Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 12. Oktober 2018 über die «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 2019

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 12. Oktober 20181 über die «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. Februar 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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BBl 2019 1279

2018-3627

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BBl 2019

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 12. Oktober 2018 ihren Bericht «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» verabschiedet.

Darin kommt sie zum Schluss, dass der Fall durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hinreichend aufgearbeitet wurde. Sie bemängelt jedoch die zögerliche Umsetzung einiger Massnahmen und fordert, dass in Bezug auf das Spesenverhalten ein nachhaltiger Wandel in der Betriebskultur des VBS stattfindet. Der Bericht der GPK-N stützt sich auf den internen Schlussbericht der Disziplinaruntersuchung gegen den Oberfeldarzt, die beiden Schlussberichte der externen Administrativuntersuchungen vom 31. August 2017 und vom 25. Dezember 2017 sowie auf den Bericht vom 5. Mai 2018 der externen Disziplinaruntersuchung gegen den früheren Vorgesetzten des Oberfeldarztes.

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Stellungnahme des Bundesrates

2.1

Grundsätzliche Bemerkungen

Der Bundesrat nimmt die Ansicht der GPK-N zur Kenntnis, dass der Fall durch das VBS hinreichend aufgearbeitet und dass die nötigen Massnahmen getroffen wurden, um die Vorwürfe korrekt aufzuarbeiten. Er teilt die Meinung der GPK-N, dass die auf der Basis der verschiedenen Untersuchungen eingeleiteten Massnahmen als sinnvoll zu beurteilen sind.

2.2

Stellungnahme zu den Forderungen

Zu den Forderungen der GPK-N äussert sich der Bundesrat wie folgt: Die GPK-N erwartet vom Vorsteher VBS, dass er aus dieser Erfahrung die nötigen Lehren gezogen hat und bei heiklen personlarechtlichen Entscheiden künftig mit grosser Vorsicht vorgeht.

Der Bundesrat teilt die Meinung der GPK-N, dass heikle personalrechtliche Angelegenheiten mit Sorgfalt angegangen werden müssen. Das VBS hat aus diesen Erfahrungen die nötigen Lehren gezogen. Beispielsweise indem in der Gruppe Verteidigung ein Personalrechtsdienst geschaffen wurde und heikle personal-rechtliche Entscheide der Gruppe Verteidigung mit dem Personalrechtsdienst des Generalsekretariats abgeglichen werden.

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BBl 2019

Die GPK-N bemängelt, dass die Umsetzung einiger Massnahmen nur schleppend voranging. In Bezug auf die Massnahmen zum Spesengebaren erscheint es ihr zudem von grösster Bedeutung, dass die Probleme nicht nur mit Hilfe von neuen Regelungen und Prozessen angegangen werden, sondern dabei auch die Führungsverantwortlichen in der Pflicht stehen. Diese müssen den Grundsatz der Sparsamkeit vorleben und so für einen Wandel in der Verwaltungskultur des VBS sorgen. Die GPK-N erwartet, dass die Regelungen möglichst rasch umgesetzt werden.

Die GPK-N bemängelt die zögerliche Umsetzung einiger Massnahmen, wie zum Beispiel der Massnahmen zur Deregulierung und Standardisierung der Spesenprozesse sowie der Erteilung des Projektauftrages und eines Mandats für die Überprüfung der Organisationsstruktur der Sanität beziehungsweise der Rollen und Aufgaben des Oberfeldarztes als Leiter der Sanität der Armee und als Beauftragter des Bundes für den koordinierten Sanitätsdienst.

Der Bundesrat anerkennt die Forderung und teilt grundätzlich die Meinung der GPK-N. Er weist aber darauf hin, dass die Umsetzung der Massnahmen mit grösster Sorgfalt erfolgte, was die nötige Zeit in Anspruch genommen hat. So brauchen insbesondere neue Prozesse und Reorganisationen Zeit, bis sie implementiert und umgesetzt werden können. Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass bei der Erarbeitung der neuen Vorgaben zu den Spesen grosser Wert auf die Mitarbeit der Verwaltungseinheiten gelegt wurde, um grösstmögliche Sensibilisierung und Akzeptanz zu erreichen. Auch dieser Prozess hat Zeit in Anspruch genommen. Jedoch konnte mit den am 1. September 2018 in Kraft gesetzten Weisungen über Spesen, Anlässe und Geschenke im VBS der Forderung nachgekommen werden, dass in Bezug auf das Spesenverhalten ein nachhaltiger Wandel der Betriebskultur stattfindet.

Der Bundesrat stimmt der GPK-N zu, dass die Probleme nicht nur mit Hilfe von neuen Regelungen und Prozessen angegangen werden müssen, sondern dass dabei auch die Führungsverantwortlichen in der Pflicht stehen, indem sie bezüglich der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Spesen, Anlässen und Geschenke Verantwortung übernehmen.

Die GPK-N fordert, dass die Spesenkultur im VBS jener der übrigen Bundesverwaltung angepasst wird.

Das Spesenreglement der Bundesverwaltung ist auch für das VBS gültig, und die persönlichen
Spesen werden mit wenigen Ausnahmen von den Mitarbeitenden korrekt abgerechnet. Die am 1. September 2018 in Kraft gesetzten Weisungen über Spesen, Anlässe und Geschenke im VBS regeln ergänzend die Verantwortlichkeiten und deren Kontrolle. Im Weiteren wird in diesen Weisungen der Rahmen bei Gesamtanlässen, Kleinanlässen, Jahrestreffen und Fachkonferenzen festgelegt.

Aufgrund der Vorfälle hat das VBS in diesem Bereich den grössten Bedarf an Kulturveränderung.

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BBl 2019

Die GPK-N erwartet vom Vorsteher des VBS und von der Armeeführung, dass diese ihre Führungsverantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass die in den Untersuchungen betroffenen Personen künftig konstruktiv zusammenarbeiten.

Der Bundesrat teilt die Bedenken der GPK-N im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit der von den Untersuchungen betroffenen Personen in der Armeeführung.

Er versichert der GPK-N, dass das VBS ein besonderes Augenmerk auf die konstruktive Zusammenarbeit der betroffenen Personen legen wird. Der Chef der Armee wird die an der Untersuchung betroffenen Personen eng begleiten und allfällige Verstösse sanktionieren.

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