630 # S T #

zu 3635 Nachtragsbotschaft

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Darstellung des "Wehrwesens an der Landesausstellung 1939 in Zürich.

(Vom 21. Oktober 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In unserer Vorlage vom 31. Mai 1938, über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1938 I. Teil, waren hinsichtlich der Beteiligung der Departemente und Anstalten des Bundes an der Landesausstellung 1939 in Zürich für das eidgenössische Militärdepartement vorgesehen: 1. für eine ideelle Ausstellung des Wehrwesens Fr. 165000 2. für eine materielle Ausstellung des Wehrwesens » 580 000 Total Fr. 745 000 In der Junisession 1938 der eidgenössischen Bäte wurden lediglich die Fr. 165 000 für die ideelle Ausstellung bewilligt, d. h. Fr. 100 000 für eine Ausstellung unter dem Titel «Wehrwille und Wehrgedanke» und Fr. 65 000 für die Herstellung eines «Armeefilms». Die Summe von Fr. 580 000 für eine materielle Ausstellung wurde dagegen von den eidgenössischen Bäten gestrichen.

1. Seit diesem Beschlüsse hat sich in Volk und Presse eine starke Bewegung ausgelöst, die darauf gerichtet ist, es möchte der Entscheid in den eidgenössischen Bäten in Wiedererwägung gezogen werden. Nicht nur in militärischen Kreisen allein, sondern in weiten Volksschichten überhaupt ist seit der Ablehnung des geforderten Kredites dem Bedürfnis nach einer militärischmateriellen Ausstellung vielfach Ausdruck gegeben worden. Eine Landesausstellung ohne eine Schau der militärischen Waffen wird als undenkbar empfunden, gerade in der heutigen Zeit, in der das Volk grosse Opfer für die Neubewaffnung der Armee auf sich genommen habe. Vom ablehnenden Entscheid der Bundesversammlung fühlten sich vor allem auch die Wehrmänner selbst betroffen; sie haben ein Anrecht darauf, dass dem Volke gezeigt wird, was die Armee in aufopferungsvoller Dienstpflicht für das Land leistet. Der einzelne Soldat selbst ist begierig darauf, die neuen Waffen und Kriegsgeräte kennen zu lernen, mit denen er selbst in seiner Einheit nicht vertraut gemacht werden

631 kann. Auch auf ausländische Besucher der Landesausstellung würde eine würdige Demonstration unserer bewaffneten Neutralität Bindruck machen; militärische Geheimnisse werden dahei nicht preisgegeben, d. h. es wird nur gezeigt, was den ausländischen Militärfachleuten ohne weiteres bekannt ist.

Die grosse Ausstellungskommission der Landesausstellung selbst war sich nach dem ablehnenden Beschluss darüber klar, dass mit dem bewilligten Kredit von Fr. 165 000 das Wehrwesen die ihm gebührende Darstellung an der Ausstellung nicht finden könne. Sie erteilte deshalb der Ausstellungsleitung den Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten, der unter möglichster Verminderung der Kosten doch eine würdige Darstellung des Wehrwesens vorsieht. Denn es war festgestellt worden, dass die Ablehnung des ersten Projektes im Juni 1938 hauptsächlich auf finanzielle Bedenken zurückzuführen war, da jener Vorschlag für die Waffenschau eine grosse, sehr kostspielige Ausstellungshalle vorsah.

Die Leitung der Landesausstellung war namentlich auch an die Mitglieder der Bundesversammlung und an die Fraktionspräsidenten im besondern mit einer Eingabe gelangt, in der das neue Projekt begründet und die Bäte ersucht wurden, einem bezüglichen Bundesbeschluss zuzustimmen. Mit Schreiben vom 30. September 1938 an den schweizerischen Bundesrat erklärten die Fraktionspräsidenten, dass die Fraktionen dem Projekt und Kreditbegehren in der Höhe von Fr. 215 000 ihre Zustimmung erteilen würden und dass sie ihrerseits den Bundesrat ersuchten, das neue Projekt zu genehmigen. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss kommen wir diesem Wunsche nach.

Dieses neue, hinsichtlich der Kosten wesentlich reduzierte Projekt sieht folgendes vor: Die; seit 1914 bis heute eingeführten Waffen sollen unter freiem Himmel aufgestellt werden, wodurch die auf rund Fr. 300 000 veranschlagten Kosten für den ursprünglich vorgesehenen Hallenbau zum grössten Teil wegfallen. Die beweglichen Waffen werden in fahrbarem Zustande auf der bestehenden Strasse aufgestellt. In einem Geländestreifen nebenan werden die gleichen Waffen in ihrer feldmässigen Verwendung in Feuerstellung getarnt und mit Figurinen gezeigt. Für gewisse empfindliche Kriegsgeräte und das Vorzeigen von Fabrikationen wird zum Schutz vor den Unbilden der Witterung ein gedeckter Gang geschaffen. Hier
werden die Bearbeitung verschiedener Geschützrohre, wie sie gegenwärtig von der Schweizerischen Industrie vorgenommen wird, sowie die Fabrikation von Geschützteilen und der Munition zur Darstellung gebracht.

Dabei wird die entscheidende Wichtigkeit der Privatindustrie für die Bewaffnung unserer Armee sowie der grosse inländische Arbeitswert im Verhältnis zum Wert der ausländischen Eohstoffe hervorgehoben. Eindrucksvoll soll so die Tatsache, dass wir heute den ganzen Bedarf an Waffen im eigenen Lande fabrizieren, zur Geltung gelangen.

Eine Halle soll ferner zwei Flugzeuge aufnehmen, und zwar das ältere mit Kanone und Maschinengewehr ausgerüstete Modell C 35, sowie das bei der Eröffnung der Ausstellung aus der Fabrikation gelangende neueste Modell eines schweizerischen Flugzeuges.

632

Die ganze Waffenschau wird durch eine Einfriedung geschützt und zugleich bewacht.

2. Bei den heutigen Manövern hat der Zuschauer keine Gelegenheit mehr, die Waffen in ihrer Handhabung und ihrer Wirkung kennenzulernen, wie das früher der Fall war. Es entspricht daher je länger je mehr einem Bedürfnis, in einem Zeitpunkt des Ausbaues unseres Wehrwesens durch bedeutende vom Volke zu bewilligende Kredite diesem auch einigen Aufschluss zu geben über die mit diesen Krediten erzielte Verbesserung in der Bewaffnung unserer Armee.

Es sind drei Wehrvorführungen auf der Allmend vorgesehen, die voraussichtlich am 1., 3. und 5. August 1989 stattfinden würden. Dabei kann das Publikum die neue Kampfweise und die Wirkung der heutigen Waffen kennenlernen. Beispielsweise werden der Gebrauch der schweren Infanteriewaffen, neue Geschützarten, Evolutionen von Batterien usw. zur Darstellung gebracht.

Die Wehrvorführungen werden sich voraussichtlich selbst finanzieren und deshalb den nachgesuchten Bundeskredit nicht oder nur in geringem Ausmass in Anspruch nehmen.

3. Vor drei Jahren haben die eidgenössischen Eäte die Neuerstellung der amtlichen Karte beschlossen. Die Landesausstellung wird der Öffentlichkeit zum erstenmal Gelegenheit geben, die neuen Karten, sowie ihre Herstellung und Verwendung zu sehen. Es soll dies in anschaulicher und lebendiger Form durch Darstellung des Kartenwerdeganges in Arbeitsateliers geschehen. Von den hiefür notwendigen 8--9 Mann Personal wird die eidgenössische Landestopographie deren zwei stellen, während die Mittel für die übrigen 6--7 Mann von privater Seite aufgebracht werden. Der Besucher der Landesausstellung kann auf diese Weise die Leistungen unserer Vermessungstechnik und Kartengraphik anschaulich kennenlernen.

Die Kosten für die Waffenschau, die Vorführungen auf der Allmend und für die Landestopographie werden von der Leitung der Landesausstellung auf Fr. 215 000 veranschlagt.

Gestützt auf die Ausführungen dieser Botschaft empfehlen wir, Ihnen im Hinblick auf die Dringlichkeit der Vornahme der notwendigen Vorarbeiten, auf die Vorlage beförderlichst einzutreten und dem beigelegten Entwurf eines Bundesbeschlusses die Genehmigung zu erteilen.

Bern, den 21. Oktober 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Baumann.

Der Bundeskanzler:

0. Boyet.

633

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Darstellung des Wehrwesens an der Landesausstellung 1939 in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 85, Ziffer 10, der Bundesverfassung, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1938, beschliesst : Einziger Artikel.

Dem Bundesrat wird für das Jahr 1938 folgender Nachtragskredit bewilligt : Verwaltungsrechnung.

Dritter Abschnitt.

D. Militärdepartement.

X. Beteiligung an der Landesausstellung 1989 1024

Fr. 215 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtragsbotschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Darstellung des Wehrwesens an der Landesausstellung 1939 in Zürich. (Vom 21. Oktober 1938.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

3635

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1938

Date Data Seite

630-633

Page Pagina Ref. No

10 033 760

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.