Bundesbeschluss

Entwurf

über die Ermächtigung des Bundesrates zur selbstständigen Genehmigung von Änderungen an den Anhängen des Abkommens zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die im Bericht vom 16. Januar 20192 zur Aussenwirtschaftspolitik 2018 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, Änderungen an den Anhängen des Abkommens vom 29. April 20103 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen selbstständig zu genehmigen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

1 2 3

SR 101 BBl 2019 1605 SR 0.232.111.196.65

2018-2800

1689

Ermächtigung des Bundesrates zur selbstständigen Genehmigung von Änderungen an den Anhängen des Abkommens zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen. BB

1690

BBl 2019