Gesuch um Bewilligung für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Art. 15 Abs. 2 Freisetzungsverordnung Gesuchsteller:

ZHAW Wädenswil, Institut IUNR, Esther Fischer

Gegenstand:

D18.003 ­ Ausnahmebewilligung, Untersuchung einer Bekämpfungsstrategie von invasiven Neophyten im Abraum.

Ziel und Zweck: Untersuchung, ob sich Neophyten im Abraum durch Erhitzen bekämpfen lassen.

Standort: ZHAW Wädenswil, Institut IUNR Grüental 8820 Wädenswil

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 22. Januar 2019 bis und mit 21. Februar 2019 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorgängig telefonisch anmelden +41 58 46 251 88); ­ AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe, Weinbergstrasse 34, 8090 Zürich (bitte vorgängig telefonisch anmelden +41 43 259 39 72).

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der Auflagefrist (21. Februar 2019) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen.

Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

2019-0073

1095

BBl 2019

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

22. Januar 2019

1096

Bundesamt für Umwelt