Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Änderung vom 24. Januar 2017 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 6. Dezember 2012, vom 23. April 2013, vom 12. September 2013, vom 23. Januar 2014, vom 30. Januar 2015, vom 18. August 2015, vom 19. Januar 2016 und vom 28. September 20161 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt: Anhang 1
Garten- und Landschaftsbau 2. Individuelle Lohnerhöhung Die Gesamtlohnsumme aller ... unterstellten Arbeitnehmer wird um 0.5% erhöht.
Die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme ist individuell zu verteilen. ...
Übrige Betriebe 4. Individuelle Lohnerhöhung Die Gesamtlohnsumme aller ... unterstellten Arbeitnehmer wird um 1.0% erhöht.
Die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme ist individuell zu verteilen.
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BBl 2012 9751, 2013 3135, 8307, 2014 1601, 2015 1731, 6843, 2016 1053, 7731
2017-0094
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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. BRB
BBl 2017
Mindestlöhne ...
Es gelten folgende Mindestlöhne: a) Einteilung
Garten- und Landschaftsbau Definition
Vorarbeiter/Polier Abgeschlossene Berufsprüfung zum Obergärtner/Polier oder vom Arbeitgeber als Vorarbeiter anerkannt.
Kann eine Baustelle kurzfristig ohne Bauführer selbstständig bewältigen.
Kann den Arbeitsablauf auf der Baustelle effizient planen.
Kann Maschinen und Material disponieren und einsetzen.
Kann Mitarbeitende auf der Baustelle wirkungsvoll anweisen.
Kann einen Plan lesen und auf die Baustelle übertragen, inkl. Höhenvermessung.
Kann Leistungsverzeichnisse richtig interpretieren und Rapporte, Vorausmasse und Ausmasse korrekt aufnehmen.
Verfügt über einen gültigen PWFahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz.
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pro Monat in Franken
pro Stunde in Franken
5200.
28.55
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BBl 2017
Einteilung
Definition
pro Monat in Franken
pro Stunde in Franken
Kundengärtner/ Grünflächenspezialist
Abgeschlossene Berufsprüfung zum Obergärtner/Grünflächenspezialist oder vom Arbeitgeber als Kundengärtner anerkannt.
4750.
26.10
Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Branche.
4600.
25.25
Gärtner mit eidg. Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Fähigkeitszeugnis Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger EFZ ausländischer Fähigkeitsausweis*).
4350.
23.90
Gärtner mit eidg.
Berufsattest EBA
Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Berufsattest).
4050.
22.25
Gartenarbeiter A
Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und 4-jähriger Berufserfahrung in der Branche.
4050.
22.25
Gartenarbeiter B
Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung.
3850.
21.15
Kann selbstständig und fachgerecht einen Garten pflegen.
Kann Kunden bei der Pflanzenwahl beraten.
Verfügt über Kenntnisse des gängigen Pflanzenschutzes.
Ist in der Lage, seine Arbeiten zu rapportieren.
Verfügt über einen gültigen PWFahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz.
Gärtner mit eidg.
Fähigkeitszeugnis EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung
*
Für gelernte Berufsarbeiter mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz verlängert sich die erste Verrechnungslohnstufe um die Dauer der Differenz der Lehrzeit.
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b)
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Übrige Betriebe
Einteilung
Definition
pro Monat in Franken
pro Stunde in Franken
Obergärtner
Arbeitnehmer, welche eine anerkannte höhere Fachausbildung (Zierpflanzenkultivateur, Gehölzekultivateur u.Ä.)
mit Erfolg absolviert haben oder die vom Arbeitgeber als Obergärtner anerkannt sind.
5000.
26.85
Gärtner mit eidg.
Fähigkeitszeugnis EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung
Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Branche.
4200.
22.55
Gärtner mit eidg. Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Fähigkeitszeugnis Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger EFZ ausländischer Fähigkeitsausweis*).
4000.
21.45
Gärtner mit eidg.
Berufsattest EBA
Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg.
Berufsattest).
3600.
19.35
Gartenarbeiter A
Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und 4-jähriger Berufserfahrung in der Branche.
3540.
19.--
Gartenarbeiter B
Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung.
3450.
18.55
Aushilfe
Die Aushilfe arbeitet am Stück maximal 4 Wochen und auf das gesamte Jahr verteilt maximal für 3 Monate. Die Aushilfsarbeit hat innerhalb des Betriebes zu erfolgen.
*
17.50
Für gelernte Berufsarbeiter mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz verlängert sich die erste Verrechnungslohnstufe um die Dauer der Differenz der Lehrzeit.
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BBl 2017
II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2017 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.
III Dieser Beschluss tritt am 1. März 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.
24. Januar 2017
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
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