Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport Das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb weitgehend unterirdischer kantonsübergreifender Gütertransportanlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen regeln. Hiermit soll ein neues Gütertransportsystem gemäss dem Konzept von Cargo sous terrain in rechtlicher Hinsicht unterstützt werden.

Datum der Eröffnung: 3. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Telefon +41 58 462 05 50, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. April 2019

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Bundeskanzlei

2019-1079