Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen Mit dem neuen Gesetz sollen alle Haushalte eine pauschale Vergütung für die vom Bund ohne Rechtsgrund einkassierte Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten.

Datum der Eröffnung: 17. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 5. August 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Zukunftsstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, Telefon 058 460 59 46, www.bakom.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. April 2019

2019-1325

Bundeskanzlei

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