Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Vereinigung Freiheitsentzug Schweiz (FES), die Konferenz der Kantonalen Leiter Justizvollzug (KKLJV) und die Stiftung für das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) bilden den Verein «Trägerschaft eidg. Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug» [epjv] und haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Führungsexperte Justizvollzug mit eidgenössischem Diplom / Führungsexpertin Justizvollzug mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

7. Mai 2019

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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2019-1330