preismechanismus darstellen würde. Jede Veränderung des Preisniveaus führt zu Umstellungen in der Nachfrage, die wiederum die Produktion zu Umstellungen veranlassen. Nun ist der Produktionsapparat in der Eegel planmassig und langfristig eingestellt. Produktionsumstellungen sind stets mit Verlust verbunden. Käme die Umsatzsteuer nach einigen Jahren in Wegfall, so wäre es nicht ausgeschlossen, dass das Preisniveau seinen erhöhten Stand beibehalten würde, wenigstens während einer gewissen Zeit. Die Umsatzsteuer ist ihrer Natur nach eine dauernde Steuer und auch im Ausland nirgends nur für eine eng beschränkte Geltungsdauer eingeführt worden.

2. Während für Einkommens- und Vermögenssteuern ein Erhebungsapparat zur Verfügung steht, müsste ein solcher für eine Umsatzsteuer erst geschaffen werden. Bis er eingespielt wäre, durfte eine gewisse Zeit vergehen.

Es wäre unzweckmässig, einen Erhebungsapparat, wie ihn eine Umsatzsteuer erfordert, für eine kurz bemessene Zeit einzurichten. Nach den Erfahrungen des Auslandes ist auch nicht anzunehmen, dass die erste Fassung einer Umsatzsteuer in allen Teilen befriedigen würde. Die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen und Begehren der Pflichtigen werden zahlreiche Änderungen erfordern. Auch dieser Sachverhalt spricht gegen eine zeitlich auf wenige Jahre befristete Umsatzsteuer.

3. Sodann besteht in weiten Kreisen die Meinung, dass die ausserordentlichen Aufwendungen für die Landesverteidigung in der Hauptsache vom Besitz zu tragen seien.

MUSS eine Umsatzsteuer aus den oben angeführten Gründen als Deckung des neuen ausserordentlichen Bedarfes abgelehnt werden, so ist noch die andere Möglichkeit zu prüfen, der Appell an den Besitz.

4. Wehropîer.

a. Allgemeine Bemerkungen.

In einigen der oben aufgeführten Motionen und Postulateli wird die
Erhebung eines Wehropfers in Form einer ausserordentlichen Abgabe vom Vermögen verlangt. Auch Kreise, die sonst jede Vermögensabgabe ablehnen, befürworten unter heutigen Verhältnissen eine solche Massnahme. So vertritt die Wirtschaftskommission der Freisinnigen Partei des Kantons Zürich ent-

1178 schieden die Auffassung, dass eine einmalige ausserordentliche Anstrengung notwendig sei, um unsere Landesverteidigung wirksamer zu gestalten und den festen Willen zur Erhaltung unserer Unabhängigkeit zu dokumentieren. Zu diesem Zwecke schlägt sie die Erhebung eines Wehropfers vor. Die Erage der Erhebung eines solchen Opfers steht heute im Vordergrund und erheischt daher eine grundsätzliche Abklärung.

Der Gedanke der Erhebung einer ausserordentlichen Abgabe vom Vermögen ist in der Schweiz unter zwei Malen aufgetreten: 1918 in Gestalt der sogenannten Opfermotion Goetschel, die Sätze von l--8 % vorsah, 1921 in Form einer sozialdemokratischen Initiative, die das Vermögen mit Sätzen treffen wollte, die nach dem Prinzip der überschiessenden Progression von 8--60 % gingen.

Der Opfermotion Goetschel stellte der Bundesrat das Projekt der neuen ausserordentlichen Kriegssteuer gegenüber. Motion und Initiative wichen hinsichtlich der Abgabepflicht und der Verwendung des Abgabebetrages stark voneinander ab. Die Motion Goetschel kam nicht zur Verwirklichung; die Bundesversammlung zog die neue ausserordentliche Kriegssteuer einer Abgabe vom Vermögen vor, und die Initiative wurde am 3. Dezember 1922 von Volk und Ständen mit überwältigendem Mehr abgelehnt.

Im Auslande ist die Vermögensabgabe eine Erscheinung der ersten Nachkriegsjahre. Deutschland, Österreich, Tschechoslowakei, Italien und andere Staaten griffen zu diesem Notmittel. Die Vermögensabgabe hat die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt; der sehr bald einsetzende Währungszerfall (Inflation) und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten führten zur Zerrüttung der Staatsfinanzen. Wir können deshalb darauf verzichten, an dieser Stelle auf die ausländischen Experimente näher einzutreten.

Eine Notlage, wie sie in den Staaten vorgelegen hat, die zur Vermögensabgabe gegriffen haben, besteht in der Schweiz nicht. Die wirtschaftliche Lage ist zurzeit nicht günstig. Die Finanzlage der öffentlichen Körperschaften ist wohl gespannt, aber nicht ausgesprochen kritisch. Der öffentliche Kredit ist gut. Der Kapitalmarkt ist flüssig, die Zinssätze sind niedrig. Wenn heute die Erhebung einer ausserordentlichen Abgabe vom ÄTermögen in Erwägung gezogen wird, so geschieht es nicht, um einen Notstand zu beheben, sondern um einem Notstand vorzubeugen.

Das Wehropfer
darf vom Vermögen verlangt werden nicht weil es, wie man leicht demagogisch etwa sagt, eine Eisikoprämie wäre für dessen Schutz -- wir haben noch ganz andere Werte zu schützen als nur den materiellen Besitz --, sondern aus den sittlichen Gedanken heraus, dass, wo das ganze Volk in irgendeiner Form ausserordentliche Lasten tragen muss für den Schutz seiner Unabhängigkeit, der Stärkere auch ein Opfer auf sich zu nehmen hat. Dieser Grundsatz darf aber nicht überspannt werden, sonst führt er zur Ungerechtigkeit, und er darf auch nicht dazu verleiten, bei der Ausgestaltung des Wehropfers die Eücksichtnahme auf die Volkswirtschaft ausser acht zu lassen.

1179 Die Auffassung der heutigen Finanzwissenschaft über die Sonderabgabe vom Vermögen lässt sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Erhebung der Abgabe ist eine Xotmassnahme, die stets mit einem Eisiko verbunden ist, das je nach den Verhältnissen und der Gestaltung der Abgabe grösser oder Meiner erscheint.

2. Bei Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen kommt es wesentlich auf die Verwendung des Steuerertrages an.

3. Grundsätzlich sollte der Ertrag nicht für konsumtive Zwecke, sondern für die Schuldentilgung verwendet werden, wodurch die nachteiligen Wirkungen auf die Kapitalbildung vermieden oder abgeschwächt werden.

4. Die Durchführung der Vermögensabgabe hängt weitgehend von der Opferwilligkeit der Abgabepflichtigen ab.

5. Die Härten der Abgabe können durch massige Abgabesätze und rücksichtsvolle Durchführung (Zahlungserleichterungen u. a.) abgeschwächt werden.

6. Die Durchführung wird wesentlich erleichtert, wenn sie nicht in wirtschaftlichen Krisenzeiten erfolgen muss.

b. Die Voraussetzungen für ein Wehropfer in der Schweiz.

Die Voraussetzungen für eine Vermögensabgabe sind in der Schweiz zurzeit nicht ungünstig. Vor allem scheinen uns die psychologischen Bedingungen, die für das Gelingen der Abgabe von grösster Bedeutung sind, erfüllt zu sein. Zweifellos besteht heute in allen Schichten der Bevölkerung die Auffassung, dass die Verstärkung der Landesverteidigung für unser Land eine Existenzfrage bedeute. Daraus darf auf den Willen geschlossen werden, ausserordenthche finanzielle Opfer zu bringen. Wichtig ist, dass unter heutigen Verhältnissen keine Panikstimmung zu befürchten ist, wie sie durch die Initiative von 1922 ausgelöst wurde.

Im Zusammenhang mit dem Vermögensopfer stellt sich die Frage der Bückwirkung auf den Kapitalmarkt. Die Vermögensabgabe entzieht der Privatwirtschaft Kapital. Sie kann zu einer Spannung auf dem Kapitalmarkt führen oder, falls bereits eine solche besteht, eine kritische Lage hervorrufen. Sehr wahrscheinlich wäre eine Abgabe in den Jahren 1935 und 1936, als der schweizerische Kapitalmarkt versteift war, ein sehr gewagtes Experiment gewesen. Heute erfreut sich der Geld- und Kapitalmarkt ausserordentlich grösser Flüssigkeit. Es ist weniger zu befürchten, dass die Zinssätze durch das Wehropfer merklich erhöht werden, jedenfalls nicht mehr, als wenn die
Büstungsausgaben durch Anleihen zu decken wären.

c. Das Wehropfer als Eingriff in das Gebiet der direkten Steuern.

Das Wehropfer stellt einen weiteren Eingriff des Bundes in das von den Kantonen beanspruchte Gebiet der direkten Steuern dar. Es bedeutet für die Kantone und Gemeinden eine Schmälerung ihrer Steuerkraft. Bei einem Wehropfer von l % schätzen wir den jährlichen Steuerausfall für Kantone und Gemeinden auf rund l Million Franken. Bei höheren Abgabesätzen und

1180 Ausdehnung der Abgabe auf das Einkommen wäre der Ausfall entsprechend grösser. Diesen Ausfall an kantonalen und kommunalen Steuern kann ein Anteil der Kantone am Ertrag des Wehropfers mildern. Er wird sich bei einer Vergütung an die Kantone für ihre Erhebung auf ungefähr 30 Millionen Franken beziffern. Die Kantone und Gemeinden würden somit für ihren Steuerausfall reichlich entschädigt, d. Bedenken gegen das Wehropfer.

Das heutige System der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in der Schweiz ist durch eine grosse Vielgestaltigkeit und Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Zur bisherigen Kumulation der Steuern käme noch das Wehropfer, das ein Objekt erfasst, dessen Wert oder Ertrag bereits durch die eidgenössische Krisenabgabe, die kantonalen und kommunalen direkten Steuern, sowie teilweise durch die eidgenössische Stempelabgabe auf Coupons erfasst werden. Bei der Ungleichheit der Belastung, die die kantonalen und kommunalen Steuern in den verschiedenen Gebieten der Schweiz bewirken, wird eine eidgenössische Abgabe wie das Wehropfer von den Pflichtigen ungleich empfunden. Ungleichheiten der Taxation, die nie ganz vermieden werden können, sind bei einer Abgabe vom Vermögen schwerer zu ertragen als bei einer laufenden Bundessteuer. Dass das Wehropfer die Steuermoral ungünstig beeinflussen könnte, ist nicht zu bestreiten. Diese Folge würde aber doch in erheblichem Umfange nur bei einem Wehropfer eintreten, das zu hohen Sätzen erhoben würde, nicht aber bei einer Abgabe, deren Sätze sich einer ordentlichen, kräftigen Vermögenssteuer nähern. Es ist auch die Befürchtung laut geworden, dass ein gelindes Vermögensopfer, wie es allein in Frage käme, die Gefahr der Wiederholung in sich schlösse. Diese Gefahr, wenn sie überhaupt besteht, wird immerhin durch die Notwendigkeit der Volksbefragung stark herabgemindert.

Nicht unberechtigt erscheint allerdings der Einwand, dass beim Vermögensopfer mancher namentlich kleinere Vermögensbesitzer schwer zu tragen hat, während Bezüger von Einkommen, wenn sie kein Vermögen versteuern, überhaupt nicht betroffen werden. Dem wird man jedenfalls soweit Bücksicht tragen müssen, dass für diejenigen Vermögensbesitzer, deren Vermögensertrag allein den Lebensunterhalt zu bestreiten hat, unter Umständen eine angemessene Entlastung eintritt.

Angesichts der dargelegten Notwendigkeit, die Büstungsaufwendungen mit Bücksicht auf ihre Natur möglichst rasch zu tilgen und den Kantonen das Gebiet der direkten Steuern so bald als möglich wieder uneingeschränkt zu überlassen, im Hinblick auf das Fehlen der Möglichkeit, eine indirekte Steuer mit genügendem Ertrag vorübergehend einzuführen oder das Aufkommen der direkten Bundessteuer (eidgenössische Krisenabgabe bzw. Wehrabgabe) er-

1181 heblich zu steigern, sind -wir der Auffassung, dass zur teilweisen Tilgung der ausserordentlichen Aufwendungen des Bundes für die Verstärkung der militärischen Landesverteidigung die Erhebung eines Wehropfers ernstlich geprüft werden soll. Diese Ansicht kommt auch in zahlreichen Äusserungen aus den Kreisen des Volkes zum Ausdruck, die sich zu einem ausserordentlichen Opfer zugunsten der Verstärkung der Landesverteidigung bereit erklären, so dass man annehmen darf, dass dieser Wille in unserem Lande weit verbreitet ist.

Über die Gestaltung eines Wehropfers heute schon eingehend Auskunft zu geben, ist nicht möglich. Wir beabsichtigen, der Bundesversammlung im Laufe des Frühjahrs darüber zu berichten. Die weitere Prüfung der Frage wird ergeben, ob neben dem Wehropfer gleichzeitig die Wehrabgabe verfassungsrechtlich verankert werden kann. Das Wehropfer müsste im Hinblick auf die Zweckbestimmung seines Ertrages auf breiter Grundlage erhoben werden.

Wir beehren uns, Ihnen zu beantragen, vom vorstehenden Bericht Kenntnis zu nehmen und die Motionen und Postulate der Herren Schöpfer, Vallotton, Klöti, Bringolf und Müller-Grosshöchstetten über den Stand unserer Landesverteidigung abzuschreiben.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. Dezember 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Baumann.

1091

Der Bundeskanzler: G. BoTet.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Verstärkung der Landesverteidigung. (Vom 27. Dezember 1938.)

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