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Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 14. September 1938.

Band II.

Erscheint ivöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, JLO Franken im Salìjahr, saziiglieli Nachnahme- nnd Posfbestellungsgebüiir.

Einrücitiingsgeinhr : 50 Eappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Zu 3730

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Eröffnung von Krediten für Welirbereitschaft und Arbeitsbeschaffung.

(Vom 9. September 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In Ausführung des uns durch den Nationalrat am 29. März 1938 erteilten Auftrages haben wir Ihnen mit Botschaft vom 7. Juni den Entwurf zu einem Verfassungsartikel über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unterbreitet. Für die Behandlung dieser Vorlage wurde dem genannten Bäte die Erstbehandlung zugeteilt.

Die nationalrätliche Kommission prüfte die Vorlage in einer ersten Session, die vom 22. bis 25. August in Klosters tagte. Anlässlich dieser Beratungen wurden verschiedene Änderungen und Abklärungen sowohl in bezng auf das Arbeitsbeschaffungsprogramm selbst als auch hinsichtlich der Kostendeckung gewünscht. So gab die Kommission mit grosser Mehrheit dem Wunsche Ausdruck, es sei vom Bundesrat zu prüfen, ob ein Teil des Gewinnes der Schweizerischen Nationalbank, wie er sich durch die am 27. September 1936 beschlossene Abwertung des Schweizerfrankens vorerst buchmässig ergeben hat, zur teilweisen Tilgung der durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm bedingten Aufwendungen heranzuziehen sei, in der Meinung, dass auch den Kantonen ein Betrag aus dem Abwertungsgewinn zuzuweisen sei. Der Bundesrat wurde eingeladen, auf die zweite Session der Kommission hin, die am 12. September in Baden wieder zusammentritt, zu den einzelnen Anträgen Stellung zu nehmen.

Es stellte sich nun heraus, dass es nicht möglich ist, alle Anträge innerhalb so kurzer Zeit mit jener Gründlichkeit zu prüfen, die der Bedeutung und dem Umfange der Vorlage entspricht. So kann insbesondere die äusserst wichtige Erage der Inanspruchnahme des Abwertungsgewinnes der Nationalbank zur Deckung eines Teils der Arbeitsbeschaffungskosten in der gestellten Erist nicht abgeklärt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, der Nationalbank die Frage zu unterbreiten ; der Ausschuss und der Bankrat der Nationalbank werden sich Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

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422 damit befassen. Die kantonalen Finanzdirektoren möchten das Problem ebenfalls besprechen, sobald die Vernehmlassung der Nationalbank vorliegt.

Unter diesen Umständen ist es ausgeschlossen, dass der Nationalrat unsere Vorlage vom 7. Juni 1938 in der nächsten Septembersession in Beratung ziehen kann. Dies dürfte vor der Dezembersession nicht möglich sein. Der Ständerat hätte sich dann in einer Frühjahrssession mit dem Traktandum zu befassen.

Es ist daher anzunehmen, dass nach der Bereinigung allfälliger Differenzen die Volksabstimmung erst im Frühjahr 1939 erfolgen kann.

Diese Verschiebung darf nun aber nicht die Durchführung des Ausbauplanes für die Landesverteidigung in Frage stellen und auch nicht eine Unterbrechung der bisherigen Arbeitsbeschaffungsaktion zur Folge haben. Eine Zwischenlösung drängt sich auf, die es ermöglicht, Massnahmen für das kommende Jahr jetzt schon in die Wege zu leiten und den dringlichsten Anforderungen gerecht zu werden. Dazu haben wir Kredite nötig. Es handelt sich um eine Kreditbewilligung für Ausgaben, die in unserer Vorlage vom 7. Juni 1938 vorgesehen sind. Um diese vorgängigen Kreditbeträge werden sich die in der Hauptvorlage gestellten Kreditbegehren vermindern. Aber diese Vorkredite müssen in den Deckungsbedarf einbezogen bleiben, d. h. die Lösung, die für die Deckungsfrage der Hauptvorlage schliesslich gefunden wird, muss sich auch auf die Kredite beziehen, die wir anmit zufolge besonderer Dringlichkeit vorgängig nachsuchen.

Begründung der Kreditbegehren.

I. Im Gebiete der militärischen Wehrbereitschaft.

In der Botschaft vom 7. Juni haben wir auf die Notwendigkeit der weiteren Verstärkung der Landesverteidigung hingewiesen. Die Verzögerung, welche in der Behandlung dieser Vorlage eintreten muss, veranlasst uns, Sie auf folgende drei Punkte aufmerksam zu machen : 1. Weil wir einerseits über die in der Botschaft vom 7. Juni verlangten Kredite noch nicht verfügen können und weil andererseits verschiedene Kredite demnächst erschöpft sind, die zugunsten der Landesverteidigung früher bewilligt wurden, sind wir in der unerwünschten Lage, dass auf verschiedenen Gebieten die Mittel ausgehen, so dass die Fabrikation eingestellt werden muss.

Dies hat nicht nur eine Verzögerung in der Entwicklung unserer Wehrbereitschaft zur Folge; der Unterbruch bedingt auch vermehrte Auslagen und wirkt sich ungünstig auf den Arbeitsmarkt aus.

2. In der Botschaft vom 7. Juni sind Arbeiten vorgesehen, welche geraume Zeit beanspruchen. Nun lässt es gerade die heutige Lage als wünschbar erscheinen, mit dem Beginn solcher Arbeiten nicht mehr länger zu warten. Es ist darum notwendig, hiefür Teilkredite zu bewilligen.

3. Wie Ihnen bekannt ist, haben sich die Lieferfristen in der Kriegsindustrie ausserordentlich verlängert. Wir müssen für gewisse wichtige Eohmaterialien mit einem bis anderthalb Jahren rechnen. Dabei besteht keine absolute Gewiss-

423 heit, ob nach dieser Frist überhaupt geliefert wird. Wir haben somit alles Interesse daran, möglichst frühzeitig zu bestellen.

Wir sehen uns daher gezwungen, einen Überbrückungskredit zu verlangen, der erlauben soll, 1. die begonnenen Arbeiten fortzusetzen; 2. die dringendsten neuen Arbeiten rechtzeitig zu beginnen; 3. Material zu bestellen, für welches lange Lieferfristen in Frage kommen.

Es ist nicht angezeigt, hier auf die Einzelheiten näher einzutreten. Die verantwortlichen Stellen werden anhand der Akten jeden gewünschten Aufschluss erhalten können.

Die nachfolgenden Begehren sind gleich gruppiert wie in der Botschaft vom 7. Juni 1938.

A. I. Aasbauplan für die militärische Landesverteidigung.

Verstärkung der Bewaffnung Fr.

Ausbau der Fliegerwaffe » Ausbau der Befestigungsanlagen » Schaffung von Munitionsreserven » Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven » /. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs » g. Erstellen militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen »

a.

b.

c.

d.

e.

l 000 000 4 700 000 2 300 000 500 000 l 900 000 500 000 800000

Fr. 11700000 h. Militärische Bauten Total des für die militärische Wehrbereitschaft nachgesuchten Überbrückungskredits

»

3 600 000

Fr. 15300000

II. Im Gebiete der wirtschaftlichen Wehrbereitschaft.

Das Bundesgesetz über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern ist ara 20. Juli 1938 in Kraft getreten. Nach Art. 3 dieses Gesetzes kann der Bundegrat bundeseigene Vorräte anlegen oder vermehren, wie auch die Einlagerung von Vorräten Dritter fördern oder bestimmten Kreisen nötigenfalls die Lagerhaltung vorschreiben. Der Bund hat die Pflicht, für bestimmte Waren Eeserven auf eigene Eechnung anzulegen oder wenigstens Lagermöglichkeiten zu schaffen.

In unserer Botschaft vom 7. Juni 1938 hatten wir Ihnen beantragt, für die Übernahme der Kriegskohlenreserve des Bundes durch die kriegswirtschaftliche Verwaltung, den Bau von bundeseigenen Tanks zur Lagerung von flüssigen Treibstoffen und die Anlegung einiger weiterer ausserordentlicher Warenreserven einen Kredit von 40 Millionen Franken zu bewilligen. Mit Bezug auf

424 die Dringlichkeit dieser Massnahmen gestatten wir uns, folgendes zu bemerken : Was zunächst die Kriegskohlenreserven betrifft, so können wir uns mit einer Bückstellung der Kreditbewilligung auf einen ' späteren Zeitpunkt abfinden. Diese Verschiebung wird keine Einstellung der regelmässig eintreffenden Kohlensendungen zur Folge haben, weil die Kohlenlieferungen durch laufende Verrechnung am Saldo des Eeiseverkehrskontos I bezahlt werden und der nachgesuchte Kredit von 22,8 Millionen Franken zur Hauptsache lediglich eine Umbuchung auf Konto der Kriegswirtschaftsverwaltung ermöglichen soll.

Anders verhält es sich dagegen mit der Frage des Baues von Tanks für die Lagerung von flüssigen Treibstoffen. Wir hatten Ihnen schon in unserer ersten Botschaft dargelegt, dass wir beabsichtigen, auf Kosten des Bundes solche Tankanlagen herstellen zu lassen und sie der Privatwirtschaft zur Auffüllung mit den von ihr anzulegenden Treibstoffreserven zur Verfügung zu stellen. Da die Treibstoffversorgung unbestrittenerweise eines der dringendsten Probleme der Kriegswirtschaft ist i:nd die gegenwärtigen Vorräte in kriegsvorsorglicher Hinsicht ungenügend sind, sollte mit der Inangriffnahme jener Arbeiten sobald als möglich begonnen werden, zumal wenn man bedenkt, dass der Bau, die Einrichtung und Füllung der Tanks weitere Monate beanspruchen werden. Wir ersuchen Sie daher, uns zu diesem Zwecke jetzt schon einen Kredit von 7 Millionen Franken zu gewähren. Eine genaue Budgetierung ist uns leider auch heute noch nicht möglich, weil die Frage der in Betracht fallenden Konstruktionsarten noch nicht endgültig abgeklärt ist. Es werden hierüber gegenwärtig Versuche angestellt; deren Ergebnis muss zunächst abgewartet werden. Je nach der Bauart werden die Kosten verschieden ausfallen. Immerhin steht fest, dass die Kosten für den Bund im höchsten Falle insgesamt auf 7 Millionen Franken zu stehen kommen werden.

Weiterhin fallen unter Umständen in Betracht die Schaffung von Lagermöglichkeiten für Getreide und Sprit, sowie die Anlegung gewisser ausserordentlicher Warenreserven, insbesondere von Hafervorräten. Da die Vorbereitungen hierzu ebenfalls raschestens an die Hand genommen werden sollten, ersuchen wir Sie, uns vorsorglicherweise einen ersten Kredit von 3 Millionen Franken zu gewähren, während über die restlichen 7,2
Millionen später Beschluss gefasst werden kann.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Durchführung des beschriebenen Sofortprogramms einen Kredit von 10 Millionen Franken erfordert, den zu bewilligen wir Ihnen hiermit beantragen.

III. Im Gebiete der Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung.

a. Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für die Fortsetzung der bisherigen Aktionen; Beiträge an die Kantone.

Zur Fortsetzung dieser unter Abschnitt B I der Botschaft vom 7. Juni 1938 näher umschriebenen Massnahmen soll vorerst ein weiterer Kredit von 35 Millionen bereitgestellt werden. Darin ist der vom Bundesrat am 21. März

425 dieses Jahres im Einvernehmen mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte bewilligte Überbrückungskredit von 6 Millionen Inbegriffen. Die Verwendung dieses Kredits soll nach den bisherigen, im Bundesbeschlnss vom 23. Dezember 1936 verankerten Eichtlinien erfolgen, mit eventuellen Abweichungen in bezug auf die zeitliche Durchführung der Eeparatur- und Eenovationsaktion und die besondere Förderung der Hotel- und Kurbädererneuerung, wie dies in der Botschaft vom 7. Juni (Bundesbl. 1938, Bd. I, S. 883/884) näher ausgeführt ist. Auch soll der Bundesrat ermächtigt sein, bei eventueller vorzeitiger Erschöpfung des durch Bundesbeschluss vom 20. Juni 1936 betreffend Unterstützung der Innenkolonisation bereitgestellten Kredits die notwendigen Mittel zur weitern Förderung der innenkolonisatorischen Massnahmen aus diesem neuen 35-Millionen-Kredit zu entnehmen.

< b. Arbeitslager und Sonderhilfe îur kaufmännische, technische, wissenschaftliche und künstlerische Berufe.

Für die Weiterführimg dieser unter Abschnitt B II d vorgesehenen und daselbst eingehend begründeten Sondermassnahinen wird vorerst ein Kredit von 2 Millionen benötigt. Es sollen damit einerseits die Arbeitsdienste für jugendliche und insbesondere der weitere Ausbau der Arbeitslager für ältere alleinstehende Arbeitslose gefördert und anderseits die bisherigen Notstandsaktionen für kaufmännische, technische und wissenschaftliche Berufe weitergeführt werden. Mit Eücksicht auf die in letzter Zeit in Erscheinung getretenen Schwierigkeiten in der Finanzierung von geeigneten zusätzlichen Arbeitsobjekten für Arbeitslager soll der Bundesrat ermächtigt sein, soweit notwendig auch hier den bisherigen Subventionsansatz angemessen zu erhöhen.

e. Förderung von Export und Fremdenverkehr.

In der Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni wurde (Bundesbl. 1938, Bd. I, S. 869) eine beschränkte Wiederaufnahme der produktiven Arbeitslosenfürsorge für einzelne besonders notleidende Zweige der Textilindustrie ins Auge gefasst. Diese Absicht wurde (a. a. 0. S. 905) damit begründet, dass - sich seit der grundsätzlichen Einstellung dieser Exporthilfe die Verhältnisse einiger, hauptsächlich für den Export arbeitender Industriezweige in letzter Zeit wieder verschlechtert haben. Als Ursachen dieser rückläufigen Konjunktur waren zu nennen: die Baisse auf gewissen
Eohstoffmärkten, die gespannte politische Lage und die damit verbundene Zurückhaltung der ausländischen Käufer, sowie namentlich die zahlreichen künstlichen Mittel, mit denen einzelne Exportländer ihre Exportindustrie unterstützen, so dass der durch die Abwertung des Schweizerfrankens ganz oder annähernd hergestellte Ausgleich des Kosten- und Preisniveaus wieder mehr oder weniger in Frage gestellt erscheint und unsere Exportindustrie in einzelnen Zweigen ihrer Konkurrenzfähigkeit beraubt wird. Der Bundesrat kam in seiner damaligen Botschaft (a. a. 0. S. 906) zum Schlüsse, dass es nicht angehe, die notleidenden Industrie-

426 zweige einfach ihrem Schicksal zu überlassen, und dass trotz gewissen grundsätzlichen und finanziellen Bedenken wieder auf die produktive Arbeitslosenfürsorge, die sich als zweckdienliches Mittel bewährt hat, zurückgegriffen werden müsse. Sodann beantragte der Bundesrat (a. a. 0. S. 906/907), dass die nachgesuchten Kredite auch noch für andere Arten der Industriehilfe -- wie beispielsweise die Unterstützung von technischen und wissenschaftlichen Bestrebungen im Dienste unserer industriellen Leistungsfähigkeit und die Förderung der Einführung neuer sowie des Ausbaus bestehender Industrien und Gewerbe -- sollten verwendet werden dürfen.

Seit der Botschaft vom 7. Juni haben sich die Verhältnisse zum Teil noch weiter verschärft. Verschiedene Zweige der Textilindustrie haben in Eingaben ihre Notlage dargelegt und die dringende Notwendigkeit staatlicher Hilfe betont.

An einer Konferenz, die im Monat Juli 1938 stattfand und an der auch eine grössere Zahl von Mitgliedern der eidgenössischen Eäte teilnahm, wurden diese Fragen eingehend erörtert. Seitdem ist der Vorort des Schweizerischen Handelsund Industrievereins auf Ersuchen des Volkswirtschaftsdepartemeiits an eine eingehende Prüfung des ganzen Problemkoniplexes herangetreten und wird dem genannten Departement nach durchgeführter Untersuchung seine Anträge unterbreiten. Soviel lässt sich aber jetzt schon feststellen, dass der Entlastung der krisenbetroffenen Industrien durch handelspolitische Massnahmen im allgemeinen grosse Schwierigkeiten im Wege stehen, teils weil Bindungen gegenüber dem Ausland solche Massnahmen verunmöglichen, teils weil Erleichterungen, die arn einen Orte gewährt werden, eine Benachteiligung an anderer Stelle zur Folge haben. Wohl besteht der konstante Wille, wo sich Möglichkeiten auf diesem Gebiete zeigen, sie zum Nutzen unserer notleidenden Industriebranchen auszuschöpfen. Es ist aber damit zu rechnen, dass wir zur Verteidigung der Lebensinteressen unserer Industrie in gewissen Fällen auf Hilfsmassnahmen, die sich jeweilen den besondern Erfordernissen anzupassen haben, nicht werden verzichten können. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass dem Bundesrat in bezug auf die Ausgestaltung solcher Hilfen vorerst eine gewisse Bewegungsfreiheit eingeräumt werden sollte, damit er die Form den jeweiligen Umständen entsprechend möglichst
wirksam und zweckmässig gestalten und so die nötigen Erfahrungen sammeln kann.

Durch Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1936 über die Förderung der Warenausfuhr ist der Bundesrat ermächtigt worden, für den Ausbau des wirtschaftlichen Aussendienstes des Bundes (Handelsdienst bei den Gesandtschaften, Konsulaten und Konsularagenturen) sowie für eine Verstärkung des Ausfuhrwerbedienstes der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung jährlich ausserordentliche Mittel bis zum Höchst betrag von insgesamt l Million Franken zur Verfügung zu stellen.

Im Sinne der Botschaft vom 18. Juni 1937 über die Subventionierung der Schweizerischen Landesausstellung 1939 und von Art. 5 des bezüglichen Bundesbeschlusses vom 27. Oktober 1937 werden für die Jahre 1938 und 1939 aus dem vorgenannten Kredit je Fr. 275 000 für die spezielle Landeswerbung

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im Zusammenhang mit der Landesausstellung abgezweigt. Von den übrigen Fr. 725000 werden Fr. 600 000 der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung zur Verfügung gestellt und Fr. 125 000 der Abteilung für Auswärtiges des Politischen Departements im Sinne der Botschaft vom 14. August 1936 betreffend Erlass eines Bundesbeschlusses über die Förderung der Warenausfuhr.

Die Zentrale für Handelsförderung verwendet den ihr zur Verfügung gestellten Kredit für die Erweiterung der Absatzorganisation und für die Intensivierung der Exportpropaganda. Zurzeit werden rund Fr. 500 000 für Handelsagenturen aufgewendet, die übrigen Fr. 100 000 für allgemeine Exportpropaganda. Es hat sich gezeigt, dass die halboffizielle Tätigkeit der Agenten und sonstigen Korrespondenten der Handelszentrale sich für die Expansion unserer Industrie wirklich praktisch auszuwirken beginnt. Es rechtfertigt sich deshalb, auf dem eingeschlagenen Wege weiterzugehen. Von den neu beantragten Krediten sind für den weitern Ausbau dieser Absatzorganisation für das Jahr 1939 Fr. 400 000 in Aussicht genommen. Die Handelszentrale wäre damit in die Lage versetzt, das Netz ihrer Vertretungen zu ergänzen und aus der Arbeit der bisherigen und der neu zu gründenden Handelsagenturen zeitgemäss den grösstmöglichen Gewinn zu. ziehen. Für den Ausbau der allgemeinen Exportpropaganda, namentlich des Presse- und Filmdienstes, sind weitere Fr. 200 000 vorgesehen.

Wir beantragen Ihnen, unter diesem Titel einen Kredit von Fr. 5 000 000 zu bewilligen, bestimmt für direkte Massnahmen zur Export- und Fremdenverkehrsförderung, sowie für die Erweiterung des Ausbaues der Werbeorganisation und Werbetätigkeit.

d. Bodenverbesserungen, Wasserbauten, Waldarbeiten.

Wie wir in unserer Botschaft vom 7. Juni 1938 ausführten, mussten jeweilen infolge der starken Eeduktion der ordentlichen Kredite für Bodenverbesserungen zahlreiche Subventionsgesuche zurückgelegt und die Beitragsquoten an die einzelnen Unternehmungen herabgesetzt werden. Dies ist der Grund, warum wir in unserer Vorlage vom 7. Juni 1938 neben dem ordentlichen Jahreskredit von 2,6 Millionen Franken für die Jahre 1939--1941 einen ausserordentlichen Kredit von annähernd 10 Millionen in Aussicht genommen haben.

Mit diesem Zusatzkredit sollten einmal die schon seit langer Zeit eingereichten Gesuche behandelt und ausserdem neue Unternehmen subventioniert werden, die weitgehend auch der Beschäftigung Arbeitsloser dienen. Da unsere Vorlage vom 7. Juni 1938 dieses Jahr nicht verabschiedet werden kann, glauben wir, einen ausserordenthchen Kredit nachsuchen zu müssen, der es uns ermöglicht, den dringendsten Anforderungen gerecht zu werden. Im übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen in jener Botschaft unter B IV a Bodenverbesserungen (a. a. 0. S. 901--903).

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Die Notwendigkeit der Durchführung schwieriger wasserbaupolizeilicher Aufgaben -- im besondern von Wüdbachverbauungen --, deren Finanzierung auf Grund der herabgesetzten ordentlichen Subventionen nicht möglich ist, erfordert ausserordentliche Zuschüsse. Ausserdem bedarf es im Sinne der Arbeitsbeschaffung neuer Mittel zugunsten bloss ausserordentlich subventionierbarer wasserbaulicher Notstandsarbeiten. Pur die Zeit bis Ende 1939 ist für beide Zwecke ein Kredit für die Gewährung der Bundesbeiträge erforderlich.

Es besteht auch die Notwendigkeit der Förderung der Bewirtschaftung unserer Wälder durch den Ausbau der Transportanlagen, durch Wiederinstandstellungsmassnahmen in den Beständen, sowie durch Aufforstungen in Wildbacheinzugsgebieten. Ferner ist es unerlässlich, die Untersuchungen im Hinblick auf neue Verwendungsarten des Eohstoffes Holz weiterzuführen. Auch diese für die Arbeitsbeschaffung sehr geeigneten Aufgaben erfordern bis Ende 1939 einen ausserordenthchen Kredit.

Den ausserordentlichen Kredit, der für Bodenverbesserungen, Wasserbauten und Waldarbeiten im Jahre 1939 erforderlich ist, bemessen wir auf 3 Millionen Franken. Diesen Kredit werden wir auf die drei genannten Zwecke angemessen verteilen.

Die anmit begründeten Kreditbegehren ergeben einen Gesamtbetrag von Fr. 70 300000. Diesen Gesamtkredit benötigen wir, wenn der Ausbau der Landesverteidigung und die ganze Arbeitsbeschaffungsaktion nicht zum Stillstand kommen sollen. Eine solche Unterbrechung wäre aber nicht zu verantworten.

Darum empfehlen wir Ihnen, gestützt auf vorstehende Ausführungen, die Annahme des beiliegenden Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 9. September 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Eanmann.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Eröffnung von Krediten für Wehrbereitschaft und Arbeitsbeschaffung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. September 1938, beschliesst: Art. 1.

Um die teilweise Durchführung des in der Vorlage des Bundesrates vom 7. Juni 1938 vorgesehenen Programms für den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bereits im Jahre 1939 zu ermöglichen, werden dem Bundesrat folgende Kredite eröffnet:

I.

Zur militärischen Wehrbereitschaft.

a. Verstärkung der Bewaffnung Fr. l 000 000 b. Ausbau der Pliegerwaffe » 4 700 000 c . Ausbau d e r Befestigungsanlagen . . . . » 2 3 0 0 0 0 0 d. Schaffung von Munitionsreserven . . . . » 500 000 e. Ergänzung des Korpsmaterials » l 900 000 /. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs » 500 000 g. Erstellung militärischer Bauten und Einrichtungen » 800000 h. Militärische Bauten » 3 600 000

Er. 15 800 000

II.

Zur wirtschaftlichen Wehrbereitschaft.

a. Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern » 10000000 Übertrag Fr. 25300000

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Übertrag

Fr. 25300000

III.

Zur Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung.

a. Für Förderung und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen in den Kantonen, als Fortsetzung der bisherigen Aktion gemäss Bundesbeschluss vom 23.Dezember 1936 über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung Fr. 35 000 000 b. Für Arbeitslager und Sonderhilfe für kaufmännische, technische, wissenschaftliche und künstlerische Berufe » 2 000 000 c. Für Förderung des Exportes und des Fremdenverkehrs » 5000000 ---- d. Bodenverbesserungen, Wasserbau und Waldarbeiten (ausserordentlicher Kredit)

,,,,,,,,,,,,,,, » 42 000 000 »

3 000 000

Total Fr. 70300000

Art. 2.

Die durch diesen Beschluss bewilligten Kredite sind in die Deckungsmassnahmen einzurechnen, welche bei Berücksichtigung der Vorlage des Bundesrates vom 7. Juni 1938 betreffend den Erlass eines Verfassungsartikels über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu treffen sind.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlich sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Eröffnung von Krediten für Wehrbereitschaft und Arbeitsbeschaffung. (Vom 9. September 1938.)

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1938

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

3730

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.09.1938

Date Data Seite

421-430

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