Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) Im Rahmen der am 20. März 2015 angenommenen und am 1. Januar 2017 teilweise in Kraft gesetzten Revision des Kindesunterhaltsrechts hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz zum Erlass einer Verordnung im Bereich der Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen übertragen, welche nun vorgelegt wird. Ziel der Verordnung ist es, eine schweizweite Gleichbehandlung der unterhaltsberechtigten Person zu gewährleisten und eine klare Situation zu schaffen, nicht nur für die unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen Personen, sondern auch für die Fachstellen, die das Bundesrecht vollziehen müssen. Der Entwurf regelt, unter welchen Voraussetzungen die unterhaltsberechtigte Person Anspruch auf Inkassohilfe hat, wie diese abgewickelt wird, welche Leistungen jede Fachstelle anbieten muss, sowie unter welchen Voraussetzungen die Inkassohilfe schliesslich eingestellt wird. Weiter ist ein Abschnitt betreffend die Anrechnung der eingehenden Zahlungen enthalten. Bezüglich der Kosten der Inkassohilfe konkretisiert der Entwurf das im Zivilgesetzbuch bereits festgehaltene Prinzip der Unentgeltlichkeit der Leistungen der Fachstelle. Schliesslich sind auch Hinweise auf die grenzüberschreitende Inkassohilfe, die sich nach den anwendbaren Amtshilfeübereinkommen und Gegenseitigkeitserklärungen richtet, enthalten.

Datum der Eröffnung: 30. August 2017 Vernehmlassungsfrist: 15. Dezember 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern , Telefon 058 462 41 82, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. September 2017

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Bundeskanzlei

2017-2383