Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Revision der Mehrwertsteuerverordnung Inhalt der Vorlage ist der Erlass der Vollzugsbestimmungen zum teilrevidierten Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, das am 30. September 2016 verabschiedet wurde. Gleichzeitig benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, die geltende Mehrwertsteuerverordnung in weiteren Bereichen zu präzisieren, um allfällige Unklarheiten zu beseitigen.

Datum der Eröffnung: 21. Dezember 2016 Vernehmlassungsfrist: 4. April 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 462 73 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Januar 2017

2016-3468

Bundeskanzlei

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