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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung des Gebäudes für eine Kurzwellen-Sendestation in Schwarzenburg (Bern).

(Vom 28. März 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Schon seit Jahren wird von unseren Landsleuten im Auslande, namentlich solchen in Überseeländern, eine besondere Organisation des Eundspruchs für die Auslandschweizer mittels kurzer Wellen angestrebt. Diese Bestrebungen sind ausnahmslos vom Wunsche beseelt, den Kontakt mit der fernen Heimat so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, um auf diese Weise an den geistigen, kulturellen und politischen Geschehnissen des Landes teilnehmen zu können.

Die schweizerischen Behörden sind derartigen Wünschen nicht teilnahmslos gegenübergestanden. Seit Beginn des vergangenen Jahres führt die schweizerische Kundspruchgesellschaft einmal wöchentlich eine einstündige Sendung für die Schweizer in Nordamerika und einmal monatlich eine solche für die Schweizer in Asien und Afrika durch, wobei in Ermangelung einer eigenen Kurzwellenanlage die Sender des Völkerbundes in Prangins bei Genf verwendet werden. Aus Zuschriften unserer Auslandvertretungen sowie aus Äusserungen der Presse geht hervor, dass sich diese Sendungen bei unseren Landsleuten im fernen Auslande grosser Beliebtheit erfreuen. Bedauert wird jedoch allgemein, dass die Stimme aus der Heimat sich so selten und jeweilen nur für kurze Zeit hören lässt, so dass die Schweizer im Ausland vielfach auf die Emissionen aus anderen europäischen Ländern angewiesen sind. In der Tat haben verschiedene dieser Länder ihren radioelektrischen Auslandsdienst auf kurzen Wellen schon heute in grosszügiger Weise ausgebaut. In Italien stehen für Auslandsendungen 6 Sender mit insgesamt 17 Wellen zur Verfügung, in Deutschland 8 Sender mit 13 Wellen, in Grossbritannien 6 Sender mit 19 Wellen und in Prankreich 4--5 Sender mit 16 Wellen usw.

Bei dieser Entwicklung durfte die Schweiz nicht weiter zurückstehen.

Die zunehmende Bedeutung der Auslandsendungen ist auch für sie bei den

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heutigen politischen Zuständen unbestritten ; es wird allgemein gewünscht, dass die Sendungen häufiger stattfinden. Leider ist dies aber nicht möglich, solange der schweizerische Bundspruch hiebei auf die Station des Völkerbundes angewiesen ist. Diese Station kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Völkerbund keine eigenen Mitteilungen durchzugeben hat. In Krisenzeiten wird der Völkerbundsender überhaupt nicht verfügbar sein, so dass es in diesem Fall unmöglich wäre, die Schweizer in der Fremde zuverlässig über die Vorgänge in der Heimat zu unterrichten.

Alle diese Umstände haben die PT T-Verwaltung bewegen, die technischen Vorarbeiten für die Errichtung eines .eigenen Kurzwellensenders von 25, kW Antennenleistung für Eundspruch, mit einem Zusatz für drahtlose kommerzielle Uberseetelephonie, unverzüglich an die Hand zu nehmen und im Voranschlag des Jahres 1988 die für den Bau einer Anlage nötigen Kredite vorzusehen. Es handelt sich hiebei um a. einen Betrag von Fr. 750 000 für die technischen Einrichtungen (siehe Voranschlag 1988, S. 198 und 214 unter C-l II); b. einen Betrag von Fr. 200 000 für die zugehörigen Gebäulichkeiten (inbegriffen im Gesamtkredit von Fr. 925 000 für Liegenschaften, Voranschlag 1988, S. 198 und 214 unter C l I).

Die Station soll bis zum Frühjahr 1989 fertigerstellt sein, damit auch gleichzeitig mit der Werbung für die Landesausstellung in Zürich begonnen werden kann. Als Bauplatz wurde ein in der Nähe von Schwarzenburg (Bern) gelegenes Gelände gewählt.

Die vorgesehene Antennenleistung von 25 kW schien zur Zeit, als der Voranschlag für 1988 erstellt wurde, auf Jahre hinaus zu genügen. Heute muss die Lage im Hinblick auf die seither eingetretenen Erhöhungen der Sendeleistungen ausländischer Stationen und der internationalen Konstellation schon wesentlich anders beurteilt werden. Sollte die festgestellte «Course à la puissance» andauern, so wird sich die Schweiz deren Folgen nicht entziehen können und die Sendeleistung in einigen Jahren auf 50 kW erhöhen müssen.

Die PTT-Verwaltung erachtet es daher als unerlässlich, das Sendegebäude von Anfang an so zu bemessen, dass die für eine spätere Leistungserhöhung auf 50 kW nötigen Zusatzapparate ohne bauliche Veränderungen untergebracht werden können. Die Bereitstellung grösserer Betriebsräume erweist sich aber noch aus
einem andern Grunde notwendig. Wie bereits erwähnt, ist die Einrichtung so geplant, dass der Sender sowohl für Eundspruch als auch für kommerzielle Uberseetelephonie verwendbar ist. Die beiden Dienste können gegenwärtig und, wie wir annehmen, noch einige Zeit nebeneinander bestehen.

Bei steigendem Telephonverkehr und bei späterer Ausdehnung des Bundspruchdienstes werden jedoch die beiden Dienste voneinander getrennt werden müssen, so dass jeder Dienst vom andern vollkommen unabhängig arbeiten kann. In diesem Moment wird die Aufstellung eines zweiten Senders unvermeidlich. Es ist darum zweckmässig, nicht nur für die spätere Erhöhung der Sende-

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energie, sonderà auch für einen zweiten Sender schon jetzt den erforderlichen Kaum im Gebäude vorzusehen, damit später kostspielige An- und Umbauten vermieden werden können.

. Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Generaldirektion PTT aufgestellte Bauprojekt sieht ein Gebäude vor, dessen Untergeschoss und Anbauten in Beton und Backstein ausgeführt werden, während die eigentliche Sendehalle in Holzkonstruktion gedacht ist. Damit kommt nicht nur das typisch örtliche Bauelement zu Ehren, es wird auch eine rasche und trockene Bauweise ermöglicht. Durch zweckentsprechende Abdeckung und Verschalung wird dem Bau die durch die exponierte Lage geforderte sichere und haltbare Aussenbekleidung gegeben.

Die Kosten des Gebäudes sind berechnet auf Fr. 863 000 Hiezu kommen für Erwerbung des Bauplatzes und für die Anlage einer besondern Wasserleitung zum Gebäude Ausgaben im Gesamtbetrag von rund » 17 000 Gesamtkosten somit rund Fr. 880 000 Bei einem Gesamtkubikinhalt des Gebäudes von 7550 m3 kommt der Kubikmeter umbauten Eaumes nach Vornahme der üblichen Abzüge von den Gebäudekosten für nicht eigentlich zum Hochbau gehörende Aufwendungen auf Fr. 44.50 zu stehen.

Wir ersuchen Sie, den vorgenannten Kredit durch Zustimmung zum nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu bewilligen, wobei verstanden ist, dass der Voranschlagskredit von Fr. 200 000 unbenutzt bleiben wird.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 28. März 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Baumann.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

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(Entwarf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung des Gebäudes für eine Kurzwellen-Sendestation in Schwarzenburg (Bern).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. März 1988, beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung des Gebäudes für eine Kurzwellen-Sendestation in Schwarzenburg wird ein Kredit von Fr. 880 000 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung des Gebäudes für eine Kurzwellen-Sendestation in Schwarzenburg (Bern). (Vom 28. März 1938.)

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1938

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3690

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.03.1938

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519-522

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