Bewilligungsverfahren für erdwissenschaftliche Untersuchungen nach Kernenergierecht Öffentliche Auflage des Verkehrskonzepts vom 27. März 2019 als Ergänzung zum Sondiergesuch NSG 16-15 (Marthalen) der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) betreffend Bewilligung von Sondierbohrungen auf der Parzelle Kat.-Nr. 843, Rodboden, an der Radstrasse in 8460 Marthalen.

Gemeinde: 8460 Marthalen Gesuchstellerin: Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Hardstrasse 73, Postfach 280, 5430 Wettingen Gegenstand: Das von der Nagra eingereichte Sondiergesuch NSG 16-15 (Marthalen) wurde am 17. August 2018 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bewilligt. Die Bewilligung ist in Rechtskraft erwachsen. Das Sondiergesuch Marthalen muss aufgrund der Verkehrssituation bei der Radstrasse auf Höhe der Einmündung der Chinzenstrass mit einem Verkehrskonzept ergänzt werden. Das Verkehrskonzept wird bei der Gemeindeverwaltung Marthalen öffentlich aufgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Erhebung von Einsprachen.

Einsprachen können ausschliesslich gegen das aufgelegte Verkehrskonzept erhoben werden. Die Erhebung von Einsprachen gegen das Sondiergesuch NSG 16-15 (Marthalen) ist aufgrund der vorliegenden rechtskräftigen Bewilligung des UVEK nicht mehr möglich.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Kernenergiegesetz (Art. 49 ff. KEG; SR 732.1), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) und dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Öffentliche Auflage: Das Verkehrskonzept vom 27. März 2019 kann vom 3. April 2019 bis zum 17. Mai 2019 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Gemeindeverwaltung Marthalen, Underdorf 2, 8460 Marthalen

Das Verkehrskonzept ist ab dem Start der öffentlichen Auflage auf der Webseite des Bundesamtes für Energie unter der folgenden Adresse einsehbar: 2019-0914

2701

FF 2019

www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie > Radioaktive Abfälle > Erdwissenschaftliche Untersuchungen Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG oder des EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 3. April 2019 bis zum 17. Mai 2019 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

Hinweise: ­

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

­

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 55 Abs. 2 KEG).

­

Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen. Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

2. April 2019

2702

Bundesamt für Energie (BFE)