Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Kanton Bern (BE); Bundesasylzentrum Kappelen vom 1. Mai 2019

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 26. Juli 2018 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Ergänzungsneubau mit Sanierungsmassnahmen für 270 Schlafplätze an der Grenzstrasse 11­21 in Kappelen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/ aktuell/meldungen/2019/2019-05-07.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat EJPD, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

7. Mai 2019

1

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

3208

2019-1291