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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 28. Jannar 186l.)

Der Bundesrath hat die bisherigen eidg. Münzkommissa.ien, Hrn.

Dr. Müller, Apotheker in Bern, und Hrn. .Schneider, Sekretär des

eidg. Finanzdepartem.mts, sur das Jahr 186l wieder bestätigt, und zwar

den Erstern für Vrüsung des Feingehalts, den Lezt...rn fur Vrüs....g des Gewichts der Münzen.

Der von der k. preußischen Gesandtschaft, im Austrage ihrer Regierung, dem Bundesrath gemachte Vorsehlag zur Aufstellung eines UeberEinkommens in Betresf der Verpflegung von Angehörigen der beidseitigen Staaten, ist den Kantonsregiernngen durch nachstehendes Kreisschreiben mitgetheilt worden :

,,Tit. l ,,Unter Hiuweism.g ans den Umstand, dass in Preussen hilfsbedürftigen Angehörigen anderer Staaten in der Regel die nothige Verpflegung in öffentlichen Anstalten unentgeldlich gewährt wird, immerhin in der

Vorausseznng, dass diessfalls Gegenrecht gehalten werde, stellt die k. Gesandtsehast, geleitet durch die Erfahrung, dass erkrankten preußischen Bür-

gern in der Schweiz jene Wohlthat uicht überall zu Theil geworden ist, den Antrag. das sragliehe Verhältuiss durch eine U..berei..k....ft zu regeln.

,,Als Grundlage dieser Verständigung wird die am 11. Juli t 853 zwischen Vrenssen und der Mehrzahl deutscher Regierungen abgeschlossene Vereinbarung vorgeschlagen, welche wir hier in Abs.hrist beizulegen die Ehre haben.

,,Jnden. wir Sie von den. Antrage der k. preußischen Gesandtschaft verständigen, wollen wir nieht ermangeln, in Kürze in Erinnerung zn bringen, wie dieses Verhältnis gegeuub..r andern Staaten seit einigen Jahren sieh gestaltet hat. Es haben nämln.h besondere Fälle Veranlassung dazu abgeben, dass in Beziehung aus Verpflegung plözlich erkrankter Ausländer .nit verschiedenen Raehbarländ...rn Vereinbarungen gelrosfen worden sind, die jedoch leider nicht auf der nämlichen Grundlage beruhen.

,,Mit Sardinien nämlich und mit dem gegenwärtig diesem Staate einverleibten Herzoathum B arm a verständigte man sieh dahin, dass die in dem einen Staate erkrankten Angehorigen des andern Staates we.hsel-

Zeitig unentgeldliehe Vflege finden sollten.

141 ,,Gegenüber von Württemberg hinwieder

wurde gerade das ent-

gegengesezte Verfahren beliebt. Die Mehrzahl der h. Stände nämlich erklärten fich dafür, dass gegenseitig die Verpflegungskosten vergütet werden sollten, und nur eine Minderheit, nämlich die h. Stände Uri. Schw^z, Unterwalden, Graubünden und Tesfin, bestimmte sich dahin, gegen Würt^ temberg wie gegen Sardinien die unentgeltiche Verpflegung eintreten zu lassen.

,,Roch etwas anders ist das Verfahren, das im Jahr l 857 mit Oesterreich vereinbart worden ist.

,.Eilf gan^e und zwei halbe Stände nämlich huldigteu auch hier dem Grundsaze gegenseitiger Vergütung der V Wegekosten , während sieben andere Stände auf gegenseitige unentgeldliehe Verpflegung abstellten,. und zwei ganze und zwe^ halbe Stände dem Uebereinkommen überhaupt fremd blieben, ausgehend von dem Grundsaze, dass bei ihnen die Hilfeleistung

in plozlichen Unglüksfällen ohnehin unentgeldlich gewahrt .verde.

.,W^r haben nun die Ehre, an Sie die Einladung zu richten, sich über den Antrag Breussens aussprechen zu wollen. Dabei können wir nicht umhin, darauf hinzuweisen, wie sehr es die Verwaltung erleichtern würde, wenn ein e i n h e i t l i c h e s Verfahren zu Stande käme. und wenn gerade die h. Stände sich veranlagt finden konnten,. das von Breussen beantragte Versahren zur Richtschnur zu nehmen, zumal dasselbe seit einer Reihe von Jahren gegenüber von Barma und Sardinien ohne Unzuträa^

liehkeit eingehalten worden ist.

,,Wir bennzen übrigens anch diesen Anlass, Sie, Tit., nebst uns in den ^.ch...^ des ^lllmäehtigeu zu empfehlen.^

ue^erein^nnf.t zwis^en Preußen und mehreren andern deutschen Staaten wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehörigen eines andern kontrahirenden .^taate.^.

...l. d. Eiseuach den 11. Juli 1853, nebst Bekanntmachung vom 5. Rovember 1853.

Die Regierungen von Vreusse.^ , Sachsen , Hannover , .^urhessen , Grossherzogthum Hessen, Sachsen^Weimar, Meklenburg-Sehwerin, Meklenburg^Streliz , Oldeuburg, Braunschweig, Sachsen -Meiningen, Sachsen^ .^iltenburg, Sachsen.^oburg-Gotha, Anhalt-Dessau^öthen , Anhalt-Bernburg, Schwar^urg-Rndolstadt, Schwarzburg-.^ondershausen, Schaumburg.^ippe, R^.uss älterer und Reuss jüngerer Linie, so wie die freien Städte Frankfurt a.^M. und Bremen, find übereingekommen, über die Grunds.^e,

142 welche gegenseitig m Bezu^ auf die Verpflegung erkrankter und ....^eerdigung verstorbener Angehörigen des andern Staates Anwendung finden sollen, sich vertragsmässig zu einigen, und haben zu diesem Zweke Bevollmächt.gte ernannt, und zwar (folgen die Rameu), welche demgemass mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen folgende Bestimmungen vereinbart haben : ^. 1. Jede der kontrahirenden Regierungen verpflichtet sich, dafür ^u sorgen, dass in ihrem Gebiete denjenigen hilfsbedürftigen Angehörigen anderer Staaten, welche der Knr und Verpflegung benothig^.t sind, dies^ nach denselben Grundsazen , wie bei eigenen Unterthanen , bis dahin zu Theil werde, wo ihre Rükk...hr in den zur Uebernahme verpflichteten ^.taat ohne Rachtheil für ihre oder anderer Gesundheit geschehen kann.

^. 2. Ein Ersaz der hiebei ^. 1 oder durch die Beerdigung erwachsenden Kosten kann gegen die Staats^, Gemein^- oder andere ossentliche Kassen desjenigen Staates, welchen. der Hilfsbedürftig angehort, n.cht beansprucht werden.

^. 3. Für den Fall, dass der Hilfsbedürftige o.. er dass andere privatrechtlich Verpflichtete zum Ersaz der Kosten im Staude sind, bleiben die Ansprüche aus lezteru vorbehalten. Die kontrahirenden Regierungen sichern sich auch wechselseitig zu, auf Antrag der betreffenden ^ehorde die^ nach der Landesgesezgebung zulässtge Hülfe zu leisten, damit denjenigen,.

welche die gedachten Kosten bestritten haben, diese nach billigen A..s.^en erstattet werden.

^. 4.

Gegenwartige Uebereinkunft tritt n.it den. 1. Januar l 854

in Kraft. Mit demselben Tage erlischt die Wirksamkeil derjenigen Ve..-

abredungen, welche bisher über den gleichen Gegenstand zwischen einzelnen der kontrahirenden Regierungen bestanden haben. ^ie Dau^. der Wirk^ samkeit der gegenwärtigen Uebereinkunft wird zunaehst anf den Zeitraun^.

von drei Jahren verabredet.

..^ie ist aber aus je weitere drei Jahre als in Krast befindlich fur jede der kontrahirenden Regierungen ^u betrachten, welche nicht spätestens sechs Monate vor dem Ablaus der Gültigst der Uebereinkunst dieselbe gekündigt hat.

^. 5. Allen deutschen B^ndesstaaten, .welche die gegenwärtige llebereinkunst nicht mit abgeschlossen haben , steht der Beitritt zu derselben offen. Dieser Beitritt wird durch eine, die Uebereinknnft genehmigende und einer der kontrahieren Regierungen behuss weiterer Benachrichtigung der übrigen Kontrahenten zu übergebende Erklärung bewirkt.

Zu Urk...nd dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige Uebereinkunst unterzeichnet und untersiegelt.

Eisenach, den 11. Juli 1853.

^ folgen die Unterschristen).

Vorstehende Uebereinkunft wird , nachdem dieselbe von sämmtlichen kontrahirenden Regierungen ratis^irt worden ist, hierdurch mit dem Be-

l 43 merken zur offeutlicheu ^euntni^ gebracht, dass derselben in Gemässheit d.^s ^. 5 die Regierungen 1) des Kaisertums Oesterreich unter ....^n 27. Oktober d. J., 2) des Komgre.ehs Wür.temberg unter dem 19. September d. J.,

3) des Her^ogthums Rassau mittest Erklärung vom 15. Septembe... d. J., 4^ des Fürstentums Walde^ mittelst Erklärung von. l^. August ...,.

sowie .

5^ die freie Stadt .^beek mittelst Erklaru.^ vom 23. Juli ^.

beigetreteu sind.

.

. .

Berlin, den 5. Ro.^.mber ^53.

^er Ministerpräsident, Minister der auswärtigen Angelegenheit^...

(Vom 30. Januar l86l.)

Jn Folge der Erweiterung des ...lrt. 4 im schweiz. .^onsniarreglemeut (siehe Seite 128 hievor), hat der Bundesrath den bisherigen .^onsulatsverweser in Bremen, Herren v. Herman, zum schwei^eris..hen K o n s u l daselbst eruaunt.

^ie nachstehenden eidg. Beamten sind sur ^ die .^mtsdauex vom 1. Januar d. J. bis zum 3l. .Dezember 1863 in ihren Stellen wieder bestätigt worden : Herr J. Keru^Germauu, vou Bülach (^ürich), als Stellvertreter^ des eidg. Kanzlers, ^, Jos. ^arl Krütli, von .Ariens (Ludern), als eidg. ^rehivar, und ^, Joh. Nobler, von Heiden (Appeu^ell A. Rh.), als Reg^strator^ der Bundeskanzler.

..^er Bundesrath ernannt^ zuu. Inspektor der diesjährigen Jnfanterie^ Jnstruktorensehule in Basel den Hrn. eidg. Obersten E g l o f s in Zürieh.

Mit Zuschrift vom 28. diess n.ae.ht der ^taatsrath vou Wallis dem Bundesrathe die Auzeige, dass der dortige Grosse Rath unterm 20. Ro-

vember v. J. sich für den Beitritt des .Sautons Wal li s ^n der zwischen

den h. eidg. Ständen .Zürich, Bern, Ludern, Uri, Schwl^, Untere w a l d e n (ob und nid dem Wald), Freiburg, S o l o t h n r n . Basel.

(Stadt und Landschaft), S c h a f f h a u f e n , A p p e n ^ e l l (Ansser- und.

Jnnerrhoden), .^t. G a l l e n , A a r g a n , T h u r g a u , H e s s i n , Reuen^ burg und G e n f , einerseits, und dem Grossher^ogthmn H e s s e n , anderer^

144 ^eits, au. l^. Oktober n..^ 5. Rovemb..^ 18^0 abgeschlossenen Ueberein^.

^nnft für gegenseitige Freihaltnng vom Militärdienste oder einer diesssälli^gen Ersazleistung ^) au^gesproche.. habe.

(Vom l. Hornung 1861.)

H..rr Georg .^rug ans Dassel, Apotheker in Eampinas, welcher oom Bundesrath^ untern. .). .....^...mber v. J. zum schweizerischen ^nsularagenten für die brasilianische ^roviuz ^.io P.^ulo ernannt ^urde ^), ist zum nunmehrigem schweizerische.. ....^..ekonsul sur die gedachte ^rovi..^ gew.ihlt worden.

^ach den von den betr..sfenden .)^g^erunge. dem ^....desrath gema.^ ten Anzeigen sind an die Stelle der ^....des^.the zu Mitgliedern d..s Schweiz. Nationalrathes g^.wahlt worden .

i^ im ll. eidg. Wahlkreis^ am l^ Januar d. J. . Herr Heinrich .^ierz, von Meilen, in Flunter.. bei ^ürich, in Erseznng des Herrn Bundesrath l^.. F u r r e r .

2) im Vl. Wahlkreise, ...m ^. Januar d. J. : H..rr Friedrich Rndols Samuel .^ilian, .)^gierungsrath, von ^larberg, in Bern, i...

Erfezung des Heri.n Bundesrath ^ t a m p f l i ; .^) im ^.l. Wahlkreise , am .^0. Dezember v. J. : He..x Joseph V o n m a t t , .^xlmmatgerichtspxasident und Stabsmajor, von und in .Luzern , in .^.rsezung de.^ H..rxn Bnndespräsidenten ..^nüsel, .4) im ^.^Vlll. Wahlkreise, am 13. Januar d. J.. Herr Dr. Joh.

Baptist W e d e r , ^antousxatl^ vo^. Obe.rriet, in St. Gallen, für Herrn Bundesrath ^ a e s s .

.^) im ^..^.^^l. Wahlkreise , am l^. Januar d. J. . Herr .^ldols Bischer, ei.^g. Oberst, von und in ..^..inaeh, für Herrn Bundesrath F r e ^ - H e r o s e e , ^) im .^Lll. Wahlkreise, an. ^. Januar d. J. . Herr Victor R u s f s v , Fürsprecher, von .^ntr..^, in ^ansaune, sur Herrn Bundesrath F or n e r o d ^ ..

^^ in. .^Ll. Wahlkreise, am l 3. Januar d. J. . Herr Daniele lapponi, Fabrikant, von trentino , in Bellin^ona , in l^rsezung des Herrn Bundesrath ^ioda.

^) Siehe eidg. G^sezsammlung, ^d. ...I, Sei..e ^^.^.

^^) S. ^^nd^bla^ v. .^. 18.^0, Band III, Seile 2l.1.

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