Sammelfrist bis 2. Oktober 2020

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja ­ aber fair)» Vorprüfung Die Schweizerische Bundeskanzlei, nach Prüfung der am 11. März 2019 eingereichten Unterschriftenliste zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja ­ aber fair)», nachdem das Initiativkomitee sich am 11. März 2019 mit den drei verbindlichen Sprachfassungen des Initiativtextes einverstanden erklärt hat und bestätigt hat, dass die Texte definitiv sind, gestützt auf die Artikel 68 und 69 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, gestützt auf Artikel 23 der Verordnung vom 24. Mai 19782 über die politischen Rechte, verfügt:

1.

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Die am 11. März 2019 eingereichte Unterschriftenliste zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja ­ aber fair)» entspricht den gesetzlichen Formen: Sie enthält eine Rubrik für Kanton und politische Gemeinde, in der die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stimmberechtigt sind, sowie für das Datum der Veröffentlichung des Initiativtextes im Bundesblatt, ferner Titel und Wortlaut der Initiative, eine Rückzugsklausel, den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer bei der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative besticht oder sich bestechen lässt (Art. 281 StGB3) oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht (Art. 282 StGB), sowie Namen und Adressen von mindestens sieben und höchstens 27 Urheberinnen und Urhebern der Initiative. Die Gültigkeit der Initiative wird erst nach ihrem Zustandekommen durch die Bundesversammlung geprüft.

SR 161.1 SR 161.11 SR 311.0

2019-0905

2679

BBl 2019

2.

Folgende Urheberinnen und Urheber sind ermächtigt, die Volksinitiative mit absoluter Mehrheit zurückzuziehen: 1. Bachmann Josef, Dorfstrasse 35, 8305 Dietlikon 2. Gütermann Andreas, Unterrütiweg 22, 8400 Winterthur 3. Pezzatti Bruno, Kreuzrain 3, 6313 Edlibach 4. Bachmann Chantal, Reservoirstrasse 25, 8442 Hettlingen 5. Olivier Charles, Ryf 56, 3280 Murten 6. Miglioretto Dario, Luegete 36, 8053 Zürich 7. Vauclair Emmanuel, A Morteau 5, 2063 Fenin 8. Grüter Franz, Sonnhangstrasse 35, 6205 Eich 9. Rentsch Hans, Nussbaumstrasse 6a, 8044 Gockhausen 10. Imark Lukas, Schwirtenstrasse 22, 4414 Füllinsdorf 11. Hartmann Heinz, Mugerenmatt 5, 6330 Cham 12. Bachmann Manuel, Metzggasse 12, 8400 Winterthur 13. Zeugin Michael, Hauswiesenweg 7, 8404 Winterthur 14. Baumann Othmar, Rebhaldenstrasse 2, 8303 Bassersdorf 15. Ruch Peter, Kelmattstrasse 14, 6403 Küssnacht am Rigi 16. Wirth Peter, Talmattstrasse 22, 4125 Riehen 17. Zellweger Raphael, Kurfirstenstrasse 92, 8038 Zürich 18. Bucher Renato, Ottikerstrasse 9, 8006 Zürich 19. Weibel Thomas, Kottenrainweg 7, 8810 Horgen 20. Vögeli Tobias, Chrummacher 24, 3202 Frauenkappelen 21. Bortoluzzi Toni, Betpurstrasse 6, 8910 Affoltern am Albis 22. Renz Ulrich, Sonnenbergstrasse 7, 8400 Winterthur 23. Stanek Vera, Seuzacherstrasse 78, 8400 Winterthur

3.

Der Titel der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja ­ aber fair)» entspricht den gesetzlichen Erfordernissen von Artikel 69 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte.

4.

Mitteilung an das Initiativkomitee: Komitee: Vorsorge JA ­ aber fair, Josef Bachmann, Postfach, 8305 Dietlikon, und Veröffentlichung im Bundesblatt vom 2. April 2019.

19. März 2019

Schweizerische Bundeskanzlei Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2680

BBl 2019

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine generationengerechte Altersvorsorge (Vorsorge Ja ­ aber fair)» Die Volksinitiative lautet: Die Volksinitiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung nach Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung4 verfasst und hat folgenden Wortlaut: Die finanzielle Stabilität der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge ist langfristig unter Wahrung der Generationengerechtigkeit sicherzustellen.

Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:

4

1.

Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Eine systemfremde Umverteilung ist zu vermeiden.

2.

Beiträge und Leistungen sind so festzulegen, dass langfristig die Generationengerechtigkeit gewährleistet ist. Die Altersrenten der beruflichen Vorsorge werden laufend ­ aufgrund von klar festgelegten Regeln ­ an die Rahmenbedingungen (insbesondere Anlageerträge unter Berücksichtigung des Anlagerisikos, Demografie und Teuerung) angepasst. Bei der Festlegung der Leistungen steht die Sicherung des Lebensstandards im Vordergrund, nicht der Nominalwert der Rente.

3.

Bereits laufende Altersrenten der beruflichen Vorsorge können in moderaten Schritten gesenkt werden, um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen. Verbessern sich die Rahmenbedingungen, werden die Renten erhöht.

4.

Das für die Verwaltung der Renten notwendige Referenzrücktrittsalter (in der 1. und 2. Säule) wird unter Berücksichtigung der Lebenserwartung regelmässig angepasst. Es ist für Frauen und Männer gleich. Der Zeitpunkt der effektiven Pensionierung wird individuell festgelegt.

SR 101

2681