Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) Das vorliegende Abkommen wurde am 25. Februar 2019 unterzeichnet und schützt die erworbenen FZA-Rechte von Schweizerinnen und Schweizern im Vereinigten Königreich und von britischen Staatsangehörigen in der Schweiz. Das Abkommen deckt die erworbenen Rechte im Bereich der Freizügigkeit (Anhang I FZA), der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA) und der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III FZA) ab.

Das Abkommen findet Anwendung sobald das FZA aufgrund des EU-Austritt des Vereinigten Königreichs zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wegfällt. Für die Umsetzung des Abkommens wird die Anpassung von Gesetzestexten vorgeschlagen.

Datum der Eröffnung: 22. März 2019 Vernehmlassungsfrist: 29. Mai 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. April 2019

2019-0918

Bundeskanzlei

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