Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Regionalflughafen Samedan Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Herausgeber:
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Gegenstand:
Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren:
Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Regionalflughafen Samedan wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt.
Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.
Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit dem genehmigten SIL-Objektblatt publiziert.
Auflagezeit:
Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Samedan kann vom 6. März 2019 bis und mit 4. April 2019 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Auflageorte:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur Gemeindeverwaltung Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan Das Objektblatt ist zudem ab dem 6. März 2019 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung
Eingaben und Fristen:
1938
Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 4. April 2019 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern
2019-0570
BBl 2019
Auskünfte:
Folgende Stellen geben Auskunft: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 80 65 Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59
Hinweis:
Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt findet die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements und zum Sicherheitszonenplan für den Flugplatz Samedan statt.
Einsprachen oder Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.
5. März 2019
Bundesamt für Zivilluftfahrt
1939