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Anträge der Minderheit der St n .d e r a t bt i ch e n Ko m m i ss o ^

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsät der Botschaften des Bundesrathes vom 2..). November 1860 und 26. Juli 1861, betreffend Erstellung militärischer Verbindungsstrassen in den Alpen ; in Anwendung des ^. 21 der Bundesverfassung

besehliesst: ^. 1. Den Kantonen Uri und Schwyz wird an die Erstellung der Alpenstrassen ein Bnndesbeitrag von -..^ der Erstellungskosten, immerhin in der Meinung , dass dieser .Beitrag die Summe von Fr. 600,000 nicht übersteigen darf, unter na.hsolgenden ..Bedingungen bewilligt : .... Die F a hrb .. h n bre i te soll mindestens 18 Fuss, in allfälligen Gallerien mindestens l 6^ Fuss betragen, die Steigung 5 ^.. nirgends übersteigen.

b. Die Aussührungspläne sind dem Bundesrathe zur definitiven Feststellung und Genehmigung vorzulegen, eben so die sür allfällige Unternehmer aufzustellenden Lastenheste. Jede spätere Aenderung der einen oder andern Bläne bedarf gleichfalls der Zustimmung des Bundesrathes.

e. Der Bundesrath wird die Ausführnng der Bauten überwachen und, wo den Vorschriften nieht nachgelebt würde, auf Abhülfe dringen.

d. Die beiden .Kantone sind verpflichtet, die Bauten spätestens mit Ende 1864 zu vollenden.

e. Die Ausbezahlung des Bundesbeitrags erfolgt im Verhältnis des Vorrükens der Arbeiten.

^. 2. Die beiden Kantone haben für den spätern Unterhalt der Straf.e unter Aufsicht des Bundes (^. 35 der Bundesverfassung) zu sorgen.

^. 3. Die beiden betheiligten Kantone haben sich bis Ende dieses Jahres über .Annahme des vorstehenden Beschlusses zu erklären.

^. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

50.^ D t e B un d e s v .^ a m m l u n ^ der schweizerifch.en Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, betreffend Vexv.^ll-

ftändignng des bündnerischen ..^trassennezes, vom 26. Juni 1861; in Anwendung des ^. 2t der Bundesverfassung, befehliesst.

^. t. Dem Danton .Grauenden wird an die Ausführung folgender, durch Grossr.uhsbeschluss vom 24. Oktober 1860 beschlossener Strassen, nämlich : ^ ^ Schm.strasse Landwasserstrasse von Vazerol oder Filisurbrüke nach Davosplaz, Flüelastrasse, Unterengadinstrasse von .^lrdez nach Martmsbruk, Berninastrasse von Eelerina bis^zum schwarzen See, und von Busehlav bis nach Eampo Eologno, Münsterthalstrasse, .

ein Bundesbeitrag von einer Million Franken unter nachfolgenden Bedin-

gungen bewilligt :

a. Die definitiven ^lusführungspläne sind vor dem Beginne der Arbeiten der Genehmigung des Bundesrathes zu unterstellen.

b. Für die auf die schweizerische Grenze auslösenden Strassen wird die Befugniss vorbehalten, an geeigneten .... te lten bauliche Vorkehrungen zu verlangen, damit sie im Kriegsfall rasch und wirksam unterbrachen werden konnen. ^ .

c. Der äusserste Termin für die Vollendung dieser .Strasse wird auf

Ende des Jahres 187^ festgestellt.

d. Die Ausbezahlung des Bundesbeitrags ersolgt im Verhaltniss des Vorrükens der .Arbeiten, deren planmassige .Ausführung der Bundesrath zu überwachen berechtigt ist.

^. 2. Der Kanton Graubünden hat unter Oberaufsicht des Bundes (Art. 35 der Bundesverfassung) für den spätern Unterhalt der bezeichneten Strassen zu sorgen. Ebenso liegt ihm, so weit er die Ofsenhaltung der Strassen im Winter für nothig erachtet, die Besorgung des Schneebruchs ob.

^. 3. Dem Kanton Graubünden wird bis Ende des laufenden Jahres ^rift gefezt, fich über Annahme des vorstehenden Beschlusses zu erklaren.

^. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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de^ ^weize.^...^..^ Eid^en^^nsch....^, ^..eh Ems...ht einer Botest des Bundesrathes v^m 29. ^ovemb...: .860,

b^chIiesst: 1) Der Zins, welchen der Bundesrath für das Darlehen an den Danton Wal.lis zur Erbauung der Strasse ^.^n Niederwald bis Oberwald ausbedun^gen hat, wird diesem .^...nt...^ erlassen.

2) Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses bea...if- .

tr^t.

Weiterer Be^lu^autra^

Jn die irrigen, im .Besehlufsesantrag des Bundesrathes vom^ 2^. Juni 1861 vorgeschlagenen Strassenprojekte wird zur Zeit in der Meinung nicht eingetreten , d.^ss der Bundesrath vorerst über Erstellung militarise... Verbindungsstxassen weitere Untersuchung anordne un^ seiner Zeit Bericht erstatte.

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Anträge der Minderheit der ständeräthlichen Kommission.

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Bundesblatt

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Jahr

1861

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.08.1861

Date Data Seite

502-504

Page Pagina Ref. No

10 003 451

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