Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Uttigen, Areal Munitionsdepot Uttigwald; Rückbau Sickerschächte und Gleisanlagen vom 30. Januar 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 31. August 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau der Gleise und der Sickerschächte auf den Vorplätzen der Munitionsmagazine im Waldareal in der Gemeinde Uttigen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. Februar 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2017-0337

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