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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Bäte sind Montag, den 21. März 1938, um 18 Uhr, zur 13. Tagung der 30. Legislaturperiode zusammengetreten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. März 1938.)

Den Nordostschweizerischen Kraftwerken A Gr. in Zürich/Baden (NOK) wurde, nach Anhörung der Eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die Bewilligung Nr. 146 erteilt, bis zu max. 21 000 Kilowatt elektrischer Energie an die Badische Landeselektrizitätsversorgung AG. in Karlsruhe (Badenwerk), zur Weitergabe an das Werk Rheinfelden der Aluminium-Industrie AG., Neuhausen, auszuführen.

Die neue Bewilligung Nr. 146 ist bis 30. September 1943 gültig. Sie ersetzt die auf max. 6000 kW lautende Bewilligung Nr. 136, vom 17. April 1936, die mit der Erteilung dieser Bewilligung dahingefallen ist.

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Bekanntmachungen von Departementen HIN! andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

Nachtrag Ein 9. Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, in deutscher und französischer Sprache, ist soeben erschienen.

Die beiden Drucksachen können bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Rappen per Exemplar, plus 10 Rp. Porto, bezogen werden.

(2..)

B e r n , den 28. Februar 1938.

739

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Eröffnung des Zollamtes Senken II.

Mit Bücksicht auf die Entwicklung der Verkehrsverhältnisse wird an der Strasse von Benken (Leimental) nach Neuweiler (Elsass) auf 1. April 1988 ein Nebenzollamt errichtet und zu den entsprechenden Abfertigungsarten ermächtigt. Das bisherige Strassenzollamt Benken wird inskünftig mit «Benken l», das neue Zollamt mit «Benken II» bezeichnet.

Bern, den 18. März 1938.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Wählbarkeit höherer Forstbeamten.

Zulassung zur forstlich praktischen Staatsprüfung.

Das eidgenössische Departement des Innern hat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesratsbeschlusses vom 22. November 1919 über die Wählbarkeit höherer Forstbeamten, sowie auf das Ergebnis der an der Forstabteilung der Eidgenössischen Technischen Hochschule abgelegten Schlussdiplomprüfung, Herrn Pohl, Bernard, von Orselina (Tessin) zur forstlich-praktischen Staatsprüfung zugelassen.

B e r n , den 22. März 1938.

Eidg. Departement des Innern.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Schenker, Martin, des Urs-Josef und der Anna Marie geb. Schwaller, geb. 1819, von Walterswil, Solothurn, und dessen Nachkommen: 1. Schenker, Werner, geb. 1841, und 2. Schenker, Marie Anna, geb. 1844, beide Martins, welche im Jahre 1855 nach Amerika auswanderten, sich zuletzt in Texas (USA) aufhielten und von denen seit 1890 keine Nachrichten mehr eingetroffen sind, sollen verschollen erklärt werden.

Es wird daher jedermann aufgefordert, der über die Genannten Auskunft geben kann, sich mündlich oder schriftlich innert einem Jahre beim Unterzeichneten zu melden, ansonst die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Solothurn, den 17. März 1938.

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(2.).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bacbtler.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. I.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1938

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1

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1938

Date Data Seite

376-377

Page Pagina Ref. No

10 033 561

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