Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) wird vorgeschlagen, den konsequenten Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung zu vollziehen. Nach einer den Bedürfnissen der Praxis entsprechenden Übergangsfrist, soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch entstehen. Mit der Einführung des EÖBG drängen sich auch gewisse Anpassungen in der Grundbuchverordnung auf. Grundbuchämter sollen insbesondere künftig verpflichtet sein, elektronische Anmeldungen entgegen zu nehmen.

Datum der Eröffnung: 30. Januar 2019 Vernehmlassungsfrist: 8. Mai 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon +41 (0)58 462 47 97, Fax +41 (0)58 462 78 79, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Februar 2019

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Bundeskanzlei

2019-0319