244

Notifikation.

An Colombo Marie, Italienerin, geboren am 28. Dezember 1917, zuletzt wohnhaft gewesen in Genf, Bue des Alpes 6, zurzeit unbekannten Aufenthalts.

Am 10. Februar 1938 hat Sie die Zolldirektion Genf auf Grund des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens, namentlich gestützt auf das am ,7. Februar 1938 gegen Sie aufgenommene Strafprotokoll in Anwendung von Art. 74, Ziff. 3; 76, Ziff. 2; 77, 82, 85 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung in Verbindung mit Bannbruch zu einer Busse von Fr. 112.60 verurteilt. Wenn Sie sich innert 14 Tagen, vom Datum der vorliegenden Notifikation an gerechnet, der Strafverfügung vorbehaltlos unterziehen, so wird Ihnen gestützt auf Art. 94 des obgenannten Gesetzes ein Viertel der Busse mit Fr. 28.15 nachgelassen. Sie schulden überdies den einfachen umgangenen Zoll von Fr. 10.20 sowie die statistische Gebühr von Fr. --. 30. Wollen Sie sich der Straf Verfügung nicht unterziehen, so haben Sie innert 20 Tagen Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Erheben Sie innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können die Höhe der Busse binnen 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorstehenden Notifikation durch Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern anfechten.

Bern, den 28. Februar 1938.

788

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- and Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerisches Obligationenrecht.

Die Bundeskanzlei hat eine neue Ausgabe des schweizerischen Obligationenrechts mit den Abänderungen der Revision von 1936 (Bundesgesetz vom 18. Dezember 1936 über die Revision der Titel XXIV bis XXXIII des Obligationenrechts) herausgegeben. Die Broschüre enthält ein Inhaltsverzeichnis.

Verkaufspreis: 2 Fr. 50 und Porto (15 Rp.); gegen Nachnahme 2 Fr. 80.

Postcheckkonto III 233 347 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

245

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung

der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1937 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten, in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchfiihrungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1.50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich 10 Rp. Porto, bezogen werden.

Postcheckkonto III 233.

766

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 40 Bp. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 233 764 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

246

Yerwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

S.Heft (1934).

Das 8. Heft der Verwaltungsentscheide der Bandesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 nebst Portospesen bezogen werden.

Das Heft umfasst 269 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrats oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen,grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

257

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 788 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Direktion der eidg. Waffenfabrik In Bern

Werkführer

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Gelernter Mechaniker: 5200 mehrjährige Erfahrung in bis der Montage von Handfeuer- 8800 und automatischen Waffen; Eignung als Vorgesetzter zur Leitung mehrerer Montageabteilungen Die Stelle wird auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Direktion der eldg. Waffenfabnk In Bern

Zwei FachMehrjährige Praxis als 3600 bis kontrolleure II. Kl. Kontrolleur von Handfeuerwaffen, Eignung für Instruk- 6800 tionserteilung in Büchsenmacherkursen; deutsch und französisch. Offiziere Die Stellen werden auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Abteilung fUr Kanzleigehilfe I. Kl. Gute allgemeine und komeichte Truppen der Verwaltung des merzielle Bildung, Be-

3500 bis 6500

Motorwagenparkes in herrschung der deutschen Thun und französischen Sprache.

Unteroffizier oder Subalternoffizier mit Kenntnissen in der Motorfahrzeugbranche bevorzugt Die Stelle wird vorläufig im Angestelltenverhältnis besetzt.

Anmeldungstermin

15. März 1938

(1.)

15. März 1938

a-) 20. März 1938

(2.).

247 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Leitung des ìaslaboratorlums in Wlmmls

Chemiker

Abgeschlossene Hochschulbildung. Gewandtheit in der Durchführung experimenteller Arbeiten. Kenntnis von zwei Landessprachen Offizier. Alter nicht über 32 Jahre

*)

15. März 1938

Abgeschlossene Hochschulbildung. Besondere Veranlagung für die Bearbeitung wissenschaftlicher und technischer Probleme. Praktische Erfahrungen in der Spektrographie erwünscht. Kandidaten mit Offiziersgrad werden bevorzugt. Alter nicht über 32 Jahre

*)

(2..)

*) Nach Vereinbarung.

Die Anstellung erfolgt vorderhand provisorisch. Die Anmeldungen müssen enthalten: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Photo, Referenzen, Gehaltsansprüche, militärische Verhältnisse und Eintrittstermin.

Leitung des ìaslaboratorlums in Wimmis

Physiker

15. März 1938

(2..)

*) Nach Vereinbarung.

Die Anstellung erfolgt vorderhand provisorisch. Die Anmeldungen müssen enthalten: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, PhotoJ Referenzen, Gehaltsansprüche, militärische Verhältnisse und Eintrittstermin.

Ingenieur oder Abgeschlossene Hochschul15. März *) Ingenieur-Chemiker bildung. Veranlagung für 1938 die Bearbeitung chemischtechnischer Probleme. Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Ventilation. Kenntnis von zwei Landessprachen.

Offizier. Alter nicht über 32 Jahre (2..)

*) Nach Vereinbarung.

Die Anstellung erfolgt vorderhand provisorisch. Die Anmeldungen müssen enthalten: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Photo, Referenzen, Gehaltsansprüche, militärische Verhältnisse und Eintrittstermin.

Leitung des ìaslaboratorlums In Wimmis

Eidg. Alkoholverwaltung in Bern

Juristischer Mitarbeiter

Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium. Praktische Erfahrung. Volkswirtschaftliche Kenntnisse erwünscht. Muttersprache deutsch. Gute Kenntnis der französischen Sprache

*) Nach Vereinbarung.

Die Stelle wird vorläufig im Angestelltenverhältnis besetzt.

·)

15. März 1938

(2..)

248 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Eldg.

II. Sektionschef bei Umfassende Kenntnis des Oberzolldlrektlon der Eidg. Oberzoll- Zolldienstes; abgeschlossene In Born

direktion, Bern

volkswirtschaftliche Hochschulstudien

Zollkreisdirektion Kontrolleur Die Bewerber müssen In Basel beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines

Basel-St. Johann

Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Zollkrelsdlrektlon Kontrollbeamter Die Bewerber müssen In Basel beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines

Basel-St. Johann Zollkrelsdlrektlon

In Basel

Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Die Bewerber müssen 2 Kontrollbeamte beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Basel, RheinhafenRevisionsbeamten der Kleinhüningen Zollverwaltung bekleiden

Zollkrelsdlrektlon Kassabeamter beim Beamter I. Klasse In Basel oder Revisionsbeamter der Hauptzollamt

Basel, RheinhafenKleinhüningen Zollkrelsdlrektlon In Basel

Eidgenössischen Zollverwaltung

Kontrollbeamter, Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Biel Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

9000

12. März

bis 12600

1938 (2..)

5200 bis 8800

12. März 1938

4800 bis 8400

12. März 1938

4800 bis 8400

12. März 1938

(2..)

(2..)

(2..)

4400 bis 8000

12. März 1938 (2..)

4400 bis 8000

12. März 1938 (2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.03.1938

Date Data Seite

244-248

Page Pagina Ref. No

10 033 547

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.