Gesuch im Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich betreffend Neubau eines Bundesasylzentrums inkl. Rodungsgesuch (Fällen von 7 Bäumen) in der Gemeinde Grand-Saconnex, Kanton Genf Mitwirkung und Anhörung vom 30. April 2019 Gesuchsteller:

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Gegenstand:

­ Ordentliches Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich nach Artikel 5 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2017 über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA, SR 142.316) und Artikel 95a ff. des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) ­ Rodungsgesuch gemäss Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV, SR 921.01)

Gesuchsdossier:

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Projektbeschrieb Kartenausschnitte Situationsplan Nennung der betroffenen Gemeinden und Grundstücke mit Grundbuchblattnummern Projektpläne Berichte über Auswirkungen auf die Raumordnung, Umwelt und die Massnahmen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Erschliessungssituation, Zuleitungen und Anschlüsse Umgebungsgestaltung Energie-, Abwasser- und Entsorgungskonzepte Festlegung im Sachplan Asyl Sicherheit der Bauten und Anlagen Rodungsgesuch (siehe Anhang M zum Plangenehmigungsgesuch)

Mitwirkungs- und Nach Artikel 8 VPGA in Verbindung mit Artikel 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde GrandSaconnex schriftliche Anregungen einzureichen.

2019-1258

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BBl 2019

Öffentliche Auflage:

Die Unterlagen zum Plangenehmigung- und Rodungsgesuch sind zu publizieren und öffentlich aufzulegen (Art. 9 VPGA und Art. 5 Abs. 2 WaV). Diese können bei der Gemeinde Grand-Saconnex und beim Kanton Genf (Office des autorisations de construire) vom 30. April 2019 bis am 30. Mai 2019 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 30. Mai 2019, bei der Gemeinde Grand-Saconnex zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

30. April 2019

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Staatssekretariat für Migration

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