Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Goms, Flablager Reckingen-Gluringen; Altlastensanierung Zielhang Mitwirkung und Anhörung vom 25. April 2017 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Rodungsgesuch ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Art. 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbindung Anhörungsverfahren: mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Reckingen-Gluringen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Reckingen-Gluringen vom 25. April bis 26. Mai 2017 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 26. Mai 2017, bei der Gemeinde Reckingen-Gluringen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

25. April 2017

2017-0983

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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