Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 22. November 2017

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: 1. Die folgenden im Ausland zugelassenen oder zugelassen gewesenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen: Realchemie Captan & Trifoxystrobin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4908 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 006335-00/001 Vertreiber: Realchemie Nederland B.V.

RK Heerlen, Niederlande

2. Die Frist für das Inverkehrbringen der vorhandenen Lagerbestände endet am 31. Mai 2018.

3. Die Frist für die Anwendung der Produkte endet am 31. Oktober 2020.

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SR 916.161

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2017-3278

BBl 2017

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

22. November 2017

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

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