Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht
Entwurf
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Rechtskommission des Nationalrates vom 29. November 20181 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 20133 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert: Art. 1
Stellen
Das Bundesstrafgericht umfasst: a.
gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;
b.
gesamthaft höchstens 3 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Strafund den Beschwerdekammern;
c.
höchstens 3 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;
d.
höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.
II Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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BBl 2019 359 BBl 2019 ...
SR 173.713.150
2018-3869
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Richterstellen am Bundesstrafgericht. V der Bundesversammlung
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BBl 2019