Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2017­2020 vom 9. Dezember 2016

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Einleitung

Der Bund ist Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG (nachfolgend «Post»).

Die Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Post nach Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 20101 und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Eigner ist von seiner Funktion als Regulator und Aufsichtsbehörde institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 7 des Postorganisationsgesetzes legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will. Der Bund verpflichtet sich damit zu längerfristigen, konsistenten Zielen.

Die strategischen Ziele richten sich an die Post und die Postkonzerngesellschaften nach Artikel 1 Buchstabe c der Postorganisationsverordnung vom 24. Oktober 20122. Der Verwaltungsrat der Post ist verantwortlich für eine einheitliche Führung der Post und der Postkonzerngesellschaften. Er sorgt für die konzernweite Umsetzung und Erreichung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 2.1

Die Post gewährleistet die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach dem Postgesetz vom 17. Dezember 20103 landesweit in guter Qualität.

2.2

Die Post bietet in ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern Kommunikation und Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr qualitativ hochstehende, marktfähige und innovative Produkte, Dienstleistungen und Lösungen in physischer und elektronischer Form an; sie generiert dabei ein

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rentables Wachstum und stärkt durch Effizienzsteigerungen die Ertragskraft des Unternehmens.

2.3

Die Post stellt im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik die führende Marktstellung im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden Briefund Paketpost sicher und deckt moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs ab.

2.4

Die Post festigt im Geschäftsfeld Finanzdienstleistungen ihre Position als etabliertes Finanzinstitut am Schweizer Markt und: ­ hält im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr die Stellung als Marktführerin; ­ entwickelt ­ eigenständig oder in Kooperation mit Dritten ­ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der erteilten Banken- und Effektenhändlerbewilligung Angebote für die Finanzbedürfnisse der Kundinnen und Kunden (in den Teilmärkten Zahlen, Sparen, Anlegen, Finanzieren und Vorsorgen) weiter; ­ bleibt im in- und ausländischen Geld- und Kapitalmarkt eine wichtige und risikobewusste Anlegerin.

­ In Ergänzung zu diesen Erwartungen begrüsst es der Bundesrat, dass die Post Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und damit keine Rechts- und Reputationsrisiken verbunden sind.

2.5

Die Post erbringt im Geschäftsfeld Personenverkehr Folgendes: ­ In der Schweiz festigt sie die Stellung als Marktführerin und übernimmt Systemführungsaufgaben im öffentlichen Busverkehr; im Ausland kann sie das Geschäft weiterentwickeln, soweit die Risiken tragbar sind und eine nachhaltige Rentabilität sichergestellt ist.

­ Im In- und Ausland entwickelt sie ihre Stellung mit neuen Systemdienstleistungen und gesamtheitlichen Mobilitätsangeboten weiter.

2.6

Die Post verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie und trägt bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung.

2.7

Die Post verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 310004 orientiert. Sie informiert den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken.

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www.iso.org > Standards > ISO 31000 - Risk management

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 3.1

Die Post ist wertschöpfend, sichert und steigert den Unternehmenswert nachhaltig und erzielt in allen Geschäftsfeldern eine branchenübliche Rendite.

3.2

Die Post betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit sowie einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote, insbesondere auch bei der der PostFinance AG.

3.3

Die Post weist eine Nettoverschuldung von höchstens ein Mal EBITDA aus;5 zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

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Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 4.1

Die Post verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik, bietet attraktive Anstellungsbedingungen, die ihre Konkurrenzfähigkeit sicherstellen, und engagiert sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

4.2

Die Post schafft durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation beim Personal Vertrauen, bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an und fördert die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

4.3

Die Post führt für die Post und die Postkonzerngesellschaften in der Schweiz Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags.

4.4

Die Post setzt sich im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse ein.

5

Die Berechnung der Nettoverschuldung erfolgt auf Grundlage der konsolidierten Konzernbilanz nach den International Financial Reporting Standards. Nicht berücksichtigt werden hierbei die Kundeneinlagen und Finanzanlagen der PostFinance AG, da dort die Anwendung der regulatorischen Vorgaben des Finanzmarktrechts die Einhaltung der Verschuldungskapazität, Eigenmittelanforderungen und Liquiditätsstruktur sicherstellt, sowie die Vorsorgeverbindlichkeiten, welche als implizite Verpflichtung von einer hohen Volatilität und geringen direkten Beeinflussbarkeit durch das Unternehmen geprägt sind. Die Berechnung des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erfolgt auf Basis der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung des Konzerns (inkl. PostFinance AG) nach den International Financial Reporting Standards.

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Kooperationen und Beteiligungen

Die Post kann im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten im In- und Ausland Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründungen von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen, zur Erreichung der strategischen Ziele und zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts beitragen.

Die Kooperationen müssen führungsmässig eng betreut werden und dem Risikoaspekt ist genügend Rechnung zu tragen. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundversorgungsverpflichtung eingegangen werden.

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Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, nach Rücksprache mit der Post, die strategischen Ziele bei Bedarf an das sich wandelnde Umfeld anzupassen.

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Berichterstattung

Der Bundesrat erwartet, dass die Post vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.

Der Verwaltungsrat der Post erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

9. Dezember 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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