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Schweizerisches Bundesblatt.

Xlll. Jahrgang. ll.

Nr. 39.

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.^. Angust 1861.

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der

Minderheit der ständeräthlichen Kommission

bezüglich der Frage der Erstellung militärischer Verbindungsstraßen in den Alpen und Beitragsleistung an da.... graubünderische Straßennez.

(Vom 15. Juli 1861.)

Tit. l Die von Jhnen bestellte Kommisston hatte nach dem ursprünglichen Auftrag an die mehr präparatorische.Schlussnahme des Nationalraths vom 21. Dez.

1860 anzuknüpfen, und dieselbe für eine außerordentliche Sizung der Räthe zu begutachten. Diese Simung fand nicht statt, und bis ans die ordentliche Simung brachte der Bundesrath mit Botschaft vom 26. Juni 1861 neue definitive Anträge. Die Schlussnahme des Nationalraths vom 21. Dezember hat hindurch ihre Bedentuug gxosstentheils verloren. Theilweise geht sie in den neuen Vorschlagen aus, ist in der Zwischenzeit (Finanzausweis und Konferenzen mit den Kantonen) vollzogen und aus Grundlage der jüngsten Botsel.ast zu prüsen. Jn eine neue, beide Standpunkte, nämlich den Standpunkt der Botschaft vom 21. Dezember l86l) und denjenigen der

Botschaft vom 26. Juni 1861 berüksiehtigende Schlussnahme der Räthe,

gehort immerhin uoeh der ^ ^ des nationalräthlichen Beschlusses vom 21. Dezember 186l), betreffend Zinserlass für ein eidgenössisches Darlehen an Wallis zum Zwek der Strassenbaute von Niederwald bis Oberwald.

Gegen diese Schlussnahme ist von keiner Seite Einwendung erhoben worden, und sie muss in unsern dermaligen Vorschlägen ihren Plaz finden.

Bundesblat... Jahrg. ^1I. Bd. I^

3^

4^

..

..

^

^ .

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^

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^

.

Diese Bemerkungen werden genügen über den Standpunkt der GeschäftsBehandlung für den in Frage liegenden Gegenstand.

Was nun unsere von der Kommissionsmajorität abweisenden Anträge betrifft, so werden wir uns g.^sstentheils bescheiden, unsern Standpunkt den. Rathe mehr anzudeuten, als in allem Detail nach technischen, militärischen und andern Richtungen ^u verfolgen, indem über das Meiste füglich auf die bei den Ulkten liegenden Gutachten verwiesen werden kann. ^ ^ ^ Aus dem vorliegenden Beschlussesentwurf des Bundesrathes vom 26. Juni 1.^61 sind unschwer zweierlei Gattungen von Strassenprojekten^ zu unterscheiden, nämlich solche mit vorherrschend , ja fast ausschließlich militärischem Eharakter, und solche von mehr volkswirthsehastlieher Riehtung. Jn die erste Kategorie gehort die Furkastrasse und die ^Oberalp, in die leztere das graubündnersche Strassenne... Die .^.enstrasse dürste zwischen beiden Gattungen die Mitte halten.

Wir sprechen zuerst von der Furka und Oberalp.

Die Oberalp, theilweise im graubündnersehen Strassenne^ enthalten und ökonomisch von weit geringerer .Tragweite, konnte die Minderheit der Kommission (es handelt sich in runder Summe nur um einen Gesammtbeitrag des Bundes von Fr. 300,000) weniger beirren. und sie ist in dieser

Beziehung wohl ^u einer Verständigung geneigt, ^.mal die eidg. Experten

Wild und Leuba dieser Strasse auch noch einige volkswirthschaftliehe Bedeutsamkeit ^usehreibeu; doch seheint sie uns mit dem System der Militärstrasseu in den Alpen zusammenzuhängen. wesshalb wir in erster Linie nieht aus eine definitive Sehlussnahme eingehen ^n sollen glaubteu ; eventuell würden wir uns mit Bezug aus die .^beralp deu Auträgeu der Konimissionsmajorität, ^. 7 und 8, ans^liesseu. Das Hauptgewicht bei dieser .^trassengattung fällt auf die ^urtastrasse.

Hier seheu wir nun allervorderst unsere militärischen Autoritäten über die Grundanlage militärischer Gebirgsstrassen der ..^.ehweiz sehr uneinig.

Die Meinung, auf welcher die buudesräthlieheu Vorschläge rnhen, nimmt für diese militärischen Alpenstrassen die ^orm eines Kreuzes au, dessen Mittelpuntt das Urser^.thal ist, u. s. w. .^ie haben indessen so eben diese Ansehauuug im Rapport des Hrn. ^O^erst D e n z l e r genauer veruommen.

Eine andere Meinung, von einigen unserer bedeutendsten militärischen Autoritäten vertreten, verwirst diese gan^e Grundidee.

Der strategische Mittelpunkt Andermatt und Hospenthal resp.

Ursernthal scheint dieser Meinung viel .^u arm au Hülssa^uelleu und ohne gleichsormiges Terrain. ..^on da aus sei die Peripherie der ^.chwei^, die eben den besten Th..il besi^e , viel ^u entfernt und geopfert. Diese Meinung kommt aus^ eine a^re Grundidee für unsere militärischen Alpenstrassen. .

Statt des Kreuzes denkt sie an ein Dreiek, an konzentrische Militärstrasseu.

^ie will Wallis nach der ^entralsehweiz ^ie Zu^ug - und Rü^ugsliuie

489 über d.e Grimsel. geben, dem Danton Graubünden durch Erstellung des Glarnerschen Bani^erpasses denselben Vortheil bieten, welche .Linie dann die Oberalp nahezu . entbehrlich machen würde. Beide Systeme verlangen dann noch verschiedene Ergänzungen. Der Rufenenpass wird namentlich betont. Es ist eben nur der Ansang eines Strassensr.stems der Vertheidigung. Anderes muss nachfolgen. .^err Denzler hat schon verwiesen auf die Bässe des Rufenen, Gemmi, Billon u. f. w. Eine dritte Meinnng, die allerdings nicht vorzugsweise, immerhin aber noch von einzelnen Militärpersonen getheilt wird, schon antiauirt scheint und sich sast nicht mehr horen lassen .^ars, null diesen militärischen Alpenstrassen eine überhaupt nicht so dominirende Bedeutung für die Verteidigung des schweif.

Vaterlandes geben. Sie meint, man sollte nicht vergessen, dass Hindernisse für uns, auch Hindernisse, ja ...ster selbst grössere Hindernisse sür den

Feind sind; dass die Gefahr hiebei also leicht so gross als der Vortheil sein kann. Diese Meinung .nimmt an, man gehe bei der Hervorhebung der außerordentlichen ^ortheile solcher Militärstrassen viel ^u sehr von der Voraussezung bestimmter Kriegsfälle aus, denke sich darin hinein und baue ^trassen darnach. Es konne sich aber leicht ergeben, dass man damit mehr Schulweisheit getrieben habe, indem die Voraussezungen nicht eintreffen und so auch der vorgesehene Ru^en der Strasse nicht ausgebeutet werden tonne. .^efterreich habe am Stilfserjoehpass eine derartige Ersahrung gemacht. ^wischen diesen Meinungen hält sich die Minorität zu entscheiden nicht kompetent. obsehon sie mehr zu der Leitern hinneigt; aber so viel scheint ihr, .venu man die lettere Meinung, die ..^ou spezifischen, durch den Verkehr nicht verlangten Militärstrassen absehen will, aueh gan.^ sallen lasst, klar, dass di.^ Eidgenossenschaft kaum nebst der Furka die Grin.sel und nebst d.^r ...^beralp den Bani^erpass bauen

wird ; es ist somit von äusserfter Wichtigkeit, über die Grundlage des Ver-

theidigungss^stems durch Militärstrassen vollig im. klaren zu sein, ehe man definitive Beschlüsse fasst. Eine Kommission der bewährtesten Sachverständigen nieder^usezen, in der die verschiedenen Ansichten durch die besten Kräfte vertreten wären und die ihre Meinung nicht nur in einer .^chlussnahme, sondern in einlässlicher Begründung zu .fanden der Räthe zu .^age gäbe, wäre, um sieher zu ^ehen, ein werthvoller vorbereitender ^lkt.

Wenn man dann sieht, wo die Sache a n f a n g e n uud auch wo sie aush o r e n soll, und welches die ökonomische Tragweite dieser .Angelegenheit ist, wenn der hohe Ru^en sür eine Verteidigung unsers Vaterlandes erkannt uud erstellt ist, so werden auch die Kimmen ...^erer nicht fehlen, die man in unsern Räthen Finan^männer schilt. .^iess der erste Grund, warum die Minderheit Jhrer Kommission nicht heute schon absehliesslich und prä^.dizirend versahren will. Wir müssen diesem ersten Punkte um so mehr Gewicht beilegen, als die Minderheit der Kommission, in .^ppofition mit der Mehrhe.t, der ^urkastrasse für ..^andel und Verehr (mit .Ausnahme des Touristenverkehrs im hohen Sommer) keinen irgendwie erhebliehen Werth beilegen kann. Das ....^berwallis wird mit dem Unter-

490 w^l.lis und der Eisenbahn in bessere Verbindung gebracht werden müssen und dadurch grossern .^lusschwung nahmen, k au m aber in erheblichem Masse durch den Verkehr über die Furka und den Gotthard mit Tesstn und Jtalien, oder dann mit dem Jnnern der Schweig Dieser Weg ist zu lang, tro,^ aller ^eldopser .^u unbequem, um grosse und neue Verkehrsaussichten nach dieser Richtung zu offnen. Es müsste also hier ganz domiu.r....ud die militärische Rükstcht in.^ Gewicht fallen. Bei dieser Sachlage kann eine Ur^en^ etwa wegen nahe bevorstehender .Kriegsfälle gegen eine nene Prüfung nicht vorgeschüzt werden, da ja der Bau jedenfalls mehrere Jahre erfordern wird.

Ein zweiter Grund ist die Unsicherheit der okonomiseheu Tragweite des Beschlusses für diejenige Strasse selbst, um die es sieh nnn vorerst handelt. Wir sprechen hier ^speziell von der Fur ka und meinen damit nicht einzelne, noch nicht hinreichend flirte technische Bunkte, wie das Traee, die Länge und Steigung , noch wollen wir der Befürchtung Rechnung tragen, ^ dass wenn der Beschluss gefasst ist und Wallis den Bau und die Unterhaltung übernommen hat, hintennaeh gleichwohl, wenn die Last sur den Kauton zu drü.^ kend würde, neue Opfer sur die Eidgenossenschaft zu gewärtigen seien, sondern wir denken hie^ei zunächst an eine andere äusserst wichtige, gänzlich ununtersuehte und der Ankunft überlassene Frage, nämlich die Frage der Ossenhaltnng des Basses. Die Vorschläge überbinden Bau und Unterhaltung dem Danton Wallis . aber das Offenhalten im Winter wird weder dem Bnnd, noeh dem Kanton Wallis überwunden , sondern ausdrüklich erklärt , dass hiezu keiner von Beiden verpflichtet sein soll. W..nn nun aber einerseits eine Strasse von der vorgeschlagenen Breite und Steigung sür deu Ver^ kehr erstellt werden soll, (die Majorität sehreibt ja ihrerseits der Strasse auch einen grossen volkswirtschaftlichen Werth bei), wenn anderseits die Gefahr des Vaterlandes, welcher nach dieser Richtung jederzeit begegnen ^u konnen man so hoch ta^irt, und welche mau vielleicht selbst von dieser Seite her besonders.^besorgt, -. wenn diese beiden Faktoren er.vogen werden, so kann man stch nicht beruhigen bei dem Gedauken, dass die ^trasse nur 3-^-4 Monat per Jahr offen stehen werde und dass nur b e i der Wahrschein lieh k e i t eines bevorstehenden Krieges, a u s n a h m s
w e i s e , der Bass offen behalten werden soll. Für die ^rage der Verteidigung und des Zugriffs ist das V o r a u s s e h e n ^ u u n g e w i s s , und für die volkswirthschaftliche Bedeutsamkeit, die unsere Gegner der ^trasse viud^ireu, wäre die kur.^e Zeit der Ben...zun^ ebenfalls nicht ^t aeeeptiren. Man muss mit Recht fürchten, dass entweder die spätere Unterhaltung den Kosten der Erstellung keine Ehre machen wird und die Strasse mehr und mehr ver-

nachlässigt würde, oder dass später das regelmäßige Offenhalten als eine

weitere Last aus die Schultern des Bundes gewägt werden müsste. Ueber die Bedeutsamkeit einer solchen Last nun sind keinerlei Untersuchungen augestellt worden, was doch nicht unmoglieh sein sollte. Es handelt sieh aber um einen über 8000 Fnss hohen Bass , und die ^ast dürste wohl der

491 .^ast des Sehneebruchs auf dem Gotthard ^leieh kommen, welcher über 250 Meter tiesex ist und sür diesen Zwek eine Durchschnittssumme. von jedenfalls über 35,000 Fr. per Jähr erfordert. (Leztes J.^hr übe.. 50,000 Fr.)

Es droht also hier eine neue Last im Kapitalwerthe von kaum weniger äls einer Million Franken, wozu die naeh den Vorlagen nicht eingerechneten Kosten sür Bauaussicht und Militärgebaude noch hinzutreten.

Die nationalräthliche Sehlussnahme vom Dezember 1860 verlangte vor dem definitiven Entscheid einen Finanzausweis, und auch wir müssen ganz besonders sür Vrüsung der Frage der Priorität einer grossen Zahl gleich uüzlieher und dringender grosser Ausgaben (vide. hierüber den Mi^ noritatsbericht der nationalräthlichen Kommission Seite 3^9 im Bundesblatt v. J. 186f, Band I) einer ernsten Würdigung unserer finanziellen .Lage grosse Bedeutung geben. Der Bundesrath hat den Räthen mittelst Botschaft vom 26. Jnni einen solchen Bericht erstattet, zu dessen Vrüsung wir nun übergehen.

Um die Finan^lag^ des Bundes zu beurtheilen, fassen wir zuerst die Vergangenheit ins ^luge und sehen, in welchen Verhältnissen bisher die Einnahmen und Ausgaben des Bnndes zu einander gestanden sind. Es ist dieses der sicherste Weg, um zu richtigen Resultaten für die Zukunft zu gelangen. Auch die Botschaft hat daher mit Reeht diesen Gang eingesehlagen.

Sie beginnt damit, dass sie das Reinvermogen der Eidgenossenschaft, wie sich dasselbe nach Einführung der neuen Bundesverfassung herausstellte, mit demjenigen am ^ehlusse des vergangenen Jahres vergleicht.

Es betrug das eidgenossische .^taatsvermögen :

1848 . . . . . F r . 6,618,656 ^860 . . . . . ., 8,315,694 mithin ergibt sich in dieser Periode eine Vermehrung Fr. 1,700,000. ^ Solehe allgemeine Resultate führen aber wenn sie für sieh ins Auge gefasst werden.

von

beinahe

leieht zu ......rugsehlussen,

Zieht man nur die legten 9 Jahre in Betracht, so zeigt sich

Vermogen am 31 .Dez. 1850 Fr. 7,777,928 ..abzüglich der Spezialfonds) ,, ,, 31. Dez. 1860 ,, 8,315,694 mithin ein wesentlich verschiedenes Resultat, nämlich eine Vermehrung von bloss ^ Million.

Roch weit ungünstiger ist das Resultat der legten 4 Jahre. Es ift nämlich Vermogensbestand am 31. Dezember 1856 Fr. 9,896,712

,,

,, 31.

.,

1860 ,, 8,315,694

mithin ergibt stch eine Verminderung von über 1 ..,^ Millionen.

Es geht ans dem Vorigen hervor, wie gefährlich es wäre, aus dem Gesammtresultate der Finanzverw..ltu^g seit dem Beginn des neuen.

492 Bundes bis zu Ende des legten Jahres einen ^ günstigen Schluss zn ziehen. Richt nur fällt die steh ergebende Vermogensvermehrun^ von Fr. 1,700,000 auf die erste ..Periode, wo die Ausgaben uo.h nicht so bedeutend waren, sondern es ergibt sieh im G e g e n t h e i l in den lezten 4 Jahren eine Vermogensverminderung von über 1 ^ Millionen. Dieser Betrag ist mithin in diesem ^eitraume über die sämmtlichen Einnahmen hinaus verausgabt worden.

Bei der Vergleichung der Vermogensbestände verschiedener Epo.hen ist aber noeh e m ^ w e i t e r Bunkt nicht ans dem Auge zu verlieren.

Das sogenannte Reinvermogen der Eidgenossenschaft besteht aus zwei Haupttheilen: ^ t. Aus g e b u n d e n e m Vermogen, das in Liegenschaften. (^ebau.^ liehkeiten, Material und solchen Kapitalien besteht, die ...en verschiedenen eidgenossisehen Verwaltungen zu ihrem Betriebe erforderlich si.nd , und 2. aus v e r f ü g b a r e m Vermogen, das aus den zinsbar angelegten ^ Kapitalien und der Baarsehast in der Kasse besteht, wovon die Vassiven

des Vermögens .in Abzug zu bringen sind.

Es ist nun einleuchtend, dass bei einer Vergleichung des Vermogens^ Bestandes zweier Epochen (namentlich zum Zweke einer Verfügung über Geldkräste), nieht sowohl das Gesammtvermogen, als vielmehr nur dessen v e r f ü g b a r e r .^heil in Betracht kommt.

Es ergeben sich nun aus den eidgenossischen Staatsrechnungen folgende Zahlen (Jrrthum vorbehalten) .

Totalreinvermogen. Verfügbares Vermogen.

Gesammtvermoaen.

31. Dezember ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ^, ,, ,, . ,, ,, ,,

1851 Fr. 7,777,928 1852 ,, 5,921 ,939 1853 ,, 7,lt.),022 1854 ,, 7,697,203 1855 ,, 9,050,232 1856 ,, 9,896,712 1357 ,, 8,2l..4,743 1858 ,, 9,062,106 1859 ,,^ 8,363,408 1860 ,, 8,315,694

^r. 1,760,907 ,, 2,829,328 ,, 3,^52,874 ,, 3,811,727 ^ ^ ,, 4,484,603 ,, 4,901,037 . ,, 2,833,758 ,, 3,687,678 ^, 2,16.5,094 ^ 1,599,491

(Die Spezialsonds, die bis 1854 mit dem ^taatsvermogen verschmoren waren, stnd in Abzug gebracht.)

Man sieht aus der obigen Zusammenstellung, dass in den legten 9

Jahren (31. Dezember 1851 bis 31. .Dezember 1860) das Gesammtvermogen um Fr. 537,666 zugenommen hat., während sieh das verfügbare Vermogen um Fr.. 161,416 verminderte.

4^ Jn denkten 4 Jahren (31. Dez. 1856 bis 31. Dez. 1860) hat dagegen das Gesamnnvermogen um Fr. 1,581,018 und das verfügbare Vermögen um Fr. 3,301,546 abgenommen.

Der Sehluss, den wir aus den verschiedenen aufgefundenen RechnungsResultaten ziehen müssen, geht nun offenbar dahin, dass die Gesammtperiode seit der Einführung der neuen Bundesverfassung bis^ zum Schlusse des Jahres 1860 in zwei finanziell ganz verschiedene Perioden abgetheilt werden kann. Jn der ersten Veriode fand eine stete V e r m e h r u n g des eidg. Vermögens statt, während in der darauf folgenden sieh im Gegentheil ein fortgehender Rükschlag erzeigt.

Gehen wir nun mit der Botschaft znr Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes während den lezten Dezennien über.

Die

Botschaft sindet folgende Resultate: Summe der Einnahmen . . . . . . Fr. 158,852,973 ,, . ,, Ausgaben . . . . . . ,, 147,910,673 Ueberschuss.der Einnahmen über die Ausgaben Fr. 10,942,300

Jn dieser Zusammenstellung sind eine Reihe von Ausgaben ausgeschieden, welche die Botschaft als a u ß e r o r d e n t l i c h e bezeichnet.

Dieselben betragen Fr. 12,167,874, und es fallen hievon Fr. 5,422,891 auf die Verwaltungsreehnung,

,, 6,744,983 ,, ,, Generalrechnung.

für

Mit Beiziehung dieser außerordentlichen .Ausgaben ergibt sieh mithin die Ausgaben ein Gesamtbetrag von Fr. 160,078,547 oder .von

durchschnittlich Fr. 16,007,855 per Jahr.

theilen w^ .auch ^iex die ^u^gaben nach den beiden sünsjäh^en Perioden ab , so ergibt sich folgendes :

Ordentliche Ausgaben.

^.

.^ J^ , 1^51 .^ 1^55 ,, 1856 ,,. 1860

64,002,10^ 83,908,570 147,910,673

^usserordentliche

Ausgaben. ^ ^.

Durchschnitt per Jahr.

^otal.

^r.

Ordent- Ausserliehe. ordentliche.

^otal.

Millionen. ^iIllonen. .....ilIionen.

67,921,135 92,157,412

12,8 16,8

0,8 1,6

13,6 18,4

12,^7,874 160,078,547

14,8

1,2

16,0

3,91^,032 8.24^2

Man e^eht, dass in de.e legten Periode die .^..dentlie.^en Ausgaben per Jahr um 4 Millionen, die ausserordentltch.^n um 0,^ Millionen und die ....^otal.^us^ben um 4^ Mi^onen zugenommen haben.

Ratu.rlich ^nd die Einnahmen a^uch gewachsen.; abe... die ob^ angeführten Vergleiche der Vermogensbestände be^ei^en, d.^ sie in ^..gerem Masse ^u^nommen h^ben als d^ Ausgaben.

495

Die Botfch....ft geht endlich in dritter .Linie ^ur Prüfung der wichtigsten Frage über, nämlich der .Untersuchung, wie steh muthmasslieherweife die Finanzlage der Eidgen ossensehaft in der näehstbevorstehenden Periode gestalten werde. und gelangt durch eine Zusammenstellung der muthmassli^.hen Einnahmen und .Ausgaben ^um Schlusse, dass die ordentliehen Einnahmen die ordentlichen .Ausgaben im Jahr um eirea 1,400,000 Franken überstehen werden, mithin diese Summe für ausserordentl.iche Ausgaben verfügbar bleibe.

Wir werden zeigen . dass uns die Rechnungen der legten Jahre auf ein anderes Resultat führen.

Vorerst maeh.m. wir nur wenige ..Bemerkungen über die in der Botschaft aufgeführte Zusammenstellung.

D^r Ertrag ^aus Liegenschaften und angelegten Kapitalien wird sieh

nach Abzug der Vassivzinse bald ungünstiger stellen , als es die Botschaft

annimmt, wenn sich das Vermögen der Eidgenossenschast in gleichem Masse vermindert, wie es in den lezten Jahren der Fall war.

Der Ertrag der Bulververwaltung ist ebenfalls ein sehr problematischer. Jm legten Jahre war derselbe bloss Fr. 1,371 und bei der vorauszusehenden Verminderung des Verkaufs von Vulver an die Vrivaten (früher hauptsächlich sür Sprengarbeiten der Eisenbahnen) ist kaum vorauszusehen, dass diese Ve...waltung durchschnittlieh den in der Botsehast bezei.hneten Ertrag ergeben werde.

Die allgemeinen Verwaltungskosten betrugen schon im Jahre 1860 Fr. 43,186 mehr als sie veranschlagt find; die Departementalausgaben ebenso Fr. 189,517 mehr. (Hier ist abermals nur ein Steigen und nicht ein Zurükgehen voraussichtlich.)

Die Hauptposten des Büdgets sind bekanntlieh einerseits die Einnahmen der Zollverwaltung und anderseits die Ausgaben der Militärver-

waltung.

Für erstere nimmt die Botsehast die Summe von 4 Millionen an , einen Betrag, der nur in den lezten ^wei Jahren erreicht und ^um Theil überstiegen worden ist. Jedermann weiss , .^ass in Zeiten von Geschäftsstokung u. dgl. dieser Betrag leicht unter diesem Anschlage .bleiben kann.

Die Militärausgaben sind zu Fr. 2,050,000 veranschlagt.

Die-

selben betrugen im Jahre 1860 Fr. 3,6^8,41.), mithin Fr. 1,648,419

mehr. Allerdings sind hiebei die Gränzbewaehungskosten und die UmÄnderung der Jns..nteriegewehre Inbegriffen.

Vergleichen wir nun aber das in der Botschaft ausgestellte Budget mit den Ergebnissen der legten Jahre , so ergibt sich folgendes : ^n den legten vier Jahren hat sieh , wie wir gesehen haben , d^s verfügbare Vermögen der Eidgenossenschaft um Fr. 3,301,000 vermindert.

Um ebensoviel müssen also die Ausgaben die Einnahmen überschritten haben.

4 .

.

.

^

Die Einnahmen haben als... in der legten Zeit zur Dekung der Ausgaben nicht mehr ausgereicht. Allerdings waren hieran die in der Bot-

schaft als außerordentliche Ausgaben bezeichneten Beträge schuld. Allein

man bezeichne diese Ausgaben wie man wolle, so find es immerhin mit wenigen Ausnahmen solche, die nicht ausgewichen werden konnten und sich als eben so unabweisliche erwiesen, al.^ die ordentlichen Ausgaben.

Eine nähere Untersuchung dieser Ausgaben wird diess beweisen. Wir stellen dieselben nach folgender .Kategorie zusammen : Ausgaben , die durch die politischen Verhältnisse der Schweiz gegen Aussen verursacht wurden ^r. 6,421,021

Außerordentliche Militärausgaben

. . . .

Beiträge an offentliehe Unternehmungen

.

.

Diverse . ^ . . . . . . . . . . .

-,

,,

962,433

,,

524,400

,, 4,260,020 ^ Fr. 12,167,874^.)

.^...Ii..ische Ausgaben. .

185.^54. ^idgenosstsche .^ommissäre lm Tesstn .

.

.

1854.

kosten für die ausgewiesenen Tessiner ,, Außerordentliche ^estungsarbeiten in ^iensteig und Bellinzona

.

.

.

.

Sl.raßenbauten im Tesfin

18^.0.

.,

Sa.^o^erfrage .

.

.^ Gränzbe.^achung nnd Bewasfnungsk.^sten .

1858^59. Gränzbewachung

.

.

.

.

.

1855.

.

. . . .

.

A b ^ .^üekerstat.ung und Veräußerungen

.

42^97 1.^5,220 ^ 244,^52 ., 1^0,751 ,. 8^449 ., 1^7,0^.7 ^.^..^15.^407 .. 8^4^ .^^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. ...15^227 ,, 2,4.^8,237 . 5.^7^27 ^r l.,421,021

.^r.

1857.

.^ ,.

^euenburg.^r O.^up....lon^sten .

.

.^heingränzbewachung .

.

.

.

Verlust auf dem eldgenosflschen Anleihen

Außerordentliche ^ili^ r au s gab e n.

1858^. Anschaffung von Jägergewehren .

185.^o. Umänderung von Jnfanteriegewehren

.

.

O e f f e n t I i c h e Unternehmungen.

1855.

^eußkorre^ion 185^.^57. katholische Kirche in Bern

1857^. Brünigstraße 18.^0. Achereggbri^e ,.

.., 185.^.

Lu^erner resormirte Kirche Seeabfluß in ^uzern .^heinkorre..^

.

^ ^^ t

3.0.^...^30

429,891 ^ 5^,542 .^r. ^2,433 15,000 50,000 345,000 20,000 25,000 19.400 50,000 .^r. 524,400

^.

4.)7

Es mussten also beiläufig 6^ Millionen in den lezten 10 Jahren für unabweisliehe Ausgaben, die in den politischen Verhältnissen unseres Vaterlandes ihren Grund hatten, aufgewendet werden. Beinahe eine Million fiel auf ebenso unabweisliehe Militärausgaben, wogegen für ossentliehe Unternehmungen nur die massige Summe von beiläufig ^ Million verwendet wurden. Einzig der Rachlass der Sonderbundsschuld ist eine Ausgabe, die wenigstens in dieser Form nicht wohl wiederkehren wird.

Es ergibt sieh mithin, dass wenn in künstigen Jahren die ausserordentlichen Ausgaben in demselben Masse sieh einsinden, wie es bisher der Fall war, die ordentlichen Einnahmen der Eidgenossenschaft bereits nicht hinreichen, um diese zu deken, und dass, ^enn diese Ausgaben in bedeutendem Masse zunehmen , von einem Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben nicht mehr die Rede sein kann, sondern neue Einnahmequellen geschaffen werden müssen.

. ^ Fassen wir unsere Untersuchungen zusammen , nachstehenden Ergebnissen und Folgerungen :

so ^ kommen wir zu

1) Das Gesammtvermogen der Eidgenossenschaft hat seit dem Jahre 1848 bis Ende 1860 um Fr. 1,700,000 zugenommen.

Die Zunahme in den lezten .) Jahren 1852 b.s 1860 beträgt^dagegen nur ^ Million.

Jn den lezten 4 Jahren hat dagegen das Reinvermogen um mehr ai.^ 1...^ Millionen abgenommen.

2) Das eigentliche verfügbare Vermogen der Eidgenossenschaft da- .

gegen hat in .^en lezten 9 Jahren (1852 bis 1860) eine Abnahme von ^r. 161,500 und in den legten 4 Jahren 1857 ^bis 1860 eine solche von .^r. 3,301,000 erlitten.

3).Jm legten Dezennium ^betrugen die Ausgaben in der ersten Hälfte dnrehsehnittlieh per Jahr. .13,6 Millionen, in ^er zweiten Halste durch-

schnittlich per Jahr 18,4 Millionen ; mithin haben sie in der zweiten

Hälfte um mehr als 35^ zugenommen.)

4) Da in den legten 4 Jahren das Reinvermogen um 1,581,000 Fr.

abgenommen hat, so haben in dieser Zeit die Ausgaben die Einnahmen um eben diese .^umme überstiegen. D... serner. das verfügbare Vermogen ..m Fr. 3,301,000 abgenommen, so kann man sagen, dass in den legten 4 Jahren eirea 3^ Million mehr ausgegeben als eingenommen worden find. (Um ^r. 1,720,^00 hat dagegen in dieser Zeit das gebundene Vermogen zugenommen.

.

1857.

^i.^erse.

.^ranseim^ literarischer Nachlaß .

.

.

.

1852.

Nachlaß der Sonderbund^seh....^

.

.

.

185.^. ...Iußerordentllche P^stentsehädigung an die .^an^ne . ^

.

.^r.

.,

.^0,000

88^,128

., .^...4....892

.^r. 4,2^0,020

408 5) ^sst man die ^anze Finanzperiode ........n 1848 bis Ende 1860 ins Auge, so erzeigt fich, .^ass sich Einnahmen und Ausgaben im Ganzen

ziemlich das Gleichgewicht gehalten haben, dass aber dieses Gleichgewicht

nur darum hergestellt worden ist, dass in de.n ersten Theile dieser Beriode die Einnahmen die Ausgaben überstiegen .u.ld mithin das Verminen der Eidgenossenschaft bis Ende 1856 in konstanter Zunahme begriffen war, dass dagegen in den legten Jahren die Ausgaben die Einnahmen bedeutend überstiegen haben und mithin eine wesentliche Abnahme des Staatsvermogens stattfand. . Das Gleichgewicht ist also nur durch die Zusammenfassung der beiden Abschnitte hergestellt. Berüksiehtigt man dagegen nur den Zeitabschnitt der legten Jahre, so ergibt sich, dass bereits jezt die Einnahmen und Ausgaben nicht mehr vollig im Gleichgewichte stehen, indem das verfügbare Vermogen der Eidgenossenschaft in den legten vier Jahren nm

Fr. 3,300,000 abgenommen hat.

6) Da nur ein kleiner .^.heil der ausserordentliehen .Ausgaben (bei-

läufig 500,000 Fr. in den legten 5 Jahren, alfo eirea 100,000 Fr. per

Jahr) solehe waren , die man hätte vermeiden konnen, so geht daraus hervor, dass wir mit nnsern je^igen Einnahmen die voraussichtliehen Ausgaben nur in dem ^alte deken konnen, als die Umstände uns erlauben, die sogenannten ausserordentlichen Ausgaben aus weniger als 1 Million zu beschränken. Diese Summe reicht aber, wie die Erfahrung beweist, selten aus, selbst wenn mit mogliehster Sparsamkeit versahreu wird.

7) Rach den bisherigen Ersahrungen steigen anch die ordentlichen Ausgaben in stärkeren. Masse als die Eim.ahmen, und diess mit dem Vorigen Zusammen gehalten .,eigt, dass, falls nicht neue Einnahms.^uellen geschassen werden sollen, mit möglichster Behutsamkeit in der Bewilligung von ausserordentlichen Ausgaben verfahren werden muss. Als ganz sicher vorauszusehende Ausgaben der nächstens 5 bis 10 Jahre ergaben sieh nun naeh dem Minderheitsberieht der nationalräthlichen Kommission (^. 7-..)) 17 Millionen.

Ziehen wir Alles davon ab, was aus Alpenstrassen Bezug hat nnd nehmen davon nur die A^enstrasse und das bildnerische ..^trassenne^ , so bleiben immer noeh 13^,^ Millionen. Die unter den ^urükgehaltenen Titeln vorgesehenen Ausgaben werden aber sicher nicht unter den Ansähen bleiben, sondern dieselben in wichtigen theilen vielmehr übersteigen. Unfehlbar kommt da.^u ein Beitrag von mindestens l Million für die Rhonekorrektion, welche dem Kanton Wallis selbst grossern ^.uzen bringen dürfte als die ^nrkastrasse, und eine Saehe von Urgenz scheint. Es find unter diesen Ausgaben der uäehsten Beriode zuverlässig die Anslagen sur gan^ neue Bewaffnung der Artillerie und Jnsanterie viel .^n niedrig gegriffen. Die Burnand-Brelat^ Gewehre sind ohne allen Zweifel lediglieh eine Uebergangswafse, werden ehe 10 Jahre vorüber find, sueeesfive an die Landwehr abgegeben oder in Depot gelegt werden müssen, und durch eine bessere Wasse bei der gesammten Jufanteriemasse verdrängt sein.

Die Kantone, die diesen ausserordentliehen Ausgaben au einzelne Kan-

4..)^ tone mit verschlungenen Armen zusehen müssen , von denen manche finanziell bedrängt sind , werden nicht nur einen vorübergehenden , sondern einen permanenten Beitrag an die Bewaffnung von der EidGenossenschaft ansprechen, welche ihrerseits sich vielleicht selbst veranlasst sehen dürfte, für Reservemagazine der Bewaffnung Bedeutendes zu thun.

Diesen vorzusehenden Ausgaben für Bewaffnung gehort unter den Militärausgaben nach unserer Ansicht unbestreitbar die B r i or i ta t. Dieselben dürsen von keinem Einsichtigen, auf die Wehrhastigkeit des Landes eifersüchtigen Mitglied der beiden Räthe zurükgewiesen werden; und sie werden nicht nur einmal kommen, sondern nebst Auderm die ordentlichen Auslagen der Militärverwaltung gegenüber dem Budget der lezten Jahre noch um e.in Bedeutendes steigern.

Run sind es nur Solleinnahmen , einzig die wandelbaren Zollein^ nahmen, auf welche man für Bestreitung aller dieser Ausgaben angewiesen ist. Geldkontingente wird man kaum von allen Kantonen einRiehen wollen, um einzelnen öffentliche Werke zu bauen, die ihnen bis dahin allein oblagen. Wenn also diese Einnahms.^uelle nicht genügend einschenkt, nicht immer noch Annimmt und ausreicht, allsäl.lige Darlehen zu verzinsen und zu amortisiren , so sind weitere Einnahms^uellen schwer, sehr schwer zu schaffen. Zollerhohungen werden Jedermann sofort eine Reihe von unerfreulichen Gedanken vor die Seele bringen, ohne dass wir sie auszuführen haben, als Verminderung der .Konkurrenzfähigkeit unserer Jndustrie mit dem .^luslande, Herunterdrüken der Lohne, Schwierigkeiten in der Vereeptiou u. s. w.

Der ^ . 2 1 der Bundesverfassung sagt ein sehones Wort, ^von dem auch wir mit ganzer Seele wollen, dass es wal.^r und lebendig bleibe.

Man sorge aber dafür durch M a s s h a l t e n , dass dieses ^ort lange in Ehren stehe.

Jm Rükblik auf alle vorstehenden Argumente wiederholen wir unsern

Schluss aus einstweilige Verschiebung einer abschliesslichen Entscheidung über die militärischen Alpenstrassen. Diese Sache scheint uns nicht reif weder nach der Richtung der militärischen Rothwendigkeit und Richtigkeit

des ..^stems, noeh nach der Richtung der okonomisehen Tragweite, noeh auch nach der ^rioritätsbereehtigung gegenüber andern, vor der Thüre stehenden unabweisliehen Auslagen.

Wir wollen nun in moglichster Kürze noch über die Vunkte sprechen, in wachen wir mit der Majorität der Kommission einig gehen, da wir wohl voraussehen kounen, dass diese Fragen in jenem Bericht hinreichend erörtert sein werden.

Wir gehen einig in der Zuftimmm.g zu einem Beitrag aus der Bundeskasse an das bündnerische Strassennez. Ra^ vorstehender Begründung haben wir die .^beralp in erster Linie weggelassen.

500 Wir haben auch den Albulapass nicht ausgenommen. Er ist nicht im Grossrathsdekret des Kantons Graubünden vom 2^. Oktober ^0, und ^ wir finden mit der bundesräthlichen Botschaft keine hinreichenden Gründe, von Eidgenossenschafts wegen diesen Bass zu verlaufen und dadurch muth..

masslich die finanzielle Grundlage der Bündner..Behordeu , vielleicht selbst

die Anwendbarkeit der darauf fussenden .Zustimmung alter Gemeinden des Kantons in Frage zu stellen. Auch aus den frühern rüksiehtl.ch der Breite und Versteigungsverhältnisse von den bäuerischen ^orausse^ungen ab^ weichenden Mehrsorderungen des Bundesrathes wird nicht bestanden. Die Anwendung des ^. 21 der Bundesverfassung scheint durch tatsächliche Verhältnisse hinreichend begründet zu werden.^ Bünden h^ 304 Ouadrat..^ ^ stuuden Flächeninhalt, eirea den 6. Theil der Sehwei^, bei einer Seelenzahl von nur 90,000. Das Land ist von tiesen und unebenen Thälern und hohen Bergrüken vielfach durchschnitten. Rach vorausgegangenen bedeutenden Anstrengungen projektirt Bünden neuerdings ein Strasse..ne^ vou 90 Stunden Länge , wovon 60 Stunden , nach Weglass.mg der Strassen von mehr lokaler Ratür, von den eidgenossischen Experten in Bereehuuug genommen worden sind, welche über 4 Millionen Anlagekapital erfordern. Was im Besehluss sigurirt, muss jedenfalls noch 3 Millionen übersteigen. Dass dabei nieht ^u hoch gerechnet wurde, dafür bieten die eidgenossisehen Experten Gewähr, deren theoretische und praktische Keunt^ nisse gerade auf diesem Gebiet vortheilhast bekannt sind. Es lässt dieses au.l.. eine Vergleichung der Ansäze zwischen ....^beralp und ^url^a niit ziemlieher Sicherheit vermuthen. Bünden rechnet nur ....5,000 ^r. per Stunde ; für den Seh^n 110,000. Für dieFurka n.mmt man l 40-150,000 Fr. per Stunde au. . Jn die Berechnung sind nach der Expertise wesentlich nur solehe Strafen ausgenommen worden , die vom Westen uaeh dem .^sten der .^ehwei^ eine Hauptlinie bilden, also über lokale Jnteressen hinaustreten, und sodann^solche, welche dem internationalen Verkehrsint .resse dienen , auch die Militärkommission hat mehrere derselben als sehr ^im militärischen Jnteresse^ der Landesvertheidigung liegend erklärte (vide Protokoll jener Kommisston, Seite 14 u. ff.) Bei allen diesen neuen Strassen fällt durch

die centralisation der Zolle die Mogliehkeit der Belastung dureh ^oll-

und Weggelder weg, was den. ganzen Verkehr, ^er sieh auf denselben bewegt, zu gut kommt, dem Kanton aber die Anlage ersehwert. Bei so aussergewohnlichen Verhältnissen , bei einer so kräftigen Jnitiative des Kantons und der Uebernahme so außerordentlicher Lasten durch denselben selbst (theilweise in nicht nur kantonalem Jnteresse) finden wir einen Beitrag gerechtfertigt, aber auch mit etwas mehr a^ ^ der Gesammtkosten im Jnteresse ^es Kantons, alles in volle Erdaurung genommen, zumal die Strassenlast überall vou den Kantonen zu tragen ist und nur die Ausserordentliehkeit der Verhältnisse in ..^trassensacheu und eiue über eiuen einzelnen Kanton hinausgehende Tragweite zu einem Bundesbeitrag führen kann.

Ebenso konnen die unterzeichneten Mitglieder für den vorgeschlagenen Beitrag an die A^.nbergstrasse stimmen, für welche die alte Tagsa^ng schon

501 Zölle bewilligt hatte. Zwar ist unverkennbar, dass seit Erstellung der Eisenbahn ^bis .Luzern und ^sei^ dem Aufschwung und der Vervollkommnun^ der Dampfschiffe diese Strasse . diejenige Bedeutung in volkswirthschaftlieher Beziehung bei Weitem nicht mehr besizt, welche derselben noch im .Ansang der 30ger Jahre zugeschrieben werden konnte. Jn militarisier Beziehung wird derselben ziemlich allgemein (wir verweisen namentlich auf die Meinungsäusserung des Hrn. General Dusour) ein hoher Werth beigelegt. ^ie wird die einzige Unterbrechung der Gotthardsstrasse ausfüllen, .znm Mindesten emem lokalen Verkehr für die Kantone Sehw^z und Uri. wesentliche Dienste leisten. Für militärische Zweke genügt nach ziemlieh allgemeinem Urtheil, namentlich für Artillerie und Kavallerie, die Verbindung durch den See nicht. Jn der Schweiz trisst man es übrigens fast nirgends anders, als dass neben den Seen aueh gut angelegte und gut unterhaltene Strassen gebaut werden.

Rüksiehtlich der Beitrags^uote fällt ins Gewicht, dass einem so kleinen und an Hülfsmitteln so sehr beschränkten Kanton (Uri) die grossere Hälfte der Strasseulaft zufällt, und dass eine Streke von nur ein paar Stunden, eine grosse interkantonale und internationale Linie vermittelnd, eine unverhältnissmässige Summe beansprueht. Aus diesen Gründen lässt sich hier ein hoheres Mass .^es Beitrags aus der Bundeskasse rechtfertigen.

Die Minderheit der Kommission hebt noeh mit Vergnügen heraus, dass die Vorschläge des Bundesraths keinerlei zentralen ^trassenbau voraussehen, dass Bau und Unterhalt den Kantonen zugeth.^ilt bleibt, und dieienigen Grundlagen eingehalten worden sind, auf deren ^esthaltung wir nach der Ratur dieses staatlichen Lebens grossen Werth legen müsse...

Wir bemerken zum Sehlusse rüksiehtlieh der Form unserer Vorschläge, dass wir angemessen fanden, für jeden Gegenstand ein besonderes Dekret vorzuschlagen. Das ^ündnerische Strassennez steht zu der A^enstrasse in keinerlei notwendigem Zusammenhang, und ein künstlicher kann naeh unserer Meinung nur die volle Freiheit und Unbefangenheit in der Stimmgebung beirren.

Mit

ausgezeichneter Hochachtung und Ergebenheit.

Bern, den 15. Juli 1861.

^ Die Minderheit der Kommission .

^. ..^a.^eler, Berichterstatter.

^taheliu^Brnnaer.

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Bericht der Minderheit der ständeräthlichen Kommission bezüglich der Frage der Erstellung militärischer Verbindungsstraßen in den Alpen und Beitragsleistung an das graubündnerische Straßennez. (Vom 15. Juli 1861.)

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1861

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22.08.1861

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